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Steuern für Online-Händler

Xentral Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer: Erklärungen für Händler mit Xentral-Daten

Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärung beschreibt das Xentral-Hilfe-Center nicht: Xentral setzt die Steuersätze auf den Belegen, verfolgt mit dem Modul Lieferschwelle die EU-Grenze für Fernverkäufe und übergibt Kontierung und Buchungsschlüssel an Kanzlei Software, die Voranmeldung läuft laut Xentral über Kanzlei Software. Die Jahreserklärungen entstehen aus dem Abschluss. Diese Seite zeigt für Händler, die mit Xentral arbeiten, wie aus Saldenliste und E-Bilanz Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung werden, was bei OSS zu beachten ist und welche Fristen gelten.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung aus der Buchhaltung, prüft sie amtlich und übermittelt gewöhnliche Fälle direkt an ELSTER.

Stand: 2026-11-01

Steuern in Xentral: Steuersätze, Lieferschwelle, Übergabe

Angaben laut Xentral-Hilfe (Steuern und Währung, One-Stop-Shop, Sammeldebitoren, Prüfliste, Next Level Finance 2026), Stand: 1. November 2026.

In Xentral legen Sie unter Einstellungen > Buchhaltung > Steuer und Währung > Steuer/Währung den normalen und ermäßigten Steuersatz fest, dazu die Erlöskonten für Inland, steuerfreie Inlandsumsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen, EU-Umsätze und Ausfuhren. Mit der neuen Steuereinrichtung unterscheidet Xentral laut Hersteller Steuercodes aus Land und Steuerart, damit etwa Ausfuhr, Reverse Charge und steuerfreie Umsätze trotz gleichem Satz von 0 % getrennt bleiben; für Deutschland sind Standardkonten auf Basis des SKR03 hinterlegt. Für Sammeldebitoren verlangt die Hilfe getrennte Konten für Inlandsumsätze, EU-Umsätze im OSS und steuerfreie Drittlandsverkäufe.

Die Erklärungen selbst liegen außerhalb des ERP. Laut Prüfliste „erfolgt“ die Umsatzsteuer-Voranmeldung „über Kanzlei Software“; Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie eine Abgabe der OSS-Erklärung beschreibt das Hilfe-Center nicht. Die OSS-Seite der Hilfe empfiehlt, die Einstellungen gemeinsam mit dem Steuerberater zu treffen, und weist darauf hin, dass in Kanzlei Software je nach Anforderung noch mehr einzustellen sein kann.

OSS für Fernverkäufe: Schwelle, Zähler in Xentral, Meldung

Innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatkunden werden nach § 3c Abs. 1 UStG im Bestimmungsland besteuert. Ausgenommen ist nach § 3c Abs. 4 UStG ein Unternehmer, der nur in einem Mitgliedstaat ansässig ist, solange seine EU-weiten Fernverkäufe und bestimmten Dienstleistungen an Privatkunden im Vorjahr 10.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht überschreiten. Wer am besonderen Verfahren nach § 18j UStG teilnimmt, gibt die OSS-Erklärung beim Bundeszentralamt für Steuern ab, und zwar innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (§ 18j Abs. 4, § 16 Abs. 1d UStG); die Steuer ist am letzten Tag des Folgemonats fällig.

Beispiel: Fernverkäufe in andere EU-Länder 2025: 7.800 €. 2026 bis Ende Mai: 6.200 €, im Juni kommen 4.300 € hinzu – die Summe von 10.500 € überschreitet die Grenze. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die Fernverkäufe das Bestimmungsland, und weil die Grenze 2026 überschritten wurde, für 2027 von Anfang an.

Xentral zählt laut Hilfe im Modul Lieferschwelle die B2C-Umsätze aller EU-Länder zusammen und erhöht den Zähler bei der empfohlenen Einstellung beim Freigeben der Rechnung. Zwei Punkte prüfen Sie selbst: Das Löschen oder Stornieren einer Rechnung mindert den Zähler „Aktueller Umsatz“ laut Hilfe nicht, und die Vorjahresgrenze aus § 3c Abs. 4 UStG müssen Sie gesondert beachten. Die Besteuerung im Zielland ab dem ersten Euro lässt sich in Xentral mit einer Schwelle von 1,00 abbilden; steuerlich setzt das den Verzicht gegenüber dem Finanzamt voraus, der nach § 3c Abs. 4 Satz 3 UStG mindestens zwei Kalenderjahre bindet.

