E-Bilanz aus MonKey Office
MonKey Office E-Bilanz: vom Export eBilanz-Online bis zur Übermittlung über ELSTER
MonKey Office übermittelt die E-Bilanz laut Dokumentation nicht selbst, sondern exportiert unter Import & Export > Export eBilanz-Online die Summen- und Saldenliste eines Geschäftsjahres für eine externe Plattform. Genau diese Datei nimmt die Software hier an: Sie ordnet die Konten der amtlichen Taxonomie zu, ergänzt Stammdaten, Kontennachweise und Anlagenspiegel, lässt den Datensatz amtlich prüfen und übermittelt ihn nach Ihrer Freigabe über ELSTER. Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen sendet MonKey Office davon unberührt weiter selbst.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Stand: 2026-11-01
Export eBilanz-Online: was MonKey Office dafür vorsieht
Laut Online-Dokumentation und Produktseite von MonKey Office 2026, Stand: 1. November 2026.
Die Funktion gehört zum Modul FIBU; auf der Produktseite heißt sie „Export zu eBilanz-Online sowie eBilanz+“. Sie öffnen in der Seitenleiste Import & Export > Export eBilanz-Online und grenzen die Daten in vier Feldern ein: Zeitraum (das Geschäftsjahr, auf Wunsch enger), Festschreibstatus, Bilanzart und „Exportiere als“ für das Format xlsx oder csv. Nach „Exportieren“ fragt MonKey Office nach dem Speicherort, im Bildschirmfoto der Hilfe heißt die Datei SummenSalden.xlsx. Das Protokoll nennt die Zahl der exportierten Kontensalden.
Die Hilfe empfiehlt drei externe E-Bilanz-Plattformen namentlich und sagt dazu: „Dort erfolgt das Bearbeiten, Validieren und Senden der E-Bilanz.“ Eine Taxonomie-Zuordnung, eine Prüfung mit dem amtlichen Prüfmodul oder einen ELSTER-Versand der E-Bilanz innerhalb von MonKey Office beschreibt sie nicht. Für Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Anlage EÜR nutzt MonKey Office dagegen den eigenen ELSTER-Versand.
Wichtig für die Steuerbilanz: MonKey Office erstellt laut Hilfe eine Einheitsbilanz, eine Trennung in Handels- und Steuerbilanz ist dort nicht möglich. Weichen steuerliche Werte vom Handelsrecht ab, gehören die Abweichungen als Zusätze oder Anmerkungen in die E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 2 EStG) — diese Überleitung entsteht also auf der Plattform, die den Datensatz sendet.
Was § 5b EStG im Datensatz verlangt
- Bilanz und GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Taxonomie 6.9 ist laut BMF-Schreiben vom 10. Juni 2025 für Wirtschaftsjahre vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, und darf schon für 2025 verwendet werden; die Taxonomie 6.10 (BMF-Schreiben vom 8. Juni 2026) gilt grundsätzlich erst für Wirtschaftsjahre ab 2027.
- Unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Für die Taxonomie 6.9 beanstandet das BMF in Härtefällen eine Einreichung auf anderem Weg nicht; mit dem Export aus MonKey Office, der Salden je Konto liefert, ist das nicht nötig.
- Der Anlagenspiegel ist bei vorhandenem Anlagevermögen ein Mussfeld der Taxonomie (BMF-Schreiben vom 10. Juni 2025), unabhängig davon, ob der handelsrechtliche Anhang ihn enthält.
- Steuerliche Abweichungen über Zusätze und Anmerkungen oder eine eigene Steuerbilanz (§ 5b Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG). Ein Beispiel ist eine Rückstellung für drohende Verluste, die steuerlich nicht gebildet werden darf (§ 5 Abs. 4a EStG).
- Bei Betriebseröffnung eine Eröffnungsbilanz als eigener Datensatz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG) — wichtig für Unternehmen, die in MonKey Office neu als Firma mit Betriebsvermögensvergleich starten.
Bestandteile der E-Bilanz und ihre Quelle in MonKey Office
Herkunft laut MonKey-Office-Dokumentation, Ablauf hier laut Produktbeschreibung der E-Bilanz.
| Bestandteil | Quelle in MonKey Office | Hier |
|---|---|---|
| Stammdaten | Firmendaten: Anschrift, Rechtsform, Angaben zum Finanzamt | ergänzen und prüfen; die Rechtsform bestimmt das Taxonomieprofil |
| Bilanz und GuV | Salden je Konto aus Export eBilanz-Online | jedes Konto der Taxonomie zugeordnet, als Vorschlag sichtbar und änderbar |
| Kontennachweise | dieselbe Datei, Saldo je Sachkonto | aus den Kontensalden gebildet und mitgeprüft |
| Anlagenspiegel | Anlagegüter mit Zugang und Bewegung; ein Bruttospiegel ist in der Hilfe nicht beschrieben | Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge und Abschreibungen je Posten erfassen |
| Überleitung | Einheitsbilanz, keine Trennung von Handels- und Steuerbilanz | Abweichungen als Überleitung erfassen oder eine Steuerbilanz übermitteln |
| Prüfung und Versand | Weitergabe der Datei an eine externe Plattform | amtliche Prüfung kostenlos, nach Freigabe Übermittlung über ELSTER mit Transferticket |
Beispiel: Anlagenspiegel einer UG mit Daten aus MonKey Office
Beispiel: Eine UG bucht in MonKey Office nach SKR04. Auf dem Konto 0500 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung steht Büroeinrichtung, im Januar 2023 für 19.500 € angeschafft und über 13 Jahre linear abgeschrieben, also 1.500 € im Jahr. Am 1. Juli 2025 kommt ein Notebook für 2.400 € hinzu, Nutzungsdauer drei Jahre. MonKey Office rechnet angefangene Monate als volle Monate, für 2025 entfallen auf das Notebook damit 6 von 36 Monaten, also 400 €.
