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Körperschaftsteuer GmbH und UG

Körperschaftsteuer mit Lexware Office: vom Jahresüberschuss zur Erklärung

Lexware Office beschreibt in seiner Hilfe keine Funktion für die Körperschaftsteuererklärung; die Software liefert die laufende Buchhaltung, der Jahresabschluss und die Erklärung entstehen bei der Kanzlei oder hier. Für die KSt einer GmbH oder UG zählt dabei nicht nur der Jahresüberschuss, sondern was außerhalb der Bilanz hinzukommt: nicht abziehbare Steuern, Bewirtungsanteile, Geschenke, verdeckte Gewinnausschüttungen und der Verlustvortrag. Diese Seite zeigt den Rechenweg mit Beispielzahlen und wo die Beträge in Ihren Lexware-Office-Konten stehen.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die Körperschaftsteuererklärung (KSt 1 mit Anlagen GK und ZVE) aus dem festgestellten Abschluss.

Stand: 2026-11-01

Körperschaftsteuer und Lexware Office: Aufgabenteilung laut Hersteller

Im Artikel „Jahresabschluss mit Bilanz“ listet die Lexware-Hilfe die Steuererklärungen, die bilanzierende Unternehmen im Rahmen des Abschlusses abgeben, für Kapitalgesellschaften also die Körperschaftsteuererklärung mit ihren Anlagen. Eine Funktion dafür beschreibt sie nicht. Der Ablauf, den Lexware empfiehlt, hat drei Schritte: unterjährig in Lexware Office erfassen, die Daten per Export an die Kanzlei übergeben, die Kanzlei erstellt den Jahresabschluss inklusive Bilanz.

Der Hilfeartikel zur Übergabe an smartsteuer nennt zudem ausdrücklich, dass Lexware Office keine Steuererklärungen wie Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- oder Gewerbesteuererklärung erstellt oder übermittelt. Für die Körperschaftsteuer ist kein anderer Weg beschrieben.

Was Lexware Office in den Versionen L und XL bereitstellt, ist eine GuV mit Vorjahresvergleich, deren Positionen sich bis zum einzelnen Buchungskonto aufklappen lassen. Ihr Ergebnis ist vorläufig: Steuerrückstellungen, Rechnungsabgrenzungen und andere Abschlussbuchungen sind in Lexware Office laut Hilfe nicht vorgesehen. Grundlage der Körperschaftsteuer ist aber der Jahresüberschuss nach diesen Buchungen.

Außerbilanzielle Korrekturen und ihre Konten

Kontonummern laut Kanzlei Software-Standardkontenrahmen; ob die schmale SKR-Fassung von Lexware Office das jeweilige Konto führt, zeigt die Kontenübersicht. Stand: 1. November 2026.

Was zum Jahresüberschuss hinzukommt und wo es gebucht ist
KorrekturRechtsgrundlageSKR03SKR04Herkunft bei Lexware-Office-Daten
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag§ 10 Nr. 2 KStG2200, 2203, 2204; 22087600, 7603, 7604; 7608Vorauszahlungen als Bankzahlung in Lexware Office, Rückstellung als Abschlussbuchung hier
Gewerbesteuer§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG4320, 2280 bis 22847610, 7640 bis 7644wie oben; Erstattungen für Vorjahre werden gegengerechnet
Bewirtung, nicht abziehbarer Anteil von 30 %§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG4650; 4654 nicht abzugsfähig6640; 6644Bewirtungsbelege; 30 % des Saldos werden als Annahme vorgeschlagen, bitte prüfen
Geschenke über 50 € je Empfänger§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG46356620übernommen nur vom nicht abzugsfähigen Konto, sonst selbst ermitteln
Halbe Aufsichtsratsvergütung§ 10 Nr. 4 KStGkein eigenes Konto vorausgesetztkein eigenes Konto vorausgesetztnur mit Aufsichtsrat; Betrag aus dem Beschluss
Verdeckte Gewinnausschüttung§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStGkein Kontokein KontoSachverhaltsfrage, kein Buchungswert
Verlustabzug§ 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStGkein Kontokein Kontoaus dem letzten Feststellungsbescheid

Rechenweg mit Beispielzahlen: vom Jahresüberschuss zum zu versteuernden Einkommen

