KI-Buchhaltung · Kassenbuch

Kassenbuch führen — bar buchen, GoBD-konform

Das Kassenbuch als Nebenbuch der vollständigen Finanzbuchhaltung: jede Bareinnahme und Barausgabe als Buchungssatz nach SKR03 oder SKR04, mit laufendem Bestand und im selben Journal wie Bank, Belege und Umsatzsteuer.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand:

7 Tage kostenlos mit Karte · ohne Kündigung Abo ab Tag 8 · monatlich kündbar

erfasstgebuchtgezähltKassenbonBarverkauf · 19 % UStBuchungssatz1000 Kassean8400 Erlöse 19 % USt1776 Umsatzsteuer 19 %KassenbuchAnfangsbestandEinnahmenAusgabenEndbestandKassensturzBuchbestandGezähltabgeglichen

Was ins Kassenbuch gehört

Jede Barbewegung — getrennt vom Bankkonto, chronologisch und einzeln.

Kassenbuch · September 2026 · SKR03 1000 KasseBestand 499,70 €
DatumBeschreibungGegenkontoBetragBestand
04.09.Auszahlung Tankquittung4530 Kfz-Kosten−59,50499,70
03.09.Einzahlung Tageslosung8200 Erlöse+357,00559,20
02.09.Auszahlung Übertrag auf Bank1360 Geldtransit−600,00202,20
02.09.Auszahlung Druckerpapier4930 Bürobedarf−23,80802,20
01.09.Einzahlung Tageslosung8200 Erlöse+476,00826,00
833,00 €
Einnahmen
683,30 €
Ausgaben
499,70 €
Endbestand
Auszahlung über 550,00 € am 04.09. abgewiesen: Kassenbestand darf nicht negativ werden — niedrigster Bestand nach Buchung −50,30 EUR, es fehlen 50,30 EUR.
Bareinnahmen
Tageslosung und Barverkäufe, einzeln mit Umsatzsteuer.
Barausgaben
Porto, Bewirtung, Kleineinkäufe — mit Quittung.
Geldtransit und Einlagen
Abhebung, Einzahlung auf die Bank, Bareinlage, Barentnahme.
Laufender Bestand
Nach jeder Zeile, je Monat mit Endbestand.
Privat bezahlt oder aus der Kasse?

Bezahlen Sie als Einzelunternehmer nur gelegentlich bar aus eigener Tasche, brauchen Sie keine Kasse: Der Beleg wird als Privateinlage gebucht. Bei einer Personengesellschaft ist es die Einlage des Gesellschafters, der bezahlt hat — sein Privatkonto ist das Gegenkonto.

Ein Kassenbon beweist nicht, dass bar bezahlt wurde. Mit Karte bezahlt, gehört er gegen Bank oder Kreditkarte; gegen die Kasse nur, wenn das Geld wirklich aus der Kasse kam.

Die Buchhaltung 7 Tage testen

Bank anbinden, Belege hochladen und sehen, was die Software daraus bucht.

Kassenbuch, Kassensystem oder offene Ladenkasse: welche Pflichten gelten

Welche Regeln greifen, hängt davon ab, womit Sie Bargeld erfassen. Stand: Oktober 2026.

Arten der Kassenführung und ihre Pflichten
Womit Sie Bargeld erfassenWas giltRechtsgrundlage
Kassenbuch in einer BuchhaltungssoftwareJede Einnahme und Ausgabe einzeln und täglich. Ein Buchhaltungsprogramm gilt nicht als elektronisches Aufzeichnungssystem und braucht keine technische Sicherheitseinrichtung.§ 146 Abs. 1 AO, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV
Elektronisches Kassensystem oder RegistrierkasseSchutz durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), ein Beleg für jeden Vorgang, Mitteilung an das Finanzamt.§ 146a Abs. 1, 2 und 4 AO, KassenSichV
Offene Ladenkasse ohne KassensystemBeim Verkauf von Waren an viele unbekannte Personen gegen Barzahlung entfällt die Einzelaufzeichnung; die Tageseinnahmen sind trotzdem täglich festzuhalten, meist über einen Kassenbericht, der die Losung aus dem gezählten Bestand zurückrechnet. Die Ausnahme endet, sobald ein elektronisches System im Einsatz ist.§ 146 Abs. 1 Satz 2 bis 4 AO
Taxameter und WegstreckenzählerGelten ebenfalls als elektronische Aufzeichnungssysteme, auch wenn eine App ihre Funktion übernimmt.§ 1 Abs. 2 KassenSichV
Waren-, Dienstleistungs-, Parkschein- und GeldautomatenKeine elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne der Kassensicherungsverordnung.§ 1 Abs. 1 Satz 2 KassenSichV

