Was Sie selbst übernehmen können
Die laufende Finanzbuchhaltung ist mit KI-Unterstützung gut selbst zu führen — von der Belegerfassung bis zur fertigen Saldenliste.
Belege erfassen
Bankumsätze kontieren
Offene Posten & Kasse
Summen- und Saldenliste
Wann ein Steuerberater trotzdem sinnvoll oder nötig ist
Selbstbuchen senkt die Routinekosten — fachliches Steuerurteil und besondere Pflichten brauchen weiterhin qualifizierte Prüfung.
Prüfungspflicht
Komplexe Sachverhalte
Steuererklärungen
Im Zweifel immer
Selbst buchen — sauber an den Steuerberater übergeben
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Das Hybrid-Modell: selbst buchen, sauber übergeben
Sie führen die laufende Buchhaltung; je nach Fall bereitet die Software die Erklärung vor oder die Steuerberatung übernimmt Vervollständigung, Versand und Beratung.
Selbst durchbuchen
SuSa & Lohnjournal übergeben
Abschluss oder Beratung anschließen
Für wen sich das Selbstbuchen lohnt
Sachlich eingeordnet — wo das eigene Buchen Sinn ergibt und wo Grenzen bleiben.
GmbH & UG mit überschaubarem Volumen
Kostenbewusste Gesellschaften
Nicht für reine Steuerfragen
Was das Gesetz erlaubt: eigene Bücher und fremde Bücher
Die Grenze zieht das Steuerberatungsgesetz bei der Arbeit für andere, nicht bei der eigenen Buchhaltung.
Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 2 StBerG jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Wer die Bücher des eigenen Unternehmens führt, handelt in eigener Sache und braucht keine Befugnis – bei der GmbH oder UG ist das die Geschäftsführung, die nach § 41 GmbHG für die ordnungsmäßige Buchführung sorgt und sie auch an Mitarbeitende delegieren kann. Verantwortlich bleibt sie trotzdem.
Anders, wenn ein Dritter für Sie bucht. Mechanische Arbeiten ohne Kontieren darf jeder übernehmen (§ 2 Abs. 3 StBerG). Kontenpläne anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen, Löhne abrechnen und Lohnsteuer-Anmeldungen fertigen dürfen selbständige Buchhalter mit kaufmännischer Abschlussprüfung und mindestens drei Jahren Praxis im Buchhaltungswesen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, neu gefasst zum 1. September 2026). Jahresabschluss und Steuererklärungen für andere bleiben Steuerberatern und den übrigen nach § 3 StBerG Befugten vorbehalten.
Pflichten und Fristen, wenn Sie ohne Steuerberater arbeiten
Ohne Berater gelten die gesetzlichen Fristen ohne Verlängerung. Stand: Oktober 2026.
| Pflicht | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später | § 18 Abs. 1 UStG, § 46 UStDV |
| Jahresabschluss aufstellen | in den ersten drei Monaten des Folgejahres, kleine und Kleinstgesellschaften bis zu sechs Monate | § 264 Abs. 1 HGB |
| Steuererklärungen ohne Berater | bis 31. Juli des Folgejahres | § 149 Abs. 2 AO |
| E-Bilanz | mit der Körperschaftsteuererklärung, elektronisch nach amtlichem Datensatz | § 5b EStG |
| Offenlegung | spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister | § 325 Abs. 1a HGB |
| Aufbewahrung | Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
Was Selbstbuchen kostet – und was die Buchführung beim Steuerberater kostet
Eine Gegenüberstellung ohne Werbeversprechen: beide Seiten mit ihren tatsächlichen Preisregeln.
Übernimmt die Kanzlei die laufende Buchführung, richtet sich die gesetzliche Vergütung nach § 33 StBVV: 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C, Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Jahresumsatz und Aufwand. Bei 250.000 € sind das 63,40 € bis 380,40 € im Monat zuzüglich Umsatzsteuer; viele Kanzleien vereinbaren stattdessen eine Pauschale (§ 4 StBVV). Jahresabschluss und Steuererklärungen werden gesondert berechnet.
Wer selbst bucht, zahlt die Software und die eigene Zeit: im Solo-Tarif ab 95 €, im Gesamtpaket ab 125 € je Gesellschaft und Monat mit Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums. Ob das günstiger ist, entscheidet Ihr Stundenwert – die Rechnung mit offengelegten Annahmen steht unter Zeitaufwand der Buchhaltung und Buchführung beim Steuerberater: Kosten.
In fünf Schritten zur eigenen Buchhaltung
- Übernahme festlegen: Stichtag wählen, letzte Saldenliste und offene Posten vom Steuerberater oder aus der alten Software anfordern.
- Buchhaltung einrichten: Kontenrahmen SKR03 oder SKR04, Eröffnungsbilanz aus der letzten Saldenliste, Geschäftskonten anbinden.
- Belegeingang bündeln: eine E-Mail-Adresse für Rechnungen, Handyfoto für Barbelege, Lieferanten umstellen.
- Monatlich abschließen: Bank abstimmen, offene Posten prüfen, Voranmeldung freigeben, Monat festschreiben.
- Zum Jahresende entscheiden: Abschluss selbst im System erstellen oder die Saldenliste an die Kanzlei übergeben.
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