Diese Felder erkennt die KI auf dem Beleg
Belegerkennung heißt: aus einem Bild oder PDF wird strukturierte Information. Unsere Vision-KI identifiziert die buchungsrelevanten Felder einzeln.
Lieferant & Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Brutto, Netto und USt
Steuersatz
Kontierungsvorschlag
Unsichere Felder markiert
PDF oder Foto — wie die Erkennung mit beiden Quellen umgeht
Eine maschinell erzeugte PDF und ein abfotografierter Kassenbon stellen unterschiedliche Anforderungen. Unsere Vision-KI liest beide.
PDF-Eingangsrechnung
Foto vom Smartphone
Rechnung hochladen, Felder erkennen lassen
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Matching: Beleg trifft Bankbuchung
Ein ausgelesener Beleg allein ist noch keine Buchung. Die Stärke der Erkennung zeigt sich erst in der Verknüpfung mit dem Zahlungsvorgang.
Automatische Zuordnung
Offene Posten ausgleichen
Sie bestätigen die Verknüpfung
GoBD-konforme Ablage und die Grenzen der Erkennung
Belegerkennung beschleunigt die Erfassung — sie ersetzt aber weder die revisionssichere Aufbewahrung noch die menschliche Prüfung.
Revisionssichere Ablage
EU-Hosting, kein KI-Training
Auslesung ist ein Vorschlag
Der Mensch entscheidet
Drei Lesewege: E-Rechnung, PDF mit Textebene, Foto oder Scan
Nicht jeder Beleg wird gleich gelesen. Der Weg entscheidet, wie viel die KI überhaupt tun muss — und wo Fehler entstehen können.
| Belegart | Wie die Werte entstehen | Typische Fehlerquelle | Was Sie tun |
|---|---|---|---|
| XRechnung (reiner XML-Datensatz) | Felder werden direkt aus dem strukturierten Datensatz übernommen, ohne KI | kaum Lesefehler; Fehler stecken eher im Inhalt, etwa in einer ungenauen Leistungsbeschreibung | den Inhalt prüfen wie bei jeder Rechnung; die Datei im empfangenen Format aufbewahren |
| ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) | Die Software liest den eingebetteten Datensatz, das PDF dient als Lesefassung | sichtbares PDF und Datensatz weichen voneinander ab | bei Abweichungen den Aussteller um eine korrigierte Rechnung bitten |
| PDF mit Textebene, erzeugt aus einem Rechnungsprogramm | Der Text wird ausgelesen, die KI ordnet ihn den Feldern zu | Summen erst auf einer Folgeseite, mehrere Steuersätze, Gutschrift statt Rechnung | markierte Felder ansehen, bei Gutschriften das Vorzeichen prüfen |
| Scan oder Foto eines Papierbelegs | Texterkennung auf dem Bild, danach Zuordnung der Felder durch die KI | Knicke, Schatten, verblasstes Thermopapier, abgeschnittene Ränder | Beleg vollständig und gerade aufnehmen; unlesbare Belege neu fotografieren |
Für die KI bleibt damit vor allem der Papierbeleg und das PDF ohne Datensatz. Je mehr Lieferanten echte E-Rechnungen schicken, desto weniger muss überhaupt erkannt werden: Zwischen inländischen Unternehmen ist die E-Rechnung seit dem 1. Januar 2025 der gesetzliche Regelfall, Papier und einfache PDFs sind nach § 27 Abs. 38 UStG nur noch übergangsweise zulässig — bis Ende 2026 für alle Aussteller, 2027 nur noch für Aussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. E-Rechnungen zählen in unserer Buchhaltung auch nicht zu den KI-gelesenen Belegen des Monats.