Wer ein Kassensystem mit TSE betreibt, hat dort seine Grundaufzeichnungen; ins Kassenbuch der Buchhaltung gehören dann die Tagesabschlüsse des Systems mit ihren Belegen sowie Ein- und Auszahlungen außerhalb des Kassensystems. Wer ohne Kassensystem arbeitet, führt das Kassenbuch selbst als Grundaufzeichnung – und muss dann jeden Tag eintragen.

Barbewegungen buchen

Jede Barbewegung wird ein Buchungssatz — mit Beleg und Umsatzsteuer.

Neue Kassenbuchung · 01.09.2026gebucht
EingabeWert
BuchungsartEinzahlung
Betrag (brutto)476,00 €
Gegenkonto8200 Erlöse
MwSt19 %
BeschreibungTageslosung
Beleg / Quittung1 Beleg angehängt
Enthaltene Umsatzsteuer (19 %): 76,00 € · netto 400,00 €
Nr.SollHabenBetragSteuer
4121000 Kasse8200 Erlöse400,00A19
4131000 Kasse1776 Umsatzsteuer 19 %76,00A19
Summe476,00
  1. 01

    Bewegung erfassen

    Datum, Einzahlung oder Auszahlung, Betrag, Konto und Steuersatz — die Quittung hängen Sie als Foto oder PDF an.

  2. 02

    Buchungssatz entsteht

    Kasse an Erlöse und Umsatzsteuer oder Aufwand und Vorsteuer an Kasse, nach SKR03 oder SKR04.

  3. 03

    Kassensturz

    Sie zählen das Bargeld; die Software zeigt die Differenz zum Buchbestand.

  4. 04

    Storno und Festschreibung

    Gebuchte Zeilen bleiben unverändert; korrigiert wird per Storno, Zeiträume lassen sich festschreiben.

Einzelheiten zur Erfassung

Eine Bareinnahme verlangt einen Umsatzsteuerschlüssel, eine Barausgabe einen Vorsteuerschlüssel; ein Schlüssel der falschen Seite wird abgewiesen. Privateinlagen und Geldtransit werden ohne Umsatzsteuer gebucht; erhaltene Anzahlungen können bereits vor der Leistung Umsatzsteuer auslösen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG).

Barabhebungen, die als Bankumsatz hereinkommen, erkennt die Software und bucht sie als Kasse an Bank ins Kassenbuch. Der Anfangsbestand kommt aus dem Journal, etwa aus der Eröffnungsbilanz.

Ergibt der Kassensturz eine Differenz, erfassen Sie sie als Einzahlung oder Auszahlung mit passendem Konto, damit Buch- und Ist-Bestand wieder übereinstimmen. Stehen auf dem Kassenkonto Buchungen, die nicht aus dem Kassenbuch kommen — etwa Handbuchungen —, zeigt die Kassenseite die Differenz zwischen Journal und Kassenbuch.

GoBD im Kassenbuch im Einzelnen

Nach der Buchung sind Datum, Richtung, Betrag, Gegenkonto und Steuerschlüssel einer Kassenzeile fest. Eine Korrektur läuft als Storno mit Gegenzeile zum Stornodatum im Kassenbuch; das Original bleibt sichtbar. Die Festschreibung sperrt den Zeitraum zusätzlich.

Sobald Sie eine Kasse führen, beschreibt die Verfahrensdokumentation die Kassenführung. Für die Betriebsprüfung stehen das Kassenbuch als CSV und der Export für die Datenträgerüberlassung (Z3) bereit.

