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Konzernlagebericht

Konzernlagebericht nach § 315 HGB und DRS 20: Gliederung, Prognosebericht und Risikobericht

Der Konzernlagebericht ordnet die Zahlen des Konzernabschlusses ein und blickt nach vorn. Diese Seite zeigt, wie er nach § 315 HGB und DRS 20 gegliedert wird, welche Abschnitte jeder Konzern braucht und welche nur Gruppen mit Kapitalmarktbezug betreffen. Dazu kommen Formulierungsbeispiele für eine Prognose, die den Anforderungen des Standards genügt.

Stand: 2026-10-22

Rechtsgrundlage: § 315 HGB und die Rolle von DRS 20

Was der Konzernlagebericht enthalten muss, steht in § 315 HGB. Wie die einzelnen Anforderungen umzusetzen sind, beschreibt der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20). Das Bundesministerium der Justiz hat ihn bekannt gemacht, die letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2023. Für bekannt gemachte Standards gilt § 342q Abs. 2 HGB: Wer sie beachtet, für den wird vermutet, dass er insoweit die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung einhält. Weicht ein Konzern vom Standard ab, greift diese Vermutung nicht.

Eine Erleichterung nach Größe gibt es nicht. Wer nach § 290 HGB einen Konzernabschluss aufstellen muss, stellt in derselben Frist auch einen vollständigen Konzernlagebericht auf. DRS 20 erlaubt, Umfang und Detailtiefe nach Geschäftstätigkeit, Größe und Kapitalmarktbezug abzustufen, aber keinen Berichtspunkt ganz wegzulassen. Auch Konzerne mit einem Konzernabschluss nach IFRS schreiben den Konzernlagebericht nach § 315 HGB (§ 315e Abs. 1 HGB).

Formal verlangt DRS 20 eine geschlossene, vom Konzernabschluss getrennte Darstellung unter der Überschrift „Konzernlagebericht“, gegliedert mit Überschriften und im Aufbau von Jahr zu Jahr stetig.

Gliederung des Konzernlageberichts nach DRS 20

Eine Gliederung entlang der Bausteine des Standards. Die Überschriften dürfen Sie anpassen, die Inhalte nicht weglassen.

  • Grundlagen des Konzerns: Geschäftsmodell, Struktur, Segmente, Standorte, Produkte und Absatzmärkte, soweit für das Verständnis nötig, und wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, etwa durch Zukäufe. Ziele und Strategien sind freiwillig; das Steuerungssystem mit den Steuerungskennzahlen müssen nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen beschreiben.
  • Forschung und Entwicklung sowie wesentliche Zweigniederlassungen der einbezogenen Unternehmen (§ 315 Abs. 2 Nr. 2 und 3 HGB), häufig als Unterabschnitt der Grundlagen.
  • Wirtschaftsbericht: Rahmenbedingungen, Geschäftsverlauf sowie Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage mit den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, dazu der Abgleich der Vorjahresprognose mit dem Ist und eine Gesamtaussage der Konzernleitung.
  • Prognosebericht: die erwartete Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren mit den zugrunde liegenden Annahmen, verdichtet zu einer Gesamtaussage.
  • Chancen- und Risikobericht: wesentliche Risiken und Chancen einzeln und ein Gesamtbild der Risikolage, getrennt vom Prognosebericht oder mit ihm verbunden.
  • Risiken aus Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB), soweit für die Beurteilung von Belang, als eigener Abschnitt oder im Risikobericht.
  • Nur bei Kapitalmarktbezug: internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 4 HGB), übernahmerechtliche Angaben (§ 315a HGB), nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b, 315c HGB), Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB) und Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB).
  • Einen Nachtragsbericht verlangt § 315 HGB nicht. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Konzerngeschäftsjahrs sind mit Art und finanziellen Auswirkungen im Konzernanhang anzugeben (§ 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB).

Wirtschaftsbericht: Leistungsindikatoren mit Bezug auf den Konzernabschluss

Der Wirtschaftsbericht analysiert, statt Zahlen zu wiederholen. Nach § 315 Abs. 1 Satz 3 HGB sind die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und mit Bezug auf die Beträge im Konzernabschluss zu erläutern. DRS 20 versteht darunter die Kennzahlen, mit denen die Konzernleitung tatsächlich steuert, etwa Umsatz, EBIT, EBITDA, Cashflow oder Eigenkapitalrendite. Ist die Berechnung nicht offensichtlich, wird sie gezeigt, wo sinnvoll mit einer Überleitung auf den Konzernabschluss.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, etwa zu Kunden, Umwelt, Beschäftigten oder Forschung, sind nach § 315 Abs. 3 HGB einzubeziehen, soweit sie für das Verständnis von Geschäftsverlauf oder Lage von Bedeutung sind. Anders als § 289 Abs. 3 HGB für den Lagebericht des Einzelabschlusses knüpft § 315 Abs. 3 HGB diese Pflicht nicht an eine Größenklasse. Steuert die Konzernleitung eine solche Kennzahl intern mit Zahlen und ist sie für den Leser wesentlich, erwartet DRS 20 auch im Bericht quantitative Angaben.

