Wann das selbst Buchen sinnvoll ist
Nicht jedes Unternehmen muss die Buchhaltung abgeben — bei überschaubarem Geschäft lohnt sich das eigene Buchen.
Überschaubares Geschäft
Kosten senken
Kontrolle und Überblick
Geringer Lernaufwand
Selbst buchen, Steuerberater oder Mischmodell im Vergleich
Drei Arten, die laufende Buchhaltung zu organisieren – nebeneinander nach den Punkten, die im Alltag den Unterschied machen.
| Punkt | Selbst buchen mit Software | Steuerberater bucht | Mischmodell |
|---|---|---|---|
| Wer erfasst und kontiert | Sie selbst; die Software liest Belege aus und schlägt Konto und Steuerschlüssel vor | die Kanzlei, nach den Belegen, die Sie ihr übergeben | Sie buchen laufend, die Kanzlei sieht in einem vereinbarten Rhythmus darüber |
| Wie aktuell die Zahlen sind | so aktuell wie Ihre letzte Buchung; Bankumsätze und Belege lassen sich täglich einspielen | abhängig davon, wann die Belege bei der Kanzlei ankommen und gebucht werden | laufend aktuell, fachlich geprüft im vereinbarten Rhythmus |
| Was Sie selbst tun | Belege einreichen, Vorschläge prüfen, Unklares klären, Zeiträume festschreiben | Belege sammeln und übergeben, Rückfragen der Kanzlei beantworten | wie beim Selberbuchen, dazu die Abstimmung offener Fragen mit der Kanzlei |
| Kosten | Software je Gesellschaft und Monat: Solo ab 95 €, Gesamtpaket ab 125 € (Kleinstgesellschaft) | nach Vereinbarung oder nach § 33 Abs. 1 StBVV: 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C | Software plus Beratergebühr, etwa für die laufende Überwachung der Buchführung (§ 33 Abs. 5 StBVV: 1/10 bis 6/10) |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen | im selben System aus derselben Saldenliste; im Gesamtpaket je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten | erstellt die Kanzlei | Kanzlei oder Software – die Übergabe läuft über Saldenliste und Export im Kanzlei Software-Format |
| Verantwortung | beim Unternehmen; die Software zeigt Prüfhinweise und bucht Unklares nicht selbst | bleibt für die Ordnungsmäßigkeit beim Unternehmen, bei der GmbH bei der Geschäftsführung (§ 41 GmbHG) | beim Unternehmen; Sonderfälle klärt der Berater, bevor sie sich durch das Jahr ziehen |
| Passt, wenn | das Geschäft überschaubar ist und Sie Ihre Zahlen selbst steuern wollen | das Belegvolumen hoch ist, die Sachverhalte verwickelt sind oder Ihnen die Zeit fehlt | Sie selbst buchen, aber eine fachliche Kontrolle und den Abschluss abgeben wollen |
Das Modell hängt selten am Preis allein. Entscheidend ist, wie gut Sie Ihre Geschäftsvorfälle kennen und wie schnell Sie Zahlen brauchen: Wer jede Woche wissen will, wie Liquidität und Ergebnis stehen, kommt mit dem eigenen Buchen am schnellsten dorthin. Wer viele Sonderfälle hat – Auslandsgeschäfte mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Bauleistungen, umfangreiche Gesellschafterbeziehungen –, profitiert von einer Kanzlei, die diese Fälle laufend sieht.
Das Mischmodell verbindet beides: Sie buchen selbst, die Kanzlei überwacht die Buchführung oder übernimmt nur den Jahresabschluss. Die Steuerberatervergütungsverordnung kennt dafür eine eigene Gebühr für die laufende Überwachung. Wie die Übergabe zum Jahresende abläuft und welche Unterlagen die Kanzlei braucht, steht unter Selbst buchen, Abschluss extern.
Selbst buchen, von der KI unterstützt
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Schritt für Schritt
Von der Bankanbindung bis zur festgeschriebenen Buchung — der Ablauf in vier Schritten.
1. Bank anbinden
2. Belege erfassen
3. Kontieren lassen
4. Festschreiben
Fahrplan: in acht Schritten zur eigenen Buchhaltung
Vom ersten Tag bis zum ersten Jahresabschluss – in der Reihenfolge, in der die Aufgaben aufeinander aufbauen.
