E-Bilanz aus Lexware
Lexware buchhaltung und die E-Bilanz: Zentrale im Programm oder Abschluss hier
Lexware buchhaltung bringt die E-Bilanz laut Hersteller schon in der Einstiegsedition mit: Die E-Bilanz-Zentrale ordnet die Konten der Steuertaxonomie zu und übermittelt den Datensatz über das eingebaute ELSTER-Modul. Diese Seite zeigt, welche Berichtsbestandteile die Zentrale abfragt, wo Sie Werte selbst rechnen müssen und in welchen Fällen die Zentrale allein genügt. Sie zeigt auch den zweiten Weg: die E-Bilanz aus derselben Lexware-Saldenliste, aus der hier der HGB-Jahresabschluss entsteht.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Stand: 2026-11-01
Die E-Bilanz-Zentrale in Lexware buchhaltung
Laut Benutzerhandbuch starten Sie die Zentrale über Extras → Elster → E-Bilanz-Zentrale; die Lexware-Hilfe nennt zusätzlich den Weg über Berichte → Auswertung. Die Shopseite führt „Doppelte Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanz mit GuV, E-Bilanz)“ bereits für Lexware buchhaltung basis auf, ebenso für Lexware financial office. Ein zusätzliches Modul nennt die Shopseite dafür nicht.
Die Zentrale liest die Kontensalden aus der Buchhaltung, schreibt aber nichts zurück: Was Sie dort erfassen, bleibt in der E-Bilanz. Beim Start prüft sie, ob die Salden noch mit der Buchhaltung übereinstimmen, und meldet Abweichungen. Firmensitz und Steuernummer übernimmt sie aus den Firmenstammdaten und rechnet die 10- oder 11-stellige Nummer in die 13-stellige Bundesform um; Rechtsform, Bilanzierungsstandard, Taxonomie-Version und Branche wählen Sie selbst.
Die Standardkonten von SKR 03 und SKR 04 ordnet Lexware laut Hilfe automatisch der Taxonomie zu, eigene Konten ordnen Sie von Hand zu. Laut den Versionshinweisen vom Februar 2026 ist die Taxonomie 6.9 eingebaut, der Echtversand war ab Anfang Juni 2026 angekündigt. Seit Taxonomie 6.8 sendet Lexware den Kontennachweis für die Bilanzart Jahresabschluss automatisch mit allen bebuchten Konten. Nach dem Versand legt das Programm eine Sicherung nach dem Muster EBElster_JJJJMMTT_HHMM.zip ab; offene und gesendete Vorgänge zeigt die ELSTER-Zentrale.
Berichtsbestandteile: was die Zentrale abfragt und wer die Werte liefert
Angaben zu Lexware laut Benutzerhandbuch 2026 und Lexware-Hilfe, Stand: 1. November 2026.
| Bestandteil | Lexware buchhaltung laut Hersteller | Hier |
|---|---|---|
| Bilanz und GuV | aus den Kontensalden; GuV nach dem Gesamtkostenverfahren | aus der bestätigten Kontenzuordnung des Jahresabschlusses |
| Kontennachweis | ab Taxonomie 6.8 automatisch, alle bebuchten Konten | aus den Sachkonten der hochgeladenen Saldenliste |
| Brutto-Anlagenspiegel | Werte selbst berechnen und erfassen oder aus Lexware anlagenverwaltung importieren | aus dem Anlagenspiegel des Abschlusses; fehlt er bei vorhandenem Anlagevermögen, erscheint ein Hinweis |
| Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich | Pflicht ab Wirtschaftsjahr 2021, Werte über „Position bearbeiten“ | Teil des erzeugten Datensatzes |
| Überleitungsrechnung | bei Bilanzierungsstandard „deutsches Handelsrecht“ | Abweichungen zur Steuerbilanz als Überleitung erfasst |
| Ergebnisverwendung | als Option in pro; in basis/plus Bilanzgewinn als Fußnote empfohlen | Bericht Ergebnisverwendung, wenn die Bilanz nach Ergebnisverwendung aufgestellt ist |
| Eröffnungsbilanz | als eigene Bilanzart wählbar | eigener Datensatz zum Eröffnungstag |
Wann die Zentrale von Lexware allein genügt
- Sie bilanzieren vollständig in Lexware buchhaltung, alle Abschlussbuchungen (Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen) stehen im Journal und der Stapel ist ausgebucht.
- Handels- und Steuerbilanz stimmen überein, oder Sie können die Überleitung in der Zentrale selbst erfassen.
