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Agenda Jahresabschluss

Agenda Jahresabschluss: was das Agenda-Modul bietet und wie der Abschluss hier entsteht

Agenda bietet Unternehmen laut Hersteller ein eigenes Modul Jahresabschluss, die meisten Agenda-Installationen stehen aber in Steuerkanzleien. In beiden Fällen ist die Summen- und Saldenliste aus der Agenda-Finanzbuchführung der Ausgangspunkt: Aus ihr entsteht hier ein HGB-Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang nach Größenklasse und, wo Pflicht, Lagebericht. Ob Sie das allein erledigen oder gemeinsam mit Ihrer Kanzlei, entscheiden Sie.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand: 2026-11-01

Zwei Ausgangslagen mit Agenda

Agenda Informationssysteme richtet sich an drei Gruppen: Steuerkanzleien, selbstständige Buchhalter und Unternehmen. Für Unternehmen führt agenda-software.de die Finanzbuchführung Small Business und ein Rechnungswesen-Komplettpaket mit Offene-Posten-Buchführung, Kostenrechnung und Controlling, Anlagenbuchführung und Jahresabschluss. Gearbeitet wird in einer lokalen Windows-Installation oder über Agenda ASP auf einem Server im Rechenzentrum des Herstellers.

Ausgangslage eins: Ihre Gesellschaft bucht selbst in Agenda. Dann liegt die Summen- und Saldenliste in Ihrer eigenen Installation, und die Frage ist, ob neben der Finanzbuchführung auch das Agenda-Modul Jahresabschluss lizenziert ist. Ausgangslage zwei: Ihre Steuerkanzlei arbeitet mit Agenda, und Sie sehen Ihre Zahlen im Agenda Unternehmens-Portal. Dann erstellt in der Regel die Kanzlei den Abschluss in ihrem System, und Sie zeichnen ihn digital frei. Diese Seite beschreibt beide Fälle und zeigt, an welcher Stelle die Software hier ansetzt.

Der Agenda-Jahresabschluss laut Produktbeschreibung

Angaben aus der Produktbeschreibung „Rechnungswesen für kleine und mittlere Unternehmen“ (Art.-Nr. 770014) und der Preis- und Lizenzübersicht Rechnungswesen (Art.-Nr. 770116, Stand 03.09.2026) von Agenda. Abgerufen am 1. November 2026 — Stand: 1. November 2026.

Bausteine des Agenda-Jahresabschlusses für Unternehmen
BausteinAgenda laut HerstellerWas das für Sie heißt
Lizenzeigene Lizenz Jahresabschluss (Small Business 19,00 €, Business 25,00 € im Monat), Voraussetzung Finanzbuchführung; im Paket Agenda Rechnungswesen enthaltenDie Seite Finanzbuchführung Small Business nennt nur Finanzbuchführung und Offene-Posten-Buchführung
Schematafür SKR 03 und 04 je Rechtsform; bei Kapitalgesellschaften getrennt für Kleinst (Hinterlegung), klein und mittelgroß (Veröffentlichung) und großDie Gliederung wählen Sie aus vorinstallierten Standard-Schemata
Bilanzberichtüber 150 Standard-Textbausteine, Erzeugung in Microsoft Word, handels- und steuerrechtlicher Bericht parallelErläuternde Texte setzen Sie aus Bausteinen zusammen
Anhang und Lageberichtin der Produktbeschreibung nicht als eigene Bausteine genanntWie die Pflichtangaben nach §§ 284 ff. HGB und § 289 HGB in Agenda entstehen, beschreibt die Produktbeschreibung nicht
AuswertungenBilanz und Eröffnungsbilanz mit Kontennachweis, GuV, Kapitalflussrechnung in Anlehnung an DRS 21, Anlagespiegel zusammen mit der AnlagenbuchführungZwischenabschlüsse auf jeden beliebigen Stichtag
ÜbermittlungAssistenten für die E-Bilanz über ELSTER, für Veröffentlichung und Hinterlegung und für den Digitalen Finanzbericht an BankenJe Übermittlung an den Bundesanzeiger nennt die Preisübersicht 9,00 €

Was das HGB von Ihrer Gesellschaft verlangt

Jeder Kaufmann stellt zum Schluss des Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf (§ 242 HGB). Eine Kapitalgesellschaft erweitert den Jahresabschluss um einen Anhang und stellt einen Lagebericht auf, und zwar in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften brauchen keinen Lagebericht und haben sechs Monate Zeit; Kleinstkapitalgesellschaften dürfen den Anhang weglassen, wenn sie die verlangten Angaben unter der Bilanz machen.

