Steuern mit MonKey Office
MonKey Office, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer: Erklärungen aus Ihren Zahlen
MonKey Office übermittelt laut Hersteller Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Anlage EÜR per ELSTER; Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung stehen nicht in dieser Liste. Für eine GmbH oder UG heißt das: Die Umsatzsteuer kann in MonKey Office bleiben, KSt und GewSt erstellen Sie aus dem Abschluss mit den MonKey-Office-Zahlen hier oder in Ihrer Kanzlei. Diese Seite zeigt, welche Konten dafür zählen, rechnet ein Beispiel durch und erklärt, wie die Steuerrückstellungen zurück in MonKey Office kommen.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung aus der Buchhaltung, prüft sie amtlich und übermittelt gewöhnliche Fälle direkt an ELSTER.
Stand: 2026-11-01
Steuermeldungen von MonKey Office 2026 im Überblick
Laut Produktseite von MonKey Office 2026 (Version 23.2.3 vom 16. Oktober 2026), Stand: 1. November 2026.
| Meldung | MonKey Office laut Hersteller | Hier |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | per ELSTER, 2016 bis 2026 | nicht nötig, solange Sie in MonKey Office buchen |
| Dauerfristverlängerung, Sondervorauszahlung | per ELSTER, 2016 bis 2026 | nicht nötig |
| Zusammenfassende Meldung | per ELSTER, 2016 bis 2026 | nicht nötig |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | per ELSTER, 2015 bis 2025; für 2025 mit MonKey Office 2026 | möglich, aus der Saldenliste vorbelegt oder von Hand; 50 € je Übermittlung |
| Anlage EÜR | per ELSTER, 2015 bis 2025 | für bilanzierende Gesellschaften ohne Bedeutung |
| Körperschaftsteuer | in der Liste der Steuermeldungen nicht genannt | erstellen, amtlich prüfen, übermitteln; Anlage GK aus der E-Bilanz |
| Gewerbesteuer | in der Liste der Steuermeldungen nicht genannt | Gewerbeertrag aus dem Abschluss, Hinzurechnungen je Buchstabe |
| E-Bilanz | Export der Saldenliste für externe Plattformen | Übermittlung über ELSTER, 20 € je Wirtschaftsjahr |
Umsatzsteuer-Jahreserklärung: in MonKey Office lassen
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellen Sie in MonKey Office unter Buchhaltung > Steuererklärungen > Neu > Neue Umsatzsteuererklärung. MonKey Office füllt die Seiten aus den Buchungen, einzelne Werte prüfen Sie im Steuerjournal mit dem Filter „Nachweis für: USt-Erklärung“, gesendet wird über den Bereich ELSTER-Versand. Die Erklärung gilt laut Hilfe immer für das Kalenderjahr, auch bei abweichendem Geschäftsjahr.
Eine Eigenheit ist die Programmversion: Für die Erklärung eines Jahres braucht MonKey Office die Version des Folgejahres, laut Hilfe etwa MonKey Office 2025 für die Erklärung 2024. Für 2025 brauchen Sie also MonKey Office 2026. Bei einer Servicemiete ist das Jahresupdate enthalten, eine Kauflizenz braucht eine Updatelizenz.
Für eine Gesellschaft, die laufend in MonKey Office bucht, ist das der naheliegende Weg, weil Voranmeldungen und Jahreserklärung auf denselben Buchungen beruhen. Hier ist die Jahreserklärung ebenfalls möglich: ohne Buchhaltung auf der Plattform aus der hochgeladenen Saldenliste vorbelegt, soweit die Konten das hergeben, sonst mit Kennzahlen, die Sie von Hand erfassen; die Übermittlung kostet 50 €. Nach § 18 Abs. 3 UStG wird sie nach amtlichem Datensatz übermittelt — das erledigt MonKey Office oder diese Software, nicht ein Formular auf Papier.
Körperschaftsteuer: vom Ergebnis in MonKey Office zum Einkommen
Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss aus Bilanz und GuV. Die Körperschaftsteuer beträgt nach § 23 Abs. 1 KStG 15 % für die Veranlagungszeiträume bis 2027 und sinkt ab 2028 schrittweise bis auf 10 % ab 2032; darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % (§ 4 SolZG). Die Körperschaftsteuer selbst mindert das Einkommen nicht (§ 10 Nr. 2 KStG), die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG), verdeckte Gewinnausschüttungen mindern es ebenfalls nicht (§ 8 Abs. 3 KStG).
