KI-Buchhaltung · Holding

Buchhaltung für die Holding-GmbH — Beteiligungen, Ausschüttungen, Einzelabschluss

Eine Holding bucht selten, aber jede Buchung zählt: Beteiligungserträge, Gewinnausschüttungen, Finanzanlagen, Darlehen an Tochtergesellschaften. Jahresabschluss.io führt die laufende Buchhaltung jeder Gesellschaft ab 125 € je Gesellschaft und Monat (1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat) und erstellt daraus den HGB-Einzelabschluss — im Abo enthalten — für die Holding und für jede Tochter. Ist ein Konzernabschluss aufzustellen, entsteht er in den eigenen Modulen Konsolidierung und Konzernabschluss aus denselben Einzelabschlüssen.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Einzelabschluss je Gesellschaft, Konzernabschluss als eigenes Modul

Die Einzelabschlüsse entstehen aus der Buchhaltung jeder Gesellschaft, der Konzernabschluss in einem eigenen Modul.

Ein HGB-Einzelabschluss je Gesellschaft

Jahresabschluss.io erstellt für die Holding und für jede Tochter jeweils einen eigenständigen HGB-Einzelabschluss nach §§ 242 ff. HGB — Bilanz, GuV, gegebenenfalls Anhang und Lagebericht — für die Offenlegung im Unternehmensregister.

Konsolidierung nach §§ 290–315 HGB als eigenes Modul

Ist die Holding zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, fassen die Module Konsolidierung und Konzernabschluss Mutter und Töchter zusammen: Kapital- und Schuldenkonsolidierung, Eliminierung konzerninterner Umsätze und Zwischenergebnisse, Konzernbilanz, Konzern-GuV, Anhang und Lagebericht. Ob eine Konzernabschlusspflicht besteht, zeigt die Prüfung der Schwellenwerte nach § 293 HGB; im Zweifel klären Sie es mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Typische Buchungen einer Holding

Holding-Buchhaltung unterscheidet sich von der operativen FiBu: wenige Buchungen, aber wertmäßig groß und beteiligungsbezogen.

Beteiligungserträge und Dividenden

Erträge aus Beteiligungen und Gewinnausschüttungen der Töchter buchen Sie als laufende Geschäftsvorfälle. Die KI schlägt für die zugehörigen Bankumsätze SKR-Konto und Steuerschlüssel vor; die steuerliche Behandlung prüfen Sie mit Ihrem Berater.

Finanzanlagen / Anteile an Töchtern

Die Beteiligungen selbst werden als Finanzanlagen geführt. Zugänge, Abgänge und Bewertungen erfassen Sie in der Buchhaltung der Holding und sehen sie in deren Einzelabschluss.

Darlehen an Tochtergesellschaften

Darlehen und Zinsen zwischen Holding und Töchtern buchen Sie im jeweiligen Einzelabschluss. Da nicht konsolidiert wird, erscheinen sie unverändert in jedem Einzelabschluss — so, wie tatsächlich gebucht.

Wenige, aber große Buchungen

Eine Holding hat oft nur eine Handvoll Buchungen im Jahr, dafür mit hohen Beträgen. Die KI-Belegerfassung und die automatische Kontierung der Bankumsätze halten auch diese wenigen Vorgänge sauber dokumentiert.

Holding und Töchter in einem Account buchen

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Mehrere Gesellschaften in einem Account

Holding plus Töchter bedeutet mehrere Buchführungen. So bleiben sie übersichtlich und kalkulierbar.

Jede Gesellschaft separat

Holding und jede Tochter werden als eigene Gesellschaft angelegt, mit eigener Buchführung und eigenem Einzelabschluss — sauber getrennt, aber in einem Account verwaltet.

Ab 125 € je Gesellschaft und Monat

Die laufende Buchhaltung kostet ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse — 1 Nutzer ist inklusive, jeder weitere Nutzer kostet 20 € im Monat. Jede buchhalterisch geführte Gesellschaft zählt dabei eigenständig.

