# Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22: Schema für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften mit durchgerechnetem Beispiel

Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzerneigenkapitalspiegel-drs-22

Stand: 2026-10-23

Der Konzerneigenkapitalspiegel zeigt, wie sich jeder Posten des Konzerneigenkapitals vom Vorjahresstichtag bis zum Abschlussstichtag entwickelt hat. Diese Seite erklärt das Schema des DRS 22 für eine Kapitalgesellschaft und für eine Personenhandelsgesellschaft als Mutter und rechnet ein Geschäftsjahr mit Minderheiten, Ausschüttungen und einer Schweizer Tochter vollständig durch.

## Kurzantwort

Der Konzerneigenkapitalspiegel ist nach § 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses und zeigt Anfangsbestand, Veränderungen und Endbestand jedes Postens des Konzerneigenkapitals. DRS 22 gibt das Schema vor: Anlage 1 für eine Kapitalgesellschaft als Mutter, Anlage 2 für eine Personenhandelsgesellschaft wie die GmbH & Co. KG. Das Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens steht getrennt von den nicht beherrschenden Anteilen, Veränderungen werden unsaldiert gezeigt, und jede Spalte muss sich mit der Konzernbilanz abstimmen lassen. Den Spiegel des Vorjahres empfiehlt DRS 22 in Tz. 21, verlangt ihn aber nicht.

## Pflicht, Standard und Grundregeln

- Die Struktur richtet sich stets nach der Rechtsform des Mutterunternehmens (Tz. 11): Anlage 1 für Kapitalgesellschaften, Anlage 2 für Personenhandelsgesellschaften (Tz. 10). Posten ohne Betrag dürfen entfallen, wenn auch im Vorjahr keiner auszuweisen war (§ 265 Abs. 8 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB).
- Das Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens wird getrennt von dem anderer Gesellschafter fortgeschrieben (Tz. 13). Für die nicht beherrschenden Anteile empfiehlt DRS 22 eigene Spalten für Ergebnisanteil und Währungsdifferenz (Tz. 14).
- Jede Spalte muss mit dem entsprechenden Posten der Konzernbilanz abstimmbar sein, die Zeile Konzernjahresüberschuss mit dem Jahresüberschuss der Konzern-GuV (Tz. 15).
- Veränderungen werden unsaldiert gezeigt (Tz. 19); Änderungen des Konsolidierungskreises stehen in einer eigenen Zeile (Tz. 58). Zusätzliche Eigenkapitalposten wie Genussrechtskapital werden mit ihrer Bilanzbezeichnung übernommen (Tz. 18).
- Den Spiegel des Vorjahres empfiehlt DRS 22 zusätzlich (Tz. 21); verlangt ist nur das Berichtsjahr. Auch die Anlagen des Standards zeigen bewusst keine Vorjahresbeträge (Tz. 67).

§ 297 Abs. 1 HGB zählt den Eigenkapitalspiegel zu den Bestandteilen des Konzernabschlusses; wie er aussieht, regelt DRS 22 (BAnz AT 23.02.2016 B1, Tz. 5 geändert 2017). Wer ihn beachtet, kann sich auf die gesetzliche Vermutung stützen, die Konzern-GoB eingehalten zu haben (§ 342q Abs. 2 HGB). DRS 22 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, und hat DRS 7 abgelöst.

