Kanzlei Software

Jahresabschluss aus Kanzlei Software-Daten selbst erstellen – allein oder mit Ihrer Kanzlei

Kanzlei Software ist meist das System Ihrer Steuerkanzlei: Dort wird gebucht, und über Kanzlei Software Unternehmen online tauschen Sie Belege und Auswertungen aus. Den Jahresabschluss erstellt laut Kanzlei Software die Kanzlei in Kanzlei-Rechnungswesen. Wollen Sie ihn selbst aufstellen oder die Zahlen der Kanzlei nachvollziehen, genügt deren Summen- und Saldenliste: Daraus entstehen hier Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, Steuererklärungen und die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister. Die Kanzlei bleibt Partnerin – sie liefert die Zahlen und kann in Ihrem Arbeitsbereich prüfen und freigeben.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Zwei Wege für Kanzlei Software-Nutzer

Kanzlei Software bei der Kanzlei behalten, Abschluss hier

Die Kanzlei bucht weiter in Kanzlei Software, Ihre Belege bleiben in Unternehmen online. Nach dem Jahresende fordern Sie die endgültige Saldenliste an und stellen den Abschluss hier auf – mit Anhang, E-Bilanz, Steuererklärungen und Einreichungsdatei. Die Kanzlei kann als Prüfer oder Freigeber mitarbeiten.

Die richtige Saldenliste aus Kanzlei Software anfordern

Buchhaltung hierher holen

Sie führen die Buchhaltung selbst hier und übernehmen die letzte Saldenliste aus Kanzlei Software als Eröffnung; den Buchungsstapel des laufenden Jahres richtet das Einrichtungsteam ein. Für Ihre Kanzlei exportiert die Software Buchungsstapel im Kanzlei Software-Format, die Belege als ZIP für Kanzlei Software Belegtransfer.

Buchhaltung ansehen

Was Kanzlei Software mitbringt und was der Abschluss zusätzlich braucht

Angaben zu Kanzlei Software laut Produkt- und Shopseiten sowie Kanzlei Software-Hilfe auf datev.de. Stand: 1. November 2026.

Kanzlei Software und diese Software beim Jahresabschluss
AufgabeKanzlei Software laut HerstellerHier
Laufende Buchführungin Kanzlei-Rechnungswesen bei der Kanzlei; Unternehmen online für Belege, Bank, Kasse und ZahlungsverkehrDatei-Weg aus Kanzlei Software; eigene Buchhaltung mit Bankanbindung und Belegerkennung möglich
Summen- und SaldenlisteAuswertungen | Finanzbuchführung | Summen- und Saldenliste, Export nach Excel; in Unternehmen online als CSV oder PDFHochladen als CSV, Excel oder PDF; Summenprobe, Jahr, Kontenrahmen und Bilanzidentität werden geprüft
Jahresabschlussin Kanzlei-Rechnungswesen, Bericht mit Bilanzbericht oder Abschlussprüfung; Produktseite von Unternehmen online nennt keinenBilanz und GuV, Anhang nach Größenklasse und Rechtsform, Lagebericht wo Pflicht
AnlagenspiegelKanzlei Software Anlagenbuchführung, Auswertungen | Anlagenbuchführung | AnlagenspiegelSpiegel aus Excel oder PDF übernehmen, gegen Bilanz und GuV abgestimmt
E-BilanzÜbermittlung aus Kanzlei-Rechnungswesen an das Finanzamtaus demselben festgeschriebenen Abschluss, nach Freigabe direkt übermittelt
Körperschaft- und GewerbesteuerKörperschaftsteuer classic für Kapitalgesellschaften, Werte aus Kanzlei-RechnungswesenVorbelegung aus Abschluss und Saldenliste mit Konto und Norm; Direktversand gewöhnlicher Fälle 2023 bis 2025
Umsatzsteuer-JahreserklärungUmsatzsteuererklärung classic, Wertübergabeprotokoll mit VerprobungHerleitung aus der Saldenliste mit Probe je Steuersatz
OffenlegungKanzlei-Rechnungswesen sendet kostenpflichtig an das UnternehmensregisterEinreichungsdatei, die Sie selbst auf der Publikations-Plattform hochladen
Quellen: Kanzlei Software: Digital stark zusammenarbeiten mit Kanzlei Software Unternehmen online · Kanzlei Software-Shop: Kanzlei Software Unternehmen online · Kanzlei Software-Shop: Kanzlei-Rechnungswesen · Kanzlei Software-Hilfe Dok.-Nr. 9211678: Summen- und Saldenliste ausgeben · Kanzlei Software-Hilfe Dok.-Nr. 1025746: Mit der Summen- und Saldenliste arbeiten · Kanzlei Software-Hilfe Dok.-Nr. 9277195: Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen · Kanzlei Software-Shop: Körperschaftsteuer classic · Kanzlei Software-Kontenrahmen SKR 03, gültig für 2026 · § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung · § 325 HGB – Offenlegung.

So entsteht der Abschluss aus Kanzlei Software

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    Gesellschaft anlegen und System wählen

    Als Buchhaltungssystem wählen Sie „Kanzlei Software (über Steuerberater)“. Die Software zeigt dann die Anleitung für die Saldenliste aus Kanzlei Software.

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    Endgültige Saldenliste anfordern

    Bitten Sie die Kanzlei um „Summen und Salden“ über das ganze Wirtschaftsjahr, mit EB-Werten, nach allen Abschlussbuchungen, als Excel oder CSV – nicht um die Liste zur letzten Voranmeldung.

