Körperschaftsteuer aus Odoo
Körperschaftsteuer mit Odoo: welche Odoo-Konten das zu versteuernde Einkommen bestimmen
Odoo liefert das handelsrechtliche Ergebnis einer GmbH, aber nicht ihr zu versteuerndes Einkommen. Dazwischen liegen die Steuern vom Einkommen selbst, nicht abziehbare Betriebsausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen und der Verlustabzug. Viele dieser Beträge stehen in den Odoo-Kontenvorlagen schon auf eigenen Konten, andere zeigt kein Konto. Diese Seite ordnet die Konten den Hinzurechnungen zu, rechnet ein Beispiel durch und zeigt, wie Rückstellung und Vorauszahlungen in Odoo gebucht werden.
In der Software: Jahresabschluss.io erstellt die Körperschaftsteuererklärung (KSt 1 mit Anlagen GK und ZVE) aus dem festgestellten Abschluss.
Stand: 2026-11-01
Odoo und die Körperschaftsteuer: was dokumentiert ist
In der allgemeinen Liste der Erklärungsarten nennt die Dokumentation zu Odoo 19 auch eine Art „Annual Closing: Corporate Tax“. Für Deutschland beschreibt die Lokalisierung aber nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit ELSTER-Anbindung, die Zusammenfassende Meldung und Intrastat. Wie eine deutsche Körperschaftsteuererklärung mit Anlage GK und Anlage ZVE entsteht oder übermittelt wird, steht dort nicht. Den Überblick über alle Jahreserklärungen einer Odoo-Gesellschaft gibt die Seite zu den Steuererklärungen mit Odoo; hier geht es um die Körperschaftsteuer im Einzelnen.
Die Zahlen dafür hat Odoo trotzdem. Die Kontenvorlagen SKR03 und SKR04 trennen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und deren Vorjahresbeträge, unterscheiden abzugsfähige und nicht abzugsfähige Bewirtung und Geschenke und führen Spenden nach Zwecken. Wer diese Konten nutzt, liefert mit der Saldenliste den größten Teil der außerbilanziellen Korrekturen gleich mit.
Hinzurechnungen der Anlage GK und ihre Konten in Odoo
Kontonummern laut den Odoo-Kontenvorlagen der Version 19.0 (Modul l10n_de), Stand: 1. November 2026. Bei einem eigenen Kontenplan erkennt die Software die Konten an ihrer Bezeichnung, sofern sie einem GuV-Posten zugeordnet sind.
| Sachverhalt | Odoo SKR03 | Odoo SKR04 | Rechtsgrundlage | Vorschlag hier |
|---|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer, auch für Vorjahre | 2200, 2203, 2204 | 7600, 7603, 7604 | § 10 Nr. 2 KStG | voll hinzugerechnet |
| Solidaritätszuschlag | 2208, 2209, 2210 | 7607, 7608, 7609 | § 10 Nr. 2 KStG | voll hinzugerechnet |
| Gewerbesteuer, auch für Vorjahre | 4320, 2280 bis 2284 | 7610, 7640 bis 7644 | § 4 Abs. 5b EStG | voll hinzugerechnet |
| Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten | 4654 | 6644 | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG | voll hinzugerechnet |
| Bewirtungskosten ohne Aufteilung | 4650 | 6640 | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG | 30 % als Annahme, die Sie bestätigen |
| Geschenke über der Freigrenze von 50 € | 4635, 4636, 4637 | 6620, 6621 | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG | voll hinzugerechnet |
| Nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder | 4397 | 6437 | § 10 Nr. 2 KStG | voll hinzugerechnet |
| Spenden für steuerbegünstigte Zwecke | 2381 bis 2383 | 6391 bis 6393 | § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG | hinzugerechnet, dann im Höchstbetrag abgezogen |
| Verdeckte Gewinnausschüttung | kein Konto | kein Konto | § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG | Kurzfrage zu Ihrem Jahr, Betrag von Ihnen |
| Verlustvortrag | kein Konto | kein Konto | § 8 Abs. 1 KStG, § 10d EStG | aus dem letzten Bescheid |
Beispiel: eine GmbH mit Odoo-Buchhaltung im Geschäftsjahr 2025
Beispielzahlen; Steuersatz 15 % nach § 23 Abs. 1 KStG, Solidaritätszuschlag 5,5 %.