- Der Brutto-Anlagenspiegel liegt vor: aus Lexware buchhaltung premium beziehungsweise financial office pro und premium (dort ist die Anlagenverwaltung enthalten), aus der separat gekauften Lexware anlagenverwaltung oder von Hand gerechnet.
- Ihre Kanzlei prüft die Zentrale vor dem Versand mit; Lexware weist in der Hilfe darauf hin, dass es selbst keine Hilfe in Steuersachen nach § 2 Steuerberatungsgesetz leistet.
- Dann brauchen Sie für die E-Bilanz keine zweite Software. Anders liegt es, wenn der Jahresabschluss außerhalb von Lexware entsteht: Dann müssen E-Bilanz und festgestellter Abschluss aus denselben Zahlen kommen.
Rechtlicher Rahmen: § 5b EStG, Kontennachweis und Taxonomie
Wer den Gewinn durch Bilanzierung ermittelt, übermittelt den Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Weicht die Handelsbilanz von den steuerlichen Vorschriften ab, sind die Ansätze durch Zusätze oder Anmerkungen anzupassen (Satz 2); wahlweise geht eine Steuerbilanz (Satz 3). Bei Eröffnung des Betriebs gilt das für die Eröffnungsbilanz entsprechend (Satz 4).
Die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden gehören nach § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG für Wirtschaftsjahre dazu, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis nennt das Gesetz erst für Wirtschaftsjahre ab Beginn nach dem 31. Dezember 2027 (Satz 3); den Brutto-Anlagenspiegel verlangt die Finanzverwaltung im Datensatz aber schon heute, Lexware nennt ihn in Handbuch und Hilfe einen Pflichtbestandteil.
Zur Taxonomie: Laut esteuer.de gilt die Version 6.9 (BMF-Schreiben vom 10. Juni 2025) grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, und darf schon für 2025 verwendet werden. Die Version 6.10 (BMF-Schreiben vom 8. Juni 2026) ist für Wirtschaftsjahre ab Beginn nach dem 31. Dezember 2026 vorgesehen; Echtfälle sind laut esteuer.de voraussichtlich ab dem ERiC-Release im Mai 2027 möglich.
Beispiel: Drohverlustrückstellung zwischen Handels- und Steuerbilanz
Beispiel: Eine GmbH bucht in Lexware buchhaltung pro. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss 2025 beträgt 84.000 €. Darin steckt eine Rückstellung für drohende Verluste aus einem schwebenden Liefervertrag über 12.000 €, die § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt. Steuerlich dürfen solche Rückstellungen nicht gebildet werden (§ 5 Abs. 4a EStG).
In der Lexware-Zentrale wählen Sie dafür den Bilanzierungsstandard „deutsches Handelsrecht“ und erfassen die Überleitungsrechnung: Die Rückstellung wird um 12.000 € aufgelöst, der steuerliche Gewinn steigt auf 96.000 €. Die Einheitsbilanz wäre hier falsch, weil sie gleiche Wertansätze in beiden Rechenwerken voraussetzt.
Hier geschieht dasselbe in der E-Bilanz zum Abschluss: Die Abweichung wird als Überleitung dokumentiert, statt die Zahlen ein zweites Mal zu erfassen. Die Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung rechnet die Software aus demselben Rechenwerk, sodass E-Bilanz und Erklärung denselben Gewinn tragen.
Aus der Lexware-Saldenliste zur E-Bilanz auf dieser Plattform
Exportieren Sie die Summen- und Saldenliste für das ganze Wirtschaftsjahr aus dem Menü Berichte (im Handbuch „Summen und Salden“) über die Option Export im Druckdialog. Die Spalten mit den Eröffnungsbilanzwerten liest der Import als Eröffnungswerte ein. Laden Sie die Datei als Excel oder CSV hoch, prüfen Sie den Import-Befund und bestätigen Sie die Zuordnung der Konten zu den HGB-Posten.
Aus dem bestätigten Abschluss entsteht die E-Bilanz: Konten werden der Steuertaxonomie zugeordnet, Kontennachweis und Stammdaten ergänzt, der Datensatz mit der amtlichen ERiC-Prüfung kontrolliert. Diese Prüfung kostet nichts. Erst danach entscheiden Sie: Die E-Bilanz kostet 20 € je Wirtschaftsjahr, im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Gesendet wird nach Ihrer Freigabe direkt über ELSTER mit dem ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft und PIN je Versand; alternativ laden Sie die Datei herunter und lassen sie von Ihrer Kanzlei einreichen.
