GoBD · 7 Tage gratis

GoBD-Verfahrensdokumentation erstellen — geführt statt aus der Muster-Vorlage

Die Verfahrensdokumentation ist die häufigste Lücke in der Betriebsprüfung: verlangt von den GoBD, beschrieben in keinem Kontenrahmen. Im 7-Tage-Test beantworten Sie strukturierte Fragen zu Ihren Systemen, Ihrem Belegfluss, Festschreibung, Aufbewahrung und Berechtigungen — die KI formuliert daraus die Dokumentation, versioniert und als PDF für Kanzlei und Prüfung. Ohne Zahlungsdaten; der Test endet automatisch.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Was die geführte Erstellung abfragt

Die Bausteine, die eine Betriebsprüfung sehen will.

Verfahren dokumentieren

Eingesetzte Systeme und Schnittstellen, Belegfluss vom Eingang bis zur Archivierung (inklusive ersetzendem Scannen), Festschreibung und Unveränderbarkeit, Aufbewahrungsfristen und -orte, Zugriffsberechtigungen und Kontrollen — strukturiert erfasst statt in Prosa gesucht.

Richtlinien festhalten

Dazu das Bilanzierungshandbuch: Wahlrechte, Nutzungsdauern, Verbrauchsfolgeverfahren, Rückstellungs- und Wertberichtigungsgrundsätze als unternehmensindividuelle Richtlinie. Beides KI-ausformuliert, versioniert und als PDF — konsistent zum tatsächlichen Vorgehen in Buchhaltung und Jahresabschluss.

Was die GoBD verlangen: Randziffern 151 bis 155

Die Anforderungen im Wortlaut zusammengefasst, daneben, was sie für einen kleinen oder mittleren Betrieb bedeuten.

Verfahrensdokumentation nach den GoBD
Rz.AnforderungWas das für Sie heißt
151Für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Dokumentation, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse vollständig und schlüssig hervorgehen – verständlich und für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar.Nicht nur die Buchhaltungssoftware gehört hinein, sondern auch Kasse, Rechnungsprogramm, Belegablage und Bankanbindung. Der Umfang richtet sich nach der Komplexität Ihres Betriebs.
152Beschrieben wird der gewollte Prozess: Entstehung der Information, Indizierung, Verarbeitung, Speicherung, Wiederfinden, maschinelle Auswertbarkeit, Schutz vor Verlust und Verfälschung, Reproduktion.Für jede Belegart ein Weg vom Eingang bis ins Archiv – mit der Frage, wo ein Dokument nach acht Jahren wieder auftaucht.
153In der Regel vier Teile: allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation, Betriebsdokumentation.Die Gliederung ist eine Regel, kein Formular. Bei gemieteter Software kann der Anbieter technische Angaben beisteuern; Ihre Abläufe beschreiben Sie selbst.
154Beschriebenes und tatsächliches Verfahren müssen über die gesamte Aufbewahrungsfrist übereinstimmen; Änderungen sind versioniert mit Änderungshistorie. Die Dokumentation wird so lange aufbewahrt wie die Unterlagen, die sie erklärt.Jede Fassung mit Datum aufheben, auch die alte nach einem Systemwechsel.
155Eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation ist kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht, solange Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt sind.Kein Freibrief: Ohne Dokumentation müssen Sie die Nachvollziehbarkeit in der Prüfung auf anderem Weg zeigen.
GoBD: BMF-Schreiben vom 28. November 2019, geändert am 11. März 2024 und am 14. Juli 2025; Randziffern nach der konsolidierten Fassung im amtlichen AO-Handbuch 2026.

Die Pflicht hängt nicht an der Größe. Sie gilt für jeden, der Bücher oder Aufzeichnungen elektronisch führt oder Belege digital aufbewahrt – also auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner. Wie umfangreich die Dokumentation sein muss, bestimmt dagegen der Betrieb: Ein Einzelunternehmen mit einer Software und einer Bankverbindung braucht wenige Seiten, eine GmbH mit Kassensystem, Onlineshop und mehreren Freigabestufen deutlich mehr.

In 7 Tagen zur fertigen Verfahrensdokumentation

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Die vier Teile einer Verfahrensdokumentation und ihr Inhalt

Die Gliederung nach Randziffer 153 mit den Punkten, nach denen in einer Betriebsprüfung typischerweise gefragt wird.

Gliederung und Inhalte
TeilWas hineingehört
Allgemeine BeschreibungUnternehmen und Tätigkeit, Organisation und Verantwortliche, eingesetzte Systeme mit ihren Aufgaben, Belegarten und Mengen, Rechtsform und Gewinnermittlung.
AnwenderdokumentationWie Belege eingehen, erfasst, kontiert, gebucht, korrigiert und festgeschrieben werden; wer was freigibt; wie die Kasse geführt wird; welche Buchungen eine Software selbst ausführt und mit welchen Grenzen.
Technische SystemdokumentationProgramme und Versionen, Schnittstellen zwischen den Systemen, Datenhaltung und Speicherort, Formate der Exporte, Protokollierung von Änderungen.
BetriebsdokumentationDatensicherung, Zugriffsschutz und Berechtigungen, Umgang mit Updates und Systemwechseln, Vorgehen bei Ausfällen. Dazu gehört die Beschreibung des internen Kontrollsystems (GoBD Rz. 102).

Zwei Bausteine werden gern vergessen: die Organisationsanweisung für das ersetzende Scannen, die regelt, wer wann welches Schriftgut erfasst und wie die Qualität kontrolliert wird (Rz. 136), und die Beschreibung der Kontrollen – Zugriffsberechtigungen, Funktionstrennung, Plausibilitätsprüfungen und Abstimmungen, die Sie einrichten, ausüben und protokollieren (Rz. 100).