- Die Odoo-Saldenliste weist einen Jahresüberschuss von 62.000 € aus. Darin gebucht: Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 8.000 € (2200), Solidaritätszuschlag 440 € (2208), Gewerbesteuer 11.000 € (4320), nicht abzugsfähige Bewirtung 840 € (4654) und Geschenke über der Freigrenze 300 € (4635).
- Hinzurechnung der Steuern vom Einkommen: 62.000 € + 8.000 € + 440 € = 70.440 €.
- Hinzurechnung der Gewerbesteuer: 70.440 € + 11.000 € = 81.440 €.
- Hinzurechnung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben: 81.440 € + 840 € + 300 € = 82.580 €.
- Verlustvortrag laut letztem Bescheid 18.580 €; er liegt unter 1 Mio. € und ist voll abziehbar (§ 10d Abs. 2 EStG). Zu versteuerndes Einkommen: 64.000 €.
- Körperschaftsteuer 15 %: 9.600 €; Solidaritätszuschlag 5,5 % davon: 528 €; zusammen 10.128 €.
- Abzüglich der gebuchten Vorauszahlungen von 8.440 € bleibt eine Rückstellung von 1.688 € (1.600 € Körperschaftsteuer, 88 € Solidaritätszuschlag).
So buchen Sie in Odoo vor, damit die Vorschläge stimmen
- Bewirtung: Teilen Sie Bewirtungsbelege in Odoo 70/30 auf die Konten 4650 und 4654 (SKR04: 6640 und 6644) auf, erkennt die Software die Aufteilung und setzt nur auf ungeteilt gebuchte Beträge 30 % an. Buchen Sie den ganzen Beleg auf 4650, schlägt sie 30 % des Saldos als Annahme vor. Reine Arbeitnehmerbewirtung bleibt abziehbar.
- Geschenke: Geschenke an Geschäftspartner bis 50 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr auf 4630 bzw. 6610, darüber auf 4635 bzw. 6620. Die Freigrenze gilt für die Summe der Geschenke an denselben Empfänger, nicht je Geschenk.
- Steuern: Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Odoo direkt auf 2200 bzw. 7600 buchen, Solidaritätszuschlag auf 2208 bzw. 7608, Erstattungen und Nachzahlungen für frühere Jahre auf die Vorjahreskonten. So bleibt das Jahr sauber vom Vorjahr getrennt.
- Nebenleistungen: Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zur Körperschaft- oder Gewerbesteuer gehören auf 4397 bzw. 6437, andere nicht abzugsfähige Nebenleistungen wie Säumniszuschläge auf 2104 bzw. 7304. Verspätungszuschläge zur Umsatzsteuer sind abziehbar und stehen auf 4396 bzw. 6436.
- Spenden: nach Zweck auf 2381 bis 2383 bzw. 6391 bis 6393; Spenden an politische Parteien auf 2384 bzw. 6394, sie sind bei einer Körperschaft nicht abziehbar.
- Gesellschafterbeziehungen: Geschäftsführergehalt, Mieten und Darlehen mit Gesellschaftern auf eigenen Konten führen. Ob darin eine verdeckte Gewinnausschüttung steckt, zeigt kein Saldo; getrennte Konten machen die Prüfung aber überhaupt erst möglich.
Rückstellung und Vorauszahlungen zum Jahresende in Odoo
Im Beispiel fehlen 1.688 €. Gebucht wird zum 31. Dezember in Odoo „2200 Körperschaftsteuer 1.600 € und 2208 Solidaritätszuschlag 88 € an 0963 Körperschaftsteuerrückstellung“, im SKR04 „7600 und 7608 an 3040“. Weil Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbar sind, ändert die Rückstellung das Einkommen nicht. Sie können sie deshalb buchen, nachdem die Erklärung gerechnet ist, ohne dass sich die Rechnung verschiebt.
