Rumpfgeschäftsjahr und Eröffnungsbilanz
Das erste Geschäftsjahr ist oft kein volles Jahr – das hat Auswirkungen auf Fristen und Darstellung.
Rumpfgeschaeftsjahr
Eroeffnungsbilanz
Besonderheiten beim ersten Jahresabschluss
Diese Punkte unterscheiden den ersten Jahresabschluss von den Folgejahren.
Kein Vorjahresvergleich: Im ersten Geschäftsjahr entfällt die Vorjahresspalte in Bilanz und GuV.
Gründungskosten: Notarkosten, Handelsregistereintragung und Stammkapitaleinlage müssen korrekt verbucht werden.
Stammkapital: Das gezeichnete Kapital und die tatsächlich geleistete Einlage müssen übereinstimmen.
Größenklasse: Die meisten Neugründungen fallen als Kleinstkapitalgesellschaft unter die vereinfachten Regeln.
Offenlegungspflicht: Auch für ein kurzes Rumpfgeschäftsjahr besteht die volle Offenlegungspflicht.
Schritt für Schritt zum ersten Jahresabschluss
Buchhaltung abschließen
Jahresabschluss erstellen
Offenlegen
Ihr nächster Schritt: Erstes Geschäftsjahr
Ersten Jahresabschluss erstellen
Beginn und Ende des ersten Geschäftsjahres legen Sie selbst fest, auch kürzer als zwölf Monate. Daraus entsteht der erste Jahresabschluss, ohne Vorjahreszahlen. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss ist kostenlos, einmal je Konto.
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Eröffnungsbilanz ans Finanzamt übermitteln
Nach der Gründung oder beim Wechsel zur Bilanzierung geht auch die Eröffnungsbilanz elektronisch ans Finanzamt.
Bei Eröffnung des Betriebs gilt die elektronische Übermittlung nach § 5b Abs. 1 Satz 4 EStG auch für die Eröffnungsbilanz, als eigener E-Bilanz-Datensatz zum Eröffnungstag. Mit Jahresabschluss.io erfassen Sie die Konten, prüfen die Datei amtlich und übermitteln sie direkt: einzeln 20 €, mit der E-Bilanz des Wirtschaftsjahres ohne Aufpreis.