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E-Bilanz

WISO MeinBüro E-Bilanz: vom Buchungsstapel zum Datensatz nach § 5b EStG

Eine E-Bilanz-Übermittlung beschreibt Buhl für WISO MeinBüro nicht: Die ELSTER-Schnittstelle der Browser-Version ist laut Preisseite für die Umsatzsteuer-Voranmeldung da, die von MeinBüro Desktop für Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, EÜR, Zusammenfassende Meldung, OSS-Meldung und Dauerfristverlängerung. Wer mit MeinBüro bucht und bilanziert — eine GmbH, eine UG oder ein Einzelunternehmen nach Überschreiten der Grenzen des § 141 AO —, braucht die E-Bilanz deshalb aus anderer Hand. Hier entsteht sie aus der Summen- und Saldenliste, wird von ERiC amtlich geprüft und nach Ihrer Freigabe über ELSTER gesendet.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die E-Bilanz nach § 5b EStG aus der Saldenliste, prüft sie amtlich und übermittelt sie direkt über ELSTER an das Finanzamt – für 20 € je Wirtschaftsjahr, für GmbH, UG, AG, SE, eG, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Stand: 2026-11-01

Die ELSTER-Funktionen von MeinBüro im Überblick

Angaben laut Handbuch von WISO MeinBüro und MeinBüro Desktop sowie der Preisseite, Stand: 1. November 2026.

  • WISO MeinBüro (Browser): Umsatzsteuer-Voranmeldung unter Buchhaltung › USt-Voranmeldung, direkt über die ELSTER-Schnittstelle, ohne eigenes Zertifikat nach einmaliger Verifikation über das buhl:Konto. Die EÜR geht an WISO Steuer.
  • WISO MeinBüro Desktop: Unter Finanzen › Steuer-Auswertungen stehen Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung, Zusammenfassende Meldung, OSS-Meldung und Dauerfristverlängerung — alle mit ELSTER-Versand.
  • Nicht in dieser Liste und auch sonst im Handbuch nicht beschrieben: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB, E-Bilanz und Eröffnungsbilanz.
  • Der Weg, den Buhl für Bilanzierer vorsieht, ist die Kanzlei: Buchungssätze und Belege gehen per Steuerberaterexport oder über die Kanzlei Software-Datenservices hinaus, dort entstehen Abschluss und E-Bilanz.

Was § 5b EStG heute verlangt

Wer den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, übermittelt Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Seit der aktuellen Fassung des § 5b Abs. 1 EStG gehören dazu die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden sowie Anlagenspiegel und Anlagenverzeichnis; die Software verlangt die Kontennachweise für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Für die Eröffnung eines Betriebs gilt nach Satz 4 dasselbe — auch die Eröffnungsbilanz ist ein eigener Datensatz.

Welche Taxonomie gilt, hängt vom Beginn des Wirtschaftsjahres ab. Nach esteuer.de ist die Taxonomie 6.10 aus dem BMF-Schreiben vom 8. Juni 2026 grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen; für Echtfälle soll sie mit dem ERiC-Release im Mai 2027 übermittelbar sein. Auf Antrag kann das Finanzamt nach § 5b Abs. 2 EStG zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten.

Für MeinBüro-Daten bedeutet das: Eine Bilanz als PDF genügt nicht. Gebraucht wird jedes Sachkonto mit seinem Saldo — genau das, was eine Summen- und Saldenliste liefert und was im Buchungsstapel Zeile für Zeile steckt.

Beispiel: ein Kontennachweis aus MeinBüro-Konten

Erfundene Salden einer GmbH zum 31. Dezember 2025 im SKR03; die Zielposition folgt der HGB-Gliederung, die Taxonomie-Position ordnen Sie in der Software zu.

Im SKR04 hießen die Konten 0520, 1800, 1406, 2900, 3300, 4400 und 7610. Jedes Konto erscheint im Datensatz mit seinem Saldo; die Summe der Konten muss den Posten der Bilanz und der GuV entsprechen. Fehlen in der Saldenliste Konten, etwa weil eine Ausgabe in MeinBüro keine Buchungskategorie trägt, stimmt der Nachweis nicht.

Auszug aus einem Kontennachweis
Konto (SKR03)BezeichnungSaldo 31.12.2025Posten
0320Pkw30.000,00 € SollA.II.3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1200Bank38.400,00 € SollB.IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1576Abziehbare Vorsteuer 19 %1.140,00 € SollB.II.4. Sonstige Vermögensgegenstände
0800Gezeichnetes Kapital25.000,00 € HabenA.I. Gezeichnetes Kapital
1600Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen4.760,00 € HabenC.4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
8400Erlöse 19 % USt180.000,00 € HabenGuV 1. Umsatzerlöse
4320Gewerbesteuer5.460,00 € SollGuV 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Woher die Saldenliste für die E-Bilanz kommt

  • MeinBüro Desktop: Die Summen- und Saldenliste steht unter Finanzen › Rechnungs- und Buchhaltungslisten. Für die E-Bilanz übernehmen Sie sie als Excel-Datei; ein PDF dient nur als ergänzende Unterlage, weil der Datensatz kontengenau entsteht.
  • MeinBüro Desktop ab Pro: Alternativ liefert Finanzen › Fibu-Export die Datei EXTF_Buchungsstapel im Kanzlei Software-Format; laut Handbuch werden dabei die notwendigen Abschreibungen zum 31. Dezember erstellt.
  • Browser-Version: Unter Buchhaltung › Steuerberaterexport exportieren Sie die Buchungssätze als CSV. Den Stapel richtet unser Team als Saldenliste ein; alternativ verdichtet der kostenlose Konverter ihn lokal im Browser zu einer Saldenliste als CSV oder Excel — die ZIP-Datei vorher entpacken.
  • Eröffnungswerte: Ob der Stapel sie enthält, beschreibt das Handbuch nicht; prüfen Sie das und nehmen Sie das Vorjahr mit. Ohne Vorjahr beginnen Bestandskonten bei null; die E-Bilanz würde dann eine falsche Bilanz übermitteln.

