Die Besonderheiten der E-Commerce-Buchhaltung
Im Onlinehandel entstehen Buchungen anders als im klassischen Dienstleistungsbetrieb — vor allem über die Zahlungsdienstleister.
Auszahlungen statt Einzelumsätze
Hohes Umsatzvolumen
Wareneinkauf & Versand
Umsatzsteuer & OSS im Blick
So buchen Sie Payment-Auszahlungen automatisch
Der Weg läuft über den Bankimport der Zahlungsdienstleister-Auszahlungen und die automatische Kontierung durch die KI.
Massen-Bankimport
KI-Vorkontierung
Belege matchen
Onlineshop-Buchhaltung mit Weg zum Jahresabschluss
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Ehrlich: was die Software für Onlineshops nicht macht
Damit Sie richtig planen — die Grenzen sind klar benannt.
Keine Warenwirtschaft
Keine OSS-Automatik für PSP-Sammelzahlungen
Rechnungen und EÜR
Von der Buchhaltung zum HGB-Jahresabschluss
Für die E-Commerce-GmbH oder UG entsteht aus der laufenden Buchung direkt die Grundlage des Abschlusses.
E-Commerce-GmbH & UG
Saldenliste ohne Medienbruch
Bilanz, GuV & Anhang
Zahlungsanbieter über ein Verrechnungskonto buchen
Die Auszahlung auf Ihr Bankkonto ist nicht der Umsatz. Sie ist der Saldo aus vielen Verkäufen, Gebühren und Erstattungen.
PayPal, Stripe, Klarna oder ein Marktplatz sammeln die Zahlungen Ihrer Kunden, ziehen ihre Gebühren ab und überweisen den Rest in Abständen auf Ihr Geschäftskonto. Würden Sie nur diese Auszahlung als Erlös buchen, stimmten weder Umsatz noch Umsatzsteuer: Die Gebühren wären unsichtbar im Erlös verrechnet, Erstattungen fehlten, und der Zeitpunkt läge oft im falschen Monat. Sauber ist ein eigenes Verrechnungskonto je Anbieter, das sich wie ein zusätzliches Bankkonto verhält. Auf ihm laufen die einzelnen Verkäufe, Gebühren und Erstattungen ein; die Auszahlung bucht es aus und läuft über das Geldtransitkonto (SKR03 1360, SKR04 1460) auf die Bank.
Am Monatsende muss der Saldo des Verrechnungskontos dem Guthaben beim Anbieter entsprechen. Weicht er ab, fehlt meist eine Erstattung, eine Rücklastschrift oder eine Gebührenposition. Gebühren der Zahlungsdienstleister sind häufig als Umsatz im Zahlungsverkehr steuerfrei (§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG); stellt ein ausländischer Anbieter eine steuerpflichtige Leistung in Rechnung, kann die Steuer nach § 13b UStG bei Ihnen liegen. Maßgeblich ist die Gebührenabrechnung des Anbieters.
| Vorgang | Was gebucht wird | Hinweis |
|---|---|---|
| Verkauf an einen Kunden im Inland | Verrechnungskonto an Erlöse 19 % (SKR03 8400, SKR04 4400) | Brutto auf das Automatikkonto, die Umsatzsteuer läuft automatisch |
| Gebühr des Anbieters | Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03 4970, SKR04 6855) an Verrechnungskonto | Steuer laut Gebührenabrechnung prüfen |
| Auszahlung auf das Geschäftskonto | Geldtransit an Verrechnungskonto, danach Bank an Geldtransit | Erfolgsneutral; das Transitkonto muss danach auf null stehen |
| Erstattung an den Kunden | Erlöse an Verrechnungskonto | Umsatzsteuer im Monat der Erstattung berichtigen (§ 17 UStG) |
| Rücklastschrift oder Rückbuchung | Forderung wieder öffnen, Gebühr als Aufwand | Erst klären, dann ausbuchen |
Umsatzsteuer im Onlinehandel: Fernverkauf, OSS und Marktplatz
Die Regeln, die Onlinehändler am häufigsten betreffen. Stand: Oktober 2026.
| Thema | Was gilt | Norm |
|---|---|---|
| Lieferung an Verbraucher in andere EU-Staaten | Ort der Lieferung ist das Bestimmungsland, sobald die Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen in andere Mitgliedstaaten insgesamt 10.000 € im Vorjahr überschritten haben oder im laufenden Jahr überschreiten | § 3c Abs. 1 und 4 UStG |
| One-Stop-Shop (OSS) | Statt sich in jedem Land zu registrieren, melden Sie diese Umsätze zentral; Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, die Erklärung ist binnen eines Monats danach fällig | § 18j, § 16 Abs. 1d UStG |
| Verkauf über einen Marktplatz | Der Betreiber haftet für die Umsatzsteuer, wenn der Händler keine gültige, vom BZSt erteilte USt-IdNr. hat; Marktplätze verlangen sie deshalb | § 25e UStG |
| Rechnungen an Unternehmen im Inland | E-Rechnung empfangen seit 2025; ausstellen spätestens für Umsätze ab 2028, bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027 | § 14, § 27 Abs. 38 UStG |
| Kleine Beträge | Rechnungen bis 250 € brutto brauchen weniger Angaben | § 33 UStDV |
Die Monatsroutine für Onlinehändler
Sechs Schritte, die den Monat abschlussreif machen.
- Bank und Zahlungsplattformen abrufen: Geschäftskonto, Kreditkarte und jede Plattform, über die Kunden zahlen.
- Marktplatzabrechnungen einlesen: Amazon-, eBay-, Kaufland- oder Shopify-Berichte bzw. den AccountOne-Buchungsstapel des Monats.
- Verrechnungskonten abstimmen: Saldo je Anbieter gegen das Guthaben laut Anbieter, Differenzen klären.
- Eingangsrechnungen vollständig machen: Wareneinkauf, Versand, Fulfillment, Werbung und Software — jede Abbuchung braucht ihren Beleg.
- Umsatzsteuer prüfen: inländische Umsätze in die Voranmeldung, EU-Fernverkäufe über der Schwelle in die OSS-Auswertung des Quartals.
- Monat festschreiben, sobald Voranmeldung und Abstimmung stehen.
Weiterführende Seiten
Jahresabschluss E-Commerce | Bankbuchungen kontieren mit KI | Automatische Kontierung | Buchhaltung mit KI | KI-Buchhaltungssoftware | Offene Posten verwalten | Buchhaltung GmbH | Buchhaltung automatisieren | Summen- und Saldenliste | AccountOne-Daten importieren | Zahlungsanbieter automatisch buchen | Zahlungsabgleich automatisieren | Bankkonto anbinden | Umsatzsteuervoranmeldung selber machen