Gesetzliche Grundlage
Woher kommt die Bilanzierungspflicht für GmbHs?
§ 242 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn und am Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen.
§ 264 HGB: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und innerhalb der gesetzlichen Fristen aufstellen.
§ 325 HGB: Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.
§ 5b EStG: Zusätzlich zur handelsrechtlichen Bilanz muss eine E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt werden.
Was Bilanzierungspflicht konkret bedeutet
Drei Pflichten, die aus der Bilanzierungspflicht folgen.
Doppelte Buchführung
Jahresabschluss aufstellen
Offenlegung
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Ordnungsgeld von 2.500–25.000 € bei fehlender Offenlegung – vom Bundesamt für Justiz festgesetzt.
Steuerliche Schätzung durch das Finanzamt, wenn keine Bilanz vorliegt.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei grober Pflichtverletzung.
Im Extremfall: Insolvenzverschleppung, wenn durch fehlende Bilanz die Überschuldung nicht erkannt wird.
Ihr nächster Schritt: Jahresabschluss
Bilanzierungspflicht einfach erfüllen
Saldenliste hochladen, HGB-Konten zuordnen und Bilanz, GuV, Anhang sowie nötigen Lagebericht in einem geführten Ablauf erstellen. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto.
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