E-Bilanz aus Business Central
Business Central E-Bilanz: von der Rohbilanz zum geprüften Datensatz für das Finanzamt
Eine E-Bilanz nach § 5b EStG ist in der Microsoft-Dokumentation zur deutschen Version von Business Central nicht beschrieben; im Microsoft Marketplace bieten Partner dafür Erweiterungen an. Ohne eine solche App entsteht der Datensatz aus der Rohbilanz der deutschen Gesellschaft: hochladen, Konten der Taxonomie zuordnen, amtlich prüfen und nach Ihrer Freigabe übermitteln. Diese Seite ordnet beide Wege ein und zeigt, welche Angaben Business Central dafür liefert und welche Sie ergänzen.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Stand: 2026-11-01
Was Microsoft und der Marketplace zur E-Bilanz sagen
Microsoft führt auf Learn eine Liste der Funktionen, die nur die deutsche Version von Business Central enthält. Sie umfasst unter anderem MwSt.-Berichte und Umsatzsteuervoranmeldungen, die Zusammenfassende Meldung, die elektronische Rechnung mit XRechnung und ZUGFeRD sowie Datenexporte für digitale Betriebsprüfungen. Eine E-Bilanz steht nicht darauf, auch nicht unter den untersuchten künftigen Anforderungen; dort nennt Microsoft für den zweiten Veröffentlichungszyklus 2026 die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung und für 2027 ein Update des GoBD-Exports.
Im Microsoft Marketplace, früher AppSource, sind Erweiterungen von Partnern gelistet, die laut ihrer Beschreibung eine Steuerbilanz in Business Central anlegen, die passende Taxonomie zuordnen und den Datensatz an das Finanzamt weiterleiten. Welche davon zu Ihrer Version und Lizenz passt, klären Sie mit dem Anbieter oder Ihrem Business-Central-Partner; diese Seite bewertet keine Partnerprodukte. Eine solche App lohnt sich vor allem, wenn die E-Bilanz Jahr für Jahr im selben System entstehen soll, in dem gebucht wird.
Der zweite Weg kommt ohne Erweiterung aus: Business Central liefert die Kontensalden, die E-Bilanz entsteht außerhalb. Diesen Weg beschreibt der Rest der Seite.
Was der Datensatz nach § 5b EStG enthalten muss
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG).
- Unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG). Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr gilt das erstmals für 2025, und zwar für jedes Sachkonto mit Saldo.
- Anlagenspiegel: Mussfeld der E-Bilanz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, sobald Anlagevermögen vorhanden ist; das BMF hat das im Schreiben vom 10. Juni 2025 zur Taxonomie 6.9 bekräftigt. Im Gesetz ausdrücklich verlangt sind Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2027 (§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG).
- Taxonomie: laut esteuer.de für das Wirtschaftsjahr 2025 grundsätzlich Version 6.8, wahlweise 6.9; Version 6.9 gilt grundsätzlich für Wirtschaftsjahre ab 2026, Version 6.10 (BMF-Schreiben vom 8. Juni 2026) für solche ab 2027, Echtfälle mit 6.10 voraussichtlich ab dem ERiC-Release im Mai 2027.
- Kleine Gesellschaften brauchen im handelsrechtlichen Anhang keinen Anlagenspiegel (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Für die E-Bilanz ändert diese Erleichterung nichts.
- Steuerliche Anpassung: Ansätze, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden durch Zusätze oder Anmerkungen angepasst, oder Sie übermitteln gleich eine Steuerbilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG).
- Eröffnung: bei Eröffnung des Betriebs gilt das entsprechend für die Eröffnungsbilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG).
Datenfelder und ihre Quelle in Business Central
Berichtsnamen laut Microsoft Learn, Stand: 1. November 2026.