## Die Spalten nach Anlage 1 und Anlage 2

Spalten des Konzerneigenkapitalspiegels nach DRS 22

| Spaltengruppe | Anlage 1: Kapitalgesellschaft als Mutter | Anlage 2: Personenhandelsgesellschaft als Mutter |
| --- | --- | --- |
| Kapital | gezeichnetes Kapital, eigene Anteile und nicht eingeforderte ausstehende Einlagen, jeweils nach Stamm- und Vorzugsaktien; zusammen das korrigierte gezeichnete Kapital | Kapitalanteile und nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
| Kapitalrücklage | nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB und nach Nr. 4 HGB | Kapitalrücklage gemäß Gesellschaftsvertrag |
| Gewinnrücklagen | gesetzliche Rücklage, Rücklage nach § 272 Abs. 4 HGB, satzungsmäßige Rücklagen, andere Gewinnrücklagen | Rücklage gemäß Gesellschaftsvertrag, sonstige Gewinnrücklagen |
| Weitere Spalten der Mutter | Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist | dieselben drei Spalten |
| Zwischensumme | Eigenkapital des Mutterunternehmens | Eigenkapital des Mutterunternehmens |
| Nicht beherrschende Anteile | vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und Jahresergebnis, darauf entfallende Eigenkapitaldifferenz, darauf entfallende Gewinne/Verluste, Summe | wie Anlage 1 |
| Gesamtsumme | Konzerneigenkapital | Konzerneigenkapital |

## Die Zeilen: welche Veränderungen gezeigt werden

Weitere Zeilen und Spalten sind zulässig; DRS 22 Tz. 18 verweist dafür auf § 265 Abs. 5 HGB.

Zeilen des Konzerneigenkapitalspiegels nach DRS 22

| Zeile | Anlage 1 | Anlage 2 | Inhalt |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand am Vorjahresstichtag | ja | ja | Endbestand laut Konzernbilanz des Vorjahres |
| Kapitalerhöhung/-herabsetzung: Ausgabe von Anteilen, Erwerb/Veräußerung eigener Anteile, Einziehung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | ja | — | Kapitalmaßnahmen der Mutter |
| Erhöhung/Herabsetzung der Kapitalanteile | — | ja | Veränderung der Kapitalanteile der Gesellschafter |
| Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen | ja | ja |  |
| Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital | — | ja | Gewinnanteile, die zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden |
| Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen | ja | ja | Umbuchung zwischen Ergebnis und Rücklagen |
| Ausschüttung | ja | — | Dividenden der Mutter und an andere Gesellschafter von Töchtern |
| Währungsumrechnung | ja | ja | Veränderung der Eigenkapitaldifferenz, getrennt für Mutter und Minderheiten |
| Sonstige Veränderungen | ja | ja | z. B. Auf- und Abstockung ohne Statuswechsel, Korrekturen der Erwerbsbilanzierung (Tz. 55) |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | ja | ja | erfolgsneutrale Effekte aus Erst-, Ent- und Übergangskonsolidierung (Tz. 59) |
| Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | ja | ja | Ergebnis laut Konzern-GuV, aufgeteilt auf Mutter und Minderheiten |
| Stand am Abschlussstichtag | ja | ja | muss der Konzernbilanz entsprechen |

## Besonderheiten bei einer GmbH & Co. KG als Mutter

Bei einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB besteht das Eigenkapital nach § 264c Abs. 2 HGB aus Kapitalanteilen, Rücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresergebnis. Die Kapitalanteile und — sofern die bedungene Einlage erreicht ist — die Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten stehen im Konzernabschluss in derselben Höhe wie im Jahresabschluss der Mutter (Tz. 23).

Liegt das Konzernergebnis über dem Ergebnis der Mutter, empfiehlt DRS 22, den Unterschied in die sonstigen Konzerngewinnrücklagen einzustellen. Liegt es darunter, wird der Unterschied zunächst mit diesen Rücklagen verrechnet und ein verbleibender Betrag in einem gesonderten Posten innerhalb des Konzerneigenkapitals gezeigt (Tz. 24). Ist das Konzerneigenkapital wegen Verlusten von Töchtern insgesamt negativ, steht der Betrag auf der Aktivseite als „Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (Tz. 25).

## Das Beispiel: Ausgangslage

Frei gewählte Zahlen in Euro für das Geschäftsjahr 2025.

