# Entkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss: der Abgang einer Tochter Schritt für Schritt mit Zahlen

Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/entkonsolidierung-beispiel

Stand: 2026-10-22

Verkauft eine Mutter ihre Tochter, endet deren Einbeziehung in den Konzernabschluss. Was im Einzelabschluss der Mutter ein Beteiligungsverkauf ist, wird im Konzern zum Abgang einzelner Vermögensgegenstände und Schulden, mit einem anderen Ergebnis. Diese Seite rechnet einen Verkauf zur Jahresmitte vollständig durch und zeigt die Folgen für Kapitalflussrechnung und Konzernanhang.

## Kurzantwort

Entkonsolidierung, auch Endkonsolidierung genannt, heißt: Eine Tochter wird aus dem Konzernabschluss herausgenommen, sobald die Mutter sie nicht mehr beherrscht, meist wegen eines Verkaufs. Ihre Aufwendungen und Erträge bleiben bis zum Abgangstag in der Konzern-GuV; dann wird ihr Reinvermögen zu Konzernbuchwerten ausgebucht, einschließlich fortgeführter stiller Reserven und des Restbuchwerts eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Der Abgangserfolg im Konzern ist der Veräußerungserlös abzüglich des Teils dieses Reinvermögens, der der Mutter zusteht; der Anteil anderer Gesellschafter geht erfolgsneutral ab. Weil der Konzern die Ergebnisse der Tochter schon laufend gezeigt hat, weicht sein Abgangserfolg vom Veräußerungsgewinn im Einzelabschluss der Mutter ab.

## Wann und zu welchem Zeitpunkt entkonsolidiert wird

Eine Tochter gehört zum Konsolidierungskreis, solange die Mutter auf sie beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1, § 294 Abs. 1 HGB). Endet diese Möglichkeit, etwa durch Verkauf der Anteile, durch eine Kapitalerhöhung ohne Beteiligung der Mutter oder durch das Ende eines Beherrschungsvertrags, scheidet die Tochter aus der Vollkonsolidierung aus. Das HGB regelt die Entkonsolidierung nicht ausdrücklich; DRS 23 konkretisiert sie.

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Beherrschung tatsächlich übergeht. Bei einem Verkauf ist das oft der Vollzug des Vertrags, nicht schon seine Unterzeichnung. Bis zu diesem Tag gehören Aufwendungen und Erträge der Tochter in die Konzern-GuV. Am verlässlichsten liefert sie ein Zwischenabschluss auf den Abgangstag; ohne ihn muss das Ergebnis bis zum Abgang geschätzt werden, etwa zeitanteilig, was saisonale Schwankungen verzerren kann.

## Die Ausgangslage des Beispiels

Alle Beträge in Euro und frei gewählt. Latente Steuern sind vereinfachend mit 30 % angesetzt; Ertragsteuern auf den Veräußerungsgewinn bleiben außer Betracht.

- Die M GmbH hat am 31.12.2022 80 % der Anteile an der T GmbH für 2.000.000 € erworben; das ist ihr Beteiligungsbuchwert.
- Eigenkapital der T damals 1.800.000 €, stille Reserven in den Maschinen 400.000 € bei acht Jahren Restnutzungsdauer, darauf passive latente Steuern 120.000 €. Neubewertetes Eigenkapital 2.080.000 €, davon M 1.664.000 €, andere Gesellschafter 416.000 €.
- Geschäfts- oder Firmenwert 336.000 € (2.000.000 − 1.664.000), abgeschrieben über acht Jahre mit 42.000 € pro Jahr; die stillen Reserven werden mit 50.000 € pro Jahr abgeschrieben.
- Jahresüberschüsse der T: 150.000 € (2023), 180.000 € (2024), 170.000 € (2025), keine Ausschüttungen. Ein Zwischenabschluss für das erste Halbjahr 2026 zeigt 90.000 €.
- Am 30.06.2026 verkauft die M ihre 80 % für 2.600.000 € und verliert damit die Beherrschung. Die T hat an diesem Tag 300.000 € Bankguthaben.

## Schritt 1: Abgangserfolg aus dem Reinvermögen zu Konzernbuchwerten

Ermittlung des Abgangserfolgs im Konzern zum 30.06.2026 (€)

| Position | Betrag |
| --- | --- |
| Eigenkapital der T zu Buchwerten (1.800.000 + 150.000 + 180.000 + 170.000 + 90.000) | 2.390.000 |
| + fortgeführte stille Reserven (400.000 − 3,5 × 50.000) | 225.000 |
| − passive latente Steuern darauf (30 % von 225.000) | −67.500 |
| = Reinvermögen zu Konzernbuchwerten (100 %) | 2.547.500 |
| davon andere Gesellschafter (20 %), Abgang erfolgsneutral | 509.500 |
| davon Anteil der M (80 %) | 2.038.000 |
| + Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert (336.000 − 3,5 × 42.000) | 189.000 |
| = abgehendes Reinvermögen aus Sicht der M | 2.227.000 |
| Veräußerungserlös | 2.600.000 |
| Abgangserfolg im Konzern | 373.000 |

## Schritt 2: Konzern und Einzelabschluss im Vergleich

Der Unterschied von 227.000 € ist kein Fehler. Die Ergebnisse der T nach Abschreibung der stillen Reserven und Auflösung der latenten Steuern betragen bis zum Abgang 467.500 € (590.000 − 175.000 + 52.500); der Anteil der M daran sind 374.000 €, abzüglich 147.000 € Firmenwertabschreibung bleiben 227.000 €. Diesen Betrag hat der Konzern schon in den Jahren 2023 bis 2026 gezeigt, der Einzelabschluss der M erst beim Verkauf. Über die Haltedauer stimmen beide Rechnungen überein, weil die T nichts ausgeschüttet hat.

