Buchhaltung selber machen · ab 125 € je Gesellschaft/Monat

Buchhaltung selber machen mit KI — Schritt für Schritt

Die laufende Buchhaltung selbst zu führen, ist mit der richtigen Software machbar — ohne Kanzlei-Software-Lizenz und ohne Buchhaltungsbüro. Diese Software bildet echte doppelte Buchführung nach SKR03/SKR04 ab und lässt die KI Belege erfassen und Bankumsätze vorkontieren. Sie entscheiden, bestätigen und schreiben fest — ab 125 € je Gesellschaft und Monat, Steuererklärungen, Jahresabschluss und E-Bilanz inklusive.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Wann das selbst Buchen sinnvoll ist

Nicht jedes Unternehmen muss die Buchhaltung abgeben — bei überschaubarem Geschäft lohnt sich das eigene Buchen.

Überschaubares Geschäft

Bei klarer Tätigkeit und begrenzter Belegzahl ist die laufende Buchhaltung gut selbst zu führen — typischerweise bei kleinen GmbHs, UGs und Einzelunternehmen.

Kosten senken

Statt mehrerer Hundert Euro im Monat für ein Buchhaltungsbüro kostet die Software ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat) — Steuererklärungen, Jahresabschluss und E-Bilanz inklusive. Die Ersparnis steigt mit jedem selbst gebuchten Jahr.

Kontrolle und Überblick

Wer selbst bucht, kennt die eigenen Zahlen unterjährig — kein Warten auf die Kanzlei, sondern jederzeit aktuelle offene Posten und Salden.

Geringer Lernaufwand

Die KI nimmt die mühsame Routine ab: Belegerfassung und Vorkontierung. Sie konzentrieren sich auf die Prüfung der Vorschläge statt auf das Abtippen.

Selbst buchen, Steuerberater oder Mischmodell im Vergleich

Drei Arten, die laufende Buchhaltung zu organisieren – nebeneinander nach den Punkten, die im Alltag den Unterschied machen.

Drei Modelle für die laufende Buchhaltung
PunktSelbst buchen mit SoftwareSteuerberater buchtMischmodell
Wer erfasst und kontiertSie selbst; die Software liest Belege aus und schlägt Konto und Steuerschlüssel vordie Kanzlei, nach den Belegen, die Sie ihr übergebenSie buchen laufend, die Kanzlei sieht in einem vereinbarten Rhythmus darüber
Wie aktuell die Zahlen sindso aktuell wie Ihre letzte Buchung; Bankumsätze und Belege lassen sich täglich einspielenabhängig davon, wann die Belege bei der Kanzlei ankommen und gebucht werdenlaufend aktuell, fachlich geprüft im vereinbarten Rhythmus
Was Sie selbst tunBelege einreichen, Vorschläge prüfen, Unklares klären, Zeiträume festschreibenBelege sammeln und übergeben, Rückfragen der Kanzlei beantwortenwie beim Selberbuchen, dazu die Abstimmung offener Fragen mit der Kanzlei
KostenSoftware je Gesellschaft und Monat: Solo ab 95 €, Gesamtpaket ab 125 € (Kleinstgesellschaft)nach Vereinbarung oder nach § 33 Abs. 1 StBVV: 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle CSoftware plus Beratergebühr, etwa für die laufende Überwachung der Buchführung (§ 33 Abs. 5 StBVV: 1/10 bis 6/10)
Jahresabschluss und Steuererklärungenim selben System aus derselben Saldenliste; im Gesamtpaket je Gesellschaft und zwölf Monate enthaltenerstellt die KanzleiKanzlei oder Software – die Übergabe läuft über Saldenliste und Export im Kanzlei Software-Format
Verantwortungbeim Unternehmen; die Software zeigt Prüfhinweise und bucht Unklares nicht selbstbleibt für die Ordnungsmäßigkeit beim Unternehmen, bei der GmbH bei der Geschäftsführung (§ 41 GmbHG)beim Unternehmen; Sonderfälle klärt der Berater, bevor sie sich durch das Jahr ziehen
Passt, wenndas Geschäft überschaubar ist und Sie Ihre Zahlen selbst steuern wollendas Belegvolumen hoch ist, die Sachverhalte verwickelt sind oder Ihnen die Zeit fehltSie selbst buchen, aber eine fachliche Kontrolle und den Abschluss abgeben wollen
Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung, Stand: Oktober 2026. Wie sich die Monatsgebühr nach § 33 StBVV zusammensetzt, erklärt Buchführung beim Steuerberater: Kosten.

