Was die KI aus dem Beleg ausliest
Aus jedem Beleg entsteht ein strukturierter Buchungsvorschlag — die relevanten Felder erkennt die KI automatisch.
Lieferant & Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Brutto, Netto und USt
Buchungsvorschlag
PDF und Foto hochladen
Egal ob Eingangsrechnung als PDF oder abfotografierte Quittung — beide Wege führen zur Buchung.
PDF-Rechnungen
Fotos & Scans
Beleg hochladen, Buchung vorschlagen lassen
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Abgleich mit der Bankbuchung
Der Beleg bleibt nicht isoliert — er wird der passenden Zahlung zugeordnet.
Betrag & Datum matchen
Offene Posten ausgleichen
Durchgängiger Belegbezug
GoBD-orientierte Ablage & Verfahrensdokumentation
Belege sind aufbewahrungspflichtig — die Ablage ist darauf ausgelegt.
Unveränderbare Ablage
Verfahrensdokumentation
EU-Hosting, kein KI-Training
Vier Eingangswege und die E-Rechnung im Vergleich
Welcher Weg passt, hängt davon ab, wo der Beleg entsteht — im E-Mail-Postfach, an der Kasse oder im Portal eines Lieferanten.
| Weg oder Format | Typischer Beleg | So wird gelesen | Darauf sollten Sie achten |
|---|---|---|---|
| Hochladen im Browser | PDF-Rechnungen aus Lieferantenportalen, auch mehrere Dateien auf einmal | PDF mit Textebene als Text, gescannte PDF über Texterkennung | eine Rechnung je Datei — zusammengefügte PDFs erschweren die Zuordnung |
| Foto mit dem Smartphone | Kassenbon, Tankquittung, Bewirtungsbeleg | Texterkennung auf dem Bild; die erkannten Beträge werden gegen den Text geprüft | Beleg flach und vollständig aufnehmen; Thermopapier früh fotografieren, bevor es verblasst |
| Eigene E-Mail-Adresse je Gesellschaft | Rechnungen, die Lieferanten per E-Mail schicken | Anhänge werden als Beleg angelegt, E-Rechnungen strukturiert gelesen | die Adresse bei Lieferanten als Rechnungsadresse hinterlegen, dann entfällt das Weiterleiten |
| Ordner in Google Drive | Belege, die Mitarbeitende oder Scan-Apps in einen Ordner legen | wie beim Hochladen; jede Datei wird je Gesellschaft nur einmal übernommen | je Gesellschaft ein eigener Ordner, private Dateien gehören nie hinein |
| E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) | Rechnungen inländischer Unternehmen, seit 2025 zunehmend der Standard | direkt aus dem XML-Datensatz, ohne KI | den strukturierten Teil im empfangenen Format aufbewahren — nicht nur ein PDF-Bild davon |
Im Abo sind je Gesellschaft und Monat 100 Belege enthalten, die die KI liest; darüber kosten je weitere 100 Belege 20 € (ein Paket wird ab seinem 20. Beleg berechnet). E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD zählen nicht mit, weil ihre Werte strukturiert und ohne KI aus dem Datensatz kommen. Die Buchhaltung gibt es im Solo-Tarif ab 95 € und im Gesamtpaket ab 125 € je Gesellschaft und Monat; ein Nutzer ist enthalten.
Vom Beleg zum Buchungssatz: vier Beispiele in SKR03 und SKR04
So sieht der Vorschlag aus, den die Software aus typischen Belegen bildet — mit den Konten der beiden Standardkontenrahmen.
| Beleg | Erkannte Werte | Buchung in SKR03 | Buchung in SKR04 |
|---|---|---|---|
| Druckerpapier und Toner, Rechnung per E-Mail, noch unbezahlt | netto 100,00, Umsatzsteuer 19 % 19,00, brutto 119,00 | 4930 Bürobedarf 100,00 und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19,00 an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119,00 | 6815 Bürobedarf 100,00 und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19,00 an 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119,00 |
| Tankquittung für den Firmenwagen, bar bezahlt | netto 60,00, Umsatzsteuer 19 % 11,40, brutto 71,40 | 4530 Laufende Kfz-Betriebskosten 60,00 und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 11,40 an 1000 Kasse 71,40 | 6530 Laufende Kfz-Betriebskosten 60,00 und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 11,40 an 1600 Kasse 71,40 |
| Monitor für das Büro, Rechnung des Händlers | netto 450,00, Umsatzsteuer 19 % 85,50, brutto 535,50 | 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 450,00 und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 85,50 an 1600 Verbindlichkeiten 535,50 | 0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter 450,00 und 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 85,50 an 3300 Verbindlichkeiten 535,50 |
| Kontoführungsentgelt laut Kontoauszug, keine Rechnung | 4,90, keine Umsatzsteuer | 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1200 Bank 4,90 | 6855 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1800 Bank 4,90 |
Woher der Vorschlag stammt, steht an jeder Buchung: Zuerst greifen Ihre eigenen Buchungsregeln, danach das, was Sie bei diesem Geschäftspartner bisher gebucht haben, dann ein kuratiertes Kontierungslexikon mit 55 Fällen — und erst was dann noch offen ist, beurteilt ein KI-Modell. Bevor ein Konto gewählt wird, legt die Software die Buchungsmethode fest, etwa laufender Aufwand, Anlagezugang, geringwertiges Wirtschaftsgut oder Rechnungsabgrenzung. Fakten aus dem Beleg wie die Grenzen von 250 € und 800 € oder ein Leistungszeitraum über den Bilanzstichtag bestätigen oder korrigieren dabei die Einschätzung der KI.