Ergebnis aus der Beteiligung an der T über die Haltedauer (€, Anteil der M)

|  | Einzelabschluss der M | Konzernabschluss |
| --- | --- | --- |
| Veräußerungserlös | 2.600.000 | 2.600.000 |
| Abgehender Wert | 2.000.000 (Beteiligungsbuchwert) | 2.227.000 (Reinvermögen mit Firmenwert) |
| Ergebnis aus dem Verkauf | 600.000 | 373.000 |
| Ergebnisanteile 2023 bis 2025, schon in früheren Konzern-GuV | — | 190.000 |
| Ergebnisanteil 01.01. bis 30.06.2026 | — | 37.000 |
| Summe | 600.000 | 600.000 |

## Was abgeht: der Blick auf die einzelnen Posten

Aus Konzernsicht verkauft die Gruppe nicht eine Beteiligung, sondern Vermögensgegenstände und Schulden.

Abgehende Posten der T zum 30.06.2026 in der Konzernbilanz (€)

| Posten | Betrag |
| --- | --- |
| Sachanlagen einschließlich stiller Reserven (1.900.000 + 225.000) | 2.125.000 |
| Vorräte | 700.000 |
| Forderungen | 540.000 |
| Bankguthaben | 300.000 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 189.000 |
| − Rückstellungen | −250.000 |
| − Verbindlichkeiten | −800.000 |
| − passive latente Steuern | −67.500 |
| − nicht beherrschende Anteile | −509.500 |
| = abgehendes Reinvermögen aus Sicht der M | 2.227.000 |

## Die GuV der Tochter bis zum Abgang

Die Konzern-GuV 2026 enthält Umsatzerlöse und Aufwendungen der T für Januar bis Juni, ergänzt um die Abschreibung der stillen Reserven (25.000 €), die Auflösung latenter Steuern (7.500 €) und die Firmenwertabschreibung (21.000 €). Der Beitrag der T zum Konzernjahresüberschuss beträgt damit 51.500 € (90.000 − 25.000 + 7.500 − 21.000). Davon stehen 14.500 € den anderen Gesellschaftern zu und erscheinen als nicht beherrschende Anteile (§ 307 Abs. 2 HGB), 37.000 € entfallen auf die M. Hinzu kommt der Abgangserfolg von 373.000 €, in der Regel unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Die Konzernbilanz zum 31.12.2026 enthält die T nicht mehr.

Hätte die T in fremder Währung bilanziert, wäre eine für sie gebildete Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung beim Abgang erfolgswirksam aufzulösen (§ 308a Satz 4 HGB) und flösse in den Abgangserfolg ein.

## Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel

In der Konzernkapitalflussrechnung gehört der Verkauf zur Investitionstätigkeit, gesondert als „Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis“ (DRS 21 Tz. 43). Seit der Änderung durch DRÄS 13 steht dort ausdrücklich, dass der erhaltene Verkaufspreis abzüglich des mitveräußerten Finanzmittelfonds anzusetzen ist: 2.600.000 € − 300.000 € = 2.300.000 €. Den Abgangserfolg von 373.000 € rechnet die indirekte Darstellung aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit heraus, weil der Zahlungseingang in der Investitionstätigkeit steht.

Im Konzerneigenkapitalspiegel erscheint der Abgang der nicht beherrschenden Anteile von 509.500 € in der Zeile für Änderungen des Konsolidierungskreises (DRS 22).

## Konzernanhang: Vergleichbarkeit nach § 294 Abs. 2 HGB

Ändert sich die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr wesentlich, muss der Konzernabschluss Angaben enthalten, die einen sinnvollen Vergleich aufeinanderfolgender Abschlüsse ermöglichen (§ 294 Abs. 2 HGB). Im Beispiel enthält die Vorjahresbilanz die T vollständig, die Bilanz zum 31.12.2026 gar nicht und die GuV 2026 nur für sechs Monate. Nach der Kommentarliteratur genügt ein bloßer Hinweis auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit nicht; erwartet werden Beträge, etwa der Anteil der T an Umsatz, Ergebnis und wesentlichen Bilanzposten.

