# konzernabschluss.io — Konzernabschluss nach HGB bis zur Offenlegung > HGB-Konzernabschluss mit allen Bestandteilen nach § 297 Abs. 1 HGB — Konzernbilanz und Konzern-GuV mit Vorjahresspalte, Kapitalflussrechnung nach DRS 21, Eigenkapitalspiegel nach DRS 22, Konzernanhang nach §§ 313, 314 HGB — und Konzernlagebericht nach § 315 HGB, aus einem festgeschriebenen Konsolidierungslauf. Dazu Aufstellungs- und Offenlegungsfrist, Aufstellung und Unterzeichnung, Bestätigungsvermerk, Billigung und die Layout-XML für das Unternehmensregister. Betrieben von der MLR Ventures GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 284829 B). konzernabschluss.io ist ein eigenständiges Produkt mit eigener Anmeldung auf dieser Domain und läuft auf der Plattform jahresabschluss.io (gleiches Konto, gleiche Gesellschaften, Server in der EU). Markt: Deutschland. Sprache: Deutsch. - Stand dieser Datei: 2026-10-23 - Strukturierte Produktdaten: [ai-overview.json](https://konzernabschluss.io/ai-overview.json) - Startseite und Registrierung: [konzernabschluss.io](https://konzernabschluss.io/) · [Registrieren](https://konzernabschluss.io/register) - Ratgeber: [https://konzernabschluss.io/ratgeber](https://konzernabschluss.io/ratgeber) - Konsolidierungstechnik (Konsolidierungskreis, Innenbeziehungen, Konsolidierungsbuchungen): [konsolidierung.io](https://konsolidierung.io/) ## Für wen Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer GmbH & Co. KG (§ 264a HGB), die einen Konzernabschluss nach HGB aufstellen, prüfen lassen, billigen und offenlegen müssen — oder die Pflicht nach §§ 290, 293 HGB prüfen wollen. ## Was die Software kann - Konzernbilanz und Konzern-GuV nach § 298 Abs. 1 i. V. m. §§ 266, 275 HGB (Gliederung großer Kapitalgesellschaften, Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren), mit Vorjahresspalte, Davon-Vermerken und Restlaufzeiten; KG als Mutterunternehmen mit Eigenkapital nach § 264c HGB - Konzernkapitalflussrechnung nach dem Mindestgliederungsschema des DRS 21 (laufende Geschäftstätigkeit indirekt, Finanzmittelfonds mit jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten nach DRS 21 Tz. 33, 34); mit Vorjahresspalte, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist - Konzerneigenkapitalspiegel nach dem Schema des DRS 22 mit den Spalten des Mutterunternehmens, nicht beherrschenden Anteilen und Konzerneigenkapital; über zwei Perioden, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist - Konzernanhang mit 37 Abschnitten zu §§ 313, 314 HGB (je nach Konzern), darunter Anteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 und Konzern-Anlagenspiegel nach § 313 Abs. 4 i. V. m. § 284 Abs. 3 HGB - Konzernlagebericht nach § 315 HGB und DRS 20 mit eingesetzten Konzernkennzahlen; wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 4 HGB), wenn Mutter oder Tochter kapitalmarktorientiert ist - Nicht ableitbare Angaben stehen als [BITTE ERGÄNZEN] im Text; KI-Formulierung je Abschnitt nur auf Knopfdruck und nur aus gelieferten Fakten - Aufstellungsfrist (§ 290 Abs. 1 HGB) und Offenlegungsfrist (§ 325 Abs. 3, 4 HGB) ab dem Konzern-Stichtag gerechnet - Aufstellung mit Unterzeichnern (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 245 HGB), Bestätigungsvermerk, Bericht des Aufsichtsrats, Billigung durch das Organ der Rechtsform - Layout-XML für das Unternehmensregister unter der Firma des Mutterunternehmens, mit Bestätigungsvermerk, Datum der Billigung (§ 328 Abs. 1a HGB) und Bericht des Aufsichtsrats, sofern einer besteht; befreite Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 / § 264b HGB werden genannt (Muster für Zustimmungsbeschluss und Einstandserklärung nach § 264 Abs. 3 HGB) - Ausgabe: PDF des vollständigen Konzernabschlusses, Arbeitsunterlagen als CSV/TSV für Excel, Offenlegungs-XML - Zahlenquelle ist das Modul Konsolidierung: Voll-, Quotenkonsolidierung und Equity-Methode, mehrstufige Konzerne, Erwerb weiterer Anteile, Entkonsolidierung, abweichendes Konzern-Geschäftsjahr, Tochterunternehmen in fremder Währung (§ 308a HGB, Kurse als Eingabe) ## Grenzen - Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel zeigen das Vorjahr nur, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist; beim ersten Konzernabschluss auf der Plattform nur das Berichtsjahr (Vorjahr gesetzlich nur für Bilanz und GuV verlangt, § 265 Abs. 2 HGB; DRS 21 Tz. 22 und DRS 22 Tz. 21 empfehlen es) - Keine nichtfinanzielle Konzernerklärung (§ 315b HGB) und kein Konzern-Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD, keine Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB), kein IFRS-Konzernabschluss (§ 315e HGB), keine Konzerne nach dem PublG - Keine direkte Einreichung beim Unternehmensregister — die XML-Datei lädt der Nutzer selbst hoch; keine Offenlegung im ESEF-Format (für Inlandsemittenten vorgeschrieben) - Tochterunternehmen in fremder Währung ohne Innenbeziehungen und ohne Anlagenspiegel; ihr Geschäfts- oder Firmenwert und ihre stillen Reserven werden in Euro fortgeführt statt an jedem Stichtag umgerechnet (DRS 25) - Ersetzt weder Abschlussprüfung noch Beratung im Einzelfall ## Preis Der Konzernabschluss wird einmalig je Konzern-Geschäftsjahr abgerechnet: 7.500 € (mittelgroß) bzw. 12.500 € (groß — wenn der Konzern am Stichtag mindestens zwei der drei Grenzen der Bruttomethode des § 293 HGB überschreitet: 30 Mio. € Bilanzsumme, 60 Mio. € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer; die Preisstufe ist keine gesetzliche Größenklasse). Ein Abonnement ist nicht nötig: Mit dem bezahlten Konzernabschluss ist das Konsolidierungswerkzeug für dieses Geschäftsjahr enthalten. Das Abo der Konsolidierung (250 € pro Monat je Arbeitsbereich, 7 Tage kostenlos testen, monatlich kündbar) dient der unterjährigen Arbeit. Konzern, Konsolidierungskreis und Innenbeziehungen anzulegen ist kostenlos; abgerechnet wird per Rechnung. ## Wichtig für die Wiedergabe Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. KI-Ausgaben sind Vorschläge, die der Nutzer prüft und speichert. Preise und Funktionsumfang laut Startseite zum Stand dieser Datei. Stand der Gesamtausgabe: 2026-10-23 ## Vollständige Ratgeber # Konzernabschluss nach HGB erstellen: von den Einzelabschlüssen zur Konzernbilanz Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen Stand: 2026-10-22 Ein Konzernabschluss zeigt eine Unternehmensgruppe so, als wäre sie ein einziges Unternehmen. Diese Anleitung richtet sich an Geschäftsführung, Finanzleitung und Rechnungswesen von Mutterunternehmen, die den Konzernabschluss zum ersten Mal selbst erstellen oder einen gewachsenen Ablauf neu ordnen wollen. Sie führt durch alle Schritte, nennt die Fristen und rechnet ein Konsolidierungstableau vollständig durch. ## Kurzantwort Um einen Konzernabschluss nach HGB zu erstellen, prüfen Sie zuerst die Pflicht nach §§ 290 und 293 HGB und legen den Konsolidierungskreis fest. Dann bringen Sie die Einzelabschlüsse aller einbezogenen Unternehmen auf einheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln und auf den Konzernstichtag (Handelsbilanz II), addieren sie zur Summenbilanz und buchen die Konsolidierung: Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung und latente Steuern. Daraus entstehen Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel