# Kosten für den Konzernabschluss: was intern, bei Erstellung, Prüfung und Offenlegung anfällt

Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-kosten

Stand: 2026-10-22

Wer erstmals einen Konzernabschluss aufstellen muss, fragt nach dem Budget. Eine Pauschale gibt es nicht, wohl aber klar abgrenzbare Kostenbausteine — von der Arbeitszeit in der eigenen Buchhaltung bis zu den Gebühren des Unternehmensregisters. Diese Seite ordnet die Bausteine und zeigt, welche Beträge gesetzlich feststehen.

## Kurzantwort

Die Kosten für einen Konzernabschluss nach HGB setzen sich aus vier Bausteinen zusammen: interner Arbeitszeit, der Erstellung (intern, mit Software oder durch eine Kanzlei), der vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach § 316 Abs. 2 HGB und der Offenlegung. Gesetzlich fest steht nur die Registergebühr: 330 € für einen Konzernabschluss im XML-Format (Nr. 1426 KV JVKostG). Alles andere hängt von Zahl und Art der Töchter, der Qualität der Einzelabschlüsse und dem gewählten Weg ab. Wer zu spät offenlegt, riskiert zusätzlich Ordnungsgelder von 2.500 € bis 25.000 € je Festsetzung.

## Die Kostenbausteine im Überblick

Kostenbausteine eines HGB-Konzernabschlusses

| Baustein | Was anfällt | Rechtsgrundlage | Betrag gesetzlich festgelegt? |
| --- | --- | --- | --- |
| Interne Vorbereitung | Abschlüsse der Töchter beschaffen und anpassen, Innenbeziehungen abstimmen | § 294 Abs. 3, §§ 300, 303 bis 305, 308 HGB | nein |
| Erstellung | Konsolidierung, alle Bestandteile des Konzernabschlusses, Konzernlagebericht | §§ 297, 313 bis 315 HGB | nein |
| Abschlussprüfung | Prüfung einschließlich der einbezogenen Abschlüsse | § 316 Abs. 2, § 317 Abs. 3 HGB | nein, nach Vereinbarung |
| Offenlegung | Einstellung in das Unternehmensregister | Nr. 1426 KV JVKostG | ja: 330 € (XML), 550 € (ESEF) |
| Versäumnis | Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz | § 335 HGB | ja: 2.500 € bis 25.000 € je Festsetzung |

## Interne Arbeitszeit: wo der Aufwand entsteht

- viele Töchter oder mehrere Beteiligungsstufen
- Töchter mit einem Stichtag, der über drei Monate vor dem des Konzerns liegt: Sie brauchen einen Zwischenabschluss (§ 299 Abs. 2 HGB)
- Töchter, die in fremder Währung bilanzieren (§ 308a HGB)
- viel Liefer- und Leistungsverkehr innerhalb der Gruppe
- Kauf oder Verkauf von Beteiligungen im Geschäftsjahr
- der erste Konzernabschluss, für den die Erstkonsolidierungen aufzubereiten sind (§ 301 Abs. 2 HGB)

Der größte Posten steht in keiner Rechnung: die Arbeitszeit in Mutter und Töchtern. Die Töchter reichen ihre Abschlüsse ein, die Mutter kann alle nötigen Aufklärungen verlangen (§ 294 Abs. 3 HGB), und jeder Einzelabschluss wird an ihre Bewertungsmethoden angepasst (Handelsbilanz II, § 300 Abs. 2, § 308 HGB). Danach werden konzerninterne Forderungen, Schulden, Umsätze und Zwischengewinne weggelassen (§§ 303 bis 305 HGB). Passen die Salden beider Seiten nicht, beginnt die Suche nach der Ursache, oft erst nach dem Stichtag.

## Erstellung: drei Wege

### Selbst mit Tabellenkalkulation

Machbar bei wenigen Gesellschaften ohne Fremdwährung. Der Aufwand liegt in der Pflege der Formeln und in der Nachvollziehbarkeit für den Prüfer; Anhang und Lagebericht entstehen von Hand.

### Mit Konsolidierungssoftware

Die eigene Buchhaltung bleibt verantwortlich, die Software übernimmt Rechenwerk und Dokumentation. Zu den Kosten zählen auch Einrichtung, Datenübernahme und Einarbeitung.

### Mit einer Kanzlei

Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien erstellen Konzernabschlüsse als Dienstleistung, oft zusammen mit den Einzelabschlüssen. Das Honorar richtet sich nach Vereinbarung; ein früh abgestimmter Zeitplan hilft beiden Seiten.

