Jahresabschluss.io
ENAnmeldenRegistrieren →

Offenlegung

Lexware Offenlegung: EHUG-Export, Unternehmensregister und Fristen für Ihre GmbH

Lexware buchhaltung bietet für die Offenlegung einen EHUG-Assistenten, der laut Handbuch nur bilanzierenden Kleinst- und kleinen Gesellschaften eine XML-Datei mit Bilanz, GuV und Anhang erzeugt. Diese Seite erklärt, was diese Datei leistet, warum heute das Unternehmensregister und nicht mehr der Bundesanzeiger zuständig ist, welche Fristen für das Geschäftsjahr 2025 gelten und wie hier eine Einreichungsdatei entsteht, die nach Größenklasse gekürzt ist.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand: 2026-11-01

Der EHUG-Assistent laut Lexware

Die Shopseite führt für Lexware buchhaltung eine „Exportdatei zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger/Unternehmensregister (EHUG)“. Laut Benutzerhandbuch wird der Assistent nur bei der Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich und nur für Kleinst- und Kleingesellschaften angeboten. Er erzeugt eine XML-Exportdatei mit Bilanz, GuV und Anhang zum Hochladen auf der Publikationsplattform. Mittelgroße und große Gesellschaften sowie Einnahmen-Überschuss-Rechner können ihn nicht verwenden.

Das Handbuch hält ausdrücklich fest, dass das Programm Pflichtangaben wegen der Individualität jedes Unternehmens nicht abfragen kann; über die gesetzlichen Angaben informieren Sie sich selbst. Die Zuordnung der Bilanz- und GuV-Positionen zum EHUG-Schema kontrollieren Sie unter Berichte → Auswertungsaufbau → EHUG. Laut Versionshinweis vom Februar 2026 hat Lexware das Dateiformat angepasst und die Taxonomie 6.9 eingebaut. Den Anlagespiegel für die Offenlegung liefert Lexware anlagenverwaltung im XBRL-Format.

Handbuch und Shopseite sprechen von „Bundesanzeiger/Unternehmensregister“. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, gilt die Neufassung des § 325 HGB (Art. 88 Abs. 2 EGHGB): Die Unterlagen gehen an die Stelle, die das Unternehmensregister führt.

Was offengelegt wird und bis wann

Die Geschäftsführung legt den festgestellten Jahresabschluss und, soweit aufzustellen, den Lagebericht in deutscher Sprache offen (§ 325 Abs. 1 HGB), spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Kleine Kapitalgesellschaften übermitteln nur die Bilanz und den Anhang, der Anhang braucht die GuV betreffenden Angaben nicht (§ 326 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften übermitteln nur die Bilanz und können die dauerhafte Hinterlegung verlangen, wenn sie mitteilen, dass sie die Merkmale des § 267a HGB an den maßgeblichen Stichtagen nicht überschreiten (§ 326 Abs. 2 HGB).

Wer nicht rechtzeitig offenlegt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz: Angedroht wird ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 €, mit sechs Wochen Frist ab Zugang der Androhung (§ 335 HGB). Vorher stehen Aufstellung und Feststellung: aufgestellt wird in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres, bei kleinen Gesellschaften bis zu sechs Monate (§ 264 Abs. 1 HGB); die Gesellschafter einer GmbH stellen den Abschluss binnen acht Monaten fest, bei kleinen binnen elf (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Fristen für das Geschäftsjahr 2025

Stichtag 31. Dezember 2025, GmbH. Stand: 1. November 2026.

Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
Schrittkleine GmbHmittelgroße GmbH
Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB)spätestens 30. Juni 202631. März 2026
Feststellung (§ 42a Abs. 2 GmbHG)30. November 202631. August 2026
Offenlegung (§ 325 Abs. 1a HGB)31. Dezember 202631. Dezember 2026
Umfang (§§ 325, 326 HGB)Bilanz und AnhangJahresabschluss und Lagebericht, mit Bestätigungsvermerk
EHUG-Assistent in Lexwarelaut Handbuch verfügbarlaut Handbuch nicht verfügbar