Der Anlagenspiegel für den Posten A.II.3 sieht zum 31. Dezember 2025 so aus: Anschaffungskosten zu Beginn 19.500 €, Zugang 2.400 €, Anschaffungskosten am Ende 21.900 €. Kumulierte Abschreibungen zu Beginn 3.000 €, Abschreibungen des Jahres 1.900 €, kumulierte Abschreibungen am Ende 4.900 €. Buchwert am Ende 17.000 €, im Vorjahr 16.500 €.
Diese Zahlen müssen zur Saldenliste passen: Das Konto 0500 zeigt in der Spalte „Kum. Saldo“ 17.000 € im Soll, das Abschreibungskonto 6220 die 1.900 €. Stimmt das nicht, fehlt meist die Funktion Abschreibungsbuchungen erzeugen, denn MonKey Office bucht Abschreibungen laut Hilfe nicht automatisch. Erst wenn Spiegel und Salden übereinstimmen, lohnt die amtliche Prüfung.
Ablauf hier: aus der Exportdatei wird die E-Bilanz
- In MonKey Office alle Buchungen des Jahres festschreiben (Office > Tagesabschluss) und den Export eBilanz-Online für das ganze Geschäftsjahr mit Festschreibstatus „Festgeschrieben“ erzeugen.
- Die Datei im E-Bilanz-Bereich hochladen. Die E-Bilanz funktioniert auch ohne Jahresabschluss hier; haben Sie den Abschluss schon hier erstellt, arbeitet sie mit denselben bestätigten Kontendaten weiter.
- Rechtsform, Wirtschaftsjahr und Taxonomieprofil prüfen und die vorgeschlagene Zuordnung jedes Kontos bestätigen oder ändern.
- Anlagenspiegel erfassen und, falls Handels- und Steuerrecht auseinanderfallen, die Überleitung eintragen.
- Den Datensatz amtlich prüfen lassen, kostenlos und beliebig oft; die Meldungen der Prüfung sehen Sie vor der Freigabe.
- Freigeben und übermitteln: 20 € je Wirtschaftsjahr, im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Das Transferticket bleibt als Nachweis gespeichert.
Wann eine andere Plattform oder die Kanzlei passt
Erstellt Ihre Steuerkanzlei ohnehin die Körperschaftsteuererklärung, übermittelt sie die E-Bilanz meist aus ihrem eigenen System. Dann geben Sie ihr den Export aus Kanzlei Software aus MonKey Office und brauchen hier nichts zu tun. Auch die von MonKey Office empfohlenen Plattformen nehmen die Exportdatei an; welche Sie wählen, ist eine Frage von Preis und Umfang.
Hier lohnt sich die E-Bilanz vor allem, wenn Sie Jahresabschluss und Steuererklärungen selbst erstellen, allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei. Dieselbe Datei aus MonKey Office trägt dann Bilanz, Anhang, E-Bilanz und Körperschaftsteuer: Die Anlage GK der Körperschaftsteuererklärung wird aus der E-Bilanz vorbefüllt, statt die Zahlen ein zweites Mal einzugeben.
Häufige Fragen
Sendet MonKey Office die E-Bilanz selbst an das Finanzamt?
Laut Dokumentation nicht. MonKey Office exportiert die Summen- und Saldenliste als xlsx- oder csv-Datei, und eine externe Plattform übernimmt Bearbeitung, Prüfung und Versand. Hier ist das die Software, in die Sie die Datei hochladen.
Brauche ich für den E-Bilanz-Export ein bestimmtes Modul von MonKey Office?
Ja, der Export eBilanz-Online gehört laut Produktseite zum Modul FIBU, das auch in COMPLETE und PRO enthalten ist.
Reicht ein PDF der Summen- und Saldenliste aus MonKey Office?
Nein. Für die E-Bilanz laden Sie die xlsx- oder csv-Datei hoch, weil Kontennachweise jedes Sachkonto mit seinem Saldo brauchen; ein PDF dient hier nur als ergänzende Unterlage.
Mit welcher Taxonomie wird die E-Bilanz für 2025 oder 2026 übermittelt?
Mit der Taxonomie 6.9. Das BMF sieht sie für Wirtschaftsjahre ab 2026 vor und beanstandet ihre Verwendung für 2025 nicht. Die Taxonomie 6.10 ist grundsätzlich für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen.
Was kostet die E-Bilanz hier?
Erstellen und amtlich prüfen sind kostenlos. Die Übermittlung kostet 20 € je Wirtschaftsjahr; im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Eine Eröffnungsbilanz kostet einzeln 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist.
Was tue ich, wenn die Prüfung einen Fehler meldet?
Liegt der Fehler in der Zuordnung oder in Stammdaten, korrigieren Sie ihn hier und prüfen erneut. Fehlt eine Buchung, etwa eine Abschreibung, buchen Sie sie in MonKey Office nach, exportieren die Datei neu und laden die neue Fassung hoch.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- MonKey Office Dokumentation: Export eBilanz-Online — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Bilanz und GuV (Einheitsbilanz) — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Anlagegüter — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Abschreibungsmethoden — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Produktseite: Modul FIBU — abgerufen am 01.11.2026, Stand: 1. November 2026
- § 5b EStG — abgerufen am 01.11.2026
- § 5 EStG (Abs. 4a) — abgerufen am 01.11.2026
- BMF-Schreiben vom 10.06.2025: Taxonomien 6.9 — abgerufen am 01.11.2026
- BMF-Schreiben vom 08.06.2026: Taxonomien 6.10 — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.