Wichtig für die Planung: Wer an der Aufstellung mitgewirkt hat, darf den Konzernabschluss nicht prüfen (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a HGB, für den Konzern über Abs. 5). Erstellt eine Wirtschaftsprüfungskanzlei, prüft also eine andere.

## Abschlussprüfung: Pflicht mit eigenem Auftrag

Jeder Konzernabschluss einer Kapitalgesellschaft muss samt Konzernlagebericht geprüft werden, sonst kann ihn das zuständige Organ nicht billigen (§ 316 Abs. 2 HGB). Den Prüfer wählen die Gesellschafter der Mutter; wählen sie keinen anderen, gilt der Prüfer ihres Jahresabschlusses als bestellt (§ 318 Abs. 1 und 2 HGB). Er prüft auch die einbezogenen Jahresabschlüsse und die Anpassungen für die Konsolidierung (§ 317 Abs. 3 HGB).

Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Prüfer; es gehört weder zu einer Software noch zu einer Erstellungsleistung. Gut vorbereitete Unterlagen verkürzen die Prüfung. Einen Anhaltspunkt geben offengelegte Konzernabschlüsse anderer Gruppen: Das Honorar des Konzernabschlussprüfers steht aufgeschlüsselt im Konzernanhang (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB).

## Offenlegung: die Gebühren des Unternehmensregisters

Für die Einstellung eines Konzernabschlusses gelten feste Gebühren (Nr. 1426 KV JVKostG): 330 € für Unterlagen im XML-Format, 550 € im ESEF-Format nach § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB, das nur Inlandsemittenten vorgeschrieben ist. Werden die Unterlagen vor der Einstellung ergänzt oder geändert, steigt die Gebühr um 50 Prozent, im XML-Fall auf 495 €. Soll die Offenlegung zugleich Töchter nach § 264 Abs. 3 oder § 264b HGB befreien, kommen für dieses Verfahren 30 € hinzu (Nr. 1428 KV JVKostG).

## Was Versäumnisse kosten

Ist der Konzernabschluss ein Jahr nach dem Stichtag nicht offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Organmitglieder ein, auch gegen die Gesellschaft (§ 335 Abs. 1 HGB). Angedroht werden 2.500 € bis 25.000 € mit sechs Wochen Nachfrist; geschieht nichts, folgen Festsetzung und neue Androhung. Die Verfahrenskosten werden schon mit der Androhung auferlegt (§ 335 Abs. 3 Satz 2 HGB): 100 € je Person, für jede weitere Festsetzung erneut 100 € (Nr. 1210, 1211 KV JVKostG). Wer erst nach der Nachfrist offenlegt, erhält eine Herabsetzung, zahlt aber grundsätzlich ein Ordnungsgeld (§ 335 Abs. 4 Satz 2 HGB). Ein noch nicht erteilter Prüfauftrag stoppt das Verfahren nicht.

## Steuerliche Behandlung: ein Urteil zu Personengesellschaften

Das Finanzgericht Münster hat für eine Personengesellschaft, die alle Anteile an einer GmbH hielt, entschieden: Die Kosten ihrer Konzernabschlüsse hängen mit den teilweise steuerfreien Dividenden und Veräußerungsgewinnen zusammen und sind nur zu 60 Prozent abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG; Gerichtsbescheid vom 01.04.2020, 8 K 1989/19 F, rechtskräftig). Die Aufstellungspflicht ändert daran nichts, weil sie selbst auf dem beherrschenden Einfluss beruht. Für eine Kapitalgesellschaft als Mutter gelten andere Vorschriften (§ 8b KStG); die Einordnung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung.

## Die Bruttomethode rechnen: zwei Beispiele

Bei der Bruttomethode (§ 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB) werden Bilanzsummen, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer von Mutter und allen einzubeziehenden Töchtern ohne Konsolidierung addiert. Grenzen: 30.000.000 € Bilanzsumme, 60.000.000 € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Ein Wert genau auf der Grenze überschreitet sie nicht. Die Zahlen sind frei gewählt.

