Buchhaltung App · im Browser

Buchhaltung App — Belege per Smartphone-Foto, alles im Browser

Belege wandern nicht mehr ins Handschuhfach: Mit der Buchhaltung als Web-App fotografieren Sie den Beleg unterwegs mit dem Smartphone, die KI liest ihn aus, und Sie buchen ortsunabhängig auf jedem Gerät. Es ist eine Web-App, die auf Smartphone, Tablet und Desktop im Browser läuft — keine native App zum Herunterladen, nichts zu installieren. Solo ab 95 €, im Gesamtpaket ab 125 € je Gesellschaft und Monat (1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat).

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Eine Web-App statt einer Installation

Wichtig vorab und ehrlich: Es gibt keine native App zum Herunterladen — und genau das ist der Vorteil.

Web-App auf jedem Gerät

Die Buchhaltung läuft auf Smartphone, Tablet und Desktop direkt im Browser. Sie melden sich an und arbeiten sofort los — kein App-Store-Download, keine Installation, keine Updates.

Kein App-Pflegeaufwand

Keine getrennte iOS- oder Android-App, die aktualisiert werden müsste, und keine Buchhaltungsdaten, die lokal auf dem Handy liegen. Auf Wunsch legen Sie die Seite einfach auf dem Startbildschirm ab — geöffnet wird sie im Browser.

Belege per Smartphone-Foto erfassen

Der häufigste mobile Anwendungsfall: den Beleg sofort einfangen, bevor er verloren geht.

Foto vom Handy

Beleg unterwegs direkt mit der Smartphone-Kamera fotografieren oder ein vorhandenes Foto hochladen — Tankbeleg, Restaurantquittung, Lieferschein.

KI-Auslesung des Fotos

Die KI liest Lieferant, Rechnungsnummer, Datum sowie Brutto, Netto und Umsatzsteuer aus dem Foto und schlägt die Kontierung vor.

Automatischer Bankabgleich

Der erfasste Beleg wird der passenden Bankbuchung zugeordnet — als offener Posten geführt und beim Zahlungseingang ausgeglichen.

Beleg fotografieren, KI bucht mit

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Ortsunabhängig arbeiten

Beleg unterwegs, Kontierung im Büro — derselbe Datenstand auf jedem Gerät.

Handy, Tablet, Desktop

Auf dem Smartphone erfassen, am Tablet sichten, am Desktop freigeben — eine Buchhaltung, ein Login, jedes Gerät.

Immer aktueller Stand

Da alles zentral in der EU gespeichert wird, sehen Sie überall denselben Datenstand — ohne Synchronisierung oder Datei-Versand.

Mobil und im Homeoffice

Buchen, wo Sie gerade sind: Baustelle, Außentermin, Zug oder Homeoffice — und gemeinsam mit dem Steuerberater am selben Datenstand.

Was hinter der App-Oberfläche steckt

Mobil ist nur die Oberfläche — dahinter läuft echte doppelte Buchführung.

Echte doppelte Buchführung

Jede Erfassung wird zu einem echten Buchungssatz nach SKR03/SKR04 mit Steuerschlüssel — GoBD-orientiert festgeschrieben, nicht nur eine Belegsammlung.

Vollständiges Buchhaltungsmodul

Bankumsätze, Kasse, offene Posten, Anlagen mit AfA und Lohnjournal-Import stehen auch mobil im selben Modul bereit.

EU-Hosting & DSGVO

Dauerhafte Plattformdaten werden in europäischen Rechenzentren gespeichert. Erforderliche Inhalte können an vertraglich gebundene Modellanbieter übermittelt werden, bei möglichem Drittlandbezug mit geeigneten Garantien; kein KI-Training mit Kundendaten, AVV nach Art. 28 DSGVO verfügbar.

Acht Auswahlkriterien für eine Buchhaltungs-App

Woran Sie erkennen, ob eine App unterwegs wirklich Arbeit abnimmt – und wie die Buchhaltung von jahresabschluss.io die Punkte umsetzt.

