E-Bilanz nach § 5b EStG
BuchhaltungsButler E-Bilanz: welcher Weg zum Finanzamt führt und was der Datensatz enthalten muss
BuchhaltungsButler übermittelt die E-Bilanz laut eigenem Hilfe-Center nicht selbst, sondern verweist auf den Partner eBilanz+, der die Bilanz auf Grundlage der Summen- und Saldenliste aus BuchhaltungsButler erstellt und übermittelt. Dieser Beitrag erklärt, welche Daten der amtliche Datensatz nach § 5b EStG verlangt, welche Taxonomie für welches Wirtschaftsjahr gilt und wo in BuchhaltungsButler die Werte stehen. Am Ende steht der Weg, auf dem die E-Bilanz hier aus derselben Saldenliste entsteht, geprüft und nach Ihrer Freigabe direkt über ELSTER übermittelt wird.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Stand: 2026-11-01
Was BuchhaltungsButler zur E-Bilanz schreibt
Angaben laut Hilfe-Center und Preisseite von BuchhaltungsButler, Stand: 1. November 2026.
Im Artikel „Bilanz – Erklärung und Übermittlung“ heißt es wörtlich, die Übermittlung der Bilanz an die Finanzverwaltung könne derzeit nur über Drittanbieter erfolgen. Mit dem Partner eBilanz+ lasse sich die Bilanz auf Grundlage der Summen- und Saldenliste aus BuchhaltungsButler erstellen und übermitteln. Auf der Preisseite steht derselbe Hinweis bei der Funktion „Bilanz“, die in den Tarifen Smart und Premium enthalten ist.
Die Bilanz, die BuchhaltungsButler selbst erzeugt, dient laut Hilfe „zu Anschauungszwecken“. Sie setzt die Gewinnermittlungsart Bilanz in den steuerlichen Einstellungen voraus. Den Anlagenspiegel, den BuchhaltungsButler seit dem 23. Oktober 2026 aus der Anlagenverwaltung erstellt, beschreibt die Hilfe ausdrücklich als Dokumentation und Abstimmung: Er werde nicht mit der E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt.
Damit liegt die Zahlenbasis in BuchhaltungsButler, der Datensatz für das Finanzamt entsteht außerhalb. Ob Sie dafür den Partner des Herstellers, Ihre Kanzlei oder diese Software nutzen, ist eine Frage des Ablaufs und des Preises – die Saldenliste ist in allen Fällen dieselbe.
Was der amtliche Datensatz nach § 5b EStG verlangt
Wer den Gewinn durch Bilanzierung ermittelt, übermittelt nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gehören die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden dazu, nach § 52 Abs. 11 EStG erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis nennt das Gesetz ab Wirtschaftsjahren mit Beginn nach dem 31. Dezember 2027; der Anlagenspiegel ist laut den FAQ auf esteuer.de aber schon seit der Taxonomie 6.0 ein Mussfeld.
Enthält die Handelsbilanz Ansätze, die steuerlich nicht zulässig sind, werden sie nach § 5b Abs. 1 Satz 2 EStG durch Zusätze oder Anmerkungen angepasst – die Überleitungsrechnung – oder es wird eine Steuerbilanz übermittelt. Bei Eröffnung des Betriebs gilt das nach Satz 4 entsprechend für die Eröffnungsbilanz.
Mussfelder sind laut den FAQ auf esteuer.de zu befüllen, soweit sie für Rechtsform, Branche und GuV-Format zulässig sind. Lässt sich ein Mussfeld aus der Buchführung nicht füllen, wird es leer übermittelt (technisch „NIL“). Eine Null bedeutet dagegen, dass die Position geführt wird und zum Stichtag null beträgt – wer beides verwechselt, riskiert Rückfragen.
