# Konzernabschluss-Pflicht der Holding: wann eine Holding-GmbH oder GmbH & Co. KG einen Konzernabschluss aufstellen muss

Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/holding-konzernabschluss-pflicht

Stand: 2026-10-22

Wer Beteiligungen in einer Holding bündelt, fragt sich bald, ob damit ein Konzernabschluss fällig wird. Entscheidend sind Rechtsform, Sitz, Beherrschung und Größe der Gruppe, nicht das eigene Geschäft der Holding. Diese Seite prüft die Pflicht aus Sicht der Holding und rechnet zwei Fälle nach Brutto- und Nettomethode durch.

## Kurzantwort

Die Pflicht zum Konzernabschluss trifft eine Holding mit Sitz im Inland, die als Kapitalgesellschaft oder als GmbH & Co. KG im Sinn des § 264a HGB mindestens eine Tochter beherrschen kann, sofern keine Befreiung greift (§ 290 HGB). Ob die Holding selbst operativ tätig ist, spielt keine Rolle. Befreit ist sie vor allem, wenn die Gruppe an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei von drei Grenzen des § 293 HGB einhält — bei der Bruttomethode höchstens 30 Mio. € Bilanzsumme, 60 Mio. € Umsatz und 250 Beschäftigte, bei der Nettomethode 25 Mio. € und 50 Mio. € bei ebenfalls 250 Beschäftigten.

## Vier Prüfsteine aus Sicht der Holding

### Rechtsform

Erfasst sind Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie OHG und KG, bei denen keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar persönlich haftet (§ 264a Abs. 1 HGB), etwa die GmbH & Co. KG.

### Sitz im Inland

Nur Mutterunternehmen mit Sitz im Inland sind verpflichtet (§ 290 Abs. 1 HGB). Unter einer ausländischen Spitze kann eine deutsche Zwischenholding für ihren Teilkonzern Mutterunternehmen sein.

### Beherrschender Einfluss

Die Holding muss mindestens eine Tochter beherrschen können, etwa über die Mehrheit der Stimmrechte (§ 290 Abs. 2 HGB). 50 % der Stimmen sind keine Mehrheit; Beherrschung kann aber aus weiteren Rechten oder Vereinbarungen folgen.

### Keine Befreiung

Die Pflicht entfällt bei nur unwesentlichen Töchtern (§ 290 Abs. 5 HGB), bei einem befreienden übergeordneten Konzernabschluss (§§ 291, 292 HGB) oder nach den Größengrenzen des § 293 HGB.

## Holding ohne eigenes Geschäft: was zählt und was nicht

Für § 290 HGB ist gleich, ob die Holding selbst Waren verkauft oder nur Beteiligungen hält, und ebenso, was die Töchter tun: Auch eine Tochter-GmbH, die nur Immobilien verwaltet, ist Tochterunternehmen, wenn die Holding sie beherrscht. Eine Ausnahme für vermögensverwaltende Gesellschaften kennt nur das Publizitätsgesetz, und zwar für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute (§ 11 Abs. 5 PublG).

Die Bilanz der Holding besteht überwiegend aus Beteiligungsbuchwerten, die bei der Bruttomethode neben dem Vermögen der Töchter ein zweites Mal zählen. Ihre eigenen Umsatzerlöse sind dagegen oft gering, weil Beteiligungserträge und auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne in eigenen Posten der GuV stehen; Umlagen für Leistungen an die Töchter können dagegen Umsatzerlöse sein.

## Brutto- oder Nettomethode: die Schwellen des § 293 HGB

Die Bruttomethode addiert die Einzelabschlüsse, die Nettomethode misst nach Konsolidierung, also ohne Beteiligungsbuchwerte, konzerninterne Forderungen und Innenumsätze, dafür mit niedrigeren Grenzen. Die Arbeitnehmerzahl ändert sich durch die Konsolidierung nicht. Beschäftigt die Gruppe mehr als 250 Arbeitnehmer, müssen deshalb beide Geldgrößen derselben Methode eingehalten sein.

Die Werte gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen; für Geschäftsjahre ab 2023 durften sie freiwillig, aber nur insgesamt angewendet werden, also für Jahres- und Konzernabschluss einheitlich (Art. 93 EGHGB). Nach der Gesetzesbegründung gelten die neuen Werte auch für den vorhergehenden Stichtag (BT-Drs. 20/10428). Wer die Grenzen nur an einem der beiden Stichtage einhält, bleibt befreit, wenn er schon am vorhergehenden Stichtag befreit war (§ 293 Abs. 4 HGB).

## Rechenbeispiel 1: Holding mit zwei Töchtern — befreit

Beispielwerte in Mio. €, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Die H GmbH hält je 100 % an zwei Töchtern. Vereinfacht entsprechen die Beteiligungsbuchwerte dem Eigenkapital der Töchter.