Kriterien für die mobile Buchhaltung
KriteriumWarum es zähltUmsetzung bei jahresabschluss.io
Belegfoto mit AuslesungEin Beleg, der sofort erfasst wird, kann nicht verloren gehen.Kamera im Handy-Browser; Lieferant, Datum, Netto, Umsatzsteuer und Brutto werden ausgelesen und gegen den Belegtext geprüft.
Weiterleitung aus dem Mail-PostfachViele Rechnungen kommen per E-Mail und werden zuerst am Handy gelesen.Jede Gesellschaft hat eine eigene E-Mail-Adresse, an die Sie Rechnungen weiterleiten.
E-RechnungenSeit 2025 ist die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen der gesetzliche Regelfall (§ 14 UStG); wer sie empfängt, muss sie lesen können.XRechnung und ZUGFeRD werden strukturiert ohne KI gelesen und zählen nicht zum Belegkontingent.
DublettenwarnungWer unterwegs fotografiert und später dasselbe PDF erhält, erfasst sonst doppelt.Die Software warnt vor doppelt eingereichten Belegen.
Zuordnung zur BankErst Beleg und Zahlung zusammen ergeben einen vollständigen Vorgang.Der Beleg wird als offener Posten geführt und mit der Zahlung ausgeglichen; aus einer Bankzeile allein entsteht kein Aufwand.
Freigaben unterwegsRechnungen werden oft zwischen zwei Terminen freigegeben.Prüfliste mit Original und Vorschlag sowie Vier-Augen-Freigabe direkt im Browser.
KassenbuchKasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).Kassenbuch mit laufendem Bestand, festschreibbar.
Keine Buchhaltung auf dem GerätEin verlorenes Handy darf keine Finanzdaten preisgeben.Die Daten liegen in EU-Rechenzentren in Irland, nicht auf dem Smartphone; angemeldet wird mit zweitem Faktor.

Belegfoto statt Papierablage: was rechtlich gilt

Wann ein Foto den Papierbeleg ersetzen kann – und sechs Handgriffe für ein brauchbares Bild.

Ein Foto ersetzt den Papierbeleg nicht automatisch. § 147 Abs. 2 AO erlaubt, Unterlagen als Wiedergabe auf einem Bild- oder Datenträger aufzubewahren, wenn das den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, die Wiedergabe jederzeit lesbar gemacht werden kann und während der gesamten Frist verfügbar bleibt. Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz sind davon ausgenommen. Für Buchungsbelege beträgt die Frist acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB), gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Ob Sie das Papieroriginal danach vernichten dürfen, beantworten die GoBD (BMF-Schreiben vom 28. November 2019, zuletzt geändert am 14. Juli 2025) unter dem Stichwort ersetzendes Scannen: Das Verfahren – wer erfasst, wann und wie geprüft wird – gehört in Ihre Verfahrensdokumentation. Solange diese Beschreibung fehlt, bewahren Sie das Original besser weiter auf; bei Zweifeln im Einzelfall hilft Ihre Steuerberatung.

  1. Beleg flach auf eine ruhige, dunkle Unterlage legen; alle vier Ecken müssen im Bild sein.
  2. Thermopapier – etwa Tank- und Kassenbons – sofort nach Erhalt fotografieren, bevor die Schrift verblasst.
  3. Mehrseitige Rechnungen als PDF weiterleiten, statt sie Seite für Seite zu fotografieren.
  4. Handschriftliche Ergänzungen, etwa Anlass und Teilnehmer einer geschäftlichen Bewirtung, vor dem Foto auf den Beleg schreiben.
  5. Nach dem Hochladen Betrag, Datum und Steuersatz mit dem Original vergleichen; Unklares markiert die Software zur Prüfung.
  6. Das Original anschließend so behandeln, wie es Ihre Verfahrensdokumentation festlegt.

Die App sieben Tage am Smartphone testen

Ein Testablauf, der genau die mobilen Situationen prüft, für die Sie die App brauchen.

  1. Im Handy-Browser anmelden und gleich den zweiten Faktor einrichten – per Authenticator-App oder E-Mail-Code.
  2. Die Seite auf dem Startbildschirm ablegen, damit sie mit einem Fingertipp startet.
  3. Zehn unterschiedliche Belege fotografieren: Tankquittung, Kassenbon, Restaurantquittung, Hotelrechnung, Handwerkerrechnung.
  4. Eine Rechnung aus dem Mail-Programm an die Adresse der Gesellschaft weiterleiten und eine XRechnung hochladen.
  5. Prüfen, ob die Belege den richtigen Bankbuchungen zugeordnet werden, und einen Beleg absichtlich doppelt einreichen – die Dublettenwarnung muss erscheinen.
  6. Unter „KI & Buchungsfreigaben“ festlegen, was die Software selbst buchen darf: Ab Werk bucht sie vollständige Vorschläge ab 85 % Sicherheit, Unklares wartet mit Begründung auf Sie; einschränken lässt sich das auf bestimmte Quellen, freigegebene Regeln, eine Betragsgrenze oder eine Mindestsicherheit bis 99 %.
  7. Eine Eingangsrechnung unterwegs freigeben und einen Kassenbuch-Eintrag erfassen.
  8. Am Desktop weiterarbeiten und prüfen, ob derselbe Stand da ist, ohne dass Sie etwas abgleichen müssen.

Der Test dauert 7 Tage; beim Start hinterlegen Sie eine Karte, heute fallen 0 € an. Kündigen Sie in dieser Zeit, wird nichts abgebucht, sonst beginnt das Abo am 8. Tag. Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen sind im Test nicht enthalten.