Datenfelder der E-Bilanz und ihre Quelle in BuchhaltungsButler
BuchhaltungsButler-Menüwege laut Hilfe-Center, Stand: 1. November 2026.
| Teil des Datensatzes | Quelle in BuchhaltungsButler | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Stammdaten (Steuernummer, Rechtsform, Wirtschaftsjahr) | Unternehmensdaten und steuerliche Einstellungen | Hier aus den Stammdaten der Gesellschaft, Sie bestätigen sie |
| Bilanz- und GuV-Positionen | „Abschluss → SuSa-Liste/Kontoblätter“, Excel-Export | nur bestätigte Buchungen zählen; vorher alle Abschlussbuchungen erfassen |
| Kontennachweise | dieselbe Saldenliste, Konto für Konto | Pflicht für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2024 |
| Brutto-Anlagenspiegel | „Abschluss → Auswerten & Exportieren → Anlagenspiegel“, CSV | laut BB-Hilfe ohne außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen |
| Wareneinsatz getrennt | Wareneingangs- und Materialkonten des Kontenrahmens | Aufteilung nur, soweit bisher so gebucht; sonst Auffangposition |
| Überleitung Handels- zu Steuerbilanz | in BuchhaltungsButler nicht beschrieben | hier je Abweichung mit Betrag und Begründung |
| Ergebnisverwendung | Beschluss der Gesellschafter | Bilanzgewinn, Rücklagen, Ausschüttung nach Beschlusslage |
Taxonomie-Version nach Wirtschaftsjahr
Die Steuertaxonomie wird jährlich überarbeitet. Laut esteuer.de ist die Version 6.8 grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen; 6.9 darf für das Wirtschaftsjahr 2025 bereits genutzt werden. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, gilt 6.9. Die Version 6.10 (BMF-Schreiben vom 8. Juni 2026) ist für Wirtschaftsjahre ab Beginn nach dem 31. Dezember 2026 vorgesehen und für 2026 zulässig; Echtfälle damit lassen sich voraussichtlich erst mit dem ERiC-Release im Mai 2027 übermitteln.
Die Software wählt die Version aus dem Beginn des Wirtschaftsjahres: für 2025 und 2026 die Taxonomie 6.9, für 2027 die Version 6.10. Wer in BuchhaltungsButler ein abweichendes Wirtschaftsjahr eingestellt hat, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni, legt dieses Wirtschaftsjahr hier genauso an – maßgeblich ist der Beginn, nicht das Jahr des Stichtags.
Beispiel: Drohverlustrückstellung und Wareneinsatz
Beispiel: Eine GmbH bucht in BuchhaltungsButler im Tarif Premium. Zum 31.12.2025 bildet sie unter „Erweitert“ eine Rückstellung von 6.000 € für einen Liefervertrag, aus dem ein Verlust droht. Handelsrechtlich ist das geboten, steuerlich verbietet § 5 Abs. 4a EStG Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In der E-Bilanz steht die Rückstellung in der Handelsbilanz, die Überleitungsrechnung korrigiert sie um 6.000 €; der steuerliche Gewinn liegt entsprechend höher als der Jahresüberschuss aus der BuchhaltungsButler-Saldenliste.
Dieselbe GmbH hat ihren gesamten Einkauf auf ein Wareneingangskonto gebucht, obwohl darin auch Hilfsstoffe stecken. Die FAQ auf esteuer.de verlangen eine Aufteilung nur, soweit sie bisher in der Buchführung so vorgenommen wurde; ohne getrennte Konten bleibt die Auffangposition für den Material- und Wareneinsatz zulässig. Wer die Trennung künftig will, legt in BuchhaltungsButler unter „Einstellungen → Kontenverwaltung“ eigene Sachkonten mit passendem Vorlagekonto an.
Der Weg hier: aus der BuchhaltungsButler-Saldenliste zur übermittelten E-Bilanz
- Saldenliste des Wirtschaftsjahres aus BuchhaltungsButler als Excel-Datei exportieren und hochladen; liegt der Jahresabschluss hier schon vor, nutzt die E-Bilanz denselben Zahlenstand.
- Konten der Taxonomie zuordnen: Die Software schlägt je Konto die Position vor, Sie prüfen und entscheiden über offene Konten. Handels- oder Steuerbilanz-Sicht legen Sie fest.
- Stammdaten (GCD) und Ergänzungen wie Anlagenspiegel erfassen. Hat die Gesellschaft Anlagevermögen und fehlt der Anlagenspiegel, weist die Software vor der Zahlung darauf hin.
- Prüfen: Kontennachweise werden mit Bilanz und GuV abgestimmt, ERiC prüft den Datensatz technisch und formal auf Mussfelder und Summenregeln. Hinweise erscheinen vor dem Versand.