Senden Sie dieselbe E-Bilanz nicht zusätzlich aus Lexware. Wer die Zentrale weiter nutzen möchte, nimmt von hier nur den Jahresabschluss mit und hält die Abschlussbuchungen in Lexware nach, damit beide Rechenwerke übereinstimmen.
Typische Stolpersteine beim Wechsel der E-Bilanz-Quelle
Buchungen im Stapel
Was in Lexware noch im Buchungsstapel steht, ist nicht im Journal. Buchen Sie den Stapel aus, bevor Sie die Saldenliste ziehen, sonst fehlen Beträge in Abschluss und E-Bilanz.
Abschlussbuchungen nur hier
Erfassen Sie Abschreibungen oder Rückstellungen nur in dieser Software, weicht die Lexware-Zentrale ab. Entscheiden Sie sich für eine Quelle der E-Bilanz.
Eigene Konten
Individuelle Konten außerhalb von SKR 03 und SKR 04 ordnen Sie in Lexware laut Hilfe von Hand zu; hier schlägt die Software eine Zuordnung vor, die Sie bestätigen.
Anlagevermögen ohne Spiegel
Ohne Brutto-Anlagenspiegel bleibt die E-Bilanz unvollständig. Hier können Sie den Spiegel aus einer Excel- oder PDF-Datei der Anlagenverwaltung übernehmen.
Häufige Fragen
Welche Lexware-Edition übermittelt die E-Bilanz?
Laut Shopseite gehört die doppelte Buchführung mit Bilanz, GuV und E-Bilanz schon zu Lexware buchhaltung basis; die ELSTER-Übermittlung der E-Bilanz nennt Lexware für alle Varianten. Lexware financial office führt dieselbe Funktion im Buchhaltungsteil auf.
Brauche ich Lexware anlagenverwaltung für die E-Bilanz?
Nicht zwingend. Laut Lexware-Hilfe können Sie den Brutto-Anlagenspiegel in der E-Bilanz-Zentrale von Hand erfassen. Lexware anlagenverwaltung berechnet ihn und exportiert ihn für den Import in die Zentrale; in Lexware buchhaltung premium und financial office pro und premium ist sie enthalten.
Kann ich weiter in Lexware buchen und die E-Bilanz hier erstellen?
Ja. Sie laden die Summen- und Saldenliste aus Lexware hoch, bestätigen den Jahresabschluss und erzeugen daraus die E-Bilanz. Die laufende Buchhaltung bleibt in Lexware.
Was kostet die E-Bilanz hier?
20 € je Wirtschaftsjahr. Im aktiven Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Die amtliche ERiC-Prüfung vor dem Kauf ist kostenlos.
Welche Taxonomie gilt für das Wirtschaftsjahr 2026?
Grundsätzlich die Taxonomie 6.9, die Lexware im Februar 2026 eingebaut hat. Die Version 6.10 darf laut esteuer.de schon für 2026 verwendet werden und ist für Wirtschaftsjahre ab Beginn nach dem 31. Dezember 2026 vorgesehen.
Werden Eingaben aus der E-Bilanz-Zentrale in die Buchhaltung übernommen?
Nein. Laut Handbuch schreibt die Zentrale nichts in Lexware buchhaltung zurück. Korrekturen an Zahlen gehören deshalb als Buchung in die Buchhaltung, Ergänzungen wie die Überleitung bleiben in der Zentrale.
Was gilt für die Eröffnungsbilanz nach einer Gründung?
Auch sie ist elektronisch zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG). In Lexware wählen Sie die Bilanzart Eröffnungsbilanz; hier ist sie ein eigener Datensatz für 20 €, der mit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres enthalten ist.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Lexware Shop: Lexware buchhaltung, Editionen und Funktionsvergleich — abgerufen am 01.11.2026
- Lexware: Benutzerhandbuch Lexware buchhaltung/plus 2026, Kapitel Die E-Bilanz — abgerufen am 01.11.2026
- Lexware-Hilfe: E-Bilanz 2025 erstellen (Lexware buchhaltung) — abgerufen am 01.11.2026
- Lexware-Hilfe: E-Bilanz, Anlagespiegel brutto erstellen — abgerufen am 01.11.2026
- Lexware Updates: Lexware buchhaltung pro/premium (Taxonomie 6.9, Kontennachweis) — abgerufen am 01.11.2026
- § 5b EStG — abgerufen am 01.11.2026
- § 52 EStG (Abs. 11) — abgerufen am 01.11.2026
- § 5 EStG (Abs. 4a) — abgerufen am 01.11.2026
- esteuer.de: Taxonomien 6.9 und 6.10 — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.