Die Größenklasse folgt aus § 267 und § 267a HGB. Sie wechselt erst, wenn zwei der drei Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Bei einer GmbH beschließen die Gesellschafter anschließend über die Feststellung: spätestens acht Monate nach Ende des Geschäftsjahres, bei einer kleinen Gesellschaft spätestens nach elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Beispiel: Eine GmbH bucht in Agenda und weist zum 31. Dezember 2025 eine Bilanzsumme von 3.200.000 €, Umsatzerlöse von 6.800.000 € und im Jahresdurchschnitt 31 Arbeitnehmer aus; zum 31. Dezember 2024 waren es 2.900.000 €, 6.100.000 € und 27 Arbeitnehmer. An beiden Stichtagen bleibt sie unter allen Grenzen der kleinen Kapitalgesellschaft (7.500.000 €, 15.000.000 €, 50 Arbeitnehmer) und liegt mit allen drei Merkmalen über den Kleinstgrenzen von 450.000 €, 900.000 € und zehn Arbeitnehmern. Sie ist klein: Bilanz, GuV und Anhang sind aufzustellen, ein Lagebericht nicht, offengelegt werden Bilanz und Anhang.

Von der Agenda-Saldenliste zum fertigen Abschluss

  • In Agenda das Geschäftsjahr fertig buchen: Abschreibungen aus der Anlagenbuchführung übergeben, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen erfassen und den Kontenabgleich zwischen Finanz- und Anlagenbuchführung durchsehen.
  • Die Summen- und Saldenliste über die höchste Periode des Wirtschaftsjahres als CSV ausgeben; Menüweg und Optionen stehen auf der Seite zur Agenda-Saldenliste.
  • Die Datei hier hochladen. Die Software prüft den Kontenrahmen an den Kontonummern: Führt der Agenda-Mandant SKR 04 statt SKR 03, wird das erkannt und angezeigt.
  • Die Zuordnung bestätigen: Jedes Konto erhält einen Vorschlag für den HGB-Posten aus dem Kontenrahmen-Katalog, fünfstellige Debitoren und Kreditoren landen bei den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie bestätigen oder ändern jeden Vorschlag.
  • Die Größenklasse nach § 267 und § 267a HGB mit den Werten beider Stichtage festlegen; daraus folgt der Pflichtumfang.
  • Bilanz und GuV nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren aufbauen, den Anhang nach Größenklasse und Rechtsform ausfüllen und einen Pflicht-Lagebericht über Fragebogen und KI-Entwurf schreiben, der abschnittsweise bearbeitbar bleibt.
  • Zum Schluss die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister erzeugen, die Sie dort selbst einreichen.

Was Agenda-Daten mitbringen und worauf Sie achten

Agenda trägt Sach- und Personenkonten zum Jahreswechsel automatisch ins Folgejahr vor und schreibt die Anfangsbestände fort. Hier gilt dieselbe Regel des § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB: Die Eröffnung eines Jahres entspricht dem Schluss des Vorjahres, Erfolgskonten beginnen bei null. Liegt der Vorjahresabschluss ebenfalls hier, vergleicht die Software den Vortrag der Bestandskonten außer dem Eigenkapital mit dem Vorjahresschluss und meldet Abweichungen über 1 €.

Agenda kann für einen Mandanten getrennte Bereiche für Handels- und Steuerrecht führen; die Anlagenbuchführung arbeitet ausdrücklich mit zwei Abschlusszwecken. Für den HGB-Jahresabschluss laden Sie die Liste des handelsrechtlichen Bereichs hoch, die steuerlichen Abweichungen gehören in die Überleitung der E-Bilanz. Konten der Kontenklasse 9, etwa die Saldenvorträge auf 9000, erhalten keinen Bilanz- oder GuV-Posten.

Sachkonten dürfen in Agenda bis zu acht Stellen haben. Vierstellige SKR-Konten treffen den Kontenrahmen-Katalog direkt; bei längeren Nummern kommt der Vorschlag ohne Katalogtreffer zustande, und Sie sehen ihn sich genauer an.