- Übermitteln: Nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe geht der Datensatz direkt über ELSTER an das Finanzamt; Sie erhalten das Transferticket.
- Kosten: 20 € je Wirtschaftsjahr; im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten. Eine Eröffnungsbilanz ist ein eigener Datensatz (20 €, mit der E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres enthalten).
Partner des Herstellers, Kanzlei oder diese Software
eBilanz+ über BuchhaltungsButler
Der vom Hersteller genannte Weg. Passt, wenn Sie nur die E-Bilanz brauchen und den Handelsabschluss anderweitig erstellen. Leistungsumfang und Preis beschreibt der Partner selbst.
Die Steuerkanzlei
Erstellt Ihre Kanzlei ohnehin Jahresabschluss und Steuererklärungen, übermittelt sie meist auch die E-Bilanz aus ihrer Software. Der Export aus Kanzlei Software aus BuchhaltungsButler liefert ihr die Buchungen samt Belegen.
Abschluss und E-Bilanz hier
Sinnvoll, wenn der HGB-Abschluss ohnehin hier entsteht: Bilanz, GuV, Kontennachweise und Überleitung bauen auf derselben Saldenliste auf, und KSt und GewSt übernehmen den geprüften Stand.
Häufige Fragen
Kann BuchhaltungsButler die E-Bilanz selbst übermitteln?
Eine eigene Übermittlung beschreibt der Hersteller nicht. Laut Hilfe-Center geht die Bilanz derzeit nur über Drittanbieter an die Finanzverwaltung, genannt wird der Partner eBilanz+.
Reicht die Saldenliste aus BuchhaltungsButler für die E-Bilanz?
Ja, als Zahlenbasis. Sie enthält Konten und Salden für Bilanz, GuV und Kontennachweise. Ergänzt werden Stammdaten, Anlagenspiegel, gegebenenfalls Überleitungsrechnung und Ergebnisverwendung.
Muss ich in BuchhaltungsButler anders buchen, damit die E-Bilanz passt?
Nein. Die FAQ auf esteuer.de verlangen keine Änderung des bisherigen Buchungsverhaltens; wo Konten fehlen, gibt es Auffangpositionen. Für künftige Jahre können eigene Sachkonten die Zuordnung erleichtern.
Wie fließt der BuchhaltungsButler-Anlagenspiegel in die E-Bilanz?
Der Hersteller übermittelt ihn nicht mit der E-Bilanz. Seine Werte – Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen, Buchwerte – helfen beim Erfassen des Brutto-Anlagenspiegels, den die Taxonomie als Mussfeld führt.
Gibt es die E-Bilanz für 2026 schon?
Für Wirtschaftsjahre 2026 nutzt die Software die Taxonomie 6.9, die laut esteuer.de für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31.12.2025 gilt. Die Version 6.10 ist für 2026 zulässig, Pflicht wird sie erst für Wirtschaftsjahre ab 2027.
Was kostet die E-Bilanz aus BuchhaltungsButler-Daten hier?
Die Übermittlung kostet 20 € je Wirtschaftsjahr; Erstellung, Zuordnung und die amtliche ERiC-Vorprüfung sind kostenlos. Im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- BuchhaltungsButler Hilfe: Bilanz – Erklärung und Übermittlung — abgerufen am 01.11.2026
- BuchhaltungsButler Hilfe: Anlagenspiegel erstellen und exportieren — abgerufen am 01.11.2026
- BuchhaltungsButler Preise und Funktionsvergleich — abgerufen am 01.11.2026
- BuchhaltungsButler Hilfe: Individuelle Sachkonten anlegen — abgerufen am 01.11.2026
- esteuer.de: Taxonomien 6.8, 6.9 und 6.10 — abgerufen am 01.11.2026
- esteuer.de: E-Bilanz FAQ, Version 2026-01 — abgerufen am 01.11.2026
- § 5b EStG – Elektronische Übermittlung von Bilanzen — abgerufen am 01.11.2026
- § 52 EStG – Anwendungsvorschriften (Abs. 11) — abgerufen am 01.11.2026
- § 5 EStG – Abs. 4a Drohverlustrückstellungen — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.