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    Hochladen und prüfen lassen

    Die Datei wird auf Summen, Jahr, Kontenrahmen und Bilanzidentität geprüft. Ein Buchungsstapel statt der Liste geht an das Einrichtungsteam, das daraus die Saldenliste einrichtet.

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    Zuordnung bestätigen und festschreiben

    Die Konten sind den Posten nach § 266 und § 275 HGB vorgeschlagen zugeordnet; Sie prüfen, ändern, wo nötig, und schreiben Bilanz und GuV fest.

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    Anhang, Lagebericht und Anlagenspiegel

    Der Anhang folgt Größenklasse und Rechtsform, der Lagebericht entsteht wo Pflicht aus Fragebogen und KI-Entwurf. Den Anlagenspiegel der Kanzlei laden Sie hoch.

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    E-Bilanz und Steuererklärungen

    E-Bilanz, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer werden aus demselben Abschluss vorbelegt und nach Ihrer Freigabe übermittelt.

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    Offenlegen

    Die Einreichungsdatei laden Sie selbst auf der Publikations-Plattform hoch und bestätigen die Einreichung hier.

Was der Kanzlei Software-Austausch hier technisch ist

Eine Direktanbindung an Kanzlei Software gibt es nicht. Hinein kommen Ihre Kanzlei Software-Zahlen als Datei: die Summen- und Saldenliste als CSV, Excel oder PDF oder ein Buchungsstapel im Kanzlei Software-Format, den das Einrichtungsteam prüft und in eine Saldenliste überführt. Hinaus gehen – wenn Sie die Buchhaltung hier führen – Buchungsstapel im Kanzlei Software-Format und Belege als ZIP, damit Ihre Kanzlei in Kanzlei Software weiterarbeiten kann. Kanzleien, die selbst mit der Software arbeiten, übernehmen ihre Mandantenstammdaten als Kanzlei Software-CSV.

Allein oder gemeinsam mit der Kanzlei

Ob Kanzlei oder Software: Den Jahresabschluss stellt die Geschäftsführung auf, die Gesellschafter stellen ihn fest. Manche Unternehmen lassen die Kanzlei weiter buchen und übernehmen Abschluss und Steuern selbst; andere lassen alles in Kanzlei Software und nutzen die Software nur, um die Zahlen nachzuvollziehen. Beides ist hier vorgesehen – die Kanzlei kann im Arbeitsbereich als Prüfer oder Freigeber mitarbeiten, und die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Preise

Wer die Buchhaltung behält, zahlt je Abschluss. Wer sie wechselt, zahlt ein Monatsabo, in dem der Abschluss enthalten sein kann.

Preise je Gesellschaft und Geschäftsjahr bzw. je Gesellschaft und Monat
LeistungPreisHinweis
Erster Jahresabschlusskostenloseinmal je Konto, ohne Kreditkarte und ohne Abo
Jahresabschluss danach250 € / 500 € / 2.500 € / 5.000 €Festpreis für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
E-Bilanz20 € je Wirtschaftsjahramtlich geprüft und nach Ihrer Freigabe über ELSTER übermittelt
Körperschaft-, Gewerbe- und UmsatzsteuererklärungErstellen und Prüfen kostenlos, Direktversand 50 €je Erklärung; Umfang auf der Preisseite
Buchhaltung Gesamtpaketab 125 €laufende Buchhaltung plus je zwölf Monate ein Jahresabschluss, eine E-Bilanz und die Steuererklärungen
Alle Tarife: Preisübersicht.

Alle Seiten zu Kanzlei Software

Jede Seite beantwortet eine Frage, die Kanzlei Software-Nutzer zum Jahresende stellen.

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Aufstellen muss den Abschluss ohnehin die Geschäftsführung (§ 264 Abs. 1 HGB). Mit der endgültigen Summen- und Saldenliste der Kanzlei entstehen hier Bilanz, GuV und Anhang; die Kanzlei kann auf Wunsch prüfen und freigeben.

Eine Direktanbindung gibt es nicht. Der Austausch läuft über Dateien: Saldenliste oder Buchungsstapel hinein, Buchungsstapel und Belege im Kanzlei Software-Format hinaus.

Die Kanzlei Software-Auswertung „Summen und Salden“ über das ganze Wirtschaftsjahr, mit EB-Werten und nach allen Abschlussbuchungen, als Excel oder CSV. Aus Kanzlei Software Unternehmen online können Sie eine bereitgestellte Liste auch selbst als CSV exportieren.

Laut Kanzlei Software die Anwendung für den Austausch von Belegen, Bankdaten, Kasse und Auswertungen zwischen Unternehmen und Kanzlei. Die Nutzung ist an die Zusammenarbeit mit einem Kanzlei Software-Mitglied gebunden; einen Jahresabschluss nennt die Produktseite nicht.

Nein. Sie erzeugt die Einreichungsdatei, die Sie selbst auf der Publikations-Plattform hochladen. E-Bilanz und Steuererklärungen übermittelt sie dagegen nach Ihrer Freigabe direkt.

Am besten offen und verbindlich: Termin für die endgültige Saldenliste, Rückmeldung bei Abweichungen, Zugang als Prüfer oder Freigeber. Für Organschaft, Umwandlungen oder Beratungsfragen bleibt die Kanzlei die richtige Stelle.

Saldenliste aus Kanzlei Software hochladen und Abschluss aufstellen

System „Kanzlei Software (über Steuerberater)“ wählen, endgültige Saldenliste hochladen, Zuordnung bestätigen – Bilanz, GuV und Anhang entstehen aus Ihren eigenen Zahlen.