sowie der Konzernlagebericht — aufzustellen in den ersten fünf Monaten nach dem Stichtag, zu prüfen und spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag offenzulegen. ## Was der Konzernabschluss leistet — und was nicht Der Grundgedanke steht in § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB: Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen ist so darzustellen, als ob sie insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Man spricht von der Einheitstheorie. Ein Konzernabschluss, oft auch konsolidierter Abschluss oder konsolidierter Jahresabschluss genannt, ist deshalb mehr als die Summe der Einzelabschlüsse. Alles, was nur zwischen den Gesellschaften der Gruppe passiert, verschwindet: die Beteiligung der Mutter an der Tochter, Darlehen innerhalb der Gruppe, Lieferungen von einer Gesellschaft an die andere und die Gewinne, die dabei entstanden sind, solange die Ware die Gruppe nicht verlassen hat. Was der Konzernabschluss nicht ist: Er ist keine Grundlage für Steuern und keine Grundlage für Ausschüttungen. Der Konzern selbst ist keine juristische Person. Steuern zahlt jede Gesellschaft auf Basis ihres eigenen Abschlusses, und was an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf, ergibt sich aus dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens. Der Konzernabschluss dient der Information — für Gesellschafter, Banken, Lieferanten, Aufsichtsgremien und die Öffentlichkeit, die ihn im Unternehmensregister einsehen kann. Ohne Konsolidierung würde eine einfache Addition die Gruppe größer und ertragreicher zeigen, als sie ist. Das Eigenkapital der Tochter stünde doppelt in der Rechnung, einmal als Beteiligung bei der Mutter und einmal als Eigenkapital der Tochter. Ein Darlehen der Mutter an die Tochter erschiene als Forderung und als Schuld zugleich, und ein Umsatz zwischen zwei Gesellschaften würde den Konzernumsatz aufblähen, obwohl kein fremder Kunde etwas gekauft hat. ## Die Bestandteile nach § 297 HGB Der Konzernabschluss folgt den Gliederungsregeln für große Kapitalgesellschaften (§ 298 Abs. 1 HGB), ergänzt um Posten, die es nur im Konzern gibt. Bestandteile von Konzernabschluss und Konzernlagebericht | Bestandteil | Rechtsgrundlage | Was hineingehört | | --- | --- | --- | | Konzernbilanz | § 298 Abs. 1 i. V. m. § 266 HGB | Gliederung der großen Kapitalgesellschaft, zusätzlich Geschäfts- oder Firmenwert, Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung, nicht beherrschende Anteile und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | § 298 Abs. 1 i. V. m. § 275 HGB | Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren; Anteil anderer Gesellschafter am Ergebnis (§ 307 Abs. 2) und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen (§ 312 Abs. 4) gesondert | | Konzernanhang | §§ 313, 314 HGB | Methoden, Konsolidierungskreis, Anteilsbesitz, Erläuterungen zu Posten, sonstige Pflichtangaben | | Kapitalflussrechnung | § 297 Abs. 1 HGB, konkretisiert durch DRS 21 | Zahlungsströme aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit | | Eigenkapitalspiegel | § 297 Abs. 1 HGB, konkretisiert durch DRS 22 | Entwicklung des Konzerneigenkapitals, getrennt nach Mutter und nicht beherrschenden Anteilen | | Segmentberichterstattung | § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB (freiwillig), DRS 28 | Ergebnisse und Vermögen je Geschäftsbereich oder Region | | Konzernlagebericht | § 315 HGB, konkretisiert durch DRS 20 | Geschäftsverlauf, Lage, Prognose, Chancen und Risiken des Konzerns — kein Teil des Abschlusses, aber zusammen mit ihm aufzustellen | ## Der Ablauf in neun Schritten - Schritt 1 — Pflicht prüfen: Besteht ein Mutter-Tochter-Verhältnis mit beherrschendem Einfluss (§ 290 HGB)? Greift die größenabhängige Befreiung (§ 293 HGB) oder ein befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens (§§ 291, 292 HGB)? - Schritt 2 — Konsolidierungskreis festlegen: Alle Tochterunternehmen sind einzubeziehen, unabhängig von Sitz und Rechtsform (§ 294 Abs. 1 HGB), soweit kein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB genutzt wird. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden gesondert behandelt (§§ 310–312 HGB). - Schritt 3 — Konzernrichtlinie aufsetzen: einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, eine gemeinsame Zuordnung der Konten zur Konzerngliederung, Meldetermine und ein Verfahren, mit dem die Gesellschaften ihre Innenbeziehungen vor dem Stichtag gegenseitig bestätigen. - Schritt 4 — Unterlagen einsammeln: Die Tochterunternehmen müssen Jahresabschlüsse, Lageberichte, Prüfungsberichte und gegebenenfalls Zwischenabschlüsse unverzüglich einreichen (§ 294 Abs. 3 HGB). - Schritt 5 — Handelsbilanz II erstellen: Jeder Einzelabschluss wird an die Ansatz- und Bewertungsregeln des Konzerns angepasst (§ 300 Abs. 2, § 308 HGB). Bei Gesellschaften mit fremder Währung kommt die Umrechnung nach § 308a HGB dazu. - Schritt 6 — Summenbilanz und Summen-GuV bilden: Die angepassten Abschlüsse werden Posten für Posten addiert (§ 300 Abs. 1 HGB). - Schritt 7 — Konsolidieren: Kapitalkonsolidierung (§ 301), Schuldenkonsolidierung (§ 303), Zwischenergebniseliminierung (§ 304), Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305), latente Steuern (§ 306) und Anteile anderer Gesellschafter (§ 307); für Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen die anteilmäßige Konsolidierung oder die Equity-Methode. - Schritt 8 — Abschluss ableiten und abstimmen: Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht aus derselben Datenbasis erstellen und gegeneinander abstimmen. - Schritt 9 — Aufstellen, prüfen, billigen, offenlegen: Unterzeichnung durch die gesetzlichen Vertreter (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 245 HGB), Prüfung durch den Abschlussprüfer (§ 316 Abs. 2 HGB), Billigung durch das zuständige Organ und Übermittlung an das Unternehmensregister (§ 325 Abs. 3 HGB). ## Rechenbeispiel: vom Summenabschluss zur Konzernbilanz Ein bewusst kleines Beispiel mit zwei Gesellschaften zeigt, wie aus der Summenbilanz Buchung für Buchung die Konzernbilanz wird. Annahmen: Die H GmbH hat die T GmbH selbst gegründet und hält 100 % der Anteile; der Beteiligungsbuchwert von 300.000 € entspricht dem eingezahlten gezeichneten Kapital der T. Die Rücklagen der T von 250.000 € sind erst nach der Gründung entstanden. H hat der T ein Darlehen über 200.000 € gewährt. Außerdem hat H im Geschäftsjahr Waren für 100.000 € an T verkauft, die H selbst 80.000 € gekostet haben; am Stichtag liegen alle diese Waren noch bei T auf Lager. Für latente Steuern wird vereinfachend ein Steuersatz von 30 % angenommen. Alle Beträge in Euro. Konsolidierungstableau zum 31.12. (Beträge in €) | Posten | H GmbH | T GmbH | Summenbilanz | Konsolidierung | Konzernbilanz | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Beteiligung an der T GmbH | 300.000 | — | 300.000 | −300.000 | 0 | | Ausleihung an die T GmbH | 200.000 | — | 200.000 | −200.000 | 0 | | Sachanlagen | 1.000.000 | 600.000 | 1.600.000 | — | 1.600.000 | | Vorräte | 500.000 | 300.000 | 800.000 | −20.000 | 780.000 | | Guthaben bei Kreditinstituten | 400.000 | 100.000 | 500.000 | — | 500.000 | | Aktive latente Steuern | — | — | — | +6.000 | 6.000 | | Summe Aktiva | 2.400.000 | 1.000.000 | 3.400.000 | −514.000 | 2.886.000 | | Gezeichnetes Kapital | 500.000 | 300.000 | 800.000 | −300.000 | 500.000 | | Rücklagen und Ergebnis | 1.100.000 | 250.000 | 1.350.000 | −14.000 | 1.336.000 | | Verbindlichkeiten gegenüber der H GmbH | — | 200.000 | 200.000 | −200.000 | 0 | | Übrige Verbindlichkeiten | 800.000 | 250.000 | 1.050.000 | — | 1.050.000 | | Summe Passiva | 2.400.000 | 1.000.000 | 3.400.000 | −514.000 | 2.886.000 | ## Die drei Konsolidierungsbuchungen des Beispiels - Kapitalkonsolidierung: Gezeichnetes Kapital der T 300.000 € an Beteiligung an der T GmbH 300.000 €. Weil H die T gegründet und das Kapital zum Nennwert eingezahlt hat, entsteht kein Unterschiedsbetrag. Die später erwirtschafteten Rücklagen der T von 250.000 € gehören dem Konzern und bleiben im Konzerneigenkapital. - Schuldenkonsolidierung: Verbindlichkeiten gegenüber der H GmbH 200.000 € an Ausleihung an die T GmbH 200.000 €. In der Konzern-GuV werden zusätzlich die Zinsen auf dieses Darlehen gegeneinander aufgerechnet, weil aus Sicht des Konzerns niemand Zinsen an einen Fremden gezahlt hat. - Zwischenergebniseliminierung: Rücklagen und Ergebnis 20.000 € an Vorräte 20.000 €. Im Konzern stehen die Waren mit ihren Konzern-Anschaffungskosten von 80.000 € statt mit 100.000 €. Weil die T die Vorräte steuerlich mit 100.000 € führt, entsteht eine aktive latente Steuer: Aktive latente Steuern 6.000 € an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.000 €. In der Konzern-GuV wird zudem der Innenumsatz von 100.000 € mit dem zugehörigen Aufwand verrechnet. - Ergebnis: Das Konzerneigenkapital beträgt 1.836.000 € statt 2.150.000 € in der Summenbilanz. Die Differenz von 314.000 € besteht aus der weggefallenen Beteiligung von 300.000 € und dem Zwischengewinn nach Steuern von 14.000 €. Die Bilanzsumme sinkt von 3.400.000 € auf 2.886.000 €. ## Handelsbilanz II, Stichtag und Konzernrichtlinie Die Einzelabschlüsse der Gesellschaften folgen jeweils eigenen Entscheidungen: Eine Tochter schreibt Maschinen degressiv ab, die Mutter linear; eine bewertet Vorräte mit Durchschnittspreisen, die andere nach dem Fifo-Verfahren. Für den Konzernabschluss sind die übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden nach den Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten, die für den Jahresabschluss des Mutterunternehmens gelten (§ 308 Abs. 1 HGB). Ansatzwahlrechte dürfen im Konzern neu ausgeübt werden, unabhängig davon, wie die Gesellschaft sie im eigenen Abschluss ausgeübt hat (§ 300 Abs. 2 HGB). Die angepasste Fassung heißt Handelsbilanz II. Von der Anpassung darf nur abgesehen werden, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 Satz 3 HGB). Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt (§ 299 Abs. 1 HGB). Die Töchter sollen auf denselben Tag abschließen. Liegt der Stichtag einer Tochter mehr als drei Monate vor dem Konzernstichtag, ist ein Zwischenabschluss nötig (§ 299 Abs. 2 HGB); bei bis zu drei Monaten Abstand genügt es, Vorgänge von besonderer Bedeutung aus der Zwischenzeit zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben (§ 299 Abs. 3 HGB). In der Praxis spart eine schriftliche Konzernrichtlinie die meiste Zeit. Sie legt fest, welche Konten auf welche Konzernposten gehen, welche Bewertungsmethoden gelten, bis wann welche Gesellschaft liefert und wie Innenbeziehungen gemeldet werden — am besten je Gegenpartei mit Betrag und Konto, damit beide Seiten vor dem Konsolidieren übereinstimmen. Die Konzernabschlüsse der Folgejahre müssen dieselben Konsolidierungsmethoden verwenden (§ 297 Abs. 3 Satz 2 HGB); Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und im Konzernanhang zu begründen. ## Fristen vom Stichtag bis zur Offenlegung Fristen für ein Mutterunternehmen in der Rechtsform der GmbH, Beispiel Stichtag 31.12.2025 | Schritt | Frist | Rechtsgrundlage | Beispiel | | --- | --- | --- | --- | | Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht | in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs; bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften vier Monate | § 290 Abs. 1 HGB | bis 31.05.2026 | | Prüfung durch den Abschlussprüfer | vor der Billigung; ohne Prüfung keine Billigung | § 316 Abs. 2 HGB | zwischen Aufstellung und Billigung | | Billigung durch die Gesellschafter | entsprechend der Frist für die Feststellung: erste acht Monate, ist die Mutter selbst eine kleine GmbH, elf Monate | § 46 Nr. 1b, § 42a Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 GmbHG | bis 31.08.2026 (bei elf Monaten 30.11.2026) | | Offenlegung im Unternehmensregister | spätestens ein Jahr nach dem Stichtag; bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften längstens vier Monate | § 325 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1a und Abs. 4 HGB | bis 31.12.2026 | ## Typische Fehlerquellen beim ersten Konzernabschluss - Innenbeziehungen werden erst nach dem Stichtag abgestimmt — dann sind Differenzen zwischen Forderung und Verbindlichkeit schwer zu klären. - Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird falsch gewählt; maßgeblich ist grundsätzlich der Tag, an dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist (§ 301 Abs. 2 HGB). - Aufgedeckte stille Reserven werden in den Folgejahren nicht abgeschrieben, obwohl sie abnutzbares Anlagevermögen betreffen. - Zwischengewinne aus Vorjahresbeständen werden vergessen; sie wirken im Jahr des Verkaufs an Dritte auf das Konzernergebnis. - Ausschüttungen einer Tochter an die Mutter werden nicht eliminiert und stehen damit doppelt im Konzernergebnis. - Nicht beherrschende Anteile erhalten keinen Anteil am laufenden Ergebnis oder an aufgedeckten stillen Reserven. - Bei Zukäufen oder Verkäufen im Geschäftsjahr fehlen Angaben, mit denen sich der neue Konzernabschluss sinnvoll mit dem vorherigen vergleichen lässt (§ 294 Abs. 2 HGB). ## So geht es mit konzernabschluss.io - Prüfung der größenabhängigen Befreiung nach § 293 HGB an beiden Stichtagen, Einbeziehungswahlrechte je Gesellschaft dokumentiert - Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung (§ 310) und Equity-Methode (§§ 311–312) - Konsolidierungsjournal mit Begründung und Paragraph je Buchung, Konsolidierungstableau als TSV-Datei für Excel, Journal als CSV - Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht als PDF, dazu die Layout-XML für das Unternehmensregister - Auch mehrstufige Konzerne und Töchter in fremder Währung (§ 308a HGB, Kurse als Ihre Eingabe); nicht enthalten sind IFRS-Konzernabschlüsse und Konzerne nach dem Publizitätsgesetz - Der fertige Konzernabschluss einmalig je Konzern-Geschäftsjahr 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß), das Konsolidierungswerkzeug für dieses Jahr inklusive; die Einrichtung ist kostenlos konzernabschluss.io erstellt den Konzernabschluss aus den festgeschriebenen Einzelabschlüssen der Gesellschaften, die in demselben Arbeitsbereich geführt werden. Sie legen den Konzern an, wählen Mutter und Töchter, erfassen Beteiligungsquoten und Innenbeziehungen; die Konsolidierungsbuchungen laufen danach deterministisch durch. Jede deutsche einbezogene Gesellschaft braucht dafür ihren Jahresabschluss auf der Plattform; Töchter in fremder Währung erfassen Sie mit ihren Abschlusszahlen und Kursen. ## Häufige Fragen ### Was ist der Unterschied zwischen Konzernabschluss und Jahresabschluss? Der Jahresabschluss betrifft eine einzelne Gesellschaft und ist Grundlage für Steuern und Ausschüttungen. Der Konzernabschluss fasst Mutter und Töchter zusammen und stellt sie dar, als wären sie ein einziges Unternehmen; Beziehungen innerhalb der Gruppe werden herausgerechnet. Er dient nur der Information und ersetzt die Jahresabschlüsse der Gesellschaften nicht. ### Ist ein konsolidierter Jahresabschluss dasselbe wie ein Konzernabschluss? Im allgemeinen Sprachgebrauch ja. Das HGB spricht vom Konzernabschluss, die EU-Bilanzrichtlinie und viele englischsprachige Quellen vom konsolidierten Abschluss. Gemeint ist in beiden Fällen der zusammengefasste Abschluss einer Unternehmensgruppe nach Eliminierung der Innenbeziehungen. ### Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen? Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, die auf ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 HGB), sowie Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 264a HGB). Die Pflicht entfällt unter anderem, wenn die Gruppe die Schwellen des § 293 HGB an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht überschreitet. Für andere Rechtsformen gelten die deutlich höheren Grenzen des Publizitätsgesetzes. ### Bis wann muss der Konzernabschluss aufgestellt sein? In den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Jahr, bei einem Stichtag 31.12. also bis zum 31.05. des Folgejahres (§ 290 Abs. 1 HGB). Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben vier Monate. Offengelegt werden muss spätestens ein Jahr nach dem Stichtag. ### Muss der Konzernabschluss geprüft werden? Ja. Konzernabschluss und Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen; ohne Prüfung kann der Konzernabschluss nicht gebilligt werden (§ 316 Abs. 2 HGB). Eine Befreiung für kleine Konzerne gibt es dabei nicht — wer nach § 293 HGB befreit ist, muss gar keinen Konzernabschluss aufstellen. ### Darf ein Konzernabschluss nach IFRS statt nach HGB aufgestellt werden? Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen ihn nach den in der EU übernommenen IFRS aufstellen (§ 315e Abs. 1 und 2 HGB). Alle anderen dürfen IFRS wählen, müssen die Standards dann aber vollständig befolgen (§ 315e Abs. 3 HGB). Ohne diese Wahl gilt das HGB. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 290 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__290.html) — Pflicht zur Aufstellung, beherrschender Einfluss, Fünf-Monats-Frist - [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Bestandteile des Konzernabschlusses und Einheitsgrundsatz - [§ 299 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__299.html) — Stichtag und Zwischenabschluss bei mehr als drei Monaten Abstand - [§ 308 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__308.html) — Einheitliche Bewertung im Konzernabschluss - [§ 316 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316.html) — Prüfungspflicht für Konzernabschluss und Konzernlagebericht - [§ 325 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html) — Offenlegung, Abs. 3 für den Konzernabschluss ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschlusspflicht prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) - [Konzernabschluss offenlegen: Fristen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen) ## Den Konzernabschluss aus Ihren Einzelabschlüssen erstellen Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Wann muss ein Konzernabschluss aufgestellt werden? Die Konzernabschlusspflicht nach §§ 290 und 293 HGB Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen Stand: 2026-10-22 Ob eine Unternehmensgruppe einen Konzernabschluss braucht, entscheidet sich in zwei Stufen: Gibt es überhaupt ein Mutter-Tochter-Verhältnis, und ist die Gruppe groß genug, dass keine Befreiung greift? Diese Seite erklärt beide Stufen mit dem Wortlaut der geltenden Fassung, rechnet die Brutto- und die Nettomethode an zwei Stichtagen durch und zeigt, wann die Pflicht beginnt und wann sie wieder endet. ## Kurzantwort Die Konzernabschlusspflicht besteht, wenn eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland auf mindestens ein anderes Unternehmen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 HGB) und keine Befreiung greift. Die wichtigste Befreiung ist größenabhängig (§ 293 HGB): Befreit ist, wer an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei von drei Grenzen einhält — nach der Bruttomethode 30 Mio. € summierte Bilanzsumme, 60 Mio. € summierte Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer, nach der Nettomethode 25 Mio. € Konzernbilanzsumme, 50 Mio. € Konzernumsatz und 250 Arbeitnehmer. Ist das Mutterunternehmen oder eine einbezogene Tochter kapitalmarktorientiert, gibt es keine größenabhängige Befreiung. ## Erste Stufe: Liegt ein Mutter-Tochter-Verhältnis vor? ### Stimmrechtsmehrheit Dem Mutterunternehmen steht die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zu (§ 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Das ist der häufigste Fall in mittelständischen Gruppen. ### Organbestellungsrecht Das Mutterunternehmen darf die Mehrheit der Mitglieder des Organs bestellen oder abberufen, das die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt, und ist zugleich Gesellschafter (Nr. 2). ### Beherrschungsvertrag oder Satzung Ein Beherrschungsvertrag oder eine Satzungsbestimmung gibt dem Mutterunternehmen das Recht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen (Nr. 3). ### Zweckgesellschaft Das Mutterunternehmen trägt bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens, das einem eng begrenzten Ziel der Mutter dient (Nr. 4). § 290 Abs. 1 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn die Gesellschaft auf ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Es kommt auf die Möglichkeit an, nicht darauf, ob der Einfluss tatsächlich ausgeübt wird. Über § 264a HGB gilt dasselbe für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, also typischerweise für die GmbH & Co. KG. Für einige Fälle legt § 290 Abs. 2 HGB unwiderleglich fest, dass beherrschender Einfluss besteht. Daneben kann er sich auch aus anderen Umständen ergeben, etwa aus einer dauerhaften Mehrheit in der Gesellschafterversammlung; solche Fälle sind einzeln zu würdigen. Bei der Zählung der Rechte werden auch die Rechte anderer Tochterunternehmen und von Personen mitgerechnet, die für Rechnung der Mutter handeln (§ 290 Abs. 3 HGB). Stimmrechte aus eigenen Anteilen der Tochter werden von der Gesamtzahl abgezogen (§ 290 Abs. 4 HGB). ## Die Schwellenwerte des § 293 HGB in der geltenden Fassung Die Werte gelten in der Fassung ab 17.04.2024 für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen; auf Geschäftsjahre ab 2023 durften sie freiwillig angewendet werden, dann aber nur insgesamt (Art. 93 EGHGB). Größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 HGB | Merkmal | Bruttomethode (Nr. 1) | Nettomethode (Nr. 2) | | --- | --- | --- | | Bilanzsumme | Summe der Bilanzsummen von Mutter und einzubeziehenden Töchtern übersteigt nicht 30.000.000 € | Bilanzsumme der Konzernbilanz übersteigt nicht 25.000.000 € | | Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate | Summe der Umsatzerlöse übersteigt nicht 60.000.000 € | Konzernumsatzerlöse nach Wegfall der Innenumsätze übersteigen nicht 50.000.000 € | | Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | nicht mehr als 250 bei Mutter und einzubeziehenden Töchtern | nicht mehr als 250 bei Mutter und einbezogenen Töchtern | | Ermittlung | Bilanzsumme nach § 267 Abs. 4a HGB, Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB | wie Bruttomethode, aber auf Basis eines konsolidierten Abschlusses | | Voraussetzung | mindestens zwei von drei Merkmalen am Stichtag und am vorhergehenden Stichtag | mindestens zwei von drei Merkmalen am Stichtag und am vorhergehenden Stichtag | ## So werden die drei Merkmale ermittelt - Bilanzsumme: die Summe der Posten A bis E der Aktivseite nach § 266 Abs. 2 HGB; ein Fehlbetrag, der als Korrekturposten auf der Aktivseite steht, bleibt außen vor (§ 267 Abs. 4a HGB, über § 293 Abs. 2 HGB). - Umsatzerlöse: die Erlöse der zwölf Monate vor dem Stichtag. Bei der Bruttomethode werden die Umsatzerlöse aller Gesellschaften addiert, auch soweit sie aus Lieferungen innerhalb der Gruppe stammen. - Arbeitnehmer: der vierte Teil der Summe der Beschäftigten am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember, einschließlich der im Ausland Beschäftigten und ohne Auszubildende (§ 267 Abs. 5 HGB). - Kreis der Unternehmen: alle Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einzubeziehen wären — auch ausländische, denn § 294 Abs. 1 HGB fragt nicht nach dem Sitz. Wie Gesellschaften zu behandeln sind, für die ein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB in Betracht kommt, sollten Sie vor der Berechnung mit dem Abschlussprüfer abstimmen. - Grenzwert genau getroffen: Das Gesetz verlangt, dass die Werte die Grenze nicht übersteigen. Eine Bilanzsumme von genau 30.000.000 € hält die Bruttogrenze also noch ein. ## Rechenbeispiel: Ausgangswerte der Gruppe Eine Gruppe aus der M GmbH und zwei hundertprozentigen Töchtern; alle Werte in Mio. €, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Werte je Gesellschaft an zwei Stichtagen | Gesellschaft | Bilanzsumme 2024 | Bilanzsumme 2025 | Umsatz 2024 | Umsatz 2025 | Arbeitnehmer 2024 | Arbeitnehmer 2025 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | M GmbH (Mutter) | 13,5 | 14,0 | 19,0 | 20,0 | 88 | 90 | | T1 GmbH | 11,5 | 12,0 | 29,0 | 30,0 | 108 | 110 | | T2 GmbH | 6,5 | 7,0 | 13,0 | 14,0 | 39 | 40 | | Summe (Bruttowerte) | 31,5 | 33,0 | 61,0 | 64,0 | 235 | 240 | | Konsolidierungseffekte | −8,8 | −9,0 | −8,5 | −9,0 | — | — | | Konzernwerte (Nettowerte) | 22,7 | 24,0 | 52,5 | 55,0 | 235 | 240 | ## Rechenbeispiel: Brutto knapp verfehlt, netto befreit Die Konsolidierungseffekte bei der Bilanzsumme stammen aus zwei Quellen: Die Beteiligungsbuchwerte der Mutter von zusammen 6,0 Mio. € werden in der Kapitalkonsolidierung gegen das Eigenkapital der Töchter verrechnet, ohne dass ein Unterschiedsbetrag bleibt, und konzerninterne Forderungen von 2,8 Mio. € (2024) beziehungsweise 3,0 Mio. € (2025) fallen in der Schuldenkonsolidierung weg. Bei den Umsatzerlösen entfallen die Lieferungen zwischen den Gesellschaften von 8,5 beziehungsweise 9,0 Mio. €. Zwischengewinne und latente Steuern lässt das Beispiel der Übersicht halber weg. Bruttomethode: Die summierte Bilanzsumme überschreitet an beiden Stichtagen die Grenze von 30 Mio. € (31,5 und 33,0 Mio. €), die summierten Umsatzerlöse überschreiten 60 Mio. € (61,0 und 64,0 Mio. €). Eingehalten ist nur das Merkmal Arbeitnehmer mit 235 und 240. Ein Merkmal von dreien reicht nicht; nach der Bruttomethode ist die Gruppe nicht befreit. Nettomethode: Die Konzernbilanzsumme bleibt mit 22,7 und 24,0 Mio. € unter 25 Mio. €, die Arbeitnehmerzahl unter 250. Dass der Konzernumsatz mit 52,5 und 55,0 Mio. € die Grenze von 50 Mio. € übersteigt, schadet nicht, denn zwei von drei Merkmalen genügen. Die Voraussetzungen des § 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB liegen an beiden Stichtagen vor — die M GmbH ist für 2025 von der Pflicht befreit. Die Nettomethode lohnt sich vor allem in Gruppen mit hohen Beteiligungsbuchwerten, viel konzerninterner Finanzierung oder starkem Lieferverkehr untereinander. Der Preis dafür: Für die Nettowerte muss zumindest eine vereinfachte Konsolidierung gerechnet werden. Wer die Befreiung auf diesen Weg stützt, sollte die Berechnung dokumentieren, damit sie bei einer späteren Prüfung nachvollziehbar ist. ## Wann die Pflicht beginnt und wann sie endet § 293 Abs. 4 HGB verhindert, dass ein einmaliger Ausreißer sofort eine Pflicht auslöst oder beendet. Fortsetzung des Beispiels: Ende 2026 kauft die Gruppe eine weitere Gesellschaft hinzu. Zeitachse der Konzernabschlusspflicht (Stichtag jeweils 31.12.) | Stichtag | Merkmale nach einer Methode eingehalten? | Ergebnis und Begründung | | --- | --- | --- | | 2024 | ja | Grundlage für die Beurteilung 2025 | | 2025 | ja | befreit nach § 293 Abs. 1 HGB — an beiden Stichtagen eingehalten | | 2026 | nein, Zukauf | weiter befreit nach § 293 Abs. 4 HGB — eingehalten nur am vorhergehenden Stichtag, und am vorhergehenden Stichtag bestand Befreiung | | 2027 | nein | Pflicht — an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht eingehalten; erster Konzernabschluss zum 31.12.2027, aufzustellen bis 31.05.2028 | | 2028 | ja | weiter Pflicht — eingehalten nur am Stichtag, am vorhergehenden Stichtag bestand keine Befreiung | | 2029 | ja | befreit nach § 293 Abs. 1 HGB — an beiden Stichtagen eingehalten | ## Wann die Größenbefreiung nie greift — und welche Befreiungen es sonst gibt - Kapitalmarktorientierung: Ist das Mutterunternehmen oder ein einbezogenes Tochterunternehmen am Stichtag kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d HGB, gelten § 293 Abs. 1 und 4 HGB nicht (§ 293 Abs. 5 HGB). - Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen: Sie stellen unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluss auf (§ 340i Abs. 1, § 341i Abs. 1 HGB); § 293 Abs. 5 HGB schließt die Größenbefreiung auch für sie aus. Das gilt nach § 341i Abs. 2 HGB auch für Holdinggesellschaften, deren Töchter überwiegend Versicherungsunternehmen sind. - Nur unwesentliche Töchter: Hat ein Mutterunternehmen nur Tochterunternehmen, die nach § 296 HGB nicht einbezogen werden müssen, ist es befreit (§ 290 Abs. 5 HGB). - Befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens in der EU oder im EWR (§ 291 HGB) oder in einem Drittstaat (§ 292 HGB): Voraussetzungen sind unter anderem Einbeziehung, Prüfung, Offenlegung in deutscher oder englischer Sprache und bestimmte Anhangangaben. Die Befreiung entfällt, wenn Gesellschafter mit mindestens 10 % (AG, KGaA) beziehungsweise 20 % (GmbH) der Anteile spätestens sechs Monate vor Ablauf des Konzerngeschäftsjahrs einen Konzernabschluss beantragen (§ 291 Abs. 3 Nr. 2 HGB). - Andere Rechtsformen: Mutterunternehmen, die weder Kapitalgesellschaft noch Gesellschaft im Sinn des § 264a HGB sind, fallen unter das Publizitätsgesetz. Dort besteht eine Pflicht erst, wenn an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei von drei Merkmalen überschritten sind: 65 Mio. € Konzernbilanzsumme, 130 Mio. € Konzernumsatz, 5.000 