Unternehmen online
Kanzlei Software Unternehmen online und der Jahresabschluss: was Sie sehen, was die Kanzlei macht
Kanzlei Software Unternehmen online ist laut Kanzlei Software die Cloud-Anwendung, mit der Unternehmen Belege, Bankdaten und Kasse mit ihrer Steuerkanzlei austauschen; die Nutzung ist an die Zusammenarbeit mit einem Kanzlei Software-Mitglied gebunden, einen Jahresabschluss nennt die Produktseite nicht. Diese Seite zeigt, welche Auswertungen Sie dort sehen und exportieren können und wie aus der Saldenliste hier ein HGB-Abschluss wird – allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.
Stand: 2026-11-01
Was Kanzlei Software Unternehmen online laut Kanzlei Software ist
Kanzlei Software beschreibt Unternehmen online als Anwendung im Kanzlei Software-Rechenzentrum, die Belege und Dokumente an einem Ort bündelt und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei strukturiert; auf dieser Grundlage erstellt die Kanzlei Buchführung oder Lohnabrechnung. Belege kommen per Hochladen im Browser, per E-Mail oder über die Smartphone-App hinein, werden per Texterkennung vorerfasst und im Online-Belegarchiv abgelegt; E-Rechnungen nach EN 16931 lassen sich empfangen und prüfen.
Dazu kommen laut Produktseite Bankumsätze per PIN/TAN oder EBICS mit automatischer Zuordnung zu Belegen, Überweisungen und Lastschriften, ein Kassenbuch für bis zu 99 Kassen sowie die Erfassung von Personaldaten für die Lohnabrechnung der Kanzlei. Bestellt wird über die Kanzlei, die auch die Rechte verwaltet; jeder Nutzer braucht ein Kanzlei Software-Konto mit SmartLogin oder mIDentity-Stick. Die Shopseite nennt die Nutzung ausdrücklich gebunden an die Zusammenarbeit mit einem Kanzlei Software-Mitglied, etwa einem Steuerberater.
Welche Auswertungen Sie dort sehen
Auswertungen, die die Kanzlei laut Kanzlei Software-Produktseite in Unternehmen online bereitstellen kann; Einordnung für den Abschluss durch uns.
| Auswertung laut Kanzlei Software | Was sie zeigt | Nutzen für den Abschluss hier |
|---|---|---|
| Summen- und Saldenliste | Eröffnung, Verkehr und Saldo je Konto | die Grundlage – als CSV exportieren und hochladen |
| BWA und Erfolgsübersicht | verdichtetes Ergebnis nach Kanzlei Software-Schema | Plausibilitätskontrolle, keine Importbasis |
| OPOS-Liste und OPOS-Konto | offene Forderungen und Verbindlichkeiten je Partner | Abgleich der Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag |
| Kontoblatt | Einzelbuchungen eines Kontos | Klärung auffälliger Salden |
| UStVA Werteblatt, Werteblatt USt 1/11, Zusammenfassende Meldung | Voranmeldungen und Meldungen der Kanzlei | Abstimmung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung |
| Debitoren- und Kreditoren-Stammdaten | Kunden und Lieferanten | nur, wenn Sie die Buchhaltung hierher holen |
Die Saldenliste selbst exportieren
- Laut Kanzlei Software-Hilfe öffnen Sie in Unternehmen online die Anwendung Auswertungen Rechnungswesen und wählen in der Kachel „Interaktive Auswertungen“ die Summen- und Saldenliste.
- Wirtschaftsjahr und Zeitraum stellen Sie ein; vorbelegt sind das höchste Wirtschaftsjahr und der höchste gebuchte Monat. Für den Abschluss wählen Sie den letzten Monat des abgeschlossenen Jahres.
- Exportieren als CSV (für den Import) oder PDF (zum Ablegen). Laut Hilfe enthält der Export immer die Summen des gewählten Kontenbereichs – lassen Sie also alle Konten ausgewählt.
- Prüfen Sie das Aktualisierungsdatum: Es nennt den Tag, an dem zuletzt Buchungen im Kanzlei Software Rechnungswesen-Archiv verarbeitet wurden. Hat die Kanzlei die Abschlussbuchungen danach erfasst, bitten Sie um Aktualisierung oder direkt um die endgültige Liste.
Wie der Abschluss hier entsteht
Sie wählen bei der Gesellschaft „Kanzlei Software (über Steuerberater)“ und laden die CSV-Datei hoch; Excel und PDF gehen ebenfalls. Die Software unterscheidet SKR 03 und SKR 04, ordnet die Konten den Posten nach § 266 und § 275 HGB zu – als Vorschlag, den Sie bestätigen –, ermittelt die Größenklasse nach §§ 267 und 267a HGB und erstellt Bilanz und GuV nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren. Der Anhang richtet sich nach Größenklasse und Rechtsform; wo ein Lagebericht Pflicht ist, entsteht er aus einem Fragebogen und einem bearbeitbaren KI-Entwurf.
Aus demselben festgeschriebenen Abschluss kommen die E-Bilanz, die nach Ihrer Freigabe für 20 € je Wirtschaftsjahr direkt an das Finanzamt geht, die Steuererklärungen im kostenlosen Steuer-Modul und die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister, die Sie selbst hochladen. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto; danach kostet er je nach Größenklasse 250 €, 500 €, 2.500 € oder 5.000 €.