Zum Wirtschaftsbericht gehört außerdem ein Rückblick: Die im Vorjahr berichtete Prognose wird mit der tatsächlichen Entwicklung verglichen, etwa so: „Für 2026 hatten wir Konzernumsatzerlöse zwischen 75 und 80 Mio. € erwartet; erreicht wurden 78,4 Mio. €.“ Am Ende steht eine Gesamtaussage, ob der Geschäftsverlauf aus Sicht der Konzernleitung insgesamt günstig oder ungünstig war. Die Liquidität lässt sich anhand der Konzernkapitalflussrechnung beurteilen, die ohnehin Teil des Konzernabschlusses ist.

Prognosebericht: Zeitraum, Richtung und Intensität

§ 315 Abs. 1 Satz 4 HGB verlangt, die voraussichtliche Entwicklung zu beurteilen und zu erläutern und die zugrunde liegenden Annahmen anzugeben. DRS 20 macht daraus drei konkrete Vorgaben. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens ein Jahr, gerechnet vom Konzernabschlussstichtag, und wird im Bericht genannt. Prognostiziert werden die bedeutsamsten Leistungsindikatoren aus dem Wirtschaftsbericht, und zwar so ermittelt, dass Prognose und späteres Ist vergleichbar sind. Und jede Prognose lässt erkennen, in welche Richtung und wie stark sich der Indikator gegenüber dem Istwert des Berichtsjahres verändern soll.

Als ausreichend nennt DRS 20 Punktprognosen mit einem Zahlenwert, Intervallprognosen mit einer Bandbreite und qualifiziert-komparative Prognosen, die Richtung und Stärke in Worten angeben. Rein komparative Aussagen, die nur die Richtung nennen, und rein qualitative Aussagen genügen nicht. Nur bei außergewöhnlich hoher gesamtwirtschaftlicher Unsicherheit genügen nach dem Standard komparative Prognosen oder Szenarien; die besonderen Umstände sind dann zu erläutern.

Nennen Sie den Istwert des Berichtsjahres bei der Prognose oder an anderer Stelle im Bericht, sonst ist die Stärke der Veränderung nicht ablesbar. Bei Worten wie „leicht“ oder „deutlich“ hilft es, im Bericht zu erklären, welche Spanne gemeint ist. Die Annahmen müssen zu denen im Konzernabschluss passen: Wer im Prognosebericht mit sinkenden Umsätzen rechnet, kann bei der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts nicht von steigenden ausgehen.

Prognosearten mit Formulierungsbeispielen (Berichtsjahr 2026, Prognose für 2027; Beispielwerte)
PrognoseartFormulierungsbeispielGenügt DRS 20?
Punktprognose„Für das Geschäftsjahr 2027 erwarten wir Konzernumsatzerlöse von rund 82 Mio. € (2026: 78,4 Mio. €).“ja
Intervallprognose„Das Konzern-EBIT wird 2027 nach unserer Planung zwischen 5,5 und 6,0 Mio. € liegen (2026: 5,1 Mio. €).“ja
Qualifiziert-komparative Prognose„Die Eigenkapitalquote des Konzerns wird 2027 voraussichtlich leicht steigen (2026: 31,2 %).“ja
Komparative Prognose„Der Konzernumsatz wird 2027 über dem Vorjahr liegen.“nein — die Intensität fehlt
Qualitative Prognose„Wir blicken zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2027.“nein — weder Richtung noch Intensität