Hier steht dafür unter den Abschlussbuchungen die Vorlage „Körperschaftsteuer-Rückstellung (inkl. Soli)“ bereit; ist die Erklärung im Steuer-Modul gerechnet, bietet sie deren Beträge zum Eintragen an. Diese Abschlussbuchung wirkt auf den Abschluss, nicht auf Odoo. Buchen Sie sie zusätzlich in Odoo, sonst beginnt das nächste Jahr dort ohne die Rückstellung. Kommt später der Bescheid, gehört die Differenz in Odoo auf die Konten für Körperschaftsteuer früherer Jahre (2203 und 2204 bzw. 7603 und 7604).
Der Weg hier: vom bestätigten Abschluss zur KSt 1
- Saldenliste aus Odoo übernehmen, per Anbindung mit API-Schlüssel oder als XLSX der Rohbilanz, und die HGB-Zuordnung bestätigen. Die E-Bilanz desselben Jahres (20 €) gehört bei einer bilanzierenden GmbH ohnehin dazu; aus ihr wird die Anlage GK vorbefüllt.
- Hinzurechnungen prüfen: Bei erkanntem SKR03 oder SKR04 sucht die Software die Konten über die Nummer. Eine Saldenliste aus der Odoo-Anbindung behandelt sie als eigenen Kontenplan; dann zählen Kontobezeichnung und bestätigter GuV-Posten. Jeder Vorschlag nennt Konto und Betrag.
- Kurzfragen beantworten: etwa zu verdeckten Gewinnausschüttungen, Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften oder Spenden. Erst bejahte Fragen öffnen die passenden Anlagen.
- Verlustvortrag und steuerliches Einlagekonto übernimmt die Erklärung aus dem letzten Bescheid und schreibt sie fort.
- Erstellen und amtliche Prüfung sind kostenlos. Der Direktversand über ELSTER kostet 50 € und deckt gewöhnliche Fälle der Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 für GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG ab.
Steuersatz und Verlustabzug: Zahlen, die sich ändern
15 % bis 2027, danach schrittweise weniger
§ 23 Abs. 1 KStG sieht 15 % bis zum Veranlagungszeitraum 2027 vor, dann 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032. Für die laufende Rückstellung zählt der Satz des Jahres, um das es geht.
Verlustvortrag: 1 Mio. € voll, darüber 70 %
Nach § 10d Abs. 2 EStG in der Fassung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ist ein Verlustvortrag bis 1 Mio. € unbeschränkt abziehbar, darüber zu 70 %. Der Rücktrag reicht bis 1 Mio. € in die zwei vorangegangenen Jahre.
Gewerbesteuer bleibt draußen
Die Gewerbesteuer mindert weder den Gewinn für die Körperschaftsteuer noch für die Gewerbesteuer selbst (§ 4 Abs. 5b EStG). Odoo bucht sie trotzdem als Aufwand; die Hinzurechnung gleicht das aus.
Allein, mit Kanzlei oder beides
Eine GmbH mit Odoo-Buchhaltung, klaren Steuerkonten und ohne Beteiligungen oder Organschaft kann die Körperschaftsteuererklärung hier selbst vorbereiten, amtlich prüfen und senden. Das Steuer-Modul nennt jede Zahl mit Herkunft, sodass Sie oder Ihre Kanzlei sie bis zum Konto in Odoo zurückverfolgen können.
Bei verdeckten Gewinnausschüttungen, Anteilseignerwechseln mit Verlustvortrag, Beteiligungserträgen oder Organkreisen hängen die Zahlen an rechtlichen Entscheidungen. Hier lohnt die Steuerberatung, die über einen eigenen Zugang dieselben Zahlen sieht. Die Software ersetzt keine steuerliche Beratung; was sie nicht direkt übermittelt, nennt die Erklärungsseite mit Grund.