Zwei Gruppen aus je einer Mutter und zwei Töchtern

| Merkmal | Gruppe A | Gruppe B | Grenze |
| --- | --- | --- | --- |
| Bilanzsummen | 12,0 + 18,5 + 9,5 = 40,0 Mio. € | 10,0 + 14,0 + 9,0 = 33,0 Mio. € | 30 Mio. € |
| Umsatzerlöse | 8 + 31 + 17 = 56 Mio. € | 6 + 30 + 22 = 58 Mio. € | 60 Mio. € |
| Arbeitnehmer | 20 + 190 + 75 = 285 | 15 + 140 + 80 = 235 | 250 |
| Überschritten | 2 Grenzen | 1 Grenze | — |

## So geht es mit konzernabschluss.io

- 7.500 € für einen mittelgroßen, 12.500 € für einen großen Konzern. Groß heißt: Am Stichtag sind mindestens zwei der drei Grenzen der Bruttomethode des § 293 HGB überschritten. Das ist eine Preisstufe, keine gesetzliche Größenklasse.
- Nach der Tabelle oben zahlt Gruppe A 12.500 €, Gruppe B 7.500 €.
- Das Abonnement der Konsolidierung für 250 € pro Monat brauchen Sie nur für unterjährige Arbeit. Konsolidiert Gruppe A zusätzlich drei Monate unterjährig, sind es 12.500 € + 3 × 250 € = 13.250 €.
- Die Layout-XML für das Unternehmensregister laden Sie herunter und reichen sie selbst ein.
- Nicht enthalten: die Abschlussprüfung, IFRS-Konzernabschlüsse nach § 315e HGB und Konzerne nach dem Publizitätsgesetz.

Bei konzernabschluss.io zahlen Sie für den fertigen gesetzlichen Konzernabschluss einen festen Betrag je Konzern-Geschäftsjahr, abgerechnet per Rechnung. Die Einrichtung ist kostenlos, das Konsolidierungswerkzeug für dieses Geschäftsjahr ist enthalten.

## Häufige Fragen

### Was kostet ein Konzernabschluss?

Einen Pauschalbetrag gibt es nicht. Gesetzlich fest stehen nur die Registergebühren, 330 € im XML-Format. Alles andere hängt vor allem von Zahl und Art der Töchter ab. Bei konzernabschluss.io kostet der fertige Konzernabschluss 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, ohne Prüfung.

### Ist die Abschlussprüfung im Preis enthalten?

Nein, weder bei einer Software noch bei einer Erstellung. Die Prüfung ist eine eigene Pflichtleistung eines Abschlussprüfers (§ 316 Abs. 2 HGB), den die Gesellschafter der Mutter wählen.

### Welche Gebühr verlangt das Unternehmensregister für einen Konzernabschluss?

330 € für Unterlagen im XML-Format und 550 € im ESEF-Format (Nr. 1426 KV JVKostG). Werden die Unterlagen vor der Einstellung ergänzt oder geändert, erhöht sich die Gebühr um 50 Prozent.

### Was kostet eine verspätete Offenlegung?

Ein angedrohtes Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € mit sechs Wochen Nachfrist (§ 335 HGB), dazu 100 € Verfahrensgebühr je Person und je weiterer Festsetzung. Das Verfahren wiederholt sich, bis offengelegt ist.

### Sind die Kosten steuerlich abziehbar?

Das hängt von der Rechtsform ab. Bei einer Personengesellschaft mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen hat das Finanzgericht Münster nur 60 Prozent zugelassen (§ 3c Abs. 2 EStG; 8 K 1989/19 F). Für eine Kapitalgesellschaft als Mutter gilt § 8b KStG.

### Wann zahle ich bei konzernabschluss.io 12.500 € statt 7.500 €?

Wenn der Konzern am Stichtag mindestens zwei der drei Grenzen der Bruttomethode überschreitet: 30.000.000 € Bilanzsummen, 60.000.000 € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer (§ 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB). Sonst gilt der Preis von 7.500 €.

## Quellen und Rechtsstand

- [§ 316 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316.html) — Pflicht zur Prüfung, Abs. 2 für den Konzern
- [§ 293 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__293.html) — Grenzen der Brutto- und Nettomethode
- [§ 335 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html) — Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
- [JVKostG, Kostenverzeichnis](https://www.gesetze-im-internet.de/jvkostg/anlage.html) — Nr. 1210, 1211 Ordnungsgeldverfahren; Nr. 1426, 1428 Unternehmensregister
- [§ 319 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__319.html) — Ausschluss des Prüfers nach Mitwirkung an der Aufstellung
- [§ 3c EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html) — Teilabzugsverbot, Abs. 2

## Weiterführende Seiten

- [Konzernabschlusspflicht prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen)
- [Konzernabschluss offenlegen: Fristen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen)
- [Konsolidierungssoftware auswählen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungssoftware-auswahl)
- [Befreiung von Tochterunternehmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/befreiung-tochterunternehmen-264-abs-3)

## Der Konzernabschluss zum festen Preis

Einrichtung kostenlos, Abrechnung per Rechnung: 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, das Konsolidierungswerkzeug für dieses Jahr inklusive. Die Abschlussprüfung beauftragen Sie gesondert.

[Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register)

[Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/)
