Einkommensteuer mit Accountable
Accountable Einkommensteuererklärung: was Accountable abdeckt und wann das Modul hier passt
Accountable erstellt und übermittelt die Einkommensteuererklärung von Selbstständigen selbst: Laut Hilfe führt die Web-Version in sieben Schritten durch die Erklärung und übernimmt den Gewinn automatisch aus der EÜR, im Tarif Steuern und für Kleinunternehmer schon im Tarif Buchhaltung. Zugleich listet Accountable Fälle, die die App nicht unterstützt, darunter Renten, sonstige Einkünfte, Unterhalt, Verlustvorträge und Paare, bei denen beide selbstständig sind. Hier sehen Sie, welche Fälle Accountable abdeckt und wie Sie die Erklärung im Einkommensteuer-Modul hier abgeben, auch wenn Ihre EÜR in Accountable bleibt.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Anlage EÜR und übermittelt sie direkt an ELSTER – im Abo „Buchhaltung & EÜR“ für 99 € je Arbeitsbereich und Monat.
Stand: 2026-11-01
Die Einkommensteuer in Accountable Web: sieben Schritte
Laut Hilfe ist die Einkommensteuererklärung für Abonnenten des Tarifs Steuern ohne zusätzliche Kosten enthalten, für Kleinunternehmer auch im Tarif Buchhaltung. Voraussetzung ist, dass Einnahmen und Ausgaben in der App erfasst sind; die jährlichen Erklärungen gibt es nur in der Web-Version. Zuerst übermitteln Sie die EÜR, dann öffnen Sie auf der Steuerseite unter dem Jahr den „Jahresabschluss“ und darin die Einkommensteuererklärung.
In sieben Schritten fragt Accountable persönliche Angaben, das Einkommen als Selbstständige, das automatisch aus der EÜR kommt, weitere Einkünfte wie Arbeitslohn oder Arbeitslosengeld, gesetzliche und private Krankenversicherung, weitere Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und geleistete Vorauszahlungen ab. Am Ende zeigt die App die geschätzte Zahlung und übermittelt nach „Ans Finanzamt übermitteln“. Gezahlt wird erst nach dem Bescheid.
Unterstützt sind laut Hilfe unter anderem Zusammenveranlagungen mit einem in Deutschland angestellten Partner, Kinder auch in Patchwork-Familien, Alleinerziehende, Spenden, die Arbeitnehmerpauschale und deutsche Kapitalerträge über 1.000 €. Die Anlagen KAP und V bietet Accountable als Zusatz an, die Preisseite nennt bei beiden „19,9€/24,9€ einmalig“, im Tarif Max sind sie enthalten. Für Gewerbetreibende nennt der Hilfeartikel „Gewerbesteuerpflichtig“ als unterstützten Fall, die Liste im Programmumfang führt Einkünfte aus Gewerbebetrieb dagegen nicht eigens auf.
Anlagen und Fälle: Accountable laut Hilfe, Modul hier
Angaben zu Accountable laut Hilfe-Center, Programmumfang und Preisseite, Stand: 1. November 2026; Umfang des Moduls laut Produktseite Einkommensteuererklärung.
| Fall oder Anlage | Accountable laut Hilfe | Einkommensteuer-Modul hier |
|---|---|---|
| Selbständige Arbeit (Anlage S) | unterstützt, Gewinn aus der EÜR übernommen | aus der EÜR hier oder bestätigt aus der Accountable-EÜR |
| Gewerbebetrieb (Anlage G) | „Gewerbesteuerpflichtig“ als unterstützter Fall genannt | mit Steuerermäßigung nach § 35 EStG |
| Arbeitslohn (Anlage N) | unterstützt, auch nebenberuflich selbstständig | Anlage N |
| Kapitalerträge (Anlage KAP) | Zusatz, im Tarif Max enthalten | Anlage KAP mit Günstigerprüfung |
| Vermietung (Anlage V) | Zusatz, im Tarif Max enthalten | Anlage V |
| Kinder (Anlage Kind) | unterstützt | Anlage Kind |
| Renten (Anlage R) | nicht unterstützt | Anlage R |
| Sonstige Einkünfte (Anlage SO) | nicht unterstützt | Anlage SO |
| Unterhalt | nicht unterstützt | Anlage Unterhalt |
| Außergewöhnliche Belastungen, ausländische Einkünfte | nicht unterstützt | abgebildet: Anlage Außergewöhnliche Belastungen und Anlage AUS gehen mit der Erklärung direkt an das Finanzamt; gesperrt bleiben nur abgefragte Sonderfälle, etwa ein ganzjähriger Wohnsitz im Ausland |
Accountable-EÜR behalten, Erklärung hier abgeben
Die Buchhaltung muss dafür nicht umziehen. Im Einkommensteuer-Modul tragen Sie den Gewinn Ihrer Accountable-EÜR ein und bestätigen, dass er dem steuerpflichtigen Gewinn in Zeile 97 dieser Anlage EÜR entspricht; die Bestätigung gilt für genau diesen Betrag. Den Wert finden Sie in der übermittelten EÜR, die Accountable im Exportbereich auch als Datei ausgibt.