Der Buchbestand muss sich jederzeit mit dem gezählten Bestand abgleichen lassen. Ein elektronisches Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung nach § 146a AO ist die Software nicht.

Der Tag an der Kasse in sechs Schritten

Ein Ablauf, der die tägliche Aufzeichnung und die Kassensturzfähigkeit sichert.

  1. 01

    Anfangsbestand prüfen

    Der Endbestand des Vortags ist der Anfangsbestand. Weicht das Geld in der Kasse schon morgens ab, klären Sie das, bevor neue Bewegungen dazukommen.

  2. 02

    Jede Bewegung mit Beleg erfassen

    Einnahmen, Ausgaben, Privatentnahmen und -einlagen, Geld zur Bank. Fehlt ein fremder Beleg, schreiben Sie einen Eigenbeleg (GoBD Rz. 61).

  3. 03

    Kartenzahlungen heraushalten

    Karten- und EC-Umsätze sind unbar. Werden sie kurz im Kassenbuch mit erfasst, müssen sie gekennzeichnet und gleich wieder ausgetragen werden, damit die Kasse jederzeit gezählt werden kann (GoBD Rz. 55).

  4. 04

    Den Tag abschließen

    Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO) – nicht am Wochenende in einer Summe.

  5. 05

    Bargeld zählen

    Beim Kassensturz vergleichen Sie gezählten und gebuchten Bestand. Eine Differenz wird als eigene Bewegung mit Erklärung gebucht, nicht still geglättet.

  6. 06

    Den Zeitraum festschreiben

    Nach dem Monatsabschluss sperrt die Festschreibung die Kassenzeilen; Korrekturen laufen danach nur noch als Storno.

Kasse im Abschluss

Unter „Salden“ steht die Kasse neben den Bankkonten.

Salden · Zahlungsmittelkonten · SKR03Buchsaldo 04.09.2026
KontoTypBuchsaldo
1000 Kasse (Bargeld)Kassenbuch499,70
1200 GeschäftskontoBankkonto12.480,30
Gesamte liquide Mittel12.980,00
Bilanz, Aktiva B. IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten: 12.980,00 € — Kasse und Bank aus derselben Summen- und Saldenliste.
Summen- und Saldenliste
Kassenkonto mit Bestand zum Stichtag.
Bilanz
Kassenbestand unter den flüssigen Mitteln.
Voranmeldung
Umsatzsteuer aus Barverkäufen.

Mitteilungspflicht für elektronische Kassen

Seit 2025 erfährt das Finanzamt, welche Kassensysteme ein Betrieb einsetzt. Stand: Oktober 2026.

Wer Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, teilt dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch mit: Name und Steuernummer, Art der Sicherheitseinrichtung, Art, Anzahl und Seriennummer der Systeme sowie das Datum der Anschaffung und gegebenenfalls der Außerbetriebnahme (§ 146a Abs. 4 AO). Das Verfahren steht seit 1. Januar 2025 über ELSTER zur Verfügung. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, waren bis 31. Juli 2025 zu melden; seither gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme.

Einzelheiten aus dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024
  • Gemietete oder geleaste Kassensysteme stehen angeschafften gleich.
  • Jede Mitteilung umfasst alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte.
  • Vor der Außerbetriebnahme muss die Anschaffung gemeldet sein.
  • Wer ein System nicht oder nicht richtig verwendet oder nicht durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung schützt und dadurch eine Steuerverkürzung ermöglicht, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 25.000 € betragen (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5, Abs. 6 AO).

Typische Fehler im Kassenbuch und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Beanstandungen an Kassen gehen auf wenige, immer gleiche Ursachen zurück.