Das Modell hängt selten am Preis allein. Entscheidend ist, wie gut Sie Ihre Geschäftsvorfälle kennen und wie schnell Sie Zahlen brauchen: Wer jede Woche wissen will, wie Liquidität und Ergebnis stehen, kommt mit dem eigenen Buchen am schnellsten dorthin. Wer viele Sonderfälle hat – Auslandsgeschäfte mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Bauleistungen, umfangreiche Gesellschafterbeziehungen –, profitiert von einer Kanzlei, die diese Fälle laufend sieht.

Das Mischmodell verbindet beides: Sie buchen selbst, die Kanzlei überwacht die Buchführung oder übernimmt nur den Jahresabschluss. Die Steuerberatervergütungsverordnung kennt dafür eine eigene Gebühr für die laufende Überwachung. Wie die Übergabe zum Jahresende abläuft und welche Unterlagen die Kanzlei braucht, steht unter Selbst buchen, Abschluss extern.

Selbst buchen, von der KI unterstützt

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Schritt für Schritt

Von der Bankanbindung bis zur festgeschriebenen Buchung — der Ablauf in vier Schritten.

1. Bank anbinden

Gesellschaft anlegen, Kontenrahmen wählen und das Bankkonto über finAPI (5 € pro aktiver Verbindung und Monat), Ponto, Qonto Direct oder einen kostenlosen Datei-Upload einbinden.

2. Belege erfassen

Eingangs- und Ausgangsrechnungen als PDF oder Foto hochladen. Die KI liest Lieferant, Rechnungsnummer, Datum sowie Brutto, Netto und USt aus und ordnet den Beleg der passenden Bankbuchung zu.

3. Kontieren lassen

Die KI schlägt für jeden Bankumsatz SKR-Konto und Steuerschlüssel vor — konservativ, ohne ins Blaue geratene Umsatzsteuer. Vollständige Vorschläge ab 85 % Sicherheit bucht die Software ab Werk selbst; die übrigen bestätigen oder korrigieren Sie.

4. Festschreiben

Geprüfte Zeiträume werden festgeschrieben und sind damit unveränderbar. Korrekturen laufen danach über Storno und Neubuchung — sichtbar im Journal; das Verfahren beschreibt die Verfahrensdokumentation.

Fahrplan: in acht Schritten zur eigenen Buchhaltung

Vom ersten Tag bis zum ersten Jahresabschluss – in der Reihenfolge, in der die Aufgaben aufeinander aufbauen.

  1. Pflichten klären. GmbH und UG gelten als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und sind damit nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Einzelkaufleute sind davon befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils nicht mehr als 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB). Steuerlich müssen Gewerbetreibende Bücher führen, sobald sie mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn haben und das Finanzamt sie darauf hingewiesen hat (§ 141 AO); Freiberufler fallen nicht unter diese Vorschrift. Mehr dazu unter Buchhaltung als Einzelunternehmer.
  2. Kontenrahmen und Anfangsbestände festlegen. Sie wählen SKR03 oder SKR04 und übernehmen die Eröffnungsbilanz der Gründung oder die Schlussbilanz des Vorjahres. Wer von Kanzlei Software, Lexware, sevDesk, lexoffice oder Excel kommt, lädt die letzte Saldenliste hoch und bestätigt die Eröffnungsbuchungen. Einzelheiten: Buchhaltung einrichten.
  3. Geschäftskonto anbinden. Betriebliche und private Zahlungen laufen über getrennte Konten. Die Bankumsätze kommen über finAPI, Ponto oder Qonto Direct herein oder als Datei im Format CSV, MT940 oder CAMT. Eine Bankzeile allein bucht keinen Aufwand und keinen Erlös – dafür braucht es den Beleg.
  4. Belegeingang bündeln. Jede Gesellschaft hat eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen; dazu kommen Handyfoto, Hochladen und ein Google-Drive-Ordner. E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD liest die Software strukturiert, Dubletten meldet sie. Was eine Rechnung enthalten muss, damit die Vorsteuer abziehbar ist: Eingangsrechnungen prüfen.
  5. Die Automatik einstellen. In unserer Buchhaltung ist die automatische Buchung ab Werk eingeschaltet: Vollständige Vorschläge ab 85 % Sicherheit bucht die Software selbst, Unklares wartet mit Begründung auf Sie. Unter „KI & Buchungsfreigaben“ schränken Sie das ein – auf bestimmte Quellen, nur freigegebene Buchungsregeln, eine Betragsgrenze je Beleg oder eine höhere Mindestsicherheit bis 99 % – oder schalten die Automatik ab; jede Änderung wird protokolliert. Wer anfangs jeden Vorschlag selbst sehen will, schaltet sie für die ersten Wochen ab.
  6. Eine feste Woche einrichten. Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO); unbare Vorgänge innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, gilt nach den GoBD als unbedenklich (Rz. 47). Ein fester Termin pro Woche für Belege, Bank und offene Posten hält beides ein. Eine Vorlage für Woche, Monat und Jahr: Wöchentliche und monatliche Routine.
  7. Den Monat abschließen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV); Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahresvorauszahlungen (§ 47 UStDV). Monatlich abgeben muss, wessen Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 € betrug, sonst gilt das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 UStG). Danach die BWA lesen und den Zeitraum festschreiben. Anleitung: Umsatzsteuervoranmeldung selber machen.
  8. Das Jahr abschließen. Inventur, Abschreibungen, Abgrenzungen und Rückstellungen buchen, dann den Jahresabschluss erstellen – in derselben Software aus der Saldenliste oder durch die Kanzlei nach Übergabe von Saldenliste, Kontenblättern und Export im Kanzlei Software-Format. Ohne Abo kostet der Jahresabschluss in unserer Software ab 250 € je Geschäftsjahr, der erste ist kostenlos; im Gesamtpaket ist je Gesellschaft und zwölf Monate einer enthalten.