Für Gewerbetreibende kommt die Steuerermäßigung nach § 35 EStG hinzu. Haben Sie die Gewerbesteuererklärung über Accountable abgegeben, tragen Sie Messbetrag und tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer laut Bescheid oder Erklärung ein; erstellen Sie die Gewerbesteuer hier, übernimmt das Modul die Werte selbst. Übermitteln Sie die Einkommensteuererklärung eines Jahres nur auf einem Weg, also entweder aus Accountable oder von hier.
Rechenbeispiel: Freiberufler mit Vermittlungsprovision
- Solche Einkünfte bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr weniger als 256 € betragen. Die Grenze ist eine Freigrenze: Bei 420 € sind die vollen 420 € steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 256 €.
- Summe der Einkünfte: 38.420 € aus der Anlage S und 420 € aus der Anlage SO, zusammen 38.840 €.
- Die Anlage SO ist in Accountable laut Hilfe nicht unterstützt. Hier bestätigen Sie die 38.420 € als Gewinn Ihrer außerhalb erstellten EÜR, erfassen die Provision in der Anlage SO und ergänzen Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben.
- Hätte die Provision nur 240 € betragen, wäre sie steuerfrei geblieben, und Accountable hätte für die Erklärung genügt.
Beispiel: Ein Übersetzer ermittelt seinen Gewinn in Accountable, die EÜR weist in Zeile 97 38.420 € aus. Daneben hat er einmalig einem Bekannten einen Auftraggeber vermittelt und dafür 420 € Provision erhalten, eine Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG, die in die Anlage SO gehört.
Wann Accountable die Einkommensteuer allein erledigt
- Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig und haben eine EÜR in Accountable übermittelt.
- Ihre Einkünfte stammen aus der Selbstständigkeit, aus einer Anstellung und gegebenenfalls aus Kapitalvermögen oder Vermietung im Inland.
- Sie haben keine Renten, keine sonstigen Einkünfte, keine Unterhaltszahlungen, keine außergewöhnlichen Belastungen und keine ausländischen Einkünfte.
- Bei Zusammenveranlagung ist Ihr Partner angestellt oder ohne Einkommen, nicht ebenfalls selbstständig.
- Ein Verlustvortrag aus Vorjahren spielt keine Rolle.
- Dann reicht Accountable nach den Herstellerangaben, und ein zweites Programm ist für die Einkommensteuer nicht nötig.
Vorauszahlungen und Abgabetermine
Accountable lässt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen als Steuerposten eintragen und erinnert an die Termine. Gesetzlich sind sie am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG); festgesetzt werden sie nur, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 EStG). Für den Gewinn spielen sie keine Rolle, denn Steuern vom Einkommen sind keine Betriebsausgaben.
Wer Gewinneinkünfte hat, übermittelt die Erklärung nach amtlichem Datensatz (§ 25 Abs. 4 EStG). Ohne Kanzlei läuft die Frist sieben Monate nach Jahresende ab (§ 149 Abs. 2 AO), für 2025 war das der 31. Juli 2026. Mit Kanzlei verlängert sie sich bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO), für 2025 wegen des Sonntags bis zum 1. März 2027.