HGB-Abschluss + E-Bilanz je Gesellschaft

Aus jeder Buchhaltung entsteht die Summen- und Saldenliste für den HGB-Einzelabschluss — er ist im Gesamtpaket enthalten (je Gesellschaft und zwölf Monate einer), ebenso die E-Bilanz nach § 5b EStG. Einzeln kostet sie 20 € pro Wirtschaftsjahr und Gesellschaft.

Von der Buchung zum Einzelabschluss

Der Ablauf ist für jede Gesellschaft der Holding-Struktur identisch — ohne Daten doppelt zu erfassen.

Laufend buchen je Gesellschaft

Bankumsätze importieren (finAPI, Ponto, Qonto Direct oder Dateiimport), Belege als PDF oder Foto erfassen, KI kontiert. Beteiligungserträge, Ausschüttungen, Finanzanlagen und Darlehen werden als laufende Vorfälle gebucht.

Saldenliste und HGB-Einzelabschluss

Jede Buchhaltung erzeugt automatisch die Summen- und Saldenliste. Daraus erstellt das angrenzende Jahresabschluss-Modul den HGB-Einzelabschluss der jeweiligen Gesellschaft für die Offenlegung — ein eigener Abschluss je Gesellschaft, keine Konsolidierung.

Gewinnausschüttungen der Tochter buchen: brutto, mit Kapitalertragsteuer

Was zwischen dem Beschluss der Tochter und der Steuererklärung der Holding in der Buchhaltung passiert.

Beschließen die Gesellschafter der Tochter eine Ausschüttung, entsteht bei der Holding der Anspruch auf den Gewinnanteil. In der Regel bucht die Holding ihn mit dem Gewinnverwendungsbeschluss als Forderung gegen verbundene Unternehmen an „Erträge aus Beteiligungen“. In der Gewinn- und Verlustrechnung steht der Betrag unter diesem Posten mit dem Vermerk „davon aus verbundenen Unternehmen“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB).

Überwiesen wird nicht der volle Betrag. Die Tochter behält Kapitalertragsteuer von 25 % (§ 43a Abs. 1 EStG) und den Solidaritätszuschlag darauf ein und führt beides an das Finanzamt ab. Die Holding bucht trotzdem den vollen Ertrag: den Zahlungseingang auf die Bank und die einbehaltenen Steuern als Steuerforderung, die bei ihrer Körperschaftsteuerveranlagung angerechnet wird (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Voraussetzung dafür ist die Steuerbescheinigung der Tochter; sie gehört als Beleg zur Buchung. Wer nur den Nettobetrag als Ertrag bucht, weist zu wenig Ertrag aus, und die Anrechnung geht leicht verloren.

Die Steuerfreiheit wird anschließend außerhalb der Buchhaltung berücksichtigt, in der Steuererklärung. Die Buchhaltung muss dafür je Tochter drei Angaben sauber liefern: die Beteiligungsquote zu Beginn des Jahres, den Bruttoertrag und die einbehaltenen Steuern. Veräußert die Holding Anteile an einer Kapitalgesellschaft, bleibt auch der Veräußerungsgewinn außer Ansatz, 5 % gelten als nicht abziehbar (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG). Die Kehrseite: Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen auf solche Anteile mindern das Einkommen nicht (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge und Abschreibungen auf Beteiligungen gehören deshalb auf eigene Konten.

Gewinnausschüttungen einer inländischen Tochter-Kapitalgesellschaft an die Holding-GmbH
Beteiligung zu Beginn des JahresKörperschaftsteuerGewerbesteuer
unter 10 %voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG)voll steuerpflichtig
10 % bis unter 15 %Bezüge außer Ansatz, 5 % nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG)Hinzurechnung der freigestellten Bezüge (§ 8 Nr. 5 GewStG), im Ergebnis voll steuerpflichtig
ab 15 %Bezüge außer Ansatz, 5 % nicht abziehbare BetriebsausgabenKürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG; die 5 % bleiben steuerpflichtig
Stand: Oktober 2026. Vereinfachte Darstellung für Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften ohne Organschaft; ausländische Töchter und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist bei der Körperschaftsteuer der Beginn des Kalenderjahres, bei der Gewerbesteuer der Beginn des Erhebungszeitraums. Die steuerliche Würdigung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.