Arbeitnehmer im Inland (§ 11 Abs. 1 PublG). ## Was aus der Pflicht folgt Besteht die Pflicht, sind Konzernabschluss und Konzernlagebericht in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs aufzustellen (§ 290 Abs. 1 HGB), durch einen Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 Abs. 2 HGB) und spätestens ein Jahr nach dem Stichtag offenzulegen (§ 325 Abs. 3 HGB). Wird nicht rechtzeitig offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein; das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 € (§ 335 Abs. 1 HGB). Die Pflicht hat auch eine Kehrseite, die oft übersehen wird: Ist eine Tochtergesellschaft in einen Konzernabschluss einbezogen, kann sie unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB auf Teile der eigenen Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten verzichten — etwa wenn alle Gesellschafter zustimmen und die Mutter für die Verpflichtungen der Tochter im folgenden Geschäftsjahr einsteht. Ob sich das für Ihre Gruppe lohnt, ist eine Abwägung, die Sie mit Ihrem Steuerberater oder Abschlussprüfer treffen sollten. ## So geht es mit konzernabschluss.io - § 293 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HGB an beiden Stichtagen, § 293 Abs. 4 HGB mit der Befreiung des Vorjahres, § 293 Abs. 5 HGB bei Kapitalmarktorientierung - § 290 Abs. 5 HGB: keine Pflicht, wenn nur Töchter nach § 296 HGB vorhanden sind - Fehlen Vorjahreszahlen oder Merkmale einer Gesellschaft, wird die Befreiung nicht angenommen, sondern als offen gemeldet - Befreiende Konzernabschlüsse übergeordneter Mutterunternehmen nach §§ 291, 292 HGB prüft die Software nicht - Werkzeug 250 € pro Monat je Arbeitsbereich; Konzern anlegen und Gesellschaften zuordnen ist kostenlos konzernabschluss.io prüft die größenabhängige Befreiung auf den festgeschriebenen Einzelabschlüssen der Gesellschaften im Arbeitsbereich: Bruttomethode aus den Einzelwerten, Nettomethode aus dem berechneten Konzernabschluss, jeweils für den Stichtag und den vorhergehenden Stichtag, mit Begründung. ## Häufige Fragen ### Ab welcher Größe muss ein Konzernabschluss erstellt werden? Eine Pflicht besteht, wenn die Gruppe an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils mindestens zwei der drei Grenzen überschreitet — und zwar sowohl nach der Brutto- als auch nach der Nettomethode. Brutto: 30 Mio. € Bilanzsumme, 60 Mio. € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer; netto: 25 Mio. €, 50 Mio. €, 250 Arbeitnehmer (§ 293 Abs. 1 HGB). Kapitalmarktorientierte Gruppen, Banken und Versicherungen sind unabhängig von der Größe verpflichtet. ### Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettomethode? Die Bruttomethode addiert die Werte der Einzelabschlüsse, ohne Innenbeziehungen herauszurechnen; dafür sind die Grenzen um 20 % höher. Die Nettomethode verwendet die Werte eines konsolidierten Abschlusses, also nach Wegfall von Beteiligungen, konzerninternen Forderungen und Innenumsätzen. Die Befreiung greift, wenn sie nach einer der beiden Methoden an beiden Stichtagen erfüllt ist. ### Zählen ausländische Tochtergesellschaften bei den Schwellenwerten mit? Ja. Einzubeziehen sind alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf ihren Sitz (§ 294 Abs. 1 HGB), und bei den Arbeitnehmern zählen ausdrücklich auch die im Ausland Beschäftigten (§ 267 Abs. 5 HGB). Für die Umrechnung der Werte ausländischer Töchter gilt § 308a HGB. ### Muss eine GmbH & Co. KG einen Konzernabschluss aufstellen? Ja, wenn sie Mutterunternehmen ist und kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Dann gelten über § 264a HGB dieselben Vorschriften wie für Kapitalgesellschaften, einschließlich der Größenbefreiung nach § 293 HGB. Haftet eine natürliche Person unbeschränkt, richtet sich eine Pflicht nach dem Publizitätsgesetz. ### Seit wann gelten die Schwellen von 30 und 25 Millionen Euro? Die angehobenen Werte gelten in der Fassung ab 17.04.2024 und sind erstmals auf Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen. Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2023 durften sie bereits angewendet werden, dann aber nur zusammen mit den übrigen angehobenen Größenwerten (Art. 93 EGHGB). ### Muss eine reine Holding ohne eigenes operatives Geschäft einen Konzernabschluss aufstellen? Ja, wenn sie als Kapitalgesellschaft Töchter beherrscht und die Gruppe die Schwellen des § 293 HGB überschreitet. Ob die Holding selbst operativ tätig ist, spielt für § 290 HGB keine Rolle. Die Ausnahme für rein vermögensverwaltende Gesellschaften im Publizitätsgesetz betrifft nur Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 290 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__290.html) — Mutter-Tochter-Verhältnis und beherrschender Einfluss - [§ 293 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__293.html) — Größenabhängige Befreiungen, Brutto- und Nettomethode, Abs. 4 und 5 - [§ 267 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__267.html) — Ermittlung von Bilanzsumme (Abs. 4a) und Arbeitnehmerzahl (Abs. 5) - [Art. 93 EGHGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/art_93.html) — Erstmalige Anwendung der angehobenen Schwellenwerte - [§ 291 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__291.html) — Befreiender Konzernabschluss eines Mutterunternehmens in EU oder EWR - [§ 11 PublG](https://www.gesetze-im-internet.de/publg/__11.html) — Konzernrechnungslegung für andere Rechtsformen ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) - [Konzernabschluss offenlegen: Fristen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen) - [Begriffe der Konzernrechnungslegung](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-glossar) ## Konzernabschlusspflicht auf Ihren eigenen Zahlen prüfen Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Den Konsolidierungskreis bestimmen: wer in den Konzernabschluss gehört — und mit welcher Methode Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen Stand: 2026-10-22 Der Konsolidierungskreis legt fest, welche Gesellschaften in welcher Form in den Konzernabschluss eingehen. Ein Fehler an dieser Stelle zieht sich durch alle folgenden Schritte. Diese Seite zeigt die Regeln der §§ 294 bis 296 HGB, die Abgrenzung zu Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen und ordnet eine Beispielgruppe mit acht Beteiligungen vollständig ein. ## Kurzantwort Zum Konsolidierungskreis gehören das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen, unabhängig von Sitz und Rechtsform (§ 294 Abs. 1 HGB). Auf einzelne Töchter darf nur verzichtet werden, wenn ein Wahlrecht des § 296 HGB greift — erhebliche und andauernde Beschränkungen, unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen, Halten ausschließlich zur Weiterveräußerung oder untergeordnete Bedeutung — und der Verzicht wird im Konzernanhang begründet. Gemeinschaftsunternehmen dürfen anteilmäßig einbezogen werden (§ 310 HGB); assoziierte Unternehmen, auf die maßgeblicher Einfluss besteht, werden nach der Equity-Methode angesetzt (§§ 311, 312 HGB). ## Engerer und weiterer Konsolidierungskreis Im engeren Sinn umfasst der Konsolidierungskreis das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen, die voll konsolidiert werden: Ihre Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge