KI-Buchhaltung · Alternative

Kanzlei-Software Buchhaltung Alternative — ohne Mitgliedschaft, mit KI

Kanzlei-Software ist tief in der Steuerberater-Welt verankert. Wer als Unternehmen selbst buchen möchte — ohne Mitgliedschaft und ohne den Umweg über die Kanzlei — sucht eine eigenständige Lösung. Die KI-Web-App von Jahresabschluss.io bucht im Browser, kontiert Belege und Bankumsätze per KI und nutzt Kanzlei-Software-Daten dort weiter, wo es sinnvoll ist.

In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Warum eine Kanzlei-Software-Alternative

Kanzlei-Software ist auf Kanzleien und Mitgliedschaft ausgelegt — wer selbst bucht, sucht oft etwas Eigenständiges.

Ohne Mitgliedschaft

Kanzlei-Software setzt häufig eine Mitgliedschaft oder den Weg über die Steuerkanzlei voraus. Die KI-Web-App ist eine eigenständige Software ohne diese Hürde.

Selbst buchen im Browser

Wer die laufende Buchhaltung in die eigene Hand nehmen will, braucht keine Kanzlei-Anbindung — die Software läuft im Browser, ohne Installation.

KI statt reiner Handarbeit

Belegerfassung und Bankkontierung übernimmt die KI als Vorschlag. Das senkt die Einstiegshürde für Selbstbucher deutlich.

Einfacher Preis

Ein fester Monatspreis pro Gesellschaft, ohne Modul-Logik und ohne Mitgliedschaftsbeitrag.

KI-Web-App ohne Kanzlei-Software-Mitgliedschaft

Jeder SuSa- oder Bankimport ist möglich — ohne proprietäres Kanzlei-Ökosystem.

Bankimport offen gehalten

Bankumsätze kommen über finAPI, Ponto, Qonto Direct oder den Datei-Import (CSV, MT940, CAMT) herein — keine Bindung an ein bestimmtes Rechenzentrum oder eine Kanzlei-Software.

KI-Belegerfassung

PDF oder Foto hochladen — die KI liest Lieferant, Rechnungsnummer, Datum sowie Brutto, Netto und USt aus und matcht den Beleg zur Bankbuchung.

SKR03 / SKR04

Echte doppelte Buchführung mit beiden Standard-Kontenrahmen, Festschreibung, Storno und Verfahrensdokumentation — GoBD-orientiert.

Offene Posten

Debitoren und Kreditoren mit automatischem Ausgleich beim Zahlungseingang — ohne doppelte Vorsteuer.

Anlagen & AfA

Anlagenregister, planmäßige Abschreibung und GWG ≤ 800 € nach § 6 Abs. 2 EStG.

EU-Hosting & DSGVO

Dauerhafte Plattformdaten werden in europäischen Rechenzentren gespeichert. Erforderliche Inhalte können an vertraglich gebundene Modellanbieter übermittelt werden, bei möglichem Drittlandbezug mit geeigneten Garantien; kein KI-Training mit Kundendaten, AVV nach Art. 28 DSGVO verfügbar.

Selbst buchen — ohne Mitgliedschaft, bis zum Jahresabschluss

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Kanzlei-Software-Daten weiter nutzbar

Der Umstieg verlangt keinen Bruch — vorhandene Kanzlei-Software-Daten lassen sich übernehmen.

Kanzlei-Software-Lohnjournal-Import

Lohnjournale aus Kanzlei-Software lassen sich mit FIFO-Verrechnung importieren, sodass die Lohnbuchungen korrekt in der Finanzbuchhaltung erscheinen. Eine eigenständige Lohnabrechnung ist nicht enthalten.

Saldenliste als Brücke

Eine bestehende Summen- und Saldenliste dient als Ausgangsbasis für Anfangsbestände und offene Posten — ohne direkte Kanzlei-Software-API-Schnittstelle, allein über den Datenimport.

Vom Beleg bis zum Jahresabschluss

Die laufende Buchhaltung erzeugt genau die Saldenliste, die der HGB-Jahresabschluss erwartet.

Laufende Buchhaltung

Bankumsätze, Belege, Kasse, offene Posten und Anlagen werden das Jahr über gebucht — SKR03 oder SKR04, festgeschrieben und GoBD-orientiert.