Wegfall bei der Bilanzsumme: Beteiligungen 8,0 Mio. € und konzerninterne Forderungen 1,0 bzw. 1,2 Mio. €; bei den Umsatzerlösen: Umlagen 0,6 Mio. € und Lieferungen zwischen den Töchtern 2,8 bzw. 3,0 Mio. €.

Brutto liegt die Bilanzsumme an beiden Stichtagen über 30 Mio. €, vor allem wegen der doppelt gezählten Beteiligungen. Umsatzerlöse und Arbeitnehmer bleiben unter 60 Mio. € und 250. Zwei von drei Merkmalen sind an beiden Stichtagen eingehalten: Die H GmbH ist für 2026 nach § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB befreit. Netto ergibt sich dasselbe über Bilanzsumme und Arbeitnehmer.

Größenmerkmale der H-Gruppe an den Stichtagen 31.12.2025 und 31.12.2026

| Gesellschaft | Bilanzsumme 2025 | Bilanzsumme 2026 | Umsatz 2025 | Umsatz 2026 | Arbeitnehmer 2025 | Arbeitnehmer 2026 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| H GmbH (Holding) | 8,8 | 9,0 | 0,6 | 0,6 | 4 | 4 |
| T1 GmbH | 13,2 | 14,0 | 30,5 | 32,0 | 115 | 120 |
| T2 GmbH | 9,8 | 10,5 | 22,9 | 24,0 | 92 | 95 |
| Brutto (Summe) | 31,8 | 33,5 | 54,0 | 56,6 | 211 | 219 |
| Wegfall durch Konsolidierung | −9,0 | −9,2 | −3,4 | −3,6 | — | — |
| Netto (Konzern) | 22,8 | 24,3 | 50,6 | 53,0 | 211 | 219 |

## Rechenbeispiel 2: Holding mit drei Töchtern — pflichtig

Beispielwerte in Mio. €. Die P GmbH hält je 100 % an drei Töchtern; gleiche Vereinfachung wie in Beispiel 1.

Wegfall bei der Bilanzsumme: Beteiligungen 11,5 Mio. € und Forderungen 4,0 bzw. 4,5 Mio. €; bei den Umsatzerlösen: Umlagen 0,8 bzw. 0,9 Mio. € und Innenlieferungen 4,6 bzw. 5,0 Mio. €.

Brutto sind alle drei Grenzen an beiden Stichtagen überschritten. Netto bleibt nur die Bilanzsumme unter 25 Mio. €; ein Merkmal von dreien reicht nicht. Da die Voraussetzungen an keinem Stichtag erfüllt sind, hilft auch § 293 Abs. 4 HGB nicht. Die P GmbH stellt zum 31.12.2026 Konzernabschluss und Konzernlagebericht bis 31.05.2027 auf (§ 290 Abs. 1 HGB), lässt sie prüfen und legt sie bis 31.12.2027 offen.

Größenmerkmale der P-Gruppe an den Stichtagen 31.12.2025 und 31.12.2026

| Gesellschaft | Bilanzsumme 2025 | Bilanzsumme 2026 | Umsatz 2025 | Umsatz 2026 | Arbeitnehmer 2025 | Arbeitnehmer 2026 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| P GmbH (Holding) | 11,8 | 12,0 | 0,8 | 0,9 | 5 | 6 |
| T1 GmbH | 13,0 | 13,5 | 29,0 | 30,0 | 135 | 140 |
| T2 GmbH | 8,6 | 9,0 | 21,0 | 22,0 | 88 | 90 |
| T3 GmbH | 5,6 | 6,0 | 10,4 | 11,0 | 48 | 50 |
| Brutto (Summe) | 39,0 | 40,5 | 61,2 | 63,9 | 276 | 286 |
| Wegfall durch Konsolidierung | −15,5 | −16,0 | −5,4 | −5,9 | — | — |
| Netto (Konzern) | 23,5 | 24,5 | 55,8 | 58,0 | 276 | 286 |

## Sonderfälle in Holdingstrukturen

- Zwischenholding: Ist die Holding selbst Tochter eines Mutterunternehmens mit Sitz in EU oder EWR, kann dessen Konzernabschluss sie befreien, wenn er sie einbezieht, richtlinienkonform aufgestellt, geprüft und auf Deutsch oder Englisch offengelegt ist und ihr Anhang die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthält. Minderheiten mit 10 % (AG, KGaA) oder 20 % (GmbH) können das mit einem Antrag bis sechs Monate vor Ende des Konzerngeschäftsjahrs verhindern (§ 291 Abs. 3 HGB). Für Mütter außerhalb von EU und EWR gilt § 292 HGB.
- Natürliche Person an der Spitze: Hält ein Unternehmer mehrere Gesellschaften privat, gibt es kein Mutterunternehmen nach § 290 HGB und damit keinen Konzernabschluss nach HGB. Ob ausnahmsweise das Publizitätsgesetz greift, etwa beim Einzelkaufmann, ist gesondert zu prüfen.
- Neue Holding: Bei Neugründung oder Umwandlung kann es schon auf den ersten Abschlussstichtag ankommen (§ 293 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB), nicht aber beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft nach § 264a HGB.
- Kapitalmarkt, Banken, Versicherungen: Ist die Holding oder eine einbezogene Tochter kapitalmarktorientiert oder gelten die Vorschriften für Kreditinstitute oder Versicherer, gibt es keine Größenbefreiung (§ 293 Abs. 5 HGB).
- Holding-KG mit natürlicher Person als Komplementär: kein Fall des § 264a HGB; eine Pflicht kann sich nur aus dem Publizitätsgesetz mit deutlich höheren Schwellen ergeben (§ 11 Abs. 1 PublG).