| Bestandteil | Quelle in Business Central | Was hier geschieht |
|---|---|---|
| Kontensalden Bilanz und GuV | Bericht „Rohbilanz – Excel“ oder „Rohbilanz“, nur Buchungskonten | Zuordnung jedes Kontos zu einer Taxonomie-Position als Vorschlag |
| Kontennachweise | dieselbe Datei, jedes Sachkonto mit Saldo genau einmal | Abgleich der Kontennachweise mit Bilanz und GuV vor dem Versand |
| Vorjahreswerte | Berichte „Rohbilanz/Vorjahresvergleich“ oder „Jahresbilanz“ | Vergleich mit dem Vorjahr und Prüfung der Eröffnungswerte |
| Anlagenspiegel | Anlagenbericht „Anlagenspiegel ohne Umbuchung“ mit Zu- und Abgängen | Brutto-Anlagenspiegel im Datensatz; fehlt er bei vorhandenem Anlagevermögen, erscheint ein Hinweis |
| Stammdaten (GCD) | Firmeninformationen in Business Central | Angaben zu Unternehmen, Bericht und Steuernummer ergänzen Sie hier |
| Steuerliche Abweichungen | in der Microsoft-Dokumentation nicht beschrieben | Handels- oder Steuerbilanz-Sicht festlegen und Abweichungen überleiten |
| Übermittlung | nicht beschrieben; Partner-Apps laut eigener Beschreibung | ERiC-Prüfung, Versand nach Freigabe, Transferticket |
Beispiel: Handelsbilanz mit steuerlicher Überleitung
Beispielzahlen einer GmbH, Wirtschaftsjahr 2025.
| Position | Handelsbilanz | Steuerlich | Grund |
|---|---|---|---|
| Rückstellung für drohende Verluste aus einem Liefervertrag | 25.000,00 € | 0,00 € | § 249 Abs. 1 HGB verlangt sie, § 5 Abs. 4a EStG lässt sie nicht zu |
| Ergebnis des Wirtschaftsjahres | 180.000,00 € | 205.000,00 € | der Aufwand von 25.000,00 € entfällt steuerlich |
| Eigenkapital zum 31.12.2025 | 640.000,00 € | 665.000,00 € | Unterschied in der Überleitungsrechnung |
| Ausweis in der E-Bilanz | Handelsbilanzwerte | mit Überleitung | alternativ als Steuerbilanz übermitteln |
Der Ablauf hier, Schritt für Schritt
- Rohbilanz der deutschen Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr exportieren, ohne Dimensionsfilter und mit allen Buchungskonten.
- Datei hochladen. Die E-Bilanz ist ein eigenes Produkt und braucht keine Buchhaltungs- oder Jahresabschluss-Lizenz, wohl aber eine kontengenaue Saldenliste.
- Rechtsform, Wirtschaftsjahr und Taxonomieprofil festlegen, GCD-Stammdaten ergänzen. Jede vorgeschlagene Zuordnung eines Business-Central-Kontos bleibt änderbar.
- Handels- oder Steuerbilanz-Sicht wählen und Abweichungen wie im Beispiel überleiten.
- Kontennachweise mit Bilanz und GuV abstimmen, Mussfelder und Summenregeln prüfen, konkrete ERiC-Hinweise vor dem Versand bearbeiten.
- Datensatz ausdrücklich freigeben. Die Software übermittelt ihn direkt über ELSTER; das Transferticket dokumentiert den Versand. Preis: 20 € je Wirtschaftsjahr, im aktiven Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.
- Liegt der Jahresabschluss bereits hier, übernimmt die E-Bilanz die dort bestätigten Kontendaten, statt sie neu zuordnen zu lassen.
Typische Stolpersteine mit Business-Central-Daten
Dimensionen: Laut Microsoft fasst der Bericht „Rohbilanz – Excel“ die Daten für die beiden globalen Dimensionen je Sachkontokategorie zusammen und legt sie in drei Blättern ab. Prüfen Sie vor dem Hochladen, dass jedes Sachkonto in der Tabelle genau einmal vorkommt; für die Kontennachweise zählt der Saldo je Konto, nicht je Kostenstelle oder Projekt.
Währung: Die Arbeitsmappe enthält laut Microsoft ein Blatt „Rohbilanz (MW)“ in der lokalen Währung und ein Blatt „Rohbilanz (BW)“ in der Berichtswährung. Der Jahresabschluss ist in Euro aufzustellen (§ 244 HGB); maßgeblich ist bei der deutschen Gesellschaft deshalb das Blatt in lokaler Währung, sofern diese Euro ist.
Ultimoposten: Hat die Buchhaltung die GuV-Konten schon genullt, endet der Datumsfilter am letzten Tag des Wirtschaftsjahres. Die Nullstellung liegt auf dem Ultimodatum, die GuV-Konten behalten im normalen Datumsbereich ihre Jahressalden.