In den Konten von MonKey Office stehen diese Posten getrennt: die Körperschaftsteuer auf SKR03 2200 bzw. SKR04 7600, der Solidaritätszuschlag auf 2208 bzw. 7608, die Gewerbesteuer auf 4320 bzw. 7610. Von Bewirtungskosten sind nur 70 % abziehbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG); den nicht abziehbaren Teil führen beide Kontenrahmen auf eigenen Konten, SKR03 4654 und SKR04 6644. Ein Verlustvortrag wird in den Veranlagungszeiträumen 2024 bis 2027 bis 1 Million Euro voll und darüber zu 70 % verrechnet (§ 10d Abs. 2 EStG).
Gewerbesteuer: Hinzurechnungen aus den MonKey-Office-Konten
- Der Gewerbeertrag ist der Gewinn nach Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht, erhöht um Hinzurechnungen und gemindert um Kürzungen (§ 7 GewStG).
- Hinzugerechnet wird ein Viertel der Summe aus Zinsen (voll), Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter (ein Fünftel), Mieten für Grundstücke und Räume (die Hälfte) und Lizenzen (ein Viertel), soweit diese Summe 200.000 € übersteigt (§ 8 Nr. 1 GewStG).
- Die Beträge stehen in MonKey Office auf den Aufwandskonten, etwa Zinsen auf SKR03 2100 bzw. SKR04 7300 und Raummiete auf SKR03 4210 bzw. SKR04 6310. Hier tragen Sie diese Ausgangsbeträge je Buchstabe ein; Quoten und Freibetrag rechnet die Software.
- Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht für eine GmbH oder UG (§ 11 Abs. 1 GewStG). Die Steuermesszahl beträgt 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG).
- Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Messbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG), den Sie aus dem Bescheid Ihrer Gemeinde kennen.
Rechenbeispiel: eine GmbH mit SKR03 in MonKey Office
Beispiel: Eine GmbH bucht in MonKey Office nach SKR03. Der Gewinn vor Ertragsteuern laut Bilanz und GuV beträgt 180.000 €. Auf dem Konto 4654 stehen die nicht abziehbaren 30 % der Bewirtungskosten mit 2.400 €, auf 2100 Zinsen von 139.600 €, auf 4210 die Büromiete mit 140.000 €. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt im Beispiel 400 %, Vorauszahlungen gab es keine.
Körperschaftsteuer: Die 2.400 € Bewirtung werden hinzugerechnet, das zu versteuernde Einkommen beträgt 182.400 €. Daraus ergeben sich 15 % Körperschaftsteuer, also 27.360,00 €, und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, also 1.504,80 €.
Gewerbesteuer: Zu den 182.400 € kommt die Hinzurechnung. Die Zinsen zählen voll mit 139.600 €, die Büromiete zur Hälfte mit 70.000 €, zusammen 209.600 €. Nach Abzug des Freibetrags von 200.000 € bleiben 9.600 €, davon ein Viertel, also 2.400 €. Der Gewerbeertrag beträgt 184.800 €, der Messbetrag 3,5 % davon 6.468 €, die Gewerbesteuer bei 400 % 25.872 €.
Zusammen fallen 54.736,80 € Ertragsteuern an. In MonKey Office buchen Sie sie in der Sonderperiode 13, die laut Hilfe für Abschlussbuchungen vorgesehen ist: 25.872 € auf 4320 gegen die Gewerbesteuerrückstellung 0956, 27.360 € auf 2200 und 1.504,80 € auf 2208 gegen die Steuerrückstellungen 0955. Danach exportieren Sie die Saldenliste neu, damit Abschluss und E-Bilanz die Rückstellungen enthalten.
Wie KSt und GewSt hier entstehen
Das Steuer-Modul ist kostenlos, ebenso das Erstellen, die Verprobung und die amtliche Prüfung. Die Körperschaftsteuererklärung übernimmt die Anlage GK aus der E-Bilanz, weitere Vorbelegungen kommen aus dem Jahresabschluss und dem Vorjahresbescheid, zum Beispiel der Verlustvortrag. Bei der Gewerbesteuer kommt die Ausgangsgröße aus dem Abschluss; die Hinzurechnungen bleiben je Buchstabe einzeln sichtbar. Zu jeder vorbelegten Zeile zeigt die Software, woher der Wert stammt, und kennzeichnet Annahmen als Annahmen.