Zuordnung, ERiC-Prüfung und Versand hier

Die Software schlägt für jedes Sachkonto eine Position im GAAP-Berichtsteil vor und führt durch die GCD-Stammdaten; Herkunft, Zielposition und Saldo bleiben zusammen sichtbar. Anschließend werden die Kontennachweise mit Bilanz und GuV abgestimmt, und ERiC prüft den Datensatz auf Mussfelder, Summenbeziehungen und zulässige Werte. Konkrete Hinweise erscheinen vor dem Versand; nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe geht die E-Bilanz über ELSTER hinaus, das Transferticket bleibt als Nachweis.

Erstellen und die amtliche Vorprüfung kosten nichts; bezahlt wird die Übermittlung mit 20 € je Wirtschaftsjahr. Eine Eröffnungsbilanz kostet einzeln ebenfalls 20 € und ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist. Im Gesamtpaket der Buchhaltung ist eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate enthalten.

Was die Prüfung nicht leistet: Sie bewertet die formale Übermittlungsfähigkeit, nicht die steuerliche Richtigkeit Ihrer Ansätze. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz dokumentieren Sie als Überleitung.

Wechsel von der EÜR zur Bilanz mit MeinBüro-Zahlen

Wer mit MeinBüro seinen Gewinn per EÜR ermittelt, kann in die Bilanzierung wechseln müssen: Überschreitet ein Gewerbebetrieb 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn und teilt das Finanzamt die Buchführungspflicht mit, beginnt sie im folgenden Wirtschaftsjahr. Am ersten Tag steht eine Eröffnungsbilanz, die nach § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG als eigener E-Bilanz-Datensatz zu übermitteln ist — mit Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten und dem Anlagevermögen zu Restbuchwerten.

Die Anfangsbestände dafür kommen nicht aus der EÜR selbst, sondern aus Kontoauszügen, offenen Posten und dem Anlagenverzeichnis zum Stichtag. Hier erfassen Sie die Eröffnungsbilanz, lassen sie prüfen und senden sie, auch bevor es Jahreszahlen gibt. Den Übergangsgewinn, der beim Wechsel der Gewinnermittlungsart entsteht, sollten Sie mit Ihrer Kanzlei abstimmen.

Wann die Kanzlei die E-Bilanz besser übernimmt

  • Ihre Kanzlei erstellt den Abschluss ohnehin in Kanzlei Software und erhält die MeinBüro-Daten über die Kanzlei Software-Datenservices — dann entsteht die E-Bilanz dort mit.
  • Der Abschluss enthält umfangreiche steuerliche Abweichungen, etwa bei Pensionsrückstellungen, Organschaft oder Umwandlungen, die über eine einfache Überleitung hinausgehen.
  • Sie möchten die steuerliche Bewertung nicht selbst verantworten. Die Kanzlei kann hier auch direkt mitarbeiten, statt die Zahlen neu zu erfassen.

Häufige Fragen

Kann WISO MeinBüro eine E-Bilanz übermitteln?

In den Handbüchern beider Varianten ist keine E-Bilanz beschrieben. MeinBüro Desktop übermittelt laut Handbuch Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, EÜR, Zusammenfassende Meldung, OSS-Meldung und Dauerfristverlängerung; die Browser-Version die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Reicht eine Bilanz als PDF für die E-Bilanz?

Nein. Der Datensatz braucht jedes Sachkonto mit Saldo, für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2024 als unverdichteten Kontennachweis. Laden Sie die Saldenliste deshalb als CSV oder Excel hoch; ein PDF dient nur als ergänzende Unterlage.

Was kostet die E-Bilanz hier?

20 € je Wirtschaftsjahr, fällig bei der Übermittlung. Erstellen und die amtliche ERiC-Prüfung kosten nichts, und eine Eröffnungsbilanz ist enthalten, wenn die E-Bilanz desselben Wirtschaftsjahres freigeschaltet ist.

Brauche ich als Einzelunternehmer mit MeinBüro eine E-Bilanz?

Nur wenn Sie bilanzieren. Solange Sie den Gewinn per EÜR ermitteln, übermitteln Sie die Anlage EÜR. Wird die Bilanzierung Pflicht, folgen eine Eröffnungsbilanz und danach jährlich die E-Bilanz.

Welche Taxonomie verwendet die E-Bilanz für 2025?

Für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 verwendet die Software die Taxonomie 6.9; maßgeblich ist der Beginn des Wirtschaftsjahres. Die Taxonomie 6.10 ist nach esteuer.de grundsätzlich erst für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen; die Software wählt die Version aus Ihrem Wirtschaftsjahr und zeigt sie vor der Übermittlung an.

Gibt es eine direkte Verbindung zwischen MeinBüro und der E-Bilanz hier?

Nein, eine Anbindung an MeinBüro gibt es nicht. Sie laden die Saldenliste hoch oder reichen den Buchungsstapel ein; den Stapel richtet unser Team als Saldenliste ein.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.