Chancen- und Risikobericht nach DRS 20

  • Berichtet wird über Risiken, die die Entscheidungen eines verständigen Lesers beeinflussen können; wesentliche Risiken einzeln und mit ihren möglichen Folgen.
  • Ein Risiko, dessen Eintritt den Bestand des Konzerns oder eines wesentlichen Konzernunternehmens voraussichtlich gefährden würde, wird ausdrücklich als bestandsgefährdend bezeichnet. Für diese Beurteilung gilt ein Zeitraum von mindestens einem Jahr ab dem Konzernabschlussstichtag.
  • Werden Risiken intern quantifiziert und sind die Werte wesentlich, gehören sie mit Modell und Annahmen in den Bericht.
  • Brutto- oder Nettobetrachtung: Entweder zeigen Sie die Risiken vor den Gegenmaßnahmen zusammen mit diesen Maßnahmen, oder Sie zeigen die nach den Maßnahmen verbleibenden Risiken und beschreiben die Maßnahmen.
  • Ordnung: Die Risiken werden in eine Rangfolge gebracht oder zu Kategorien gleichartiger Risiken zusammengefasst, Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden erläutert, und am Ende steht ein Gesamtbild der Risikolage.
  • Chancen folgen denselben Regeln. Über Chancen und Risiken wird ausgewogen berichtet, ohne sie gegeneinander zu verrechnen.
  • Für Finanzinstrumente gilt zusätzlich § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Risikomanagementziele und -methoden einschließlich der Absicherung sowie Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen.
  • Eine Beschreibung des konzernweiten Risikomanagementsystems verlangt DRS 20 ausdrücklich nur von kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen.

Welche Angaben für welchen Konzern Pflicht sind

Rechtsstand 22.10.2026. Kapitalmarktorientiert: Wertpapiere an einem organisierten Markt oder Zulassung beantragt (§ 264d HGB).

Abschnitte des Konzernlageberichts nach Grundlage und Adressat
AbschnittGrundlageWer berichtet
Grundlagen des Konzerns, GeschäftsmodellDRS 20jeder Konzern
Internes SteuerungssystemDRS 20Pflicht nur für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen
Ziele und StrategienDRS 20freiwillig
Wirtschaftsbericht mit den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGBjeder Konzern
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren§ 315 Abs. 3 HGBjeder Konzern, soweit für das Verständnis von Bedeutung
Prognose-, Chancen- und Risikobericht§ 315 Abs. 1 Satz 4 HGBjeder Konzern
Risiken aus Finanzinstrumenten§ 315 Abs. 2 Nr. 1 HGBjeder Konzern, soweit für die Beurteilung von Belang
Forschung und Entwicklung§ 315 Abs. 2 Nr. 2 HGBjeder Konzern, der für eigene Zwecke forscht oder entwickelt
Zweigniederlassungen§ 315 Abs. 2 Nr. 3 HGBsoweit für das Verständnis der Lage wesentlich
Verweis auf die Anhangangaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG§ 315 Abs. 2 Satz 2 HGBMutterunternehmen in der Rechtsform der AG
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess§ 315 Abs. 4 HGBMutterunternehmen oder einbezogene Tochter kapitalmarktorientiert
Übernahmerechtliche Angaben§ 315a HGBMutterunternehmen mit stimmberechtigten Aktien an einem organisierten Markt
Nichtfinanzielle Konzernerklärung§§ 315b, 315c HGBkapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen, Konzern nicht nach § 293 HGB befreit, mehr als 500 Arbeitnehmer
Konzernerklärung zur Unternehmensführung§ 315d HGBMutterunternehmen im Sinn des § 289f Abs. 1 oder 3 HGB
Versicherung der gesetzlichen Vertreter§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGBMutterunternehmen als Inlandsemittent, außer in den Fällen des § 327a HGB

Zusammengefasster Lagebericht und Nachhaltigkeitsangaben

Konzernlagebericht und Lagebericht des Mutterunternehmens dürfen verbunden werden (§ 315 Abs. 5 i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB). DRS 20 verlangt dann eine Überschrift wie „Zusammengefasster Lagebericht“ und eine Trennung der Aussagen, die nur den Konzern oder nur das Mutterunternehmen betreffen. Beide Abschlüsse werden in diesem Fall gemeinsam offengelegt.

Ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ist in Deutschland derzeit nicht verkündet. Es gelten weiter die §§ 315b und 315c HGB in der bisherigen Fassung: Eine nichtfinanzielle Konzernerklärung betrifft danach nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen eines Konzerns mit mehr als 500 Arbeitnehmern, der die Größenbefreiung des § 293 HGB nicht erfüllt. Prüfen Sie vor der Aufstellung, ob sich die Rechtslage geändert hat.

Wie Konzernlageberichte in der Praxis prognostizieren

Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026.