Organschaft mit der Tochter: Voraussetzungen und Buchungen am Jahresende

Mit einem Gewinnabführungsvertrag werden Holding und Tochter steuerlich zusammengefasst – die Buchhaltung muss den Vertrag tragen.

Viele Holdings schließen mit ihren Töchtern einen Gewinnabführungsvertrag, um Gewinne und Verluste steuerlich zu verrechnen. Körperschaftsteuerlich setzt die Organschaft nach § 14 Abs. 1 KStG voraus, dass der Vertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt wird und dass die Holding vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Tochter an ununterbrochen die Mehrheit der Stimmrechte hält. Gewerbesteuerlich gilt die Tochter dann als Betriebsstätte der Holding (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG).

Die umsatzsteuerliche Organschaft folgt eigenen Regeln: Die Tochter muss finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Holding eingegliedert sein (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Dann sind Leistungen zwischen den inländischen Unternehmensteilen Innenleistungen ohne Umsatzsteuer. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor Rechnungen zwischen den Gesellschaften mit oder ohne Umsatzsteuer gestellt werden.

„Durchgeführt“ ist der Vertrag nur, wenn der Gewinn tatsächlich abgeführt oder der Verlust tatsächlich ausgeglichen wird. Das Jahresende läuft deshalb in einer festen Reihenfolge:

  1. Die Tochter bucht ihr Jahr vollständig zu Ende – einschließlich Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen.
  2. Sie ermittelt das handelsrechtliche Ergebnis vor Gewinnabführung.
  3. Sie bucht die Gewinnabführung als Aufwand gegen eine Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen; bei einem Verlust bucht sie den Ertrag aus Verlustübernahme gegen eine Forderung.
  4. Die Holding bucht spiegelbildlich den Ertrag aus Gewinnabführung gegen eine Forderung oder den Aufwand aus Verlustübernahme gegen eine Verbindlichkeit. Beide Posten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen (§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB).
  5. Beide Gesellschaften stimmen ihre gegenseitigen Salden ab und klären jede Differenz vor dem Abschluss.
  6. Die Abführung wird tatsächlich gezahlt oder verrechnet und mit Beleg dokumentiert.

Ausweis in der Holding-Bilanz und die Größenklasse einer reinen Beteiligungsgesellschaft

Wo die typischen Holding-Vorgänge im HGB-Einzelabschluss stehen – und warum eine Finanzholding nie Kleinstgesellschaft ist.

Holding-Vorgänge und ihr Posten im HGB-Einzelabschluss
VorgangPostenRechtsgrundlage
Gründung oder Kauf einer beherrschten TochterAnteile an verbundenen Unternehmen (Finanzanlagen)§ 266 Abs. 2 A. III. 1., § 271 Abs. 2 HGB
Beteiligung ohne Beherrschung; vermutet bei mehr als einem Fünftel des NennkapitalsBeteiligungen§ 266 Abs. 2 A. III. 3., § 271 Abs. 1 HGB
Langfristiges Darlehen an eine TochterAusleihungen an verbundene Unternehmen§ 266 Abs. 2 A. III. 2. HGB
Gewinnausschüttung einer TochterErträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB
Zinsen aus Darlehen an TöchterErträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens oder sonstige Zinsen, jeweils mit Davon-Vermerk§ 275 Abs. 2 Nr. 10 und 11 HGB
Gewinnabführung oder Verlustübernahmegesonderter Posten unter entsprechender Bezeichnung§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB
Darlehen eines Gesellschafters an die HoldingVerbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, gesondert oder im Anhang§ 42 Abs. 3 GmbHG
Nummern der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.

Eine Besonderheit betrifft die Größenklasse. Unternehmen, deren einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu verwerten, ohne unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung der Töchter einzugreifen, können nach § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB keine Kleinstkapitalgesellschaft sein – auch wenn sie mit Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeitern unter allen Schwellen bleiben. Die reine Finanzholding stellt deshalb mindestens als kleine Kapitalgesellschaft auf: mit Anhang und ohne die Möglichkeit, ihre Bilanz nur zu hinterlegen. Die Ausübung der Gesellschafterrechte zählt dabei nicht als Eingriff in die Verwaltung. Übernimmt die Holding tatsächlich Führungsaufgaben für ihre Töchter, greift der Ausschluss nicht.

