KI-Buchhaltung · UG (haftungsbeschränkt)

Buchhaltung für die UG (haftungsbeschränkt) mit KI

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH-Variante und damit voll buchführungspflichtig: doppelte Buchführung nach § 238 HGB statt Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Software kontiert Belege und Bankumsätze mit KI, führt SKR03/SKR04 sauber und liefert die Saldenliste für den UG-Jahresabschluss — ab 125 € je Gesellschaft und Monat, Steuererklärungen, Jahresabschluss und E-Bilanz inklusive.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Buchführungspflicht der UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist Kaufmann kraft Rechtsform — es gelten dieselben Buchführungspflichten wie für die GmbH.

Doppelte Buchführung nach § 238 HGB

Als GmbH-Variante ist die UG zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nicht zulässig — es muss ein Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufgestellt werden.

Kaufmann kraft Rechtsform

Die Pflichten gelten unabhängig von Umsatz oder Gewinn ab dem ersten Tag. Eine ruhende oder umsatzlose UG bleibt buchführungs- und offenlegungspflichtig.

Jahresabschluss & Offenlegung

Die UG stellt einen HGB-Jahresabschluss auf und legt ihn im Unternehmensregister offen. Als Kleinstgesellschaft genügt häufig die Hinterlegung der Bilanz nach § 326 Abs. 2 HGB.

Größenklasse statt Rechtsform

Ob Kleinst- oder kleine Kapitalgesellschaft, entscheidet § 267a bzw. § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeitern — nicht die Bezeichnung UG.

Was die Software für die UG bucht

Eine vollwertige doppelte Buchführung — KI übernimmt die wiederkehrende Kontierung.

Bankumsätze kontieren

Import über finAPI, Ponto, Qonto Direct oder Dateiimport (CSV, MT940, CAMT), per KI vorkontiert mit SKR-Konto und Steuerschlüssel. Sie bestätigen oder korrigieren.

KI-Belegerfassung

Eingangsrechnung als PDF oder Foto hochladen — die KI liest Lieferant, Rechnungsnummer, Datum sowie Brutto, Netto und USt aus und matcht sie zur Bankbuchung.

Offene Posten

Debitoren und Kreditoren werden als offene Posten geführt und beim Zahlungseingang automatisch ausgeglichen — sauber für die kleine UG-Liquidität.

Anlagen & AfA

Anlagenregister, planmäßige Abschreibung und GWG-Sofortabschreibung ≤ 800 € nach § 6 Abs. 2 EStG.

Kassenbuch & Dauerbuchungen

Bargeschäfte getrennt vom Bankkonto, wiederkehrende Buchungen wie Miete oder Leasing automatisch angelegt.

Konservative Umsatzsteuer

Die KI rät keinen Steuerschlüssel ins Blaue. Bei Unsicherheit bleibt er offen, statt einen falschen Vorsteuerabzug zu erzeugen.

Vom UG-Beleg bis zum Jahresabschluss in einer Software

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Übergang zum UG-Jahresabschluss und zur gesetzlichen Rücklage

Die laufende Buchhaltung liefert die Saldenliste — der Jahresabschluss berücksichtigt die UG-Besonderheit nach § 5a GmbHG.

Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG

Ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen — bis das Stammkapital 25.000 € erreicht und die UG zur GmbH werden kann.

Nahtloser Jahresabschluss

Am Jahresende entsteht die Summen- und Saldenliste auf Knopfdruck. Bilanz, GuV und Anhang der UG bauen direkt darauf auf — ohne erneutes Hochladen und ohne Medienbruch.

Kosten und Ablauf

Ein Preis, kein Medienbruch zwischen Buchhaltung und Abschluss.

Ab 125 € pro Monat

Je Gesellschaft, nach Größenklasse — für die UG in aller Regel 125 €. 1 Nutzer inklusive (+20 € je weiterem Nutzer und Monat), ohne Mitgliedschaft oder Mindestlaufzeit. KI-Belegerfassung, KI-Bankkontierung, offene Posten, Anlagen, Jahresübergang — und Steuererklärungen, Jahresabschluss und E-Bilanz inklusive.

Schnell startklar

UG anlegen, Bankkonto verbinden oder Umsätze hochladen, erste Belege per KI erfassen — die Kontierung läuft ab dem ersten Beleg.