Die KI als Unterstützung, nicht als Ersatz für Verantwortung

Die KI beschleunigt die Routine — die fachliche Entscheidung und Verantwortung bleiben bei Ihnen.

Was die KI übernimmt

Belegerkennung per KI, Vorkontierung der Bankumsätze mit Konto- und Steuerschlüsselvorschlag, Abgleich von Belegen und Zahlungen, Ausgleich offener Posten. Routinearbeit, die sonst Stunden kostet.

Was bei Ihnen bleibt

Die Prüfung der Vorschläge, die die Automatik nicht selbst bucht, die richtige Periodenabgrenzung, die Beurteilung schwieriger Sachverhalte und die Freigabe per Festschreibung. Die KI rät bei Unsicherheit nicht — sie lässt den Steuerschlüssel offen, damit Sie entscheiden.

Wann ein Steuerberater sinnvoll bleibt

Selbst buchen heißt nicht, ganz ohne Berater auszukommen — die Aufgaben lassen sich teilen.

Steuererklärungen

Die Software bereitet Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer vor. Direkter KSt-/GewSt-Versand ist nach serverseitiger Fallfreigabe möglich; einen noch nicht freigegebenen Sonderfall nennt die Software mit Grund.

Komplexe Sachverhalte

Gestaltungsfragen, Sonderfälle der Bilanzierung und steuerliche Wahlrechte sollten Sie mit dem Berater klären. Die Software ist keine Steuerberatung.

Prüfungspflicht

Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen der Abschlussprüfung. Der Wirtschaftsprüfer bleibt unverzichtbar — die Software unterstützt nur bei der Vorbereitung.

Was Sie selbst buchen dürfen – und wofür Sie einstehen

Die rechtliche Grenze verläuft nicht zwischen Laien und Profis, sondern zwischen eigenen und fremden Büchern.

Das Steuerberatungsgesetz schützt Dritte vor unqualifizierter Hilfe: Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, und geschäftsmäßig dürfen sie nur befugte Personen ausüben (§ 2 Abs. 1 und 2 StBerG). Wer die Bücher des eigenen Unternehmens führt – als Inhaber, als Geschäftsführer oder als angestellte Buchhaltungskraft –, handelt in eigener Sache. Eine Qualifikation verlangt das Gesetz dafür nicht.

Anders, wenn Sie für andere buchen. Mechanische Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern gelten nicht als Hilfeleistung in Steuersachen, das Kontieren von Belegen und Buchungsanweisungen aber schon (§ 2 Abs. 3 StBerG). Kontenpläne anlegen und laufende Geschäftsvorfälle für Dritte buchen darf seit 1. September 2026 nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, wer nach einer kaufmännischen Abschlussprüfung mindestens drei Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden im Buchhaltungswesen gearbeitet hat. Wie sich das im Alltag auswirkt: Was darf ich selbst buchen?

Die Verantwortung bleibt in jedem Modell im Unternehmen. Bei der GmbH sind die Geschäftsführer verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG) – auch dann, wenn eine Kanzlei bucht. Eine Software nimmt Ihnen diese Pflicht nicht ab. Sie kann aber dafür sorgen, dass jede Buchung ihren Beleg, ihre Quelle und ihre Korrekturen sichtbar behält. Was speziell für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt, steht unter Buchhaltung der GmbH selber machen.

Die Ratgeber im Überblick: von der Rechtsform bis zum Abschluss

Siebzehn Seiten vertiefen einzelne Fragen des Selberbuchens. Hier steht, welche Seite welche Frage beantwortet.