Umfang und Kosten des Moduls hier
- Für Inhaber eines Einzelunternehmens und eingetragene Kaufleute, Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025, Einzel- oder Zusammenveranlagung mit Person A und B.
- Hauptvordruck, Anlage G oder S, Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen nach § 35a EStG sowie N, KAP, R, SO, V, Kind, Unterhalt und AUS in einem Datensatz.
- Nicht abgebildete Konstellationen werden abgefragt; ein „Ja“ sperrt nur die Direktübermittlung, rechnen und als PDF ausgeben bleiben möglich.
- Angaben zu Religion, Kirchensteuerpflicht und Behinderung werden nicht gespeichert, sondern nur für Prüfung und Versand genutzt.
- Erstellen und amtlich prüfen sind kostenlos; die Direktübermittlung kostet 50 € je Erklärung, im aktiven EÜR-Abo zählt sie zu den enthaltenen Steuererklärungen eines Veranlagungszeitraums.
- Die Einkommensteuer von Gesellschaftern einer GbR oder GmbH gehört nicht dazu; für die GbR selbst wird hier die Feststellungserklärung erstellt.
Häufige Fragen
Übermittelt Accountable die Einkommensteuererklärung selbst?
Ja. Laut Hilfe erstellen Sie die Erklärung in der Web-Version in sieben Schritten und senden sie aus der App an das Finanzamt, im Tarif Steuern und für Kleinunternehmer auch im Tarif Buchhaltung.
Welche Fälle unterstützt Accountable bei der Einkommensteuer nicht?
Laut Hilfe unter anderem Renten (Anlage R und verwandte Anlagen), Land- und Forstwirtschaft, sonstige Einkünfte (Anlage SO), Unterhalt, außergewöhnliche Belastungen, ausländische Einkünfte, Einkünfte aus Personen- oder Kapitalgesellschaften, Verlustvorträge, beschränkte Steuerpflicht und Paare, bei denen beide selbstständig sind.
Kann ich die EÜR in Accountable lassen und die Erklärung hier abgeben?
Ja. Sie tragen den Gewinn aus Zeile 97 Ihrer Accountable-EÜR ein und bestätigen ihn ausdrücklich. Die Direktübermittlung kostet dann 50 € je Erklärung.
Muss ich darauf achten, nicht doppelt abzugeben?
Ja. Übermitteln Sie die Einkommensteuererklärung eines Jahres nur einmal, aus Accountable oder von hier. Eine spätere Korrektur ist eine eigene Berichtigung.
Was kosten die Anlagen KAP und V in Accountable?
Laut Preisseite sind sie Zusatzleistungen, bei beiden steht „19,9€/24,9€ einmalig“; im Tarif Max sind sie enthalten (Stand: 1. November 2026).
Was gilt für Gesellschafter einer GbR?
Accountable unterstützt laut Hilfe für die GbR die Buchhaltung, aber nicht die Einkommensteuererklärung. Auch hier ist die persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter nicht Teil der Software; die GbR gibt hier ihre Feststellungserklärung ab.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Accountable: Preise und Tarife — abgerufen am 01.11.2026; Preise zzgl. USt, Stand: 1. November 2026
- Accountable: Programmumfang — abgerufen am 01.11.2026
- Accountable-Hilfe: Wer kann Accountable in Deutschland nutzen? — abgerufen am 01.11.2026; Artikel vom 26.08.2026
- Accountable-Hilfe: Einkommensteuererklärung mit Accountable einreichen — abgerufen am 01.11.2026; Artikel vom 24.07.2026
- Accountable-Hilfe: Einkommensteuer-Vorauszahlungen — abgerufen am 01.11.2026
- Accountable-Hilfe: Accountable für die GbR — abgerufen am 01.11.2026; Artikel vom 22.09.2026
- § 22 EStG (sonstige Einkünfte) — abgerufen am 01.11.2026
- § 37 EStG (Einkommensteuer-Vorauszahlungen) — abgerufen am 01.11.2026
- § 25 EStG (Steuererklärungspflicht) — abgerufen am 01.11.2026
- § 149 AO (Abgabe der Steuererklärungen) — abgerufen am 01.11.2026
Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.