Beispiel: welche Fassung eine GmbH mit Lexware einreicht

Beispiel: Eine GmbH bucht in Lexware buchhaltung pro und hat zum 31. Dezember 2025 eine Bilanzsumme von 3,8 Mio. €, Umsatzerlöse von 6,2 Mio. € und durchschnittlich 28 Arbeitnehmer; im Vorjahr lagen die Werte ähnlich. Sie überschreitet keinen Schwellenwert der kleinen Kapitalgesellschaft (7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Arbeitnehmer) und ist damit klein im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Offenzulegen sind Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben. Der EHUG-Assistent von Lexware stünde ihr zur Verfügung; den Anhangtext müsste sie selbst vollständig erfassen. Wächst die Gesellschaft auf 9 Mio. € Bilanzsumme und 17 Mio. € Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, wird sie nach § 267 Abs. 4 HGB mittelgroß, braucht einen Lagebericht, muss ihren Abschluss prüfen lassen (§ 316 Abs. 1 HGB), und der EHUG-Assistent ist laut Handbuch nicht mehr nutzbar.

So entsteht die Einreichungsdatei hier

Aus der hochgeladenen Lexware-Saldenliste entstehen Bilanz und GuV, die Software bestimmt die Größenklasse nach § 267 und § 267a HGB einschließlich der Zwei-Stichtage-Regel, und der Anhang entsteht aus einem Fragebogen, der nur die für Größenklasse und Rechtsform nötigen Angaben abfragt. Lücken bei gesetzlichen Pflichtangaben sind markiert und werden vor dem Export gemeldet. Mittelgroße und große Gesellschaften erhalten zusätzlich den Lagebericht aus Fragebogen und bearbeitbarem KI-Entwurf.

Im Schritt Offenlegung erzeugt die Software die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister, automatisch auf die Pflichtbestandteile der Größenklasse gekürzt; Kleinstgesellschaften wählen die Hinterlegung. Eine Direktübermittlung an das Unternehmensregister gibt es nicht: Sie laden die Datei herunter und reichen sie selbst ein. Ohne Aufpreis liegt im selben Schritt der Feststellungsbeschluss als Vorlage bereit, und eine Übersicht zeigt die Fristen, die aus Stichtag, Rechtsform und Größenklasse folgen.

EHUG-Datei aus Lexware oder Abschluss hier?

  • Lexware genügt: kleine oder Kleinst-GmbH, Abschluss vollständig in Lexware gebucht, Anhang mit allen Pflichtangaben selbst formuliert oder von der Kanzlei geliefert.
  • Hier ist der Abschluss die bessere Wahl: mittelgroße Gesellschaft, Lagebericht nötig, Anhang soll nach Größenklasse und Rechtsform vollständig aufgebaut werden, oder die Abschlussbuchungen entstehen nicht in Lexware.
  • Kanzlei: Ist der Abschluss prüfungspflichtig, gehört die Offenlegung in die Hand Ihrer Steuerberatung oder Ihres Prüfers.

Häufige Fragen

Reicht Lexware buchhaltung den Jahresabschluss beim Unternehmensregister ein?

Laut Handbuch erzeugt der EHUG-Assistent eine XML-Datei, die Sie selbst auf die Plattform hochladen. Eine Direkteinreichung beschreibt das Handbuch nicht.

Für wen ist der EHUG-Assistent gedacht?

Für bilanzierende Kleinst- und kleine Gesellschaften. Mittelgroße und große Gesellschaften sowie Einnahmen-Überschuss-Rechner können ihn laut Handbuch nicht verwenden.

Muss ich noch beim Bundesanzeiger offenlegen?

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, gehen die Unterlagen an die Stelle, die das Unternehmensregister führt (§ 325 Abs. 1 HGB, Art. 88 Abs. 2 EGHGB).

Bis wann muss der Abschluss 2025 offengelegt sein?

Bei Stichtag 31. Dezember 2025 bis 31. Dezember 2026, ein Jahr nach dem Stichtag (§ 325 Abs. 1a HGB).

Was darf eine Kleinstgesellschaft hinterlegen?

Nur die Bilanz, mit der Mitteilung, dass sie die Merkmale des § 267a HGB an den maßgeblichen Stichtagen nicht überschreitet (§ 326 Abs. 2 HGB). Die Datei dafür erzeugt die Software hier ebenfalls.

Übermittelt diese Software die Offenlegung für mich?

Nein. Sie erhalten die Einreichungsdatei und laden sie selbst beim Unternehmensregister hoch. Was die Datei enthält, richtet sich nach Ihrer Größenklasse.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.