Fristen für Belege: wann erfassen, wie lange aufbewahren
Zwei Fristen bestimmen den Umgang mit Belegen — eine für die Erfassung, eine für die Aufbewahrung.
| Pflicht | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Bareinnahmen und Barausgaben festhalten | täglich | § 146 Abs. 1 Satz 2 AO |
| Unbare Geschäftsvorfälle erfassen, etwa Rechnungen und Überweisungen | innerhalb von zehn Tagen unbedenklich | GoBD Rz. 47 |
| Buchungsbelege aufbewahren: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge | acht Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 4 HGB |
| Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse aufbewahren | zehn Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 4 HGB |
| Empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe aufbewahren | sechs Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 AO |
| Beginn der Aufbewahrungsfrist | mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist | § 147 Abs. 4 AO |
Die zehn Tage sind keine starre Ausschlussfrist, sondern die Grenze, bis zu der die Finanzverwaltung eine spätere Erfassung nicht beanstandet. Liegt mehr Zeit zwischen Vorgang und Erfassung, verlangen die GoBD geeignete Maßnahmen, damit nichts verloren geht. Ein fester Eingangsweg ist genau so eine Maßnahme: Was über die E-Mail-Adresse oder den Drive-Ordner ankommt, liegt mit Eingangsdatum in der Software, auch wenn Sie erst am Ende der Woche buchen. Den Kassenbeleg dagegen erfassen Sie am selben Tag.
Belege erfassen in sechs Schritten — und was die Software selbst bucht
Eine Routine, die mit wenigen festen Handgriffen auskommt.
- Eingangsweg festlegen. Hinterlegen Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Gesellschaft bei allen Lieferanten, die per E-Mail abrechnen, und nutzen Sie für Papierbelege das Foto mit dem Smartphone.
- Belege laufend hereingeben. Kassenbelege am selben Tag, alle übrigen spätestens nach zehn Tagen — dann bleiben Sie in dem Rahmen, den die GoBD als unbedenklich ansehen.
- Hinweise ansehen. Unsichere Felder sind markiert. Widersprüchliche Beträge, etwa wenn Netto und Steuer nicht den Bruttobetrag ergeben, gehen nie automatisch durch.
- Prüfliste abarbeiten. Vorschläge, die die Software nicht selbst bucht, warten mit Begründung; Sie bestätigen oder korrigieren Konto und Steuerschlüssel.
- Zahlung zuordnen. Kommt die Bankzeile, gleicht die Software den offenen Posten aus; Aufwand und Vorsteuer stehen schon beim Beleg.
- Monat abschließen. Bankzeilen ohne Beleg zeigt der Prüfkatalog als fehlenden Nachweis — fordern Sie diese Belege nach und schreiben Sie den Zeitraum danach fest.
In unserer Buchhaltung ist die automatische Buchung ab Werk eingeschaltet: Vollständige Vorschläge ab 85 % Sicherheit bucht die Software selbst, Unklares wartet mit Begründung auf Sie. Unter „KI & Buchungsfreigaben“ schränken Sie das ein – auf bestimmte Quellen, nur freigegebene Buchungsregeln, eine Betragsgrenze je Beleg oder eine höhere Mindestsicherheit bis 99 % – oder schalten die Automatik ab; jede Änderung wird protokolliert. Nie automatisch gebucht werden unlesbare oder widersprüchliche Belege, Dubletten, Belege mit gemischten Steuersätzen, besondere Steuerschlüssel wie die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Bankzeilen ohne Gegenpartei und alles in festgeschriebenen Zeiträumen.
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