- Mutter ist die M GmbH. Sie hält seit Jahren 90 % an der T GmbH und hat am 31.12.2024 80 % an der S AG mit Sitz in der Schweiz erworben; Buch- und Zeitwerte der S AG stimmten überein.
- Konzerneigenkapital am 31.12.2024: gezeichnetes Kapital 2.000.000 €, Kapitalrücklage 500.000 €, andere Gewinnrücklagen 1.800.000 €, Konzernjahresüberschuss 2024 der Mutter 600.000 €, nicht beherrschende Anteile 390.000 € (150.000 € an der T und 240.000 € an der S AG, also 20 % ihres Reinvermögens von 1.200.000 €).
- Die M schüttet 250.000 € aus dem Vorjahresergebnis aus und stellt die übrigen 350.000 € in die anderen Gewinnrücklagen ein.
- Die T schüttet 200.000 € aus: 180.000 € an die M, die im Konzern eliminiert werden, und 20.000 € an den Minderheitsgesellschafter. Die S AG schüttet nichts aus.
- Konzernjahresüberschuss 2025 laut Konzern-GuV: 900.000 €. Darin stecken der Jahresüberschuss der T von 320.000 € und der umgerechnete Jahresüberschuss der S AG von 240.000 €.

## Die Währungsdifferenz der Schweizer Tochter

Modifizierte Stichtagskursmethode nach § 308a HGB; die Kurse in Franken je Euro sind Annahmen.

Die Differenz hat zwei Ursachen: 50.000 € entfallen auf das Anfangsvermögen (1.200.000 CHF zum Kurs 0,96 statt 1,00), 3.750 € auf das Jahresergebnis (234.000 CHF zum Stichtagskurs 0,96 statt zum Durchschnittskurs 0,975). Nach § 308a Satz 3 HGB steht sie innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen; aufgelöst wird sie erst, wenn die Tochter ganz oder teilweise ausscheidet.

Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung der S AG 2025

| Schritt | Rechnung | € |
| --- | --- | --- |
| Reinvermögen 31.12.2024 | 1.200.000 CHF zum Kurs 1,00 bei Erstkonsolidierung | 1.200.000 |
| Jahresüberschuss 2025 in der Konzern-GuV | 234.000 CHF zum Durchschnittskurs 0,975 | 240.000 |
| Eigenkapital zu historischen Kursen | 1.200.000 + 240.000 | 1.440.000 |
| Reinvermögen 31.12.2025 in der Konzernbilanz | 1.434.000 CHF zum Stichtagskurs 0,96 | 1.493.750 |
| Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | 1.493.750 − 1.440.000 | 53.750 |
| davon Gesellschafter der M | 80 % | 43.000 |
| davon nicht beherrschende Anteile | 20 % | 10.750 |

## Der Konzerneigenkapitalspiegel 2025

Zur besseren Lesbarkeit gedreht: Im Schema stehen die Posten als Spalten und die Veränderungen als Zeilen. Posten ohne Betrag sind weggelassen.

Nichts wird saldiert: Die Ausschüttung der Mutter und die an den Minderheitsgesellschafter der T stehen getrennt, und die Einstellung in die Gewinnrücklagen erscheint, obwohl sie das Konzerneigenkapital insgesamt nicht verändert. Die 180.000 € der T an die M fehlen, weil sie den Konzern nicht verlassen. Im Eröffnungsstand sind die nicht beherrschenden Anteile in einer Summe erfasst; Ergebnisanteil und Währungsdifferenz des Jahres stehen in eigenen Spalten, wie Tz. 14 empfiehlt. Im Spiegel für 2024 wären die 240.000 € der Minderheit an der S AG in der Zeile Änderungen des Konsolidierungskreises erschienen (Tz. 58, 59).