- Pflichten klären. GmbH und UG gelten als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und sind damit nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Einzelkaufleute sind davon befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils nicht mehr als 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB). Steuerlich müssen Gewerbetreibende Bücher führen, sobald sie mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn haben und das Finanzamt sie darauf hingewiesen hat (§ 141 AO); Freiberufler fallen nicht unter diese Vorschrift. Mehr dazu unter Buchhaltung als Einzelunternehmer.
- Kontenrahmen und Anfangsbestände festlegen. Sie wählen SKR03 oder SKR04 und übernehmen die Eröffnungsbilanz der Gründung oder die Schlussbilanz des Vorjahres. Wer von Kanzlei Software, Lexware, sevDesk, lexoffice oder Excel kommt, lädt die letzte Saldenliste hoch und bestätigt die Eröffnungsbuchungen. Einzelheiten: Buchhaltung einrichten.
- Geschäftskonto anbinden. Betriebliche und private Zahlungen laufen über getrennte Konten. Die Bankumsätze kommen über finAPI, Ponto oder Qonto Direct herein oder als Datei im Format CSV, MT940 oder CAMT. Eine Bankzeile allein bucht keinen Aufwand und keinen Erlös – dafür braucht es den Beleg.
- Belegeingang bündeln. Jede Gesellschaft hat eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen; dazu kommen Handyfoto, Hochladen und ein Google-Drive-Ordner. E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD liest die Software strukturiert, Dubletten meldet sie. Was eine Rechnung enthalten muss, damit die Vorsteuer abziehbar ist: Eingangsrechnungen prüfen.
- Die Automatik einstellen. In unserer Buchhaltung ist die automatische Buchung ab Werk eingeschaltet: Vollständige Vorschläge ab 85 % Sicherheit bucht die Software selbst, Unklares wartet mit Begründung auf Sie. Unter „KI & Buchungsfreigaben“ schränken Sie das ein – auf bestimmte Quellen, nur freigegebene Buchungsregeln, eine Betragsgrenze je Beleg oder eine höhere Mindestsicherheit bis 99 % – oder schalten die Automatik ab; jede Änderung wird protokolliert. Wer anfangs jeden Vorschlag selbst sehen will, schaltet sie für die ersten Wochen ab.
- Eine feste Woche einrichten. Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO); unbare Vorgänge innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, gilt nach den GoBD als unbedenklich (Rz. 47). Ein fester Termin pro Woche für Belege, Bank und offene Posten hält beides ein. Eine Vorlage für Woche, Monat und Jahr: Wöchentliche und monatliche Routine.
- Den Monat abschließen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV); Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahresvorauszahlungen (§ 47 UStDV). Monatlich abgeben muss, wessen Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 € betrug, sonst gilt das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 UStG). Danach die BWA lesen und den Zeitraum festschreiben. Anleitung: Umsatzsteuervoranmeldung selber machen.
- Das Jahr abschließen. Inventur, Abschreibungen, Abgrenzungen und Rückstellungen buchen, dann den Jahresabschluss erstellen – in derselben Software aus der Saldenliste oder durch die Kanzlei nach Übergabe von Saldenliste, Kontenblättern und Export im Kanzlei Software-Format. Ohne Abo kostet der Jahresabschluss in unserer Software ab 250 € je Geschäftsjahr, der erste ist kostenlos; im Gesamtpaket ist je Gesellschaft und zwölf Monate einer enthalten.
Die KI als Unterstützung, nicht als Ersatz für Verantwortung
Die KI beschleunigt die Routine — die fachliche Entscheidung und Verantwortung bleiben bei Ihnen.
Was die KI übernimmt
Was bei Ihnen bleibt
Wann ein Steuerberater sinnvoll bleibt
Selbst buchen heißt nicht, ganz ohne Berater auszukommen — die Aufgaben lassen sich teilen.
Steuererklärungen
Komplexe Sachverhalte
Prüfungspflicht
Was Sie selbst buchen dürfen – und wofür Sie einstehen
Die rechtliche Grenze verläuft nicht zwischen Laien und Profis, sondern zwischen eigenen und fremden Büchern.