Beispiel einer GmbH, Veranlagungszeitraum 2025

  • Beispiel: Jahresüberschuss laut festgestelltem Abschluss 58.362,50 €.
  • + gebuchte Körperschaftsteuer 10.500,00 € (Vorauszahlungen 8.000,00 € aus Lexware Office, Rückstellung 2.500,00 € als Abschlussbuchung).
  • + gebuchter Solidaritätszuschlag 577,50 € (Vorauszahlungen 440,00 €, Rückstellung 137,50 €).
  • + gebuchte Gewerbesteuer 9.240,00 €, nach § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe.
  • + 30 % von 3.000,00 € Bewirtungskosten = 900,00 € und Geschenke über der Freigrenze von 50 € je Empfänger 420,00 €.
  • = Einkommen vor Verlustabzug 80.000,00 €; − Verlustvortrag aus dem Bescheid zum 31.12.2024: 10.000,00 €, vollständig abziehbar, weil unter 1 Mio. € (§ 10d Abs. 2 EStG).
  • = zu versteuerndes Einkommen 70.000,00 €. Körperschaftsteuer 15 % nach § 23 Abs. 1 KStG: 10.500,00 €, Solidaritätszuschlag 5,5 %: 577,50 €. Die gebuchte Steuer stimmt mit der gerechneten überein, die Rückstellung war also richtig bemessen.

Vorauszahlungen, Rückstellung und Ausschüttungen in Lexware Office

Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen werden wie bei der Einkommensteuer am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 31 Abs. 1 KStG i. V. m. § 37 Abs. 1 EStG). In Lexware Office erscheinen sie als Abbuchungen vom Geschäftskonto, die Sie einer Steuer-Kategorie zuordnen. Prüfen Sie in der Kontenübersicht, auf welchem Konto sie gelandet sind; stehen sie auf den Körperschaftsteuer- und Soli-Konten, erkennt die Vorbelegung sie zuverlässig als nicht abziehbar, Beträge auf „Zu prüfen“ dagegen nicht.

Den Rest bis zur festgesetzten Steuer stellen Sie als Rückstellung ein. Lexware Office kennt laut Hilfe weder Rückstellungen noch ihre Auflösung, deshalb gehört die Buchung in den Abschluss: im SKR03 2200 an 0963 Körperschaftsteuerrückstellung, im SKR04 7600 an 3040. Hier erfassen Sie sie als Abschlussbuchung auf die Saldenliste, die aus Ihrem Export eingerichtet wurde.

Gewinnausschüttungen und die Kapitalertragsteuer darauf lassen sich laut Lexware-Hilfe in Lexware Office nicht abbilden, weil die Konten fehlen; die Hilfe empfiehlt, die Zahlung auf „Zu prüfen“ zu kategorisieren. Damit steht die Ausschüttung zunächst auf den Durchlaufenden Posten (SKR03 1590, SKR04 1370). Vor dem Abschluss muss sie dort heraus und als Ergebnisverwendung gebucht werden, sonst wirkt eine Ausschüttung wie ein Vermögenswert.

Verdeckte Gewinnausschüttung und Verlustvortrag: was keine Buchung zeigt

Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Typische Fälle sind ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt, ein zinsloses Darlehen an den Gesellschafter oder privat genutzte Leistungen der Gesellschaft. Keines davon ist an einer Kontonummer zu erkennen; die Erklärung fragt deshalb danach, statt einen Betrag aus den Konten zu raten.

Der Verlustvortrag stammt aus dem Bescheid über die gesonderte Feststellung zum Ende des Vorjahres, nicht aus der Buchhaltung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2024 ist er bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. € unbeschränkt und darüber bis zu 70 % abziehbar (§ 10d Abs. 2 EStG, § 52 Abs. 18b EStG); der Rücktrag reicht bis zu 1 Mio. € in die zwei vorangegangenen Jahre.

Auch der Steuersatz ist kein fester Wert mehr: § 23 Abs. 1 KStG sieht 15 % bis zum Veranlagungszeitraum 2027 vor und senkt den Satz danach in Schritten von einem Prozentpunkt auf 10 % ab 2032. Für Rückstellungen ab dem Jahresabschluss 2028 rechnen Sie also mit 14 %.