EU-Hosting & DSGVO

Dauerhafte Plattformdaten werden in europäischen Rechenzentren gespeichert. Erforderliche Inhalte können an vertraglich gebundene Modellanbieter übermittelt werden, bei möglichem Drittlandbezug mit geeigneten Garantien; kein KI-Training mit Kundendaten, AVV nach Art. 28 DSGVO verfügbar.

Gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG: berechnen, buchen, verwenden

Die eine Pflicht, die die UG von der GmbH unterscheidet – mit Beispielrechnung.

Die Rücklage entsteht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, nicht in der laufenden Monatsbuchhaltung. Bemessungsgrundlage ist der Jahresüberschuss, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr; ein Viertel davon wird in die gesetzliche Rücklage eingestellt (SKR03 0846, SKR04 2930). In der Bilanz steht sie unter den Gewinnrücklagen als „gesetzliche Rücklage“ (§ 266 Abs. 3 HGB). Schließt die UG ein Jahr mit Verlust ab, entfällt die Zuführung für dieses Jahr; der Verlust wird vorgetragen und mindert die Bemessungsgrundlage des nächsten Gewinnjahres.

Verwenden darf die UG die Rücklage nur für drei Zwecke (§ 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG): für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach § 57c GmbHG, zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit ihn kein Gewinnvortrag deckt, und zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit ihn kein Jahresüberschuss deckt. Eine Ausschüttung aus der Rücklage ist ausgeschlossen. Wichtig ist auch, wann die Pflicht endet: nicht schon, wenn die Rücklage 25.000 € erreicht, sondern erst, wenn die UG ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht hat (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ darf sie danach beibehalten.

Beispielrechnung: gesetzliche Rücklage einer UG über drei Geschäftsjahre
GeschäftsjahrJahresergebnisVerlustvortrag aus dem VorjahrBemessungsgrundlageZuführung (25 %)Rücklage gesamt
1−4.000 €–0 €0 €0 €
210.000 €4.000 €6.000 €1.500 €1.500 €
320.000 €0 €20.000 €5.000 €6.500 €
Beispielrechnung mit angenommenen Zahlen. Zuführung = 25 % × (Jahresüberschuss − Verlustvortrag aus dem Vorjahr), solange das Stammkapital unter 25.000 € liegt. Von den 6.000 € im zweiten Jahr stehen nach der Zuführung 4.500 € für Ausschüttung oder Vortrag zur Verfügung.

Die ersten Buchungen nach der UG-Gründung

Bei kleinem Stammkapital entscheiden die ersten Wochen darüber, ob die Bücher sauber starten.

  1. Stammkapital vollständig in Geld einzahlen: Die UG darf erst angemeldet werden, wenn das Stammkapital voll eingezahlt ist; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Gebucht wird Bank an Gezeichnetes Kapital (SKR03 0800, SKR04 2900).
  2. Gründungskosten richtig zuordnen: Beim Musterprotokoll trägt die Gesellschaft die Gründungskosten bis 300 €, höchstens aber bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Eine UG mit 1 € Stammkapital trägt also höchstens 1 €; den Rest zahlt der Gesellschafter. Was die UG trägt, ist Aufwand und darf nicht aktiviert werden (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
  3. Eröffnungsbilanz und Inventar aufstellen (§ 242 Abs. 1, § 240 Abs. 1 HGB) – bei einer frisch gegründeten UG meist nur Bankguthaben und gezeichnetes Kapital.
  4. Steuerliche Erfassung erledigen: Die Gründung ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats zu melden, die Angaben werden elektronisch übermittelt (§ 137 Abs. 2, § 138 Abs. 1b und 4 AO).
  5. Anlaufkosten schriftlich finanzieren: Reicht das Stammkapital nicht, leiht der Gesellschafter Geld. Das ist eine Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern, die gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben ist (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Auslagen, die der Gesellschafter privat für die UG bezahlt, gehören mit Beleg auf dasselbe Konto.
  6. Liquidität monatlich ansehen: Droht die Zahlungsunfähigkeit, muss die Gesellschafterversammlung unverzüglich einberufen werden (§ 5a Abs. 4 GmbHG). Eine laufend gepflegte Buchhaltung zeigt das rechtzeitig.

Wie Kontenrahmen, Bankkonto und Belegeingang in den ersten Wochen eingerichtet werden, beschreibt der Ratgeber Buchhaltung einrichten.

UG und GmbH im Vergleich: was für die Buchhaltung gleich ist und was nicht

Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit Sonderregeln aus § 5a GmbHG.