Das Steuerberatungsgesetz schützt Dritte vor unqualifizierter Hilfe: Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, und geschäftsmäßig dürfen sie nur befugte Personen ausüben (§ 2 Abs. 1 und 2 StBerG). Wer die Bücher des eigenen Unternehmens führt – als Inhaber, als Geschäftsführer oder als angestellte Buchhaltungskraft –, handelt in eigener Sache. Eine Qualifikation verlangt das Gesetz dafür nicht.
Anders, wenn Sie für andere buchen. Mechanische Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern gelten nicht als Hilfeleistung in Steuersachen, das Kontieren von Belegen und Buchungsanweisungen aber schon (§ 2 Abs. 3 StBerG). Kontenpläne anlegen und laufende Geschäftsvorfälle für Dritte buchen darf seit 1. September 2026 nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, wer nach einer kaufmännischen Abschlussprüfung mindestens drei Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden im Buchhaltungswesen gearbeitet hat. Wie sich das im Alltag auswirkt: Was darf ich selbst buchen?
Die Verantwortung bleibt in jedem Modell im Unternehmen. Bei der GmbH sind die Geschäftsführer verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG) – auch dann, wenn eine Kanzlei bucht. Eine Software nimmt Ihnen diese Pflicht nicht ab. Sie kann aber dafür sorgen, dass jede Buchung ihren Beleg, ihre Quelle und ihre Korrekturen sichtbar behält. Was speziell für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt, steht unter Buchhaltung der GmbH selber machen.
Die Ratgeber im Überblick: von der Rechtsform bis zum Abschluss
Siebzehn Seiten vertiefen einzelne Fragen des Selberbuchens. Hier steht, welche Seite welche Frage beantwortet.
Nach Rechtsform. Die GmbH bilanziert, übermittelt die E-Bilanz und legt ihren Abschluss offen; die GmbH-Seite zeigt den Monatsplan und die typischen Gesellschafterbuchungen. Die UG-Seite ergänzt die gesetzliche Rücklage und die Besonderheiten kleiner Gründungen. Wer allein selbständig ist, findet unter Einzelunternehmen den Weg zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Bilanz, und die Kleinunternehmer-Seite erklärt, was ohne ausgewiesene Umsatzsteuer trotzdem aufzuzeichnen ist.
Grundlagen. Wer Vorschläge der Software beurteilen will, braucht ein Grundgerüst: den Lernpfad unter Buchhaltung lernen, das Prinzip von Soll und Haben unter Doppelte Buchführung einfach erklärt und eine Sammlung häufiger Fälle in SKR03 und SKR04 unter Buchungssätze mit Beispielen. Dazu kommen die Rechnungsprüfung nach den Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG und das Gesellschafter-Verrechnungskonto, an dem sich bei GmbHs die meisten Rückfragen entzünden.
Im Alltag. Nach der Einrichtung trägt eine feste Routine die Buchhaltung durch das Jahr. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört dazu, ebenso der Blick auf häufige Fehler wie vermischte Privatzahlungen oder Vorsteuer aus unvollständigen Rechnungen. Wie viel Zeit das kostet, rechnet die Seite Zeitaufwand mit offengelegten Annahmen vor.
Selbst oder Steuerberater. Drei Seiten helfen bei der Aufteilung: welche Tätigkeiten Sie selbst und welche nur Befugte übernehmen dürfen, was die Buchführung beim Steuerberater kostet und wie die Übergabe läuft, wenn Sie selbst buchen und nur den Abschluss abgeben. Alle siebzehn Seiten stehen in der Liste am Ende dieser Seite.
Weiterführende Seiten
Buchhaltung mit KI | KI-Buchhaltungssoftware | Buchhaltung automatisieren | Belege erfassen mit KI | Bankumsätze kontieren | Buchhaltung Kosten | Buchhaltung GmbH
Alle Ratgeber zum Selberbuchen
Nach Rechtsform, mit den Grundlagen der doppelten Buchführung und den Routinen, die die eigene Buchhaltung im Alltag tragen.
Nach Rechtsform
Grundlagen
Im Alltag
Selbst oder Steuerberater