HGB-Jahresabschluss

Am Jahresende entsteht die Summen- und Saldenliste auf Knopfdruck. Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht bauen direkt darauf auf — ohne erneutes Hochladen und ohne Medienbruch.

Wechselzeitpunkt: zum Jahreswechsel oder mitten im Geschäftsjahr

Der Zeitpunkt entscheidet, welche Daten Sie aus der Kanzlei-Software brauchen und wie viel Abstimmung anfällt.

Zum Geschäftsjahresbeginn ist der Schnitt am klarsten: Das alte System schließt das Vorjahr ab, das neue beginnt mit den Schlusssalden als Eröffnungswerten. Der Haken ist der Zeitpunkt der endgültigen Zahlen. Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen bucht die Kanzlei oft erst Wochen oder Monate nach dem Stichtag – für die Aufstellung haben Kapitalgesellschaften drei Monate, kleine bis zu sechs Monate Zeit (§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB). Bankkonten und Belegeingang richten Sie im neuen System trotzdem schon zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ein; die Eröffnungswerte übernehmen Sie, sobald die endgültige Saldenliste vorliegt.

Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich, verlangt aber mehr Daten. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung umfasst das Kalenderjahr (§ 18 Abs. 3 UStG), der Jahresabschluss das ganze Geschäftsjahr (§ 242 Abs. 1 HGB) – die Buchungen der Monate vor dem Wechsel gehören deshalb ebenfalls ins neue System. Dafür dient der Buchungsstapel des laufenden Jahres im Format der Kanzlei-Software (EXTF oder DTVF als CSV-Datei). Die Voranmeldungen dieser Monate sind bereits abgegeben; sie werden im neuen System nicht ein zweites Mal übermittelt, sondern dienen nur zur Abstimmung.

Wechsel zum Jahresbeginn und unterjähriger Wechsel im Vergleich
KriteriumZum GeschäftsjahresbeginnMitten im Geschäftsjahr
Grundlage im neuen SystemEndgültige Saldenliste oder Schlussbilanz des Vorjahres als EröffnungswerteEröffnungswerte des Jahres plus Buchungsstapel der Monate vor dem Wechsel
Was die Kanzlei liefern mussSaldenliste nach allen Abschlussbuchungen, Offene-Posten-Listen, Anlagenverzeichniszusätzlich den Buchungsstapel des laufenden Jahres (EXTF/DTVF)
UmsatzsteuerVoranmeldungen ab dem ersten Zeitraum des neuen Jahres aus dem neuen SystemAbgegebene Voranmeldungen bleiben bestehen; die Jahreserklärung braucht trotzdem alle Monate
JahresabschlussVorjahr bleibt beim bisherigen Ersteller, das neue Jahr läuft vollständig im neuen SystemEin Abschluss aus zwei Datenquellen – die Übergabe muss lückenlos abgestimmt sein
Abstimmungsaufwandgering: Eröffnungswerte einmal gegen die Schlussbilanz prüfenhöher: Salden zum Wechseltag, offene Posten und Umsatzsteuerkonten abstimmen
Sinnvoll, wennder Vorjahresabschluss absehbar fertig wirdein Abwarten bis zum Jahresende teurer wäre als die zusätzliche Abstimmung
Rechtsgrundlagen: § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Übereinstimmung von Eröffnungs- und Schlussbilanz), § 264 Abs. 1 HGB (Aufstellungsfristen), § 18 Abs. 3 UStG (Jahreserklärung). Stand: Oktober 2026.

Was Sie aus der Kanzlei-Software mitnehmen sollten

Bei vielen Unternehmen liegen die Daten nicht im eigenen Haus, sondern im System der Kanzlei – fordern Sie sie rechtzeitig und vollständig an.

Hat bisher die Kanzlei gebucht, liegen Bücher und oft auch die digitalen Belege in ihrem System. Für den Umzug genügen wenige Dateien; für die Aufbewahrung brauchen Sie mehr. Die Pflicht trifft immer das Unternehmen: Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 1 und 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde (§ 147 Abs. 4 AO).

Bei einer Außenprüfung darf das Finanzamt Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen oder sie maschinell auswerten lassen (§ 147 Abs. 6 AO). Für einen Systemwechsel enthält dieselbe Vorschrift eine Erleichterung: Hat noch keine Außenprüfung begonnen, genügt es nach Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, die Daten auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger vorzuhalten. Bis dahin muss der Zugriff möglich bleiben – halten Sie deshalb schriftlich fest, wer die Altdaten wie lange vorhält und in welchem Format Sie sie erhalten.