Häufige Fragen
Gibt es in Odoo eine Körperschaftsteuererklärung für Deutschland?
Laut Odoo-Dokumentation nicht. Die deutsche Lokalisierung beschreibt die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit ELSTER-Anbindung, die Zusammenfassende Meldung und Intrastat. Die allgemeine Erklärungsart „Annual Closing: Corporate Tax“ in Odoo 19 ist für Deutschland nicht beschrieben. Die Körperschaftsteuererklärung entsteht deshalb bei der Steuerberatung oder hier aus Ihrer Odoo-Saldenliste.
Warum wird die gebuchte Körperschaftsteuer wieder hinzugerechnet?
Die Steuern vom Einkommen und der Solidaritätszuschlag sind nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbar. Odoo bucht sie als Aufwand, deshalb mindern sie den Jahresüberschuss; für das zu versteuernde Einkommen werden sie wieder hinzugerechnet. Dasselbe gilt für die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG.
Erkennt die Software nicht abzugsfähige Aufwendungen in einem eigenen Odoo-Kontenplan?
Ja, über die Kontobezeichnung, sofern das Konto im Abschluss einem GuV-Posten zugeordnet ist. Ein Konto namens „Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten“ wird so erkannt wie 4654 im SKR03. Bestands- und Personenkonten schließt die Regel aus, damit etwa eine Gewerbesteuerrückstellung nicht als Aufwand zählt.
Was passiert mit Bewirtungskosten, die ich in Odoo nicht aufgeteilt habe?
Dann schlägt die Software 30 % des Saldos auf dem Bewirtungskonto als nicht abziehbar vor, gekennzeichnet als Annahme. Sie bestätigen oder ändern den Wert. Haben Sie teilweise schon 70/30 aufgeteilt, setzt sie die 30 % nur auf den Rest an, der nicht aufgeteilt gebucht wurde.
Woher kommt der Verlustvortrag?
Aus dem letzten Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags (§ 10d Abs. 4 EStG). In der Odoo-Buchhaltung steht er nicht, weil er ein steuerlicher und kein handelsrechtlicher Wert ist. Die Erklärung hier übernimmt ihn aus dem Bescheid und schreibt ihn fort.
Darf ich die Körperschaftsteuer-Rückstellung erst nach der Erklärung buchen?
Ja. Weil Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag das Einkommen nicht mindern, ergibt die Erklärung mit und ohne Rückstellung dasselbe Einkommen. Üblich ist deshalb: Erklärung rechnen, Rückstellung als Abschlussbuchung hier eintragen, dieselbe Buchung zum 31. Dezember in Odoo nachziehen und erst dann sperren.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- Odoo-Dokumentation 19.0: Deutschland (Berichte, ELSTER nur für die Voranmeldung) — abgerufen am 01.11.2026
- Odoo-Dokumentation 19.0: Tax return (Erklärungsarten, Annual Closing: Corporate Tax) — abgerufen am 01.11.2026
- Odoo-Quelltext 19.0: Kontenvorlage SKR03 (l10n_de) — abgerufen am 01.11.2026
- Odoo-Quelltext 19.0: Kontenvorlage SKR04 (l10n_de) — abgerufen am 01.11.2026
- § 10 KStG (nicht abziehbare Aufwendungen) — abgerufen am 01.11.2026
- § 8 KStG (Einkommen, verdeckte Gewinnausschüttung) — abgerufen am 01.11.2026
- § 23 KStG (Steuersatz) — abgerufen am 01.11.2026
- § 4 EStG (Abs. 5 und 5b) — abgerufen am 01.11.2026
- § 10d EStG (Verlustabzug) — abgerufen am 01.11.2026
- § 52 EStG (Abs. 18b: Anwendung § 10d ab 2024) — abgerufen am 01.11.2026
- § 4 SolZG (Zuschlagsatz 5,5 %) — abgerufen am 01.11.2026
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