Konzerneigenkapitalspiegel der M-Gruppe 2025 (€)

| Posten | Stand 31.12.2024 | Ausschüttung | Einstellung in Gewinnrücklagen | Währungsumrechnung | Konzernjahresüberschuss | Stand 31.12.2025 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 2.000.000 |  |  |  |  | 2.000.000 |
| Kapitalrücklage | 500.000 |  |  |  |  | 500.000 |
| Andere Gewinnrücklagen | 1.800.000 |  | 350.000 |  |  | 2.150.000 |
| Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | 0 |  |  | 43.000 |  | 43.000 |
| Konzernjahresüberschuss, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist | 600.000 | −250.000 | −350.000 |  | 820.000 | 820.000 |
| Eigenkapital des Mutterunternehmens | 4.900.000 | −250.000 | 0 | 43.000 | 820.000 | 5.513.000 |
| Nicht beherrschende Anteile vor Währungsdifferenz und Jahresergebnis | 390.000 | −20.000 |  |  |  | 370.000 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Währungsdifferenz | 0 |  |  | 10.750 |  | 10.750 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne | 0 |  |  |  | 80.000 | 80.000 |
| Nicht beherrschende Anteile gesamt | 390.000 | −20.000 | 0 | 10.750 | 80.000 | 460.750 |
| Konzerneigenkapital | 5.290.000 | −270.000 | 0 | 53.750 | 900.000 | 5.973.750 |

## Abstimmung mit Konzernbilanz und Konzern-GuV

- Eigenkapital der Konzernbilanz zum 31.12.2025: gezeichnetes Kapital 2.000.000 €, Kapitalrücklage 500.000 €, andere Gewinnrücklagen 2.150.000 €, Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 43.000 €, Konzernjahresüberschuss 820.000 €, nicht beherrschende Anteile 460.750 € — zusammen 5.973.750 €, wie die letzte Spalte des Spiegels.
- Konzern-GuV 2025: Jahresüberschuss 900.000 €, danach gesondert der Anteil der nicht beherrschenden Gesellschafter von 80.000 € (§ 307 Abs. 2 HGB); auf die Gesellschafter der M entfallen 820.000 €. Die Zeile Konzernjahresüberschuss im Spiegel zeigt dieselben Beträge (Tz. 15).
- Ergebnisanteil der Minderheiten: 10 % von 320.000 € bei der T sind 32.000 €, 20 % von 240.000 € bei der S AG sind 48.000 €, zusammen 80.000 €.
- Der Minderheitenanteil an der Währungsdifferenz von 10.750 € steckt im Bilanzposten nicht beherrschende Anteile; als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung erscheint nur der Anteil der Mutter.
- Probe: 5.290.000 € − 270.000 € Ausschüttungen + 53.750 € Währungsdifferenz + 900.000 € Jahresüberschuss = 5.973.750 €.
- Empfohlen sind ergänzende Angaben zu ausschüttbaren und gesperrten Beträgen, unter dem Spiegel oder im Konzernanhang (Tz. 60, 61).

## Was veröffentlichte Konzerneigenkapitalspiegel zeigen

Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026.

- 37 der 43 Eigenkapitalspiegel zeigen die Entwicklung über zwei Geschäftsjahre, wie es DRS 22 Tz. 21 empfiehlt.
- 36 der 43 gehören zu einer Personenhandelsgesellschaft als Mutter, meist einer GmbH & Co. KG — in dieser Gruppe ist das Schema der Anlage 2 der Regelfall.
- 32 dieser 36 Spiegel führen eine Spalte für die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung, 30 eine Spalte für nicht beherrschende Anteile.

Grundlage sind Konzernabschlüsse großer Familien- und Mittelstandsgruppen, überwiegend der Geschäftsjahre 2022 bis 2025; 43 davon enthalten einen Eigenkapitalspiegel.

## So geht es mit konzernabschluss.io

- Spiegel über zwei Geschäftsjahre, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist — beim ersten Konzernabschluss auf der Plattform nur das Berichtsjahr (DRS 22 Tz. 21 empfiehlt den Vorjahresspiegel)
- Töchter in fremder Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode mit Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital; Abschlusszahlen und Kurse geben Sie ein, eine Kursquelle enthält die Software nicht
- Ist eine KG Mutter, zeigt die Konzernbilanz das Eigenkapital nach § 264c HGB
- Konzernabschluss einmalig 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß) je Konzern-Geschäftsjahr, das Werkzeug für dieses Geschäftsjahr inklusive; Einrichtung kostenlos

konzernabschluss.io erstellt den Konzerneigenkapitalspiegel nach dem Schema des DRS 22; die Konzernzahlen dafür liefert das Modul Konsolidierung.