Unterlagen für den Wechsel aus der Kanzlei-Software
UnterlageWofür Sie sie brauchenAufbewahrung
Endgültige Summen- und Saldenliste zum letzten AbschlussstichtagEröffnungswerte im neuen Systemmit dem Jahresabschluss zehn Jahre
Jahresabschluss bzw. Schlussbilanz des VorjahresAbstimmung der Eröffnungsbilanz, Vorjahreszahlen im nächsten Abschlusszehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB)
Offene-Posten-Listen der Debitoren und Kreditoren zum Stichtagoffene Rechnungen einzeln übernehmen, damit spätere Zahlungen zugeordnet werden könnenmit den Büchern zehn Jahre
Anlagenverzeichnis mit Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer und RestbuchwertAbschreibungen ohne Bruch fortführenzehn Jahre
Kunden- und Lieferantenstammdaten als ListeGeschäftspartner und Personenkonten anlegen–
Buchungsstapel des laufenden Jahres (nur bei unterjährigem Wechsel)Monate vor dem Wechsel für Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Jahresabschluss–
Datenexport der Altjahre für die Betriebsprüfung samt BelegbildernDatenzugriff des Finanzamts nach § 147 Abs. 6 AObis zum Ende der Fristen: Belege acht, Bücher zehn Jahre

So übernehmen Sie die Bestände in die Buchhaltung von jahresabschluss.io

Der Umzug läuft über eine Datei, nicht über eine Direktverbindung – und nichts wird geschrieben, bevor Sie bestätigen.

  1. Gesellschaft anlegen und Kontenrahmen wählen. Wer bisher mit SKR03 oder SKR04 gebucht hat, behält am besten denselben Rahmen; weicht die Datei ab, schlägt die Software passende Zielkonten vor, und nicht eindeutige Konten ordnen Sie selbst zu.
  2. Unter „Umzug“ das bisherige System wählen und die letzte Summen- und Saldenliste oder Schlussbilanz hochladen – als Excel, CSV oder PDF. Derselbe Weg gilt für Dateien aus Lexware, sevDesk, lexoffice oder einer eigenen Excel-Aufstellung.
  3. Zuordnung prüfen: Die Bestände erscheinen mit Vorschlag für den Bilanzposten, Aufwands- und Ertragskonten des Vorjahres werden im Ergebnis zusammengefasst. Personenkonten, deren Summe schon im Sammelkonto steht, werden nicht doppelt übernommen; eine Differenz zwischen Soll und Haben zeigt die Software an.
  4. Bestätigen: Erst Ihre ausdrückliche Bestätigung schreibt die Eröffnungswerte. Das neue Geschäftsjahr beginnt mit genau diesen Beständen.
  5. Kunden, Lieferanten, eigene Konten und Anlagegüter als CSV- oder Excel-Liste übernehmen.
  6. Bankkonten anbinden – über finAPI für 5 € je aktiver Verbindung und Monat oder ohne unseren Aufpreis über Ponto, Qonto Direct oder den Import von CSV-, MT940- und CAMT-Dateien – und den Belegeingang einrichten: Hochladen, Handyfoto, eigene E-Mail-Adresse je Gesellschaft oder Google-Drive-Ordner.
  7. Bei einem Wechsel mitten im Jahr zusätzlich den Buchungsstapel des laufenden Jahres (EXTF/DTVF-CSV) einreichen. Unser Team prüft ihn und richtet die Buchungen ein, weil ein Stapel je nach Programm keine Eröffnungswerte und eigene Steuerschlüssel enthält.

Klappt die Übernahme nicht auf Anhieb, schicken Sie Saldenliste, Anlagenverzeichnis oder den Export aus der Kanzlei-Software an unser Team; es richtet die Eröffnungsbilanz für Sie ein. Die Kanzlei kann beteiligt bleiben: Sie erhält einen eigenen Zugang oder einen Buchungsstapel im Kanzlei-Software-Format mit Berater- und Mandantennummer, Festschreibekennzeichen und Personenkonten – etwa, wenn sie weiterhin den Jahresabschluss erstellt.

