Warum eine Kanzlei-Software-Alternative
Kanzlei-Software ist auf Kanzleien und Mitgliedschaft ausgelegt — wer selbst bucht, sucht oft etwas Eigenständiges.
Ohne Mitgliedschaft
Selbst buchen im Browser
KI statt reiner Handarbeit
Einfacher Preis
KI-Web-App ohne Kanzlei-Software-Mitgliedschaft
Jeder SuSa- oder Bankimport ist möglich — ohne proprietäres Kanzlei-Ökosystem.
Bankimport offen gehalten
KI-Belegerfassung
SKR03 / SKR04
Offene Posten
Anlagen & AfA
EU-Hosting & DSGVO
Selbst buchen — ohne Mitgliedschaft, bis zum Jahresabschluss
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Kanzlei-Software-Daten weiter nutzbar
Der Umstieg verlangt keinen Bruch — vorhandene Kanzlei-Software-Daten lassen sich übernehmen.
Kanzlei-Software-Lohnjournal-Import
Saldenliste als Brücke
Vom Beleg bis zum Jahresabschluss
Die laufende Buchhaltung erzeugt genau die Saldenliste, die der HGB-Jahresabschluss erwartet.
Laufende Buchhaltung
HGB-Jahresabschluss
Wechselzeitpunkt: zum Jahreswechsel oder mitten im Geschäftsjahr
Der Zeitpunkt entscheidet, welche Daten Sie aus der Kanzlei-Software brauchen und wie viel Abstimmung anfällt.
Zum Geschäftsjahresbeginn ist der Schnitt am klarsten: Das alte System schließt das Vorjahr ab, das neue beginnt mit den Schlusssalden als Eröffnungswerten. Der Haken ist der Zeitpunkt der endgültigen Zahlen. Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen bucht die Kanzlei oft erst Wochen oder Monate nach dem Stichtag – für die Aufstellung haben Kapitalgesellschaften drei Monate, kleine bis zu sechs Monate Zeit (§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB). Bankkonten und Belegeingang richten Sie im neuen System trotzdem schon zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ein; die Eröffnungswerte übernehmen Sie, sobald die endgültige Saldenliste vorliegt.
Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich, verlangt aber mehr Daten. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung umfasst das Kalenderjahr (§ 18 Abs. 3 UStG), der Jahresabschluss das ganze Geschäftsjahr (§ 242 Abs. 1 HGB) – die Buchungen der Monate vor dem Wechsel gehören deshalb ebenfalls ins neue System. Dafür dient der Buchungsstapel des laufenden Jahres im Format der Kanzlei-Software (EXTF oder DTVF als CSV-Datei). Die Voranmeldungen dieser Monate sind bereits abgegeben; sie werden im neuen System nicht ein zweites Mal übermittelt, sondern dienen nur zur Abstimmung.
| Kriterium | Zum Geschäftsjahresbeginn | Mitten im Geschäftsjahr |
|---|---|---|
| Grundlage im neuen System | Endgültige Saldenliste oder Schlussbilanz des Vorjahres als Eröffnungswerte | Eröffnungswerte des Jahres plus Buchungsstapel der Monate vor dem Wechsel |
| Was die Kanzlei liefern muss | Saldenliste nach allen Abschlussbuchungen, Offene-Posten-Listen, Anlagenverzeichnis | zusätzlich den Buchungsstapel des laufenden Jahres (EXTF/DTVF) |
| Umsatzsteuer | Voranmeldungen ab dem ersten Zeitraum des neuen Jahres aus dem neuen System | Abgegebene Voranmeldungen bleiben bestehen; die Jahreserklärung braucht trotzdem alle Monate |
| Jahresabschluss | Vorjahr bleibt beim bisherigen Ersteller, das neue Jahr läuft vollständig im neuen System | Ein Abschluss aus zwei Datenquellen – die Übergabe muss lückenlos abgestimmt sein |
| Abstimmungsaufwand | gering: Eröffnungswerte einmal gegen die Schlussbilanz prüfen | höher: Salden zum Wechseltag, offene Posten und Umsatzsteuerkonten abstimmen |
| Sinnvoll, wenn | der Vorjahresabschluss absehbar fertig wird | ein Abwarten bis zum Jahresende teurer wäre als die zusätzliche Abstimmung |
Was Sie aus der Kanzlei-Software mitnehmen sollten
Bei vielen Unternehmen liegen die Daten nicht im eigenen Haus, sondern im System der Kanzlei – fordern Sie sie rechtzeitig und vollständig an.
Hat bisher die Kanzlei gebucht, liegen Bücher und oft auch die digitalen Belege in ihrem System. Für den Umzug genügen wenige Dateien; für die Aufbewahrung brauchen Sie mehr. Die Pflicht trifft immer das Unternehmen: Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 1 und 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde (§ 147 Abs. 4 AO).