## Häufige Fragen

### Ist der Konzerneigenkapitalspiegel Pflicht?

Ja. § 297 Abs. 1 HGB zählt ihn zu den Bestandteilen jedes HGB-Konzernabschlusses. Sein Aufbau richtet sich nach DRS 22; wer ihn beachtet, für den gilt die Vermutung ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 2 HGB).

### Muss der Konzerneigenkapitalspiegel ein Vorjahr zeigen?

Nein. DRS 22 empfiehlt in Tz. 21, neben dem Spiegel für das Berichtsjahr auch den des Vorjahres aufzustellen; verlangt wird nur das Berichtsjahr. § 265 Abs. 2 HGB nennt Vorjahresbeträge ausdrücklich nur für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

### Was sind nicht beherrschende Anteile im Eigenkapitalspiegel?

Der Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital einbezogener Töchter. Er steht nach § 307 Abs. 1 HGB gesondert im Konzerneigenkapital und wird im Spiegel getrennt vom Eigenkapital der Mutter fortgeschrieben — mit Ausschüttungen an die Minderheit, ihrem Anteil an der Währungsdifferenz und ihrem Ergebnisanteil.

### Wo steht die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung?

In der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals nach den Rücklagen (§ 308a Satz 3 HGB), im Spiegel in einer eigenen Spalte. Der Anteil der Minderheiten wird nach dem Schema des DRS 22 bei den nicht beherrschenden Anteilen gezeigt. Scheidet die Tochter aus, wird der Posten insoweit erfolgswirksam aufgelöst.

### Erscheint die Ausschüttung einer Tochter an die Mutter im Eigenkapitalspiegel?

Nein. Sie bleibt im Konzern und wird bei der Konsolidierung eliminiert. Im Spiegel steht nur, was an die Gesellschafter der Mutter und an andere Gesellschafter der Töchter fließt — im Beispiel 250.000 € und 20.000 €.

### Wie sieht der Konzerneigenkapitalspiegel einer GmbH & Co. KG aus?

Er folgt Anlage 2 des DRS 22: Kapitalanteile statt gezeichnetem Kapital, Rücklagen nach dem Gesellschaftsvertrag und eine eigene Zeile für Gewinnanteile, die auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital gutgeschrieben werden. Die Kapitalanteile entsprechen denen im Jahresabschluss der Mutter (Tz. 23).

## Quellen und Rechtsstand

- [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Eigenkapitalspiegel als Bestandteil des Konzernabschlusses
- [§ 307 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__307.html) — Nicht beherrschende Anteile in Konzernbilanz und Konzern-GuV
- [§ 308a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__308a.html) — Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
- [§ 264c HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264c.html) — Eigenkapital von Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a
- [DRS 22 Konzerneigenkapital (BAnz AT 23.02.2016 B1)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/1nlgqbWQSDsbcFhYIYm/content/1nlgqbWQSDsbcFhYIYm/BAnz%20AT%2023.02.2016%20B1.pdf) — Schema nach Anlage 1 und 2, Tz. 10 bis 25
- [DRSC: DRS 22](https://www.drsc.de/verlautbarungen/drs-22/) — Fassung und Änderungshistorie

## Weiterführende Seiten

- [Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernkapitalflussrechnung-drs-21)
- [Währungsumrechnung nach § 308a HGB](https://konzernabschluss.io/ratgeber/waehrungsumrechnung-308a)
- [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel)
- [Konzernabschluss am Beispiel durchgerechnet](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-beispiel)

## Konzerneigenkapitalspiegel nach dem Schema des DRS 22

Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22, Kapitalflussrechnung, Konzernbilanz und Konzern-GuV — einmalig 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, Abrechnung per Rechnung. Die Einrichtung ist kostenlos.

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[Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/)