Mit Ihrer Kanzlei, die Agenda nutzt

Arbeitet Ihre Steuerkanzlei mit Agenda, laufen Belege, Auswertungen und Freigaben meist über das Agenda Unternehmens-Portal. Die Kanzlei stellt dort Auswertungen bereit, Sie speichern sie über das Speichersymbol oder drucken mehrere zusammen als PDF; Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zeichnen Sie dort elektronisch frei. In den Mitteilungen tauschen Sie Dateien aus, darunter CSV, Excel und PDF.

Möchten Sie den Abschluss hier vorbereiten oder Zahlen vor dem Abschlussgespräch selbst durchgehen, bitten Sie die Kanzlei um die Summen- und Saldenliste des Geschäftsjahres als CSV. Die Kanzlei kann hier auch mitarbeiten, Zuordnungen prüfen und den Abschluss mit Ihnen abstimmen. Feststellen und unterschreiben bleibt Sache der Geschäftsführung und der Gesellschafter.

Wann Agenda allein genügt — und wann nicht

Ist in Agenda das Modul Jahresabschluss lizenziert und formuliert jemand im Haus Anhang und Bilanzbericht nach HGB, deckt Agenda Bilanz, GuV, E-Bilanz und Offenlegung aus einer Hand ab; übermittelt wird über die Assistenten des Herstellers. Erstellt Ihre Kanzlei den Abschluss in Agenda, ist das ebenfalls ein vollständiger Weg, und Sie brauchen diese Software dafür nicht.

Der Weg hier passt, wenn Sie nur die Agenda-Finanzbuchführung nutzen, wenn Sie Anhang und Lagebericht geführt nach Größenklasse und Rechtsform erstellen möchten oder wenn E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuer aus derselben bestätigten Saldenliste entstehen sollen. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto; danach kostet er je nach Größenklasse 250 €, 500 €, 2.500 € oder 5.000 €.

Häufige Fragen

Hat Agenda ein Jahresabschluss-Modul für Unternehmen?

Ja. Die Preis- und Lizenzübersicht Rechnungswesen von Agenda (Stand 03.09.2026) führt die Lizenz Jahresabschluss für 19,00 € (Small Business) bzw. 25,00 € (Business) im Monat zuzüglich Umsatzsteuer; Voraussetzung ist die Lizenz Finanzbuchführung. Im Paket Agenda Rechnungswesen für 79,00 € bzw. 119,00 € ist sie enthalten.

Erstellt Agenda auch den Anhang?

Die Produktbeschreibung nennt einen Bilanzbericht mit über 150 Standard-Textbausteinen und einen Erläuterungsbericht, den Anhang aber nicht als eigenen Baustein. Hier führt die Software durch die Anhangangaben, die für Ihre Größenklasse und Rechtsform gelten; als Kleinstkapitalgesellschaft machen Sie stattdessen die Angaben unter der Bilanz.

Welche Datei brauche ich aus Agenda?

Die Summen- und Saldenliste der Finanzbuchführung über die höchste Periode des Wirtschaftsjahres, am besten als CSV mit Saldo in S/H-Darstellung. Ein Buchungsstapel aus Kanzlei Software aus dem Agenda-Exportassistenten geht ebenfalls; daraus richtet das Einrichtungsteam die Saldenliste ein.

Meine Kanzlei bucht mit Agenda — kann ich trotzdem hier arbeiten?

Ja. Bitten Sie die Kanzlei um die Saldenliste als Datei, etwa über die Mitteilungen im Agenda Unternehmens-Portal. Die Kanzlei kann hier zusätzlich mitarbeiten; welchen Abschluss Sie feststellen, entscheiden Sie gemeinsam.

Muss ich Agenda dafür aufgeben?

Nein. Die laufende Buchhaltung bleibt in Agenda, hier entsteht nur der Abschluss. Wer Buchhaltung, Abschluss und Steuern in einem System haben möchte, kann die Buchhaltung auch hierher holen: Das Gesamtpaket kostet ab 125 € im Monat je Gesellschaft und enthält Jahresabschluss, E-Bilanz und Steuererklärungen.

Läuft Agenda auf einem Mac?

Die Systemvoraussetzungen von Agenda (Info für Anwender Nr. 53014) nennen für den Einzelplatz Windows 11 und schließen ARM-Prozessoren wie Apple-M-Chips aus; als Alternative bietet Agenda den Betrieb über Agenda ASP an. Die Software hier läuft im Browser, auch auf dem Mac.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.