Bei einer Außenprüfung darf das Finanzamt Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen oder sie maschinell auswerten lassen (§ 147 Abs. 6 AO). Für einen Systemwechsel enthält dieselbe Vorschrift eine Erleichterung: Hat noch keine Außenprüfung begonnen, genügt es nach Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, die Daten auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger vorzuhalten. Bis dahin muss der Zugriff möglich bleiben – halten Sie deshalb schriftlich fest, wer die Altdaten wie lange vorhält und in welchem Format Sie sie erhalten.
| Unterlage | Wofür Sie sie brauchen | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Endgültige Summen- und Saldenliste zum letzten Abschlussstichtag | Eröffnungswerte im neuen System | mit dem Jahresabschluss zehn Jahre |
| Jahresabschluss bzw. Schlussbilanz des Vorjahres | Abstimmung der Eröffnungsbilanz, Vorjahreszahlen im nächsten Abschluss | zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB) |
| Offene-Posten-Listen der Debitoren und Kreditoren zum Stichtag | offene Rechnungen einzeln übernehmen, damit spätere Zahlungen zugeordnet werden können | mit den Büchern zehn Jahre |
| Anlagenverzeichnis mit Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer und Restbuchwert | Abschreibungen ohne Bruch fortführen | zehn Jahre |
| Kunden- und Lieferantenstammdaten als Liste | Geschäftspartner und Personenkonten anlegen | – |
| Buchungsstapel des laufenden Jahres (nur bei unterjährigem Wechsel) | Monate vor dem Wechsel für Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Jahresabschluss | – |
| Datenexport der Altjahre für die Betriebsprüfung samt Belegbildern | Datenzugriff des Finanzamts nach § 147 Abs. 6 AO | bis zum Ende der Fristen: Belege acht, Bücher zehn Jahre |
So übernehmen Sie die Bestände in die Buchhaltung von jahresabschluss.io
Der Umzug läuft über eine Datei, nicht über eine Direktverbindung – und nichts wird geschrieben, bevor Sie bestätigen.
- Gesellschaft anlegen und Kontenrahmen wählen. Wer bisher mit SKR03 oder SKR04 gebucht hat, behält am besten denselben Rahmen; weicht die Datei ab, schlägt die Software passende Zielkonten vor, und nicht eindeutige Konten ordnen Sie selbst zu.
- Unter „Umzug“ das bisherige System wählen und die letzte Summen- und Saldenliste oder Schlussbilanz hochladen – als Excel, CSV oder PDF. Derselbe Weg gilt für Dateien aus Lexware, sevDesk, lexoffice oder einer eigenen Excel-Aufstellung.
- Zuordnung prüfen: Die Bestände erscheinen mit Vorschlag für den Bilanzposten, Aufwands- und Ertragskonten des Vorjahres werden im Ergebnis zusammengefasst. Personenkonten, deren Summe schon im Sammelkonto steht, werden nicht doppelt übernommen; eine Differenz zwischen Soll und Haben zeigt die Software an.
- Bestätigen: Erst Ihre ausdrückliche Bestätigung schreibt die Eröffnungswerte. Das neue Geschäftsjahr beginnt mit genau diesen Beständen.
- Kunden, Lieferanten, eigene Konten und Anlagegüter als CSV- oder Excel-Liste übernehmen.
- Bankkonten anbinden – über finAPI für 5 € je aktiver Verbindung und Monat oder ohne unseren Aufpreis über Ponto, Qonto Direct oder den Import von CSV-, MT940- und CAMT-Dateien – und den Belegeingang einrichten: Hochladen, Handyfoto, eigene E-Mail-Adresse je Gesellschaft oder Google-Drive-Ordner.
- Bei einem Wechsel mitten im Jahr zusätzlich den Buchungsstapel des laufenden Jahres (EXTF/DTVF-CSV) einreichen. Unser Team prüft ihn und richtet die Buchungen ein, weil ein Stapel je nach Programm keine Eröffnungswerte und eigene Steuerschlüssel enthält.
Klappt die Übernahme nicht auf Anhieb, schicken Sie Saldenliste, Anlagenverzeichnis oder den Export aus der Kanzlei-Software an unser Team; es richtet die Eröffnungsbilanz für Sie ein. Die Kanzlei kann beteiligt bleiben: Sie erhält einen eigenen Zugang oder einen Buchungsstapel im Kanzlei-Software-Format mit Berater- und Mandantennummer, Festschreibekennzeichen und Personenkonten – etwa, wenn sie weiterhin den Jahresabschluss erstellt.
Checkliste für den Wechsel aus der Kanzlei-Software
Die Reihenfolge vermeidet zwei typische Stolpersteine: unvollständige Eröffnungswerte und Altdaten, auf die niemand mehr zugreifen kann.
| Schritt | Zeitpunkt | Erledigt, wenn |
|---|---|---|
| Aufgabenteilung mit der Kanzlei klären: wer bucht, wer übermittelt die Voranmeldungen, wer erstellt Jahresabschluss und Steuererklärungen | vor dem Wechsel | die Zuständigkeiten sind schriftlich festgehalten |
| Kontenrahmen festlegen (SKR03 oder SKR04) | vor dem Anlegen der Gesellschaft | der Rahmen entspricht der Saldenliste oder die Zuordnung ist geplant |
| Endgültige Saldenliste, Schlussbilanz, Offene-Posten-Listen und Anlagenverzeichnis anfordern | nach den Abschlussbuchungen des Vorjahres | alle Dateien liegen vor und tragen denselben Stichtag |
| Zugriff auf die Altdaten regeln (§ 147 Abs. 6 AO) | bevor ein bisheriger Zugang endet | Export samt Belegbildern gesichert, Ansprechpartner für eine Prüfung benannt |
| Eröffnungswerte hochladen, prüfen und bestätigen | sobald die endgültigen Zahlen vorliegen | die Eröffnungswerte stimmen mit der Schlussbilanz überein |
| Bank, Belegeingang und erste Buchungsregeln einrichten | in der ersten Woche | Umsätze und Belege laufen ein, Vorschläge erscheinen |
| Umsatzsteuer übergeben: Voranmeldungszeitraum, Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung übernehmen | vor der ersten Voranmeldung aus dem neuen System | kein Zeitraum ist doppelt oder gar nicht gemeldet |
| Ersten Monat abstimmen | nach dem ersten Monatsende | Bankstand, offene Posten und Umsatzsteuerkonten passen zu Kontoauszug und Voranmeldung |
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