In sechs Schritten zur eigenen Verfahrensdokumentation

Die Reihenfolge, in der sich das Dokument aus dem tatsächlichen Ablauf ergibt – statt umgekehrt.

  1. Systeme auflisten. Zum DV-System zählen Haupt-, Vor- und Nebensysteme samt Schnittstellen – Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kasse, Fakturierung, Zahlungsverkehr, Archiv –, gleich ob gekauft oder in der Cloud betrieben (Rz. 20).
  2. Den Belegfluss je Belegart beschreiben. Eingangsrechnung, Ausgangsrechnung, Kassenbeleg, Bankumsatz, Lohnjournal: Wo kommt der Beleg an, wer erfasst ihn, wann wird gebucht, wo liegt er danach?
  3. Kontrollen festhalten. Wer darf buchen, wer freigeben, wer festschreiben? Welche Prüfungen laufen automatisch, welche von Hand? Die Beschreibung des internen Kontrollsystems ist Teil der Verfahrensdokumentation (Rz. 102).
  4. Aufbewahrung regeln. Bücher, Jahresabschlüsse und Organisationsunterlagen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Elektronisch eingegangene Unterlagen bleiben in ihrer Form, eine per E-Mail empfangene PDF-Rechnung also als Datei (Rz. 119).
  5. Freigeben, datieren, versionieren. Jede Fassung erhält ein Datum und eine verantwortliche Person; Änderungen bleiben als Historie nachvollziehbar (Rz. 154).
  6. Anlassbezogen prüfen. Bei einem Systemwechsel, einer neuen Schnittstelle oder geänderten Automatik-Einstellungen gleichen Sie ab, ob das Dokument noch dem gelebten Verfahren entspricht (Rz. 101). Änderungen an Einstellungen einer Software sind zudem aufzuzeichnen (Rz. 111).

Muster, Zertifikat oder eigene Beschreibung: was in der Prüfung trägt

Warum kein Dokument von außen die eigene Beschreibung ersetzt – und wo eine Software trotzdem viel Arbeit abnimmt.

Eine allgemein gültige Aussage zur Ordnungsmäßigkeit einer Software trifft die Finanzverwaltung nicht, weil Updates, Berechtigungen, Einstellungen und die eingegebenen Daten die Ordnungsmäßigkeit mitbestimmen (Rz. 179). Positivtestate gibt es weder in der Außenprüfung noch über eine verbindliche Auskunft (Rz. 180), und Zertifikate oder Testate Dritter dienen bei der Auswahl einer Software als Entscheidungshilfe, binden die Finanzbehörde aber nicht (Rz. 181). Auch eine Vorlage mit Prüfsiegel nimmt Ihnen die Beschreibung des eigenen Verfahrens also nicht ab.

Was hilft, ist ein Dokument, das aus Ihren tatsächlichen Abläufen entsteht. Das Modul auf dieser Seite fragt dafür die Bausteine strukturiert ab und formuliert sie aus. Arbeiten Sie zusätzlich mit unserer Buchhaltung, füllt diese ihre eigene Verfahrensdokumentation aus den echten Einstellungen vor – Kontenrahmen, Belegfluss, automatische Buchung und ihre Grenzen, Zahlungsfreigabe, Korrekturverfahren und Festschreibung –, und Sie ergänzen verantwortliche Person, Ort und Datum. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt in beiden Fällen bei Ihnen.

Weiterführende Seiten

Alle kostenlosen Einstiege · Bilanzierungshandbuch — alle Funktionen · Buchhaltung 7 Tage kostenlos testen · Kostenloser GoBD-Abschlussmodus · GoBD-Export für die Betriebsprüfung

Ratgeber zum Thema

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

7 Tage mit vollem Funktionsumfang — ohne Zahlungsdaten. Der Test endet automatisch und wird nie von allein zum Abo. Danach kostet das Bilanzierungshandbuch-Modul 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar. In 7 Tagen ist eine vollständige Verfahrensdokumentation realistisch fertiggestellt.

Die GoBD (BMF-Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form) verlangen eine Verfahrensdokumentation, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens ersichtlich sind — für jedes Unternehmen mit elektronischer Buchführung oder digitalen Belegen, unabhängig von der Größe. Fehlt sie, drohen in der Betriebsprüfung Diskussionen über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.

Die eingesetzten Systeme und ihre Rollen, der Belegfluss vom Eingang bis zur Archivierung (auch ersetzendes Scannen), Festschreibung und Unveränderbarkeit, Aufbewahrungsfristen und -orte, Zugriffsberechtigungen und das interne Kontrollsystem dazu. Das Modul fragt genau diese Punkte strukturiert ab und formuliert daraus das Dokument.

Muster-Verfahrensdokumentationen beschreiben ein Musterunternehmen — die Betriebsprüfung interessiert aber Ihr tatsächliches Verfahren. Hier entsteht das Dokument aus Ihren Angaben zu Ihren Systemen und Abläufen; die KI formuliert es aus, versionierte Fassungen halten Änderungen nach (auch das verlangen die GoBD).

Der zweite Teil desselben Moduls: die unternehmensindividuellen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisfestlegungen nach HGB (Wahlrechte, Nutzungsdauern, Verbrauchsfolge, Rückstellungen) — strukturiert erfasst und als Richtlinie ausformuliert. Zusammen ergeben Handbuch und Verfahrensdokumentation das Papier-Paket für Steuerberater, Abschlussprüfer und Betriebsprüfung.

In 7 Tagen zur fertigen Verfahrensdokumentation

Strukturiert erfasst, KI-ausformuliert, versioniert — danach 49 €/Monat je Arbeitsbereich inklusive Bilanzierungshandbuch. Monatlich kündbar.