Die Körperschaftsteuererklärung hier: KSt 1, Anlage GK und Anlage ZVE

  • Grundlage ist der festgeschriebene Jahresabschluss: Der Jahresüberschuss geht auf den Cent in Zeile 11 der Anlage GK, ohne dass der Handelsbilanzgewinn stillschweigend zum Steuerbilanzgewinn erklärt wird.
  • Die Kontenregeln lesen die Saldenliste aus dem Lexware-Office-Export: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Bewirtung und Geschenke werden mit Konto, Betrag und Norm vorgeschlagen.
  • Wo sich ein Wert aus den Konten nicht sicher ergibt, bleibt das Feld leer und nennt den Grund. Eine erfundene Null gibt es nicht.
  • Sachverhaltsfragen klären verdeckte Gewinnausschüttungen, Beteiligungen und Sonderfälle; den Verlustvortrag übernehmen Sie aus dem letzten Bescheid.
  • Erstellen, Rechnen und die amtliche ERiC-Prüfung sind kostenlos. Der Direktversand über ELSTER kostet 50 €, im Buchhaltungs-Gesamtpaket ist er enthalten; Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025, für 2026 vorab berechenbar.

Wann eine Kanzlei die Körperschaftsteuer übernehmen sollte

Für eine GmbH oder UG mit einfacher Struktur, also ein Gesellschafter oder wenige, keine Beteiligungen, keine Organschaft, ist die Körperschaftsteuer mit den Zahlen aus Lexware Office gut selbst zu erstellen. Die Arbeit liegt dann vor allem darin, die Abschlussbuchungen vollständig zu haben und die nicht abziehbaren Beträge zu prüfen.

Eine Steuerkanzlei ist der bessere Weg, wenn verdeckte Gewinnausschüttungen strittig sein können, Anteile an andere Gesellschaften gehalten werden, ein Gesellschafterwechsel den Verlustvortrag berührt oder eine Betriebsprüfung ansteht. Viele Gesellschaften kombinieren beides: Sie bereiten den Abschluss hier vor und lassen die Kanzlei die Erklärung prüfen, bevor sie übermittelt wird.

Häufige Fragen

Kann ich die Körperschaftsteuererklärung in Lexware Office erstellen?

In der Lexware-Office-Hilfe ist dafür keine Funktion beschrieben. Lexware nennt die Erklärung als Pflicht der Kapitalgesellschaft und verweist für Abschluss und Bilanz an die Steuerkanzlei. Hier erstellen Sie die Erklärung aus der Saldenliste, die aus Ihrem Export eingerichtet wird.

Reicht der Jahresüberschuss aus der Lexware-Office-GuV?

Nein. Er ist vorläufig, weil Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen in Lexware Office nicht gebucht werden. Maßgeblich ist der Jahresüberschuss des festgestellten Abschlusses, danach folgen die außerbilanziellen Korrekturen.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?

15 % des zu versteuernden Einkommens bis zum Veranlagungszeitraum 2027, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. Nach § 23 Abs. 1 KStG sinkt der Satz ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt bis auf 10 % ab 2032.

Wo buche ich die Körperschaftsteuer-Rückstellung?

Nicht in Lexware Office, denn Rückstellungen sind dort laut Hilfe nicht vorgesehen. Sie erfassen sie hier als Abschlussbuchung: im SKR03 2200 an 0963, im SKR04 7600 an 3040. Der Betrag ist die gerechnete Steuer abzüglich der gezahlten Vorauszahlungen.

Was passiert mit Ausschüttungen, die in Lexware Office auf „Zu prüfen“ stehen?

Sie liegen auf den Durchlaufenden Posten und müssen vor dem Abschluss umgegliedert werden, weil Lexware Office für Gewinnausschüttung und Kapitalertragsteuer laut Hilfe kein Konto hat. Die Ausschüttung mindert den Gewinnvortrag, sie ist kein Aufwand und mindert das Einkommen nicht.

Für welche Jahre kann ich die KSt hier übermitteln?

Für gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025, wenn alle Sachverhaltsfragen beantwortet und Server- und ERiC-Prüfung bestanden sind. Für 2026 lässt sich die Steuer vorab berechnen; die Übermittlung folgt mit den amtlichen Formularen für dieses Jahr.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.