Was Cloud-Buchhaltung ausmacht
Der Unterschied zur klassischen Software auf dem Arbeitsplatz liegt in der Infrastruktur — und in dem, was Sie dadurch nicht mehr tun müssen.
Zentral statt lokal
Kein eigener Server, keine Installation
Immer aktuell
Von überall denselben Stand
Datensicherheit und DSGVO in der Cloud
Finanzdaten gehören zu den sensibelsten Daten eines Unternehmens. Diese Punkte schützen sie in der Cloud-Buchhaltung.
EU-Hosting
DSGVO und AVV
Datenhaltung übernimmt die Plattform
Buchhaltung in die Cloud verlagern
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Ortsunabhängig zusammenarbeiten
Der größte praktische Vorteil der Cloud: mehrere Personen arbeiten gleichzeitig am selben Datenstand.
Steuerberater und Team an einer Datenbasis
Belege unterwegs erfassen
Von der Cloud-Buchhaltung zum HGB-Abschluss
Die Cloud-Buchhaltung endet nicht bei der laufenden FiBu — sie führt direkt in den Jahresabschluss.
Laufende Buchhaltung in der Cloud
HGB-Jahresabschluss ohne Medienbruch
Weiterführende Seiten
Online-Buchhaltung | DSGVO-konforme KI-Buchhaltung | GoBD-konforme Buchhaltung | KI-Buchhaltung | KI-Buchhaltungssoftware | Buchhaltung-App | Buchhaltung digitalisieren | Buchhaltung automatisieren
Cloud-Anbieter prüfen: Datenstandort, Vertrag, Verschlüsselung
Sechs Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten, bevor Ihre Finanzdaten in seine Cloud wandern.
Ein Cloud-Anbieter verarbeitet Ihre Daten in Ihrem Auftrag. Art. 28 DSGVO erlaubt das nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten, und schreibt den Inhalt des Vertrags vor: Verarbeitung nur auf Ihre Weisung, Vertraulichkeit der Beschäftigten, Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO, Regeln für Unterauftragsverarbeiter, Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende und Nachweise für Ihre Kontrollen.
| Prüffrage | Antwort von jahresabschluss.io |
|---|---|
| Wo liegen Datenbank, Dokumente und Sicherungen? | In der EU (Irland). |
| Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO? | Ja, abrufbar unter AVV; die Unterauftragsverarbeiter nennt die Seite Sicherheit. |
| Wie sind die Daten verschlüsselt? | TLS 1.3 bei der Übertragung, AES-256 für Datenbank, hochgeladene Dokumente und Sicherungen. |
| Wie ist der Zugang geschützt? | Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Konten – in den ersten 7 Tagen freiwillig, danach Pflicht – per Authenticator-App oder E-Mail-Code; Rollen und Zugriff je Gesellschaft. |
| Was geschieht bei KI-Funktionen? | Nur der nötige Ausschnitt geht an vertraglich gebundene Modellanbieter, bei möglichem Drittlandbezug mit geeigneten Garantien; ein Training mit Kundendaten findet nicht statt. |
| Wie erhält das Finanzamt Datenzugriff? | Über den GoBD-Datenexport als ZIP mit Belegarchiv für den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO. |
Raus aus der Cloud: Rückgabe, Export und Aufbewahrung
Der Ausstieg gehört schon zur Auswahl – so nehmen Sie Ihre Buchhaltung vollständig mit.
Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO verpflichtet den Auftragsverarbeiter, nach Abschluss der Leistungen alle personenbezogenen Daten nach Ihrer Wahl zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Die steuerliche Aufbewahrung ist davon getrennt und bleibt bei Ihnen: Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, jeweils gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 3 und 4 AO).
- Den zuletzt bearbeiteten Zeitraum festschreiben.
- Den GoBD-Datenexport als ZIP mit Belegarchiv herunterladen.
- Den Buchungsstapel im Format gängiger Kanzlei-Software exportieren – mit Berater- und Mandantennummer, Festschreibe-Kennzeichen und Personenkonten.
- Summen- und Saldenliste sowie Anlagenspiegel als Grundlage für die Eröffnungswerte im neuen System sichern.
- Den Export probehalber öffnen, damit feststeht, dass er lesbar ist.
- Den Systemwechsel in Ihrer Verfahrensdokumentation festhalten.
Nach einem Wechsel genügt es, die alten Daten nach Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger vorzuhalten, sofern bis dahin keine Außenprüfung begonnen hat (§ 147 Abs. 6 AO). Endet das Abo, bleiben Ihre Daten bei uns gespeichert; eine Kopie mit Buchungsstapel und Belegen erhalten Sie auf Anfrage an info@jahresabschluss.io.
Was die Cloud-Buchhaltung monatlich kostet
Preis je Gesellschaft nach Größenklasse, ohne Kosten für Server, Installation oder Updates.
| Größenklasse | Solo-Tarif | Gesamtpaket |
|---|---|---|
| Kleinstgesellschaft | 95 € | 125 € |
| Kleine Gesellschaft | 120 € | 150 € |
| Mittelgroße Gesellschaft | 250 € | 300 € |
| Große Gesellschaft | auf Anfrage | auf Anfrage |
Testen lässt sich die Cloud-Buchhaltung 7 Tage: Karte hinterlegen, heute 0 €, Kündigung in den 7 Tagen kostenlos; ohne Kündigung beginnt das Abo am 8. Tag. Prüfen Sie im Test vor allem, ob der Export vollständig ist und ob sich Ihre Steuerkanzlei mit eigener Rolle anmelden kann.