Einzelabschluss vs. Konzernabschluss
Zwei verschiedene Abschlüsse, die eine Holding erstellen kann – oder muss.
Einzelabschluss (Pflicht)
Konzernabschluss (bei Beherrschung)
Typische Bilanzposten einer Holdinggesellschaft
Die Bilanz einer Holding sieht anders aus als die eines operativen Unternehmens.
Finanzanlagen: Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Wertpapiere des Anlagevermögens.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen: Darlehen, Verrechnungskonten, offene Gewinnausschüttungen.
Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen. Bei der Holding oft der größte Bilanzposten.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: Konzerninterne Darlehen, Cash-Pool-Salden.
GuV-Besonderheit: Wenig Umsatzerlöse, dafür Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungsverträgen.
Größenabhängige Befreiung vom Konzernabschluss
Kleine Konzerne können befreit sein.
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Arbeitnehmer
Ihr nächster Schritt: Jahresabschluss
Holding-Einzelabschluss erstellen
Saldenliste hochladen, HGB-Konten zuordnen und Bilanz, GuV, Anhang sowie nötigen Lagebericht in einem geführten Ablauf erstellen. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto.
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