## Kurz: wenn aus der Tochter ein assoziiertes Unternehmen wird

Verkauft die M nur einen Teil und behält zum Beispiel 30 %, endet die Beherrschung, ein maßgeblicher Einfluss kann aber bleiben (§ 311 HGB). Für den verkauften Teil gelten die Regeln der Entkonsolidierung. Für den verbleibenden Anteil wird nach DRS 23 keine neue Erwerbsbilanzierung vorgenommen: Er geht mit dem anteiligen Reinvermögen zu Konzernbuchwerten in die Equity-Bewertung über, die sogenannte Übergangskonsolidierung. Entsprechendes gilt beim Wechsel zur Quotenkonsolidierung.

## So geht es mit konzernabschluss.io

- Die GuV der Tochter läuft bis zum Abgang mit: exakt, wenn Sie einen Zwischenabschluss erfassen, sonst monatsanteilig mit Hinweis.
- Den Konzern-Abgangserfolg leitet die Software aus dem Veräußerungsergebnis des Einzelabschlusses ab und korrigiert es um den Unterschied zwischen Beteiligungsbuchwert und Reinvermögen zu Konzernbuchwerten. Für Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, ermittelt sie noch keinen Abgangserfolg.
- Die Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21 zeigt Zu- und Abgänge zum Konsolidierungskreis gesondert.
- Preis: einmalig je Konzern-Geschäftsjahr 7.500 € oder 12.500 €, Einrichtung kostenlos; die Abschlussprüfung ist nicht enthalten.

Das Modul Konsolidierung von konzernabschluss.io entkonsolidiert voll und quotal einbezogene Töchter; der Konzernabschluss übernimmt die Zahlen bis zur Offenlegung.

## Häufige Fragen

### Was ist eine Entkonsolidierung?

Das Herausnehmen einer Tochter aus dem Konzernabschluss, wenn die Mutter sie nicht mehr beherrscht. Ihre Vermögensgegenstände und Schulden werden zu Konzernbuchwerten ausgebucht, ihr Ergebnis bis zum Abgang bleibt in der Konzern-GuV, und der Konzern ermittelt einen eigenen Abgangserfolg.

### Ab wann ist eine Tochter zu entkonsolidieren?

Ab dem Tag, an dem die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses endet. Bei einem Verkauf ist das in der Regel der Übergang der Anteile, nicht schon die Unterzeichnung des Vertrags.

### Warum ist der Abgangserfolg im Konzern anders als im Einzelabschluss der Mutter?

Der Einzelabschluss vergleicht den Erlös mit dem Beteiligungsbuchwert. Der Konzern vergleicht ihn mit dem anteiligen Reinvermögen zu Konzernbuchwerten einschließlich Firmenwert, das die seit dem Erwerb gezeigten Ergebnisse schon enthält. Ohne Ausschüttungen ist die Summe über die Haltedauer in beiden Rechnungen gleich.

### Was passiert mit den nicht beherrschenden Anteilen?

Sie gehen erfolgsneutral ab. Ihr Anteil am Reinvermögen zu Konzernbuchwerten entspricht dem Ausgleichsposten in der Konzernbilanz, deshalb entsteht daraus kein Ergebnis. Am Geschäfts- oder Firmenwert sind sie nach HGB nicht beteiligt.

### Braucht man für die Entkonsolidierung einen Zwischenabschluss?

Das Gesetz schreibt ihn nicht ausdrücklich vor, er ist aber der verlässlichste Weg zum Ergebnis bis zum Abgangstag. Ohne ihn wird geschätzt, etwa zeitanteilig.

### Wie erscheint der Verkauf einer Tochter in der Kapitalflussrechnung?

In der Investitionstätigkeit als Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis, gekürzt um den Finanzmittelfonds, den die Tochter mitnimmt (DRS 21 Tz. 43). Im Beispiel sind das 2.300.000 €.

## Quellen und Rechtsstand

- [§ 294 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__294.html) — Einzubeziehende Unternehmen, Vergleichbarkeit bei Änderungen des Kreises
- [§ 307 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__307.html) — Nicht beherrschende Anteile in Bilanz und GuV
- [§ 308a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__308a.html) — Auflösung der Eigenkapitaldifferenz beim Ausscheiden
- [§ 311 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__311.html) — Assoziierte Unternehmen, maßgeblicher Einfluss
- [DRS 23 Kapitalkonsolidierung](https://www.drsc.de/verlautbarungen/drs-23/) — Ent- und Übergangskonsolidierung
- [DRÄS 13 (Änderung von DRS 21)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/5o9YWgrhFJyj1b1QJjT/content/5o9YWgrhFJyj1b1QJjT/BAnz%20AT%2027.07.2023%20B3.pdf) — BAnz AT 27.07.2023 B3, neuer Satz in DRS 21 Tz. 43

## Weiterführende Seiten

- [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel)
- [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen)
- [Währungsumrechnung nach § 308a HGB](https://konzernabschluss.io/ratgeber/waehrungsumrechnung-308a)
- [Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernkapitalflussrechnung-drs-21)
- [Equity-Methode mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/equity-methode-beispiel)

## Den Abgang einer Tochter sauber abbilden

Abgangstag und Zwischenabschluss erfassen, Abgangserfolg aus dem Reinvermögen zu Konzernbuchwerten, Kapitalflussrechnung mit Abgängen aus dem Konsolidierungskreis: einmalig 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, Einrichtung kostenlos.

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