Kosten, Datenschutz und Export der mobilen Nutzung

Kein Gerätezuschlag, keine Daten auf dem Handy und ein vollständiger Export, wenn Sie wechseln.

Was die Nutzung auf Smartphone, Tablet und Desktop kostet
PostenPreisHinweis
Installation, GerätelizenzkeineWeb-App im Browser, keine Installation aus dem App Store
Solo-Tarif95 € / 120 € / 250 €je Gesellschaft und Monat für Kleinst-, kleine und mittelgroße Gesellschaften
Gesamtpaket125 € / 150 € / 300 €zusätzlich je zwölf Monate ein HGB-Jahresabschluss, eine E-Bilanz und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums
Weitere Nutzer20 € je Nutzer und Monatein Nutzer ist inklusive
KI-erkannte Belege100 inklusive, danach 20 € je weitere 100 (ab dem 20. Beleg eines Pakets)je Gesellschaft und Monat; E-Rechnungen zählen nicht mit
BankanbindungfinAPI 5 € je Verbindung und MonatPonto, Qonto Direct und Dateiimport (CSV, MT940, CAMT) ohne Aufpreis
Große Gesellschaften auf Anfrage. Stand: Oktober 2026.

Die Buchhaltungsdaten liegen in EU-Rechenzentren in Irland, nicht auf dem Smartphone. Die Zwei-Faktor-Anmeldung ist nach den ersten 7 Tagen für jedes Konto Pflicht; bewahren Sie die Wiederherstellungscodes getrennt vom Handy auf. Mit Kundendaten werden keine KI-Modelle trainiert, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO steht bereit.

Alles, was Sie mobil erfassen, steht im selben Journal wie die Buchungen vom Desktop. Für eine Betriebsprüfung oder einen Wechsel laden Sie den GoBD-Datenexport als ZIP mit Belegarchiv und den Buchungsstapel im Format gängiger Kanzlei-Software herunter. Die Aufbewahrungspflicht für Ihre Belege bleibt dabei immer bei Ihnen.

Weiterführende Seiten

Buchhaltung mit KI | KI-Buchhaltungssoftware | Online-Buchhaltung | Cloud-Buchhaltung | Belege erfassen mit KI | Belegerkennung mit KI | Buchhaltung automatisieren | Jahresabschluss App

Ratgeber zum Thema

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Nein. Es handelt sich um eine Web-App, die auf Smartphone, Tablet und Desktop direkt im Browser läuft — es gibt keine herunterladbare native iOS- oder Android-App. Der Vorteil: nichts installieren, keine Updates, und Sie sind auf jedem Gerät sofort auf demselben aktuellen Stand. Sie können die Seite auf dem Handy-Startbildschirm ablegen, geöffnet wird sie im Browser.

Sie öffnen die Buchhaltung im Handy-Browser und fotografieren den Beleg direkt mit der Kamera oder laden ein Foto hoch. Unsere Vision-KI liest Lieferant, Rechnungsnummer, Datum sowie Brutto-, Netto- und Umsatzsteuerbetrag aus und ordnet den Beleg der passenden Bankbuchung zu. Der Tankbeleg von unterwegs landet so sofort in der Buchhaltung, statt sich im Handschuhfach zu sammeln.

Ja. Weil die Buchhaltung im Browser läuft und zentral in der EU gespeichert wird, arbeiten Sie ortsunabhängig: Beleg unterwegs am Handy fotografieren, später am Bürorechner kontieren und freigeben — derselbe Datenstand auf jedem Gerät, ohne Synchronisierung oder Datei-Versand.

Ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat), unabhängig vom Gerät. Es gibt keine getrennte App-Gebühr — Smartphone, Tablet und Desktop nutzen denselben Zugang.

Die laufende Buchhaltung ist GoBD-orientiert: Buchungen werden festgeschrieben, Korrekturen erfolgen nur per Storno und eine Verfahrensdokumentation gehört dazu. Ein per Smartphone fotografierter Beleg wird genauso revisionssicher behandelt wie ein am Desktop hochgeladenes PDF.

Dauerhafte Plattformdaten werden in EU-Rechenzentren gespeichert. Für erforderliche KI-Funktionen können Inhalte an vertraglich gebundene Modellanbieter übermittelt werden, bei möglichem Drittlandbezug mit geeigneten Garantien. Belege und Buchungen werden nicht zum Training von KI-Modellen genutzt; ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.

Beleg fotografieren, KI bucht mit

Unterwegs den Beleg mit dem Handy fotografieren, am Desktop kontieren und freigeben — und der HGB-Jahresabschluss baut auf Ihrer Saldenliste auf.