Fehler, Folge, Abhilfe
FehlerWarum er schadetSo vermeiden Sie ihn
Einnahmen erst am Monatsende in einer Summe nachtragenverletzt die tägliche Aufzeichnung (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO)fester Tagesabschluss als Routine
Negativer BuchbestandBargeld kann nicht negativ sein – es fehlen Einnahmen, Einlagen oder Abhebungen, oder ein Datum stimmt nichtdie Software weist solche Buchungen ab; Ursache sofort suchen
Kartenumsätze ohne Kennzeichnung in der Kassevermischt bare und unbare Vorgänge (GoBD Rz. 55)Kartenumsätze über Bank- oder Verrechnungskonto buchen
Kassenbuch als Tabelle auf dem RechnerEinträge lassen sich unbemerkt ändern; die Unveränderbarkeit nach § 146 Abs. 4 AO ist so nicht gesichert (GoBD Rz. 110)Kassenbuch mit Festschreibung und Storno statt Löschen
Privatentnahmen ohne Belegdie Differenz beim Kassensturz lässt sich später nicht erklärenEigenbeleg mit Datum, Betrag und Zweck
Elektronische Kasse nicht gemeldetVerstoß gegen die Mitteilungspflicht (§ 146a Abs. 4 AO)Mitteilung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Bewegungen einer betrieblichen Barkasse erfassen Sie im Kassenbuch — getrennt vom Bankkonto, einzeln und zeitnah; Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten (§ 146 Abs. 1 AO). Das Kassenbuch dokumentiert Bestand und Bewegungen der Kasse, sodass sich der Buchbestand jederzeit mit dem gezählten Bargeld abgleichen lässt. Gelegentliche, privat bezahlte Ausgaben eines Einzelunternehmers können als Einlage gebucht werden; eine Kasse brauchen Sie dafür nicht.

Sie erfassen jede Bewegung mit Datum, Richtung (Einzahlung oder Auszahlung), Betrag, Konto und Steuersatz und hängen die Quittung an. Daraus entsteht ein Buchungssatz nach SKR03 oder SKR04: bei einer Bareinnahme Kasse an Erlöse und Umsatzsteuer, bei einer Barausgabe Aufwand und Vorsteuer an Kasse. Der Kassenbestand wird nach jeder Zeile fortgeschrieben; Abhebungen vom Bankkonto erkennt die Software und bucht sie als Kasse an Bank.

Die Software setzt die technischen Anforderungen um: Gebuchte Kassenzeilen werden nicht geändert oder gelöscht, eine Korrektur läuft als Storno mit Gegenzeile, Zeiträume lassen sich festschreiben, und die Verfahrensdokumentation beschreibt die Kassenführung. Ob die Kasse im Einzelfall ordnungsmäßig geführt ist, hängt auch davon ab, dass Sie jede Bewegung zeitnah und vollständig erfassen und den Bestand regelmäßig zählen.

Nein. Ein tatsächlicher Bargeldbestand kann nicht negativ sein — ein negativer Buchbestand zeigt einen Fehler an. Die Software weist eine Buchung ab, die den Bestand unter null brächte. Ursache ist meist eine fehlende Einnahme, eine vergessene Bareinlage oder Abhebung vom Bankkonto oder ein falsches Datum.

Im Kassenbuch erfassen Sie die Barbuchung selbst und hängen die Quittung als Foto oder PDF an. Belege, die Sie unter „Belege“ hochladen, liest die KI aus — Lieferant, Datum, Netto, Steuer und Brutto — und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor. Bei einem Kassenbon bestätigen Sie das Gegenkonto oder legen es einmal für alle Barbelege fest, denn der Bon allein beweist keine Barzahlung. Buchungen auf dem Kassenkonto, die nicht im Kassenbuch stehen, weist die Kassenseite als Differenz aus.

Die Kassenbuchungen stehen im selben Journal wie alle anderen Buchungen und fließen in die Summen- und Saldenliste; der Kassenbestand erscheint in der Bilanz unter den flüssigen Mitteln, die Umsatzsteuer aus Barverkäufen in der Voranmeldung. Das Kassenbuch gehört zur laufenden Buchhaltung; die Tarife stehen auf der Preisseite.

Die Buchhaltung 7 Tage testen

Barkasse buchen und Bestand nachvollziehen: Bareinnahmen und -ausgaben getrennt vom Bankkonto erfassen und an die laufende Buchhaltung anschließen. Die Software verhindert negative Buchbestände; den Abgleich mit dem gezählten Bargeld führen Sie durch.