Kontenplan der Gruppe: Folgt er keiner deutschen Systematik, ist die Taxonomie-Zuordnung die eigentliche Arbeit. Je feiner der Business-Central-Kontenplan Sachverhalte wie Zinsen, Mieten oder Steuern trennt, desto weniger muss nachträglich aufgeteilt werden.
Partner-App, Saldenliste hier oder Kanzlei: woran Sie die Wahl festmachen
Partner-App in Business Central
Passt, wenn die Steuerabteilung die E-Bilanz im System pflegen will, die Taxonomie-Zuordnung dort Jahr für Jahr weiterlebt und der Business-Central-Partner die Erweiterung betreut. Umfang und Kosten nennt der jeweilige Anbieter.
Saldenliste hier
Passt, wenn die E-Bilanz einmal im Jahr aus dem fertigen Zahlenstand entstehen soll, wenn Jahresabschluss und Steuererklärungen ebenfalls hier vorbereitet werden oder wenn keine Erweiterung in die Business-Central-Umgebung eingespielt werden soll.
Kanzlei übermittelt
Passt, wenn die Steuerkanzlei die Steuerbilanz ohnehin aufstellt. Sie bekommt die Rohbilanz oder arbeitet mit einer External-Accountant-Lizenz direkt in Business Central; eine E-Bilanz hier brauchen Sie dann nicht.
Neu gegründete Gesellschaft
Für die Eröffnungsbilanz gibt es hier einen eigenen E-Bilanz-Datensatz zum Eröffnungstag, einzeln für 20 € oder enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist.
Häufige Fragen
Hat Business Central eine eingebaute E-Bilanz?
In der Microsoft-Dokumentation zur deutschen Version ist keine beschrieben. Im Microsoft Marketplace bieten Partner Erweiterungen an, die laut eigener Beschreibung eine E-Bilanz in Business Central erzeugen und weiterleiten.
Brauche ich für die E-Bilanz hier auch den Jahresabschluss hier?
Nein. Die E-Bilanz funktioniert als eigenes Produkt; nötig ist die kontengenaue Saldenliste aus Business Central. Liegt der Jahresabschluss bereits hier, werden die bestätigten Zuordnungen weiterverwendet.
Ab wann gehören die Kontennachweise dazu?
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen (§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG). Exportieren Sie die Rohbilanz deshalb mit allen Buchungskonten und ohne Verdichtung auf Kategorien.
Unsere kleine GmbH zeigt im Anhang keinen Anlagenspiegel. Muss er in die E-Bilanz?
Ja, wenn Anlagevermögen vorhanden ist: das BMF behandelt den Anlagenspiegel als Mussfeld. Business Central liefert die Werte über seine Anlagenberichte, etwa „Anlagenspiegel ohne Umbuchung“.
Was kostet die E-Bilanz hier?
20 € je Wirtschaftsjahr. Im aktiven Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten, weitere Wirtschaftsjahre kosten 20 €.
Wer übermittelt, und welchen Nachweis gibt es?
Nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe übermittelt die Software den Datensatz direkt über ELSTER; als Nachweis erhalten Sie das Transferticket. Für den Inhalt bleibt die Gesellschaft verantwortlich.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Microsoft Learn: Deutschland – lokale Funktionen von Business Central — abgerufen am 01.11.2026
- Microsoft Learn: Rohbilanz – Excel (Bericht 4405) — abgerufen am 01.11.2026
- Microsoft Learn: Anlagenberichte in Business Central — abgerufen am 01.11.2026
- Microsoft Marketplace: Beispiel-Eintrag einer Partner-App zur E-Bilanz für Business Central — abgerufen am 01.11.2026, nur als Beleg, dass Partner-Apps existieren
- § 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen — abgerufen am 01.11.2026
- § 52 EStG Anwendungsvorschriften (Abs. 11) — abgerufen am 01.11.2026
- § 5 EStG (Abs. 4a Drohverlustrückstellungen) — abgerufen am 01.11.2026
- § 288 HGB Erleichterungen im Anhang — abgerufen am 01.11.2026
- BMF und Länder: E-Bilanz-Informationen und Taxonomien — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.