gehen zu 100 % in den Konzernabschluss ein, auch wenn der Mutter weniger als alle Anteile gehören. Der Teil, der anderen Gesellschaftern zusteht, erscheint als nicht beherrschende Anteile im Eigenkapital. Im weiteren Sinn zählen auch Unternehmen dazu, die nicht voll, sondern anteilig oder mit einem fortgeschriebenen Beteiligungswert eingehen: Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen. Für die Frage, ob überhaupt ein Konzernabschluss aufzustellen ist, kommt es dagegen nur auf Tochterunternehmen an. Ein Mutterunternehmen mit lauter assoziierten Beteiligungen, aber ohne Tochter, muss keinen Konzernabschluss aufstellen. ## Vier Arten von Beteiligungen und ihre Behandlung Einordnung von Beteiligungen im HGB-Konzernabschluss | Art | Merkmal | Behandlung im Konzernabschluss | Rechtsgrundlage | | --- | --- | --- | --- | | Tochterunternehmen | beherrschender Einfluss, etwa durch Stimmrechtsmehrheit, unmittelbar oder über andere Töchter | Vollkonsolidierung; Anteile Dritter als nicht beherrschende Anteile | §§ 290, 294, 300–309 HGB | | Gemeinschaftsunternehmen | gemeinsame Führung mit mindestens einem Unternehmen außerhalb des Konzerns | Wahlrecht: anteilmäßige Konsolidierung oder Equity-Methode | § 310 HGB, sonst §§ 311, 312 HGB | | Assoziiertes Unternehmen | maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik; vermutet ab einem Fünftel der Stimmrechte | Equity-Methode, gesonderter Posten in Bilanz und GuV | §§ 311, 312 HGB | | Sonstige Beteiligung | Anteile ohne maßgeblichen Einfluss | Anschaffungskosten, bei dauernder Wertminderung niedriger, wie im Einzelabschluss | § 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 HGB | ## Wann auf eine Tochter verzichtet werden darf § 296 HGB enthält abschließend vier Gründe. Jeder Verzicht ist im Konzernanhang zu begründen (§ 296 Abs. 3 HGB). ### Beschränkte Rechte (Abs. 1 Nr. 1) Erhebliche und andauernde Beschränkungen beeinträchtigen die Rechte der Mutter am Vermögen oder an der Geschäftsführung nachhaltig — etwa bei einer Tochter im Insolvenzverfahren oder unter staatlicher Zwangsverwaltung. ### Kosten oder Verzögerung (Abs. 1 Nr. 2) Die Angaben sind nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder unangemessene Verzögerungen zu bekommen. Die Vorschrift ist eng auszulegen; normaler Mehraufwand einer Konsolidierung rechtfertigt den Verzicht nicht. ### Weiterveräußerung (Abs. 1 Nr. 3) Die Anteile werden ausschließlich zu dem Zweck gehalten, sie weiterzuverkaufen. In der Regel muss die Absicht schon beim Erwerb bestehen und belegbar sein, etwa durch laufende Verkaufsverhandlungen. ### Untergeordnete Bedeutung (Abs. 2) Die Tochter ist für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unbedeutend. Mehrere solche Töchter sind trotzdem einzubeziehen, wenn sie zusammen nicht mehr von untergeordneter Bedeutung sind. ## Fallbeispiel: eine Gruppe mit acht Beteiligungen einordnen Die M GmbH hält direkt und indirekt Anteile an acht Gesellschaften. So werden sie eingeordnet. Einordnung der Beteiligungen der M GmbH | Gesellschaft | Anteile und Rechte | Einordnung | Behandlung | | --- | --- | --- | --- | | A GmbH | 100 % Kapital und Stimmrechte | Tochterunternehmen | Vollkonsolidierung | | B GmbH | 60 % Kapital und Stimmrechte | Tochterunternehmen | Vollkonsolidierung, 40 % nicht beherrschende Anteile | | G GmbH | 45 % Kapital; Stimmbindungsvertrag mit einem Mitgesellschafter, der 10 % hält | Tochterunternehmen, weil die gebundenen Stimmen der M zugerechnet werden (§ 290 Abs. 3 Satz 2 HGB) — zusammen 55 % | Vollkonsolidierung, 55 % nicht beherrschende Anteile | | H GmbH | 80 % gehalten von der A GmbH | mittelbares Tochterunternehmen (§ 290 Abs. 3 Satz 1 HGB) | Vollkonsolidierung, 20 % nicht beherrschende Anteile | | C GmbH | 50 %, gemeinsam geführt mit einem konzernfremden Partner | Gemeinschaftsunternehmen | anteilmäßige Konsolidierung zu 50 % oder Equity-Methode | | D GmbH | 25 % Stimmrechte, ein Sitz im Beirat | assoziiertes Unternehmen (Vermutung ab 20 %) | Equity-Methode | | E GmbH | 100 %, Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb | Tochterunternehmen | Verzicht nach § 296 Abs. 2 HGB vertretbar; Begründung im Konzernanhang | | F GmbH | 100 %, beim Erwerb zum Weiterverkauf bestimmt, Käufer in Verhandlung | Tochterunternehmen | Verzicht nach § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB möglich; Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB bleiben Pflicht | ## Was das Fallbeispiel zeigt - Die Beteiligungsquote allein entscheidet nicht. Die G GmbH ist trotz 45 % Kapitalanteil Tochter, weil der Mutter Rechte aus einer Vereinbarung mit einem anderen Gesellschafter zugerechnet werden. Bei der Höhe der nicht beherrschenden Anteile zählt dagegen der Kapitalanteil: Der M gehören 45 %, den übrigen Gesellschaftern 55 %. - Mittelbar gehaltene Gesellschaften gehören dazu. Die H GmbH ist Tochter der A GmbH und damit auch der M. Sie wird voll konsolidiert; die nicht beherrschenden Anteile betragen 20 %, weil die A der M vollständig gehört. - Ein Gemeinschaftsunternehmen wird nie voll konsolidiert. Die M wählt für die C GmbH zwischen anteiliger Einbeziehung und Equity-Methode und bleibt bei der gewählten Methode, solange sich die Verhältnisse nicht ändern (§ 297 Abs. 3 Satz 2 HGB). - Ein Verzicht ist keine Unsichtbarkeit. Auch für nicht einbezogene Töchter wie E und F sind Name, Sitz und Anteil am Kapital im Konzernanhang anzugeben (§ 313 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HGB). - Untergeordnete Bedeutung ist eine Gesamtbetrachtung. Kommen mehrere kleine Gesellschaften wie die E GmbH zusammen, ist zu prüfen, ob sie gemeinsam noch unbedeutend sind. ## Erwerb und Verkauf im laufenden Geschäftsjahr Wird eine Gesellschaft im Laufe des Jahres Tochter, ist sie ab diesem Zeitpunkt einzubeziehen. Die Kapitalkonsolidierung bezieht sich auf die Werte an dem Tag, an dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist (§ 301 Abs. 2 Satz 1 HGB). In die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gehören nur die Aufwendungen und Erträge ab diesem Tag; was die Tochter vorher erwirtschaftet hat, steckt im erworbenen Eigenkapital und wird mit dem Kaufpreis verrechnet. In der Praxis braucht es dafür einen Zwischenabschluss oder eine verlässliche Abgrenzung auf den Erwerbsstichtag. Scheidet eine Tochter aus, etwa durch Verkauf, endet die Einbeziehung mit dem Abgang. Das Ergebnis aus dem Verkauf ist im Konzern regelmäßig ein anderes als im Einzelabschluss der Mutter: Dort wird der Erlös mit dem Beteiligungsbuchwert verglichen, im Konzern mit dem anteiligen Nettovermögen zu Konzernwerten einschließlich eines noch nicht abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Ändert sich die Zusammensetzung des Kreises wesentlich, verlangt § 294 Abs. 2 HGB Angaben, die einen sinnvollen Vergleich der aufeinanderfolgenden Konzernabschlüsse ermöglichen. Das kann eine Erläuterung der Auswirkungen im Konzernanhang sein oder eine zusätzliche, angepasste Vorjahresspalte. ## Was Sie je Gesellschaft dokumentieren sollten - Unmittelbare und mittelbare Beteiligungsquote am Kapital sowie die Stimmrechtsquote, wenn sie abweicht - Grundlage des Einflusses: Stimmrechtsmehrheit, Bestellungsrecht, Beherrschungsvertrag, Vereinbarung