Hier entsteht aus den gebuchten Umsätzen eine OSS-Auswertung je Quartal mit einer Datei für das Formular des Bundeszentralamts. Das Amt bietet für die OSS-Erklärung keine Übermittlung aus Software an; Sie reichen die Erklärung deshalb selbst über das Formular ein und vermerken die Abgabe. Die Auswertung setzt voraus, dass die Umsätze in der Buchhaltung hier gebucht sind, etwa über Marktplatz- und Shop-Berichte von Amazon, eBay, Kaufland und Shopify.

Rechenbeispiel: Gewerbe- und Körperschaftsteuer eines Händlers

Beispiel: Eine Handels-GmbH, die Lager und Versand mit Xentral steuert, erzielt 2025 einen Gewinn vor Ertragsteuern von 180.000,00 €. In der Saldenliste stehen 360.000,00 € Miete für die Lagerhalle (SKR03 4210, SKR04 6310), 30.000,00 € Leasing für Fördertechnik (SKR03 4810, SKR04 6498) und 40.000,00 € Darlehenszinsen (SKR03 2120, SKR04 7320).

Nach § 8 Nr. 1 GewStG zählen die Zinsen voll (Buchstabe a), die Miete für das unbewegliche Lager zur Hälfte (Buchstabe e: 180.000,00 €) und das Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter zu einem Fünftel (Buchstabe d: 6.000,00 €). Die Summe von 226.000,00 € übersteigt den Freibetrag von 200.000,00 € um 26.000,00 €; ein Viertel davon, 6.500,00 €, wird hinzugerechnet. Der Gewerbeertrag von 186.500,00 € ist bereits auf volle 100 € abgerundet und wird – weil die GmbH keinen Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG hat – mit der Messzahl von 3,5 % multipliziert: 6.527,50 € Messbetrag. Bei einem Hebesatz von 400 % ergeben sich 26.110,00 € Gewerbesteuer. Besitzt die Gesellschaft das Lager selbst, kommt statt der Miete die Kürzung um die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer nach § 9 Nr. 1 GewStG in Betracht.

Die Körperschaftsteuer beträgt nach § 23 Abs. 1 KStG für Veranlagungszeiträume bis 2027 15 % des zu versteuernden Einkommens: 27.000,00 €, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG) mit 1.485,00 €. Ist die Gewerbesteuer als Aufwand gebucht, wird sie dem Einkommen wieder hinzugerechnet (§ 4 Abs. 5b EStG), ebenso die Körperschaftsteuer selbst (§ 10 Nr. 2 KStG).

Fristen und wo die Erklärung entsteht

Fristen nach UStG und AO, Stand: 1. November 2026; „mit Beratung“ gilt nur, wenn eine Kanzlei mit der Erstellung beauftragt ist (§ 149 Abs. 3 AO).

Steuermeldungen eines Händlers mit Xentral
ErklärungGrundlageFristBei Xentral-Nutzern
Umsatzsteuer-Voranmeldung§ 18 Abs. 1 und 2 UStG10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals; Monat bei mehr als 9.000 € Vorjahressteuer; nach einer Gründung bis einschließlich 2026 nach der voraussichtlichen oder auf das Jahr umgerechneten Steuer, ab 2027 im Gründungs- und Folgejahrlaut Xentral-Prüfliste über Kanzlei Software; hier mit der Buchhaltung in dieser Software
OSS-Erklärung§ 18j Abs. 4, § 16 Abs. 1d UStGein Monat nach Quartalsendein Xentral nicht beschrieben; hier Auswertung und Datei, Abgabe beim Bundeszentralamt durch Sie
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025§ 18 Abs. 3 UStG, § 149 AO31. Juli 2026; mit Beratung 1. März 2027hier aus Buchhaltung oder Saldenliste, Direktversand 50 €
Körperschaftsteuer 2025§ 149 AO31. Juli 2026; mit Beratung 1. März 2027hier, Anlage GK aus der E-Bilanz, Direktversand 50 €
Gewerbesteuer 2025§ 149 AO31. Juli 2026; mit Beratung 1. März 2027hier, Hinzurechnungen je Buchstabe, Direktversand 50 €
Erklärungen 2026§ 149 Abs. 2 und 3, § 108 Abs. 3 AO2. August 2027; mit Beratung 29. Februar 2028USt-Jahreserklärung nach Ablauf des Jahres; KSt und GewSt zunächst vorab berechnen