Plausibilitätsprüfungen nach dem Auslesen
Auslesen ist der erste Schritt. Ob ein Beleg automatisch gebucht werden darf, entscheiden die Prüfungen danach.
| Prüfung | Beispiel | Folge |
|---|---|---|
| Beträge gegen den Quelltext | Die KI liest 1.190,00 €, im Text des Belegs steht 1.109,00 € | Feld markiert, keine automatische Buchung |
| Netto, Steuer und Brutto rechnen auf | 100,00 € netto und 19,00 € Steuer, aber 129,00 € brutto | widersprüchlicher Beleg, wartet mit Begründung |
| Dublette | Dieselbe Rechnung kommt per E-Mail und zusätzlich als Foto | Warnung; eine Dublette wird nie automatisch gebucht |
| Mehrere Steuersätze auf einem Beleg | Restaurantrechnung mit Speisen zu 7 % und Getränken zu 19 % | bleibt zur Prüfung; die Aufteilung auf beide Sätze bestätigen Sie |
| Besonderer Steuerschlüssel | Rechnung eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat ohne deutsche Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird vorbereitet, gebucht wird erst nach Ihrer Prüfung |
| Sicherheit des Vorschlags | Lieferant zum ersten Mal, Leistung nur vage beschrieben | unter 85 % Sicherheit wartet der Vorschlag mit Begründung auf Sie |
| Festgeschriebener Zeitraum | Rechnungsdatum im Vormonat, der bereits festgeschrieben ist | keine automatische Buchung in den gesperrten Zeitraum |
Was alle Prüfungen besteht und vollständig ist, bucht die Software ab Werk selbst — vorausgesetzt, der Vorschlag erreicht mindestens 85 % Sicherheit. Wie weit diese Automatik reicht, bestimmen Sie unter „KI & Buchungsfreigaben“: nur für bestimmte Quellen, nur über freigegebene Buchungsregeln, bis zu einem Höchstbetrag je Beleg, erst ab einer höheren Sicherheit bis 99 % oder gar nicht. Jede Änderung dieser Einstellungen wird protokolliert.
Ein Beleg, zwei Steuersätze: die Bewirtungsrechnung im Detail
Am Geschäftsessen zeigt sich, wo reines Auslesen endet — Steuersätze, Abzugsgrenzen und Nachweise greifen ineinander.
Ein Essen mit einem Kunden: Speisen für 100,00 € netto, Getränke für 40,00 € netto. Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem ermäßigten Satz von 7 %, die Abgabe von Getränken ist davon ausgenommen und kostet 19 %. Auf der Rechnung stehen damit 107,00 € für Speisen und 47,60 € für Getränke, zusammen 154,60 €. Ertragsteuerlich sind nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nur 70 % der angemessenen Bewirtungsaufwendungen abziehbar; die Vorsteuer bleibt nach § 15 Abs. 1a UStG trotzdem voll abziehbar, soweit die Aufwendungen angemessen und nachgewiesen sind.
| Position | Betrag | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|---|
| Bewirtungskosten, abziehbarer Teil (70 % von 140,00) | 98,00 | 4650 Bewirtungskosten | 6640 Bewirtungskosten |
| Bewirtungskosten, nicht abziehbarer Teil (30 %) | 42,00 | 4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten | 6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten |
| Vorsteuer 7 % auf die Speisen | 7,00 | 1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % | 1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % |
| Vorsteuer 19 % auf die Getränke | 7,60 | 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % | 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % |
| Gegenbuchung im Haben | 154,60 | 1200 Bank | 1800 Bank |
Was die Erkennung hier leistet: beide Steuersätze getrennt lesen, die Teilsummen gegen den Bruttobetrag prüfen und den abziehbaren vom nicht abziehbaren Teil trennen. Was sie nicht wissen kann, sind Anlass und Teilnehmer — diese Angaben gehören auf den Beleg oder in einen ergänzenden Vermerk. Weil zwei Steuersätze auf einem Beleg stehen, bucht die Software ihn nie ohne Ihren Blick.
Ähnlich liegt es bei anderen Fragen, die kein Beleg beantwortet: ob ein Kauf teilweise privat veranlasst ist, ob ein Gegenstand länger als ein Jahr genutzt wird und damit ins Anlagevermögen gehört, oder für welchen Zeitraum eine Leistung gilt, wenn die Rechnung das nicht ausweist. Hier zeigt der Vorschlag einen Prüfhinweis, und die Entscheidung treffen Sie.
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