mit Mitgesellschaftern oder maßgeblicher Einfluss - Tag, an dem die Gesellschaft Tochter, Gemeinschafts- oder assoziiertes Unternehmen geworden ist, und gegebenenfalls Abgangsdatum - Gewählte Methode und — bei einem Verzicht nach § 296 HGB — die Begründung für den Konzernanhang - Abschlussstichtag, Währung und Rechnungslegungsgrundsätze der Gesellschaft, damit Zwischenabschluss, Umrechnung und Handelsbilanz II geplant werden können ## So geht es mit konzernabschluss.io - Methoden je Gesellschaft: Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung nach § 310 HGB oder Equity-Methode nach §§ 311, 312 HGB - Verzicht nach § 296 HGB je Gesellschaft dokumentiert und begründet - Hinweise bei auffälligen Kombinationen, etwa Equity-Methode bei mehr als 50 % oder weniger als 20 % Kapitalanteil - Erst- und Endkonsolidierung im laufenden Jahr mit Hinweis zur Vergleichbarkeit nach § 294 Abs. 2 HGB; bei unterjährigem Erwerb ohne Zwischenabschluss rechnet die Software die Gewinn- und Verlustrechnung der Tochter zeitanteilig nach Monaten ab dem Erwerb und weist darauf hin - Mehrstufige Ketten wie im Fall der H GmbH: Sie geben an, von welcher voll einbezogenen Tochter eine Gesellschaft gehalten wird; die Kapitalkonsolidierung rechnet mit der unmittelbaren, Ergebnis und nicht beherrschende Anteile mit der durchgerechneten Quote - Grenzen: Töchter in fremder Währung erfassen Sie ohne eigenes Konto mit ihren Zahlen und Kursen (§ 308a HGB); für sie gibt es keine Innenbeziehungen und keinen Konzern-Anlagenspiegel In konzernabschluss.io wählen Sie Mutter und Töchter aus den Gesellschaften Ihres Arbeitsbereichs, erfassen Beteiligungsquote, Erwerbs- und gegebenenfalls Abgangsdatum und ordnen jeder Gesellschaft eine Methode zu. Die Software prüft die Zuordnung auf Plausibilität und dokumentiert jede Entscheidung mit Begründung. ## Häufige Fragen ### Was ist der Konsolidierungskreis? Die Gesamtheit der Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden. Im engeren Sinn sind das Mutter und voll konsolidierte Töchter, im weiteren Sinn zusätzlich anteilmäßig einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und nach der Equity-Methode bewertete assoziierte Unternehmen. ### Müssen ausländische Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss? Ja. § 294 Abs. 1 HGB verlangt die Einbeziehung aller Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf Sitz und Rechtsform. Ihre Abschlüsse sind auf die Bewertungsregeln des Konzerns anzupassen und, wenn sie in fremder Währung aufgestellt sind, nach § 308a HGB in Euro umzurechnen. ### Wann ist eine Tochter von untergeordneter Bedeutung? Das Gesetz nennt keine festen Prozentgrenzen. Entscheidend ist, ob die Einbeziehung das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns spürbar verändern würde — gemessen etwa an Bilanzsumme, Umsatz, Ergebnis und Schulden im Verhältnis zum Konzern. Mehrere kleine Töchter sind gemeinsam zu betrachten, und die Begründung gehört in den Konzernanhang. ### Ab wie viel Prozent ist ein Unternehmen assoziiert? Maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn ein einbezogenes Unternehmen mindestens ein Fünftel der Stimmrechte hält (§ 311 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Vermutung kann widerlegt werden. Unter 20 % kann maßgeblicher Einfluss trotzdem bestehen, etwa durch Sitze in Aufsichtsgremien oder wesentliche Lieferbeziehungen; das ist im Einzelfall zu würdigen. ### Wird ein Gemeinschaftsunternehmen voll konsolidiert? Nein. Weil es gemeinsam mit einem Unternehmen außerhalb des Konzerns geführt wird, fehlt die Beherrschung. Es darf anteilmäßig einbezogen werden (§ 310 HGB); wird dieses Wahlrecht nicht genutzt, wird es nach der Equity-Methode angesetzt. ### Gehören Enkelgesellschaften zum Konsolidierungskreis? Ja. Beherrschender Einfluss kann unmittelbar oder mittelbar bestehen, und Rechte von Tochterunternehmen werden der Mutter zugerechnet (§ 290 Abs. 1 und 3 HGB). Eine Gesellschaft, die von einer Tochter beherrscht wird, ist deshalb auch Tochter des obersten Mutterunternehmens und voll zu konsolidieren. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 294 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__294.html) — Einzubeziehende Unternehmen, Vergleichbarkeit, Vorlagepflichten der Töchter - [§ 296 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__296.html) — Verzicht auf die Einbeziehung und Begründungspflicht - [§ 290 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__290.html) — Beherrschender Einfluss, Zurechnung von Rechten - [§ 310 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__310.html) — Anteilmäßige Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen - [§ 311 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__311.html) — Assoziierte Unternehmen, Vermutung ab einem Fünftel der Stimmrechte - [§ 313 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__313.html) — Angaben zum Beteiligungsbesitz im Konzernanhang ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschlusspflicht prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen) - [Equity-Methode mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/equity-methode-beispiel) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Konzernanhang und Konzernlagebericht](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernanhang-konzernlagebericht) ## Den Konsolidierungskreis dokumentiert anlegen Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB: ein vollständiges Beispiel mit Geschäfts- oder Firmenwert und Minderheiten Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel Stand: 2026-10-22 Die Kapitalkonsolidierung ersetzt die Beteiligung der Mutter durch das, wofür sie bezahlt hat: die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden der Tochter. Diese Seite rechnet einen Erwerb von 80 % einer GmbH vollständig durch — von der Neubewertung über den Geschäfts- oder Firmenwert und die nicht beherrschenden Anteile bis zu den Buchungen im zweiten Jahr. Jede Zahl lässt sich mit dem Taschenrechner nachprüfen. ## Kurzantwort Bei der Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB wird der Beteiligungsbuchwert der Mutter mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochter verrechnet. Das Eigenkapital wird dafür neu bewertet: Alle Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihrem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt, auf die aufgedeckten stillen Reserven werden latente Steuern gebildet (Neubewertungsmethode). Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag ist Geschäfts- oder Firmenwert und wird planmäßig abgeschrieben, ein passiver Unterschiedsbetrag steht nach dem Eigenkapital. Der Anteil anderer Gesellschafter am neubewerteten Eigenkapital erscheint als nicht beherrschende Anteile im Konzerneigenkapital. ## Was bei der Kapitalkonsolidierung passiert In der Summenbilanz steht das Vermögen der Tochter doppelt: einmal als Posten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ in der Bilanz der Mutter und einmal in Form der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden der Tochter. § 300 Abs. 1 Satz 2 HGB bestimmt, dass an die Stelle der Anteile die Vermögensgegenstände, Schulden und Abgrenzungsposten