Nach Rechtsform. Die GmbH bilanziert, übermittelt die E-Bilanz und legt ihren Abschluss offen; die GmbH-Seite zeigt den Monatsplan und die typischen Gesellschafterbuchungen. Die UG-Seite ergänzt die gesetzliche Rücklage und die Besonderheiten kleiner Gründungen. Wer allein selbständig ist, findet unter Einzelunternehmen den Weg zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Bilanz, und die Kleinunternehmer-Seite erklärt, was ohne ausgewiesene Umsatzsteuer trotzdem aufzuzeichnen ist.

Grundlagen. Wer Vorschläge der Software beurteilen will, braucht ein Grundgerüst: den Lernpfad unter Buchhaltung lernen, das Prinzip von Soll und Haben unter Doppelte Buchführung einfach erklärt und eine Sammlung häufiger Fälle in SKR03 und SKR04 unter Buchungssätze mit Beispielen. Dazu kommen die Rechnungsprüfung nach den Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG und das Gesellschafter-Verrechnungskonto, an dem sich bei GmbHs die meisten Rückfragen entzünden.

Im Alltag. Nach der Einrichtung trägt eine feste Routine die Buchhaltung durch das Jahr. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört dazu, ebenso der Blick auf häufige Fehler wie vermischte Privatzahlungen oder Vorsteuer aus unvollständigen Rechnungen. Wie viel Zeit das kostet, rechnet die Seite Zeitaufwand mit offengelegten Annahmen vor.

Selbst oder Steuerberater. Drei Seiten helfen bei der Aufteilung: welche Tätigkeiten Sie selbst und welche nur Befugte übernehmen dürfen, was die Buchführung beim Steuerberater kostet und wie die Übergabe läuft, wenn Sie selbst buchen und nur den Abschluss abgeben. Alle siebzehn Seiten stehen in der Liste am Ende dieser Seite.

Weiterführende Seiten

Buchhaltung mit KI | KI-Buchhaltungssoftware | Buchhaltung automatisieren | Belege erfassen mit KI | Bankumsätze kontieren | Buchhaltung Kosten | Buchhaltung GmbH

Alle Ratgeber zum Selberbuchen

Nach Rechtsform, mit den Grundlagen der doppelten Buchführung und den Routinen, die die eigene Buchhaltung im Alltag tragen.

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Mit einer Software, die echte doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04 abbildet und die Kontierung per KI vorbereitet, lässt sich die laufende Buchhaltung einer kleinen Gesellschaft selbst führen. Die fachliche Verantwortung — etwa die richtige Periodenabgrenzung und Umsatzsteuerbehandlung — bleibt dabei bei Ihnen.

Sie legen die Gesellschaft an, wählen den Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) und binden das Bankkonto an (finAPI 5 € pro aktiver Verbindung und Monat; Ponto, Qonto Direct oder Datei kostenlos). Danach erfassen Sie laufend Belege, lassen Bankumsätze von der KI vorkontieren, bestätigen oder korrigieren die Vorschläge und schreiben die Buchungen fest.

Grundkenntnisse helfen. Die KI schlägt SKR-Konto und Steuerschlüssel vor und erfasst Belege automatisch, aber Sie sollten Soll und Haben, Vorsteuer und die Abgrenzung von Geschäftsvorfällen verstehen, um die Vorschläge prüfen zu können. Die Software unterstützt — die Entscheidung treffen Sie.

Festschreiben macht eine Buchung unveränderbar; Korrekturen erfolgen danach nur über Storno und Neubuchung. Das ist Voraussetzung für eine GoBD-orientierte, ordnungsgemäße Buchführung. Die Software führt zusätzlich eine Verfahrensdokumentation, die den Buchungsweg für das Finanzamt nachvollziehbar macht.

Die KI kontiert konservativ — bei Unsicherheit bleibt der Steuerschlüssel offen, statt einen falschen Vorsteuerabzug zu erzeugen. Sie ist eine Unterstützung, kein Ersatz für Ihre Prüfung: Jeder Vorschlag wird von Ihnen bestätigt oder korrigiert, bevor er festgeschrieben wird.

Bei komplexen Sachverhalten, Gestaltungsfragen, nicht für den Direktversand freigegebenen Steuerfällen und bei prüfungspflichtigen mittelgroßen und großen Gesellschaften. Die Software bereitet Steuererklärungen vor, ersetzt aber keine Steuerberatung. Viele Unternehmen buchen selbst und ziehen den Berater gezielt für besondere Fälle hinzu.

Selbst buchen, von der KI unterstützt

Bank anbinden, Belege erfassen, kontieren, festschreiben — und am Jahresende baut der Jahresabschluss direkt auf Ihrer Saldenliste auf.