Umsatzsteuer-Jahreserklärung aus den Zahlen der Buchhaltung

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach § 18 Abs. 3 UStG füllt sich hier beim ersten Öffnen eines Jahres selbst: aus der Buchhaltung, wenn in diesem Kalenderjahr hier gebucht wurde, sonst aus der Saldenliste. Beträge, die sich nicht sicher herleiten lassen, erscheinen als Hinweis statt als geschätzte Zahl, und Ihre Eingaben werden nicht überschrieben. Dass Xentral 0-%-Fälle wie Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferung und steuerfreie Inlandsumsätze auf eigene Erlöskonten legt, hilft bei der Zuordnung: Konten mit festem Steuerschlüssel ordnet die Software der passenden Zeile zu, andere Konten erscheinen mit ihrem Betrag als Hinweis. Führen Sie die Buchhaltung hier, stellt die Software außerdem die angemeldeten Voranmeldungen je Monat oder Quartal den gebuchten Summen gegenüber; fehlt ein Nachweis, bleibt der Punkt offen.

Ablauf hier und was Sie selbst entscheiden

  • Das Steuer-Modul ist kostenlos; Erstellen, Verprobung und amtliche Prüfung kosten nichts.
  • Körperschaftsteuer: Die Anlage GK wird aus der E-Bilanz vorbefüllt, Hinzurechnungen und Kürzungen werden hergeleitet, der Verlustvortrag kommt aus dem letzten Bescheid.
  • Gewerbesteuer: Sie tragen die Ausgangsbeträge je Buchstabe ein – Zinsen, Mieten, Leasing, Lizenzen; Quoten, Freibetrag, Messbetrag und Zahllast rechnet die Software.
  • Direktversand an das Finanzamt für gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025, je Erklärung 50 €, nach Server- und amtlicher Prüfung und Ihrer Freigabe.
  • Sie entscheiden über die steuerliche Zuordnung, etwa ob eine Lagerhalle unbeweglich angemietet ist oder ob ein Vertrag eine Lizenz enthält, und Sie verantworten die Freigabe.

Wann Xentral, Kanzlei oder diese Software die Erklärung übernimmt

Xentral ist für die Steuer am Beleg zuständig: richtige Sätze, Lieferschwelle, Konten, Übergabe. Die Erklärungen entstehen dort, wo der Abschluss liegt. Erstellt Ihre Kanzlei Abschluss und Erklärungen, reicht der monatliche Xentral-Export, und sie profitiert von der längeren Frist für beratene Fälle. Erstellen Sie Abschluss und Erklärungen hier – allein oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei –, gilt bei eigener Erstellung die Frist ohne Beratung. Für Fragen der steuerlichen Gestaltung ist die Kanzlei der richtige Ansprechpartner; die Software ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Erstellt Xentral Steuererklärungen?

Das Xentral-Hilfe-Center beschreibt keine Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung; die Voranmeldung erfolgt laut Xentral-Prüfliste über Kanzlei Software. Xentral sorgt für die Steuersätze auf den Belegen und übergibt Konten und Buchungsschlüssel an die Buchhaltung.

Wird die OSS-Erklärung hier direkt übermittelt?

Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet für die OSS-Erklärung keine Übermittlung aus Software an. Hier entsteht eine Auswertung je Quartal mit einer Datei, die Sie im Formular des Amts einlesen und selbst absenden; danach vermerken Sie die Abgabe in der Software.

Bekommt meine GmbH den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €?

Nein. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Den Freibetrag von 200.000 € für die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG gibt es dagegen für alle Gewerbebetriebe, auch für die GmbH.

Zieht der Lieferschwellen-Zähler in Xentral Stornos ab?

Laut Xentral-Hilfe nicht: Das Löschen oder Stornieren einer Rechnung reduziert den Zähler „Aktueller Umsatz“ nicht; im Ausnahmefall lässt er sich von Hand zurücksetzen. Prüfen Sie den Stand deshalb gegen die tatsächlichen Fernverkäufe aus der Buchhaltung.

Woher kommen die Zahlen für die Körperschaftsteuer?

Die Anlage GK wird aus demselben Datensatz vorbefüllt, aus dem auch Ihre E-Bilanz entsteht, und auf den Cent mit ihr abgeglichen. Außerbilanzielle Korrekturen wie die nicht abziehbare Gewerbe- und Körperschaftsteuer werden hergeleitet, der Verlustvortrag kommt aus dem letzten Bescheid.

Welche Frist gilt, wenn ich die Erklärung selbst hier erstelle?

Die Frist ohne Beratung nach § 149 Abs. 2 AO: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, für 2026 also bis zum 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Sonnabend ist. Die längere Frist nach § 149 Abs. 3 AO gilt nur, wenn eine Kanzlei mit der Erstellung beauftragt ist.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.