## Mutterunternehmen in der Praxis

Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026.

- In 41 von 48 untersuchten HGB-Konzernabschlüssen ist das Mutterunternehmen eine Personenhandelsgesellschaft, meist eine GmbH & Co. KG oder Stiftung & Co. KG; nur sieben Mütter sind Kapitalgesellschaften.
- Alle 48 Gruppen liegen deutlich über den Grenzen des § 293 HGB — die Auswertung zeigt große Familien- und Mittelstandsgruppen, nicht den Grenzbereich der Befreiung.

## So geht es mit konzernabschluss.io

- Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht; eine KG als Mutter mit Eigenkapital nach § 264c HGB
- Zahlen aus dem Modul Konsolidierung, auch für mehrstufige Konzerne mit Zwischenholding
- Preis: 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß), einmalig für jedes Konzern-Geschäftsjahr. Groß heißt: am Stichtag mindestens zwei der drei Bruttogrenzen überschritten, wie bei der P GmbH aus Beispiel 2; eine gesetzliche Größenklasse ist das nicht
- Nicht enthalten: Konzernabschlüsse nach dem Publizitätsgesetz oder nach IFRS und die Abschlussprüfung

Eine erste Einschätzung, ob Ihre Holding unter die Pflicht fällt, gibt der Konzernabschluss-Pflicht-Rechner auf jahresabschluss.io. Besteht die Pflicht, erstellt konzernabschluss.io den Konzernabschluss nach HGB bis zur Offenlegungsdatei.

## Häufige Fragen

### Muss jede Holding-GmbH einen Konzernabschluss erstellen?

Nein. Die Pflicht besteht nur, wenn die Holding mindestens eine Tochter beherrschen kann und keine Befreiung greift. Kleinere Gruppen befreit § 293 HGB, wenn sie an zwei Stichtagen in Folge zwei der drei Grenzen einhalten.

### Zählen Dividenden der Töchter bei der Holding als Umsatzerlöse?

Nein. Beteiligungserträge und auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne stehen in eigenen Posten der GuV. Für § 293 HGB zählen nur Umsatzerlöse, bei der Holding etwa Umlagen für Leistungen an die Töchter.

### Gilt die Pflicht auch für eine Holding in der Rechtsform der GmbH & Co. KG?

Ja, wenn keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar persönlich haftet (§ 264a HGB). Dann gelten §§ 290 bis 293 HGB wie für eine GmbH, einschließlich der Größenbefreiung.

### Befreit der Konzernabschluss der Holding die Töchter von eigenen Pflichten?

Er kann es: Unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB entfallen bei Tochter-Kapitalgesellschaften Anhang, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung; für die GmbH & Co. KG gilt § 264b HGB.

### Welche Schwellen gelten für das Geschäftsjahr 2023?

Grundsätzlich noch die alten: brutto 24 Mio. € Bilanzsumme, 48 Mio. € Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer, netto 20 Mio. €, 40 Mio. € und 250 Arbeitnehmer. Die neuen Werte durften wahlweise schon angewendet werden, aber nur insgesamt (Art. 93 Abs. 2 EGHGB).

## Quellen und Rechtsstand

- [§ 290 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__290.html) — Pflicht zur Aufstellung, beherrschender Einfluss, Abs. 5
- [§ 293 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__293.html) — Größenabhängige Befreiung, Brutto- und Nettomethode, Abs. 4 und 5
- [§ 264a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264a.html) — OHG und KG ohne natürliche Person als Vollhafter
- [§ 291 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__291.html) — Befreiender Konzernabschluss eines Mutterunternehmens in EU oder EWR
- [Art. 93 EGHGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/art_93.html) — Erstanwendung der angehobenen Schwellenwerte
- [BT-Drs. 20/10428](https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010428.pdf) — Begründung: neue Werte auch für den vorhergehenden Stichtag

## Weiterführende Seiten

- [Konzernabschlusspflicht nach §§ 290 und 293 HGB prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen)
- [Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB befreien](https://konzernabschluss.io/ratgeber/befreiung-tochterunternehmen-264-abs-3)
- [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen)
- [Was kostet ein Konzernabschluss?](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-kosten)

## Konzernabschluss für Ihre Holding

Steht die Pflicht fest, entstehen Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht in einem Ablauf. Die Einrichtung ist kostenlos, abgerechnet wird per Rechnung.

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