In jahresabschluss.io legen Sie Holding und Töchter als eigene Gesellschaften mit eigener Buchhaltung an; jede Gesellschaft kostet je Monat im Tarif Solo ab 95 € und im Gesamtpaket ab 125 €, das je Gesellschaft und zwölf Monate einen HGB-Jahresabschluss, eine E-Bilanz und die Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums enthält. Bei wenigen, großen Buchungen lohnt ein Blick in „KI & Buchungsfreigaben“: Ab Werk bucht die Software vollständige Vorschläge ab 85 % Sicherheit selbst; eine Betragsgrenze je Beleg oder die Beschränkung auf freigegebene Buchungsregeln hält große Beträge in Ihrer Prüfung, und jede Änderung wird protokolliert.

Die Buchhaltung jeder Gesellschaft dürfen deren Geschäftsführer und Mitarbeiter selbst führen. Bucht ein externer Dienstleister für die Gesellschaften, braucht er eine Befugnis nach § 3 StBerG oder – nur für laufende Buchungen – die Qualifikation nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Ob Mitarbeiter der Holding auch die Bücher der Töchter führen dürfen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Eine Holding-GmbH hat meist wenige, aber wertmäßig große Buchungen — Beteiligungserträge, Gewinnausschüttungen, Finanzanlagen, Darlehen an Tochtergesellschaften. Genau dafür eignet sich die doppelte Buchführung nach SKR03/SKR04 mit KI-Kontierung: Sie buchen die laufenden Geschäftsvorfälle und erstellen daraus den HGB-Einzelabschluss der Holding.

Nein. Jahresabschluss.io erstellt ausdrücklich nur den HGB-Einzelabschluss je Gesellschaft — also einen Abschluss für die Holding und einen für jede Tochter. Es gibt keinen Konzernabschluss nach §§ 290/297 HGB, keine Konsolidierung von Mutter und Töchtern und keine Eliminierung konzerninterner Vorgänge. Eine etwaige Konzernabschlusspflicht klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Ja. Sie legen die Holding und jede Tochtergesellschaft als eigene Gesellschaft an und verwalten alle in einem Account. Die laufende Buchhaltung kostet ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat); jede Gesellschaft hat ihre eigene Buchführung und ihren eigenen HGB-Einzelabschluss — er ist im Abo enthalten.

Beteiligungserträge und Gewinnausschüttungen aus den Töchtern buchen Sie als laufende Geschäftsvorfälle in der Holding. Die KI schlägt für die zugehörigen Bankumsätze das passende SKR-Konto und den Steuerschlüssel vor; die Beteiligungen selbst werden als Finanzanlagen geführt. Die steuerliche Behandlung (z. B. § 8b KStG) prüfen Sie mit Ihrem Berater.

Ja. Darlehen an Tochtergesellschaften und die zugehörigen Zinsbuchungen erfassen Sie als laufende Geschäftsvorfälle im Einzelabschluss der jeweiligen Gesellschaft. Da kein Konzernabschluss erstellt wird, werden konzerninterne Darlehen nicht konsolidiert oder eliminiert — sie erscheinen in jedem Einzelabschluss so, wie sie tatsächlich gebucht sind.

Die laufende Buchhaltung kostet ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (Kleinst 125 €, Klein 150 €, Mittelgroß 300 €, Groß auf Anfrage) — 1 Nutzer ist inklusive, jeder weitere Nutzer kostet 20 € im Monat. Bei mehreren Gesellschaften fällt der Basispreis für jede buchhalterisch geführte Gesellschaft an. Steuererklärungen, der HGB-Jahresabschluss je Gesellschaft und die E-Bilanz sind im Abo enthalten; einzeln kostet die E-Bilanz 20 € pro Wirtschaftsjahr.

Holding und Töchter in einem Account buchen

Verwalten Sie die laufende Buchhaltung aller Gesellschaften ab 125 € je Gesellschaft und Monat und erstellen Sie den HGB-Einzelabschluss je Gesellschaft — im Abo enthalten, alles in einer Web-App.