  • In 46 von 48 Konzernlageberichten reicht die Prognose ein Geschäftsjahr weit.
  • 32 von 48 prognostizieren qualifiziert-komparativ, also mit Richtung und Stärke in Worten; konkrete Werte oder Bandbreiten für mindestens eine Kennzahl nennen 21.
  • In 42 von 48 gehört der Umsatz zu den zentralen Steuerungsgrößen, fast immer ergänzt um eine Ergebnisgröße wie EBIT, EBITDA oder das Jahresergebnis.
  • 4 von 48 Mutterunternehmen fassen Konzernlagebericht und Lagebericht der Mutter nach § 315 Abs. 5 HGB zusammen.

Untersucht wurden die Konzernlageberichte großer Familien- und Mittelstandsgruppen, überwiegend der Geschäftsjahre 2022 bis 2025.

So geht es mit konzernabschluss.io

  • Eingesetzte Kennzahlen: Umsatzerlöse mit Vorjahr, Konzernergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapitalquote
  • Risiken, Chancen und Prognose schreiben Sie selbst; die Stellen sind mit [BITTE ERGÄNZEN] markiert
  • Die KI formuliert einzelne Abschnitte nur auf Knopfdruck und nur aus den Fakten, die Sie liefern
  • Layout-XML für das Unternehmensregister zum Herunterladen; das Hochladen übernehmen Sie selbst
  • Preis: 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß), einmalig für jedes Konzern-Geschäftsjahr; die Abschlussprüfung ist nicht enthalten
  • Nicht enthalten: nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b HGB, Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB und Konzernabschlüsse nach IFRS

konzernabschluss.io erstellt den Konzernlagebericht nach § 315 HGB und DRS 20 auf derselben Datengrundlage wie Konzernbilanz und Konzern-GuV. Kennzahlen setzt die Software ein; was nur die Konzernleitung beurteilen kann, bleibt als offene Stelle sichtbar, bis Sie es ergänzt haben.

Häufige Fragen

Wie ist ein Konzernlagebericht nach DRS 20 gegliedert?

In Grundlagen des Konzerns, Wirtschaftsbericht, Prognose-, Chancen- und Risikobericht und die Risikoberichterstattung zu Finanzinstrumenten; Forschung und Entwicklung und wesentliche Zweigniederlassungen stehen meist bei den Grundlagen. Kapitalmarktorientierte Konzerne ergänzen weitere Abschnitte, etwa nach § 315 Abs. 4 und § 315a HGB.

Wie weit muss die Prognose im Konzernlagebericht reichen?

Mindestens ein Jahr, gerechnet vom Konzernabschlussstichtag; der Zeitraum ist anzugeben. Absehbare Sondereinflüsse, die erst danach wirken, sind nach DRS 20 ebenfalls darzustellen.

Reicht die Aussage, dass der Umsatz steigen wird?

Nein. Eine Prognose, die nur die Richtung nennt, genügt nach DRS 20 nicht. Ergänzen Sie einen Wert, eine Bandbreite oder eine Stärke wie „leicht“ oder „deutlich“ und den Istwert des Berichtsjahres.

Muss jeder Konzern über das interne Kontrollsystem berichten?

Nein. Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind nach § 315 Abs. 4 HGB nur anzugeben, wenn das Mutterunternehmen oder ein einbezogenes Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d HGB ist.

Brauchen auch mittelständische Konzerne nichtfinanzielle Leistungsindikatoren?

Ja, soweit sie für das Verständnis von Geschäftsverlauf oder Lage von Bedeutung sind (§ 315 Abs. 3 HGB); eine Größengrenze wie im Einzelabschluss gibt es nicht. Davon zu unterscheiden ist die nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b HGB, die nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen betrifft.

Gelten für den Konzernlagebericht schon die Regeln der CSRD?

Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist derzeit nicht verkündet. Bis dahin gelten die §§ 315b und 315c HGB in der bisherigen Fassung. Wann und mit welchen Schwellen neue Pflichten kommen, hängt vom endgültigen Gesetz ab.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

  • § 315 HGB — Inhalt des Konzernlageberichts
  • DRS 20 Konzernlagebericht — Standard des DRSC, zuletzt geändert 2023 (BAnz AT 27.07.2023 B3)
  • § 342q HGB — Vermutungswirkung bekannt gemachter Standards
  • § 315b HGB — Nichtfinanzielle Konzernerklärung in der geltenden Fassung
  • § 314 HGB — Vorgänge nach dem Stichtag im Konzernanhang (Abs. 1 Nr. 25)
  • § 264d HGB — Begriff der Kapitalmarktorientierung

Konzernlagebericht auf den Zahlen des Konzernabschlusses

Kennzahlen kommen aus der Konsolidierung, Prognose und Risiken bleiben Ihre Aussagen — sichtbar markiert, bis Sie sie ergänzt haben. Die Einrichtung ist kostenlos.

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