Die direkte Übermittlung kostet je Erklärung 50 € und ist im Gesamtpaket der Buchhaltung enthalten. Sie umfasst gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 für GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG, nachdem alle Sachverhaltsfragen beantwortet und die Prüfungen bestanden sind; ausdrücklich abgefragte Sonderregime bleiben ausgeschlossen. Für 2026 lassen sich KSt und GewSt vorab berechnen, die amtlichen Vordrucke werden für Ende Februar 2027 erwartet.
Fristen und der Weg über die Kanzlei
Ohne Beratung sind die Erklärungen sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Erstellt eine Steuerkanzlei sie, verlängert sich die Frist bis zum Ende des Februars im zweiten Folgejahr (§ 149 Abs. 3 AO). Wer knapp dran ist oder komplizierte Sachverhalte hat, etwa eine Betriebsaufspaltung oder grenzüberschreitende Gestaltungen, ist mit der Kanzlei oft besser beraten.
Es muss kein Entweder-oder sein: Sie erstellen Abschluss und Erklärungen hier allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei, die in der Software mitarbeiten und vor der Übermittlung prüfen kann. Die Software bereitet vor; ob ein Sachverhalt steuerlich so zu würdigen ist, entscheiden Sie oder Ihre Beratung.
Häufige Fragen
Kann ich die Körperschaftsteuererklärung in MonKey Office erstellen?
Die Produktseite und die Hilfe von MonKey Office nennen als Steuererklärungen für Deutschland die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Anlage EÜR, eine Körperschaftsteuererklärung ist dort nicht beschrieben. Sie erstellen sie hier aus Jahresabschluss und E-Bilanz oder lassen sie von Ihrer Kanzlei erstellen.
Muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen künftig hier senden?
Nein. MonKey Office sendet Voranmeldungen, Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung selbst per ELSTER. Daran ändert sich nichts, wenn Sie Abschluss und Ertragsteuern hier erstellen.
Welche Version von MonKey Office brauche ich für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025?
Laut Hilfe die Version des Folgejahres, also MonKey Office 2026. Sie enthält laut Updateseite die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 per ELSTER.
Woher kommen die Hinzurechnungen für die Gewerbesteuer?
Aus Ihren Aufwandskonten in MonKey Office, etwa Zinsen und Mieten. Sie tragen die Beträge je Buchstabe des § 8 Nr. 1 GewStG ein, die Software rechnet Quoten, Freibetrag von 200.000 € und Viertelung.
Was kostet die Übermittlung von KSt und GewSt?
Erstellen und amtlich prüfen sind kostenlos. Die direkte Übermittlung kostet je Erklärung 50 € und ist im Gesamtpaket der Buchhaltung enthalten. Bezahlt wird nur die Übermittlung, nicht die Vorbereitung.
Wie kommen die Steuerrückstellungen zurück in MonKey Office?
Sie buchen sie in MonKey Office in einer Sonderperiode für Abschlussbuchungen, zum Beispiel auf die Gewerbesteuerrückstellung 0956 (SKR03) bzw. 3035 (SKR04), und exportieren die Saldenliste danach erneut. So stimmen Bücher, Abschluss und E-Bilanz überein.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- MonKey Office Produktseite: Steuermeldungen im Modul FIBU — abgerufen am 01.11.2026, Stand: 1. November 2026
- MonKey Office 2026: Informationen zum Update — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Steuererklärungen — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Umsatzsteuererklärung — abgerufen am 01.11.2026
- MonKey Office Dokumentation: Eröffnungsbuchungen (Sonderperioden 13 und 14) — abgerufen am 01.11.2026
- § 23 KStG — abgerufen am 01.11.2026
- § 8 GewStG — abgerufen am 01.11.2026
- § 11 GewStG — abgerufen am 01.11.2026
- § 4 EStG (Abs. 5 und 5b) — abgerufen am 01.11.2026
- § 149 AO — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.