Buchhalterisch relevante Unterschiede zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH
ThemaUG (haftungsbeschränkt)GmbH
Stammkapitalunter 25.000 €, ab 1 € (Nennbeträge in vollen Euro)mindestens 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG)
Einzahlung vor der Anmeldungvollständig und nur in Geld (§ 5a Abs. 2 GmbHG)ein Viertel je Geschäftsanteil, insgesamt mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG)
Gesetzliche Rücklage25 % des um den Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses (§ 5a Abs. 3 GmbHG)keine Pflicht aus dem GmbHG
Buchführung und Bilanzdoppelte Buchführung, Bilanz und GuV (§§ 238, 242 HGB)identisch
Größenklasse, Anhang, Offenlegungrichtet sich nach Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmern (§§ 267, 267a HGB)identisch
Drohende ZahlungsunfähigkeitGesellschafterversammlung unverzüglich einberufen (§ 5a Abs. 4 GmbHG)keine Sonderregel aus § 5a GmbHG
Gründungskosten beim Musterprotokollbis 300 €, höchstens bis zur Höhe des Stammkapitalsbis 300 €

Im Alltag bucht eine UG genau wie eine GmbH – meist nur mit weniger Vorgängen. Die eigene Buchhaltung dürfen Sie ohne Steuerberater führen, auch Jahresabschluss und Steuererklärungen: Das Steuerberatungsgesetz regelt die Hilfeleistung in fremden Angelegenheiten, nicht die eigene (§ 2 StBerG). Beauftragen Sie einen externen Buchhalter, darf er laufende Geschäftsvorfälle nur mit der Qualifikation nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG buchen; Abschluss und Erklärungen für Ihre UG erstellen dann nur Steuerberater und die anderen in § 3 StBerG genannten Berufe.

Ist Ihre UG eine Kleinstkapitalgesellschaft, kostet die laufende Buchhaltung bei uns im Tarif Solo 95 € und im Gesamtpaket 125 € je Monat; das Gesamtpaket enthält je zwölf Monate einen HGB-Jahresabschluss samt gesetzlicher Rücklage, eine E-Bilanz und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. Vollständige Buchungsvorschläge ab 85 % Sicherheit bucht die Software ab Werk selbst; bei einer UG mit wenigen Belegen lohnt es sich trotzdem, unter „KI & Buchungsfreigaben“ eine Betragsgrenze je Beleg zu setzen – jede Änderung der Einstellung wird protokolliert.

Weiterführende Seiten

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und damit Kaufmann kraft Rechtsform. Sie ist nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss einen Jahresabschluss aufstellen — eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt nicht. Es gelten dieselben Pflichten wie für eine GmbH.

Bankumsätze (Import über finAPI, Ponto, Qonto Direct oder Dateiimport, KI-vorkontiert mit SKR-Konto und Steuerschlüssel), Belege per KI-Erfassung, Kassenbuch, offene Posten für Debitoren und Kreditoren, Dauerbuchungen, Anlagen mit AfA und GWG ≤ 800 € sowie die Rechnungsabgrenzung. Daraus entsteht eine Saldenliste nach SKR03 oder SKR04.

Der nachgelagerte UG-Jahresabschluss berücksichtigt die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG: Ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses ist in die Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht. Die laufende Buchhaltung liefert dafür die Zahlenbasis.

Die meisten UGs sind Kleinst- oder kleine Kapitalgesellschaften nach § 267a bzw. § 267 HGB. Die Größenklasse richtet sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl — nicht nach der Rechtsform. Der Jahresabschluss-Teil ermittelt die Klasse automatisch und steuert daraus den Umfang von Bilanz, GuV und Anhang.

Für die UG in aller Regel 125 € je Gesellschaft und Monat (Kleinstkapitalgesellschaft; nach Größenklasse ab 125 €, 1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat). Darin enthalten sind KI-Belegerfassung, KI-Bankkontierung, offene Posten, Anlagenbuchhaltung mit AfA, Kassenbuch und der Jahresübergang — sowie die Steuererklärungen und der Jahresabschluss, der nahtlos auf der erzeugten Saldenliste aufbaut.

Vom UG-Beleg bis zum Jahresabschluss in einer Software

Bankumsätze importieren, Belege per KI erfassen, das Jahr durchbuchen — die Saldenliste fließt direkt in den UG-Jahresabschluss inklusive Pflichtrücklage nach § 5a GmbHG.