Drei Arten, mit Kanzlei und Kanzlei Software zusammenzuarbeiten
Alles bleibt in Kanzlei Software
Sie laden Belege in Unternehmen online hoch, die Kanzlei bucht und erstellt den Abschluss. Das ist der bequeme Weg, wenn Sie Abschluss und Steuern nicht selbst verantworten wollen.
Kanzlei bucht, Abschluss entsteht hier
Die Kanzlei bucht weiter in Kanzlei Software und liefert die endgültige Saldenliste. Sie stellen den Abschluss hier auf und laden die Kanzlei als Prüfer oder Freigeberin ein – die Belege bleiben in Unternehmen online.
Buchhaltung hierher holen
Sie führen die Buchhaltung selbst hier, im Gesamtpaket ab 125 € im Monat je Gesellschaft mit Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen. Für die Kanzlei exportiert die Software Buchungsstapel im Kanzlei Software-Format; die Belege kommen als ZIP, das Sie mit Kanzlei Software Belegtransfer an Unternehmen online übertragen.
Wer was verantwortet
- Aufstellen: Den Jahresabschluss stellt die Geschäftsführung auf (§ 264 Abs. 1 HGB) – gleich, ob die Kanzlei ihn in Kanzlei Software oder Sie ihn hier erstellen.
- Feststellen: Die Gesellschafter beschließen bei der GmbH über Feststellung und Ergebnisverwendung, eine kleine GmbH bis zum Ablauf der ersten elf Monate des folgenden Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
- Prüfen und beraten: Die Kanzlei kann in Ihrem Arbeitsbereich als Prüfer oder Freigeber mitarbeiten; Kanzleien, die viele Mandanten betreuen, nutzen das Kanzlei-Modul.
- Software: Sie bereitet vor, rechnet und prüft; Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt sie nicht.
Wann Unternehmen online und die Kanzlei allein reichen
Erstellt die Kanzlei Buchführung, Abschluss und Steuererklärungen in Kanzlei Software, ist Unternehmen online dafür gebaut: Belege fließen ohne Medienbruch in die Kanzlei, die Auswertungen kommen zurück. Wer damit zufrieden ist, braucht keine zweite Software.
Ein eigener Abschluss hier lohnt sich, wenn Sie Zahlen und Anhang selbst verantworten wollen, wenn die Kanzlei nur die laufende Buchhaltung übernimmt oder wenn Sie mehrere Gesellschaften in einem Arbeitsbereich zusammenführen. Die Kanzlei bleibt dabei Partnerin – sie liefert die Saldenliste und schaut auf Wunsch auf das Ergebnis.
Häufige Fragen
Kann ich mit Kanzlei Software Unternehmen online den Jahresabschluss selbst erstellen?
Das beschreibt die Produktseite von Kanzlei Software nicht. Unternehmen online dient dem Austausch von Belegen und Daten; den Abschluss erstellt laut Kanzlei Software die Kanzlei in Kanzlei-Rechnungswesen. Selbst erstellen können Sie ihn hier aus der exportierten Saldenliste.
Kann ich Kanzlei Software Unternehmen online ohne Steuerberater nutzen?
Laut Kanzlei Software-Shop ist die Nutzung an die Zusammenarbeit mit einem Kanzlei Software-Mitglied gebunden, zum Beispiel einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Welche Datei aus Unternehmen online brauche ich?
Die Summen- und Saldenliste als CSV für den letzten Monat des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, mit allen Konten und nach den Abschlussbuchungen der Kanzlei.
Bleiben meine Belege in Kanzlei Software?
Ja, wenn die Kanzlei weiter bucht. Holen Sie die Buchhaltung hierher, laden Sie neue Belege hier hoch; für die Kanzlei gibt es den Export im Kanzlei Software-Format, die Belege als ZIP für Kanzlei Software Belegtransfer.
Gibt es eine Direktanbindung an Kanzlei Software Unternehmen online?
Nein. Der Austausch läuft über Dateien: Saldenliste oder Buchungsstapel hinein, Buchungsstapel und Belege im Kanzlei Software-Format hinaus.
Was kostet der Jahresabschluss hier?
Der erste ist kostenlos, einmal je Konto. Danach 250 € für Kleinstkapitalgesellschaften, 500 € für kleine, 2.500 € für mittelgroße und 5.000 € für große; die E-Bilanz kostet 20 € je Wirtschaftsjahr.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Kanzlei Software-Shop: Kanzlei Software Unternehmen online — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software: Digital stark zusammenarbeiten mit Kanzlei Software Unternehmen online (Auswertungen der Kanzlei) — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software-Hilfe Dok.-Nr. 1025746: Mit der Summen- und Saldenliste arbeiten (Auswertungen Rechnungswesen online) — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software-Hilfe Dok.-Nr. 1018598: Daten zwischen Steuerberatungskanzlei und Unternehmen zur Jahresabschlusserstellung austauschen — abgerufen am 01.11.2026
- Kanzlei Software-Shop: Kanzlei-Rechnungswesen (E-Bilanz und Offenlegung) — abgerufen am 01.11.2026
- § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung — abgerufen am 01.11.2026
- § 42a GmbHG – Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.