Checkliste für den Wechsel aus der Kanzlei-Software

Die Reihenfolge vermeidet zwei typische Stolpersteine: unvollständige Eröffnungswerte und Altdaten, auf die niemand mehr zugreifen kann.

Acht Schritte für einen geordneten Wechsel
SchrittZeitpunktErledigt, wenn
Aufgabenteilung mit der Kanzlei klären: wer bucht, wer übermittelt die Voranmeldungen, wer erstellt Jahresabschluss und Steuererklärungenvor dem Wechseldie Zuständigkeiten sind schriftlich festgehalten
Kontenrahmen festlegen (SKR03 oder SKR04)vor dem Anlegen der Gesellschaftder Rahmen entspricht der Saldenliste oder die Zuordnung ist geplant
Endgültige Saldenliste, Schlussbilanz, Offene-Posten-Listen und Anlagenverzeichnis anfordernnach den Abschlussbuchungen des Vorjahresalle Dateien liegen vor und tragen denselben Stichtag
Zugriff auf die Altdaten regeln (§ 147 Abs. 6 AO)bevor ein bisheriger Zugang endetExport samt Belegbildern gesichert, Ansprechpartner für eine Prüfung benannt
Eröffnungswerte hochladen, prüfen und bestätigensobald die endgültigen Zahlen vorliegendie Eröffnungswerte stimmen mit der Schlussbilanz überein
Bank, Belegeingang und erste Buchungsregeln einrichtenin der ersten WocheUmsätze und Belege laufen ein, Vorschläge erscheinen
Umsatzsteuer übergeben: Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung übernehmenvor der ersten Voranmeldung aus dem neuen Systemkein Zeitraum ist doppelt oder gar nicht gemeldet
Ersten Monat abstimmennach dem ersten MonatsendeBankstand, offene Posten und Umsatzsteuerkonten passen zu Kontoauszug und Voranmeldung

Weiterführende Seiten

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Kanzlei-Software ist auf Steuerberater und Genossenschaftsmitglieder ausgerichtet. Wer als Unternehmen selbst buchen will, ohne Kanzlei-Software-Mitgliedschaft und ohne den Umweg über die Kanzlei, sucht oft eine eigenständige Lösung. Die KI-Web-App von Jahresabschluss.io ist genau dafür gedacht — ohne Mitgliedschaft, im Browser.

Nein. Die KI-Buchhaltung läuft als Web-Anwendung ohne Kanzlei-Software-Mitgliedschaft und ohne Kanzlei-Anbindung. Bankumsätze kommen über finAPI, Ponto, Qonto Direct oder Dateiimport herein, Belege per PDF- oder Foto-Upload. Sie buchen selbst — die KI unterstützt bei Belegerfassung und Kontierung.

Ja. Lohnjournale lassen sich per Kanzlei-Software-Lohnjournal-Import mit FIFO-Verrechnung übernehmen, sodass die Lohnbuchungen korrekt in der Finanzbuchhaltung landen. Eine bestehende Summen- und Saldenliste dient als Ausgangsbasis für den Umstieg. Eine direkte Kanzlei-Software-API-Schnittstelle wird dafür nicht benötigt.

SKR03 und SKR04 — die in Deutschland üblichen Standard-Kontenrahmen. Jede Buchung ist ein echter Buchungssatz in Soll und Haben, mit Festschreibung, Storno und Verfahrensdokumentation. Die Buchhaltung ist damit GoBD-orientiert aufgebaut.

Für laufende Buchhaltung und HGB-Jahresabschluss kleiner und mittlerer Gesellschaften kann sie die Erstellung übernehmen. Eine eigenständige Lohnabrechnung ist nicht enthalten — Lohnjournale werden importiert. Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften bleibt der Steuerberater oder Prüfer unverzichtbar.

Ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (Kleinst 125 €, Klein 150 €, Mittelgroß 300 €, Groß auf Anfrage; 1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat), ohne Mitgliedschaft und ohne Mindestlaufzeit. Vom Beleg über die Bankkontierung bis zur Saldenliste ist alles enthalten — ebenso die Steuererklärungen und der HGB-Jahresabschluss.

Selbst buchen — ohne Mitgliedschaft, bis zum Jahresabschluss

Belege per KI erfassen, Bankumsätze automatisch kontieren, das Jahr durchbuchen — und die Saldenliste fließt nahtlos in den HGB-Jahresabschluss. Kanzlei-Software-Lohnjournale lassen sich importieren.