Nach Gründung oder Wechsel zur Bilanz
Die Eröffnungsbilanz, als eigener Datensatz ans Finanzamt.
Bei Gründung, Umwandlung oder dem Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung erfassen Sie die Eröffnungswerte und senden sie nach der amtlichen Prüfung direkt über ELSTER.
Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Die Eröffnungsbilanz kostet einzeln 20 €; mit der E-Bilanz des Wirtschaftsjahres ist sie enthalten.
So geht es nach der Registrierung weiter.
- Gesellschaft anlegen: Firmendaten übernehmen Sie aus dem Handelsregister.
- Eröffnungswerte erfassen: Je Bilanzposten zum Eröffnungstag, ohne GuV.
- Prüfen und senden: Amtliche Prüfung vor dem Versand, Transferticket danach.
Und danach
Zum ersten Stichtag folgen der Jahresabschluss, der erste kostenlos, und die E-Bilanz des Jahres.
Fragen
Muss die Eröffnungsbilanz ans Finanzamt?
Ja. Im Fall der Eröffnung des Betriebs gilt die elektronische Übermittlung entsprechend (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG).
Was kostet das?
Einzeln 20 €, auch direkt nach der Gründung. Ist die E-Bilanz des Wirtschaftsjahres freigeschaltet, ist die Eröffnungsbilanz darin enthalten, ebenso im Gesamtpaket der Buchhaltung (eine E-Bilanz je Gesellschaft und zwölf Monate). Erfassen und amtliche Prüfung sind kostenlos.
Ersetzt das die Steuerberatung?
Nein. Die Software bereitet vor und übermittelt; Ansatz, Bewertung und Verantwortung bleiben bei Ihnen.
Eröffnungsbilanz in Ihrem Arbeitsbereich.
Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Die Eröffnungsbilanz kostet einzeln 20 €; mit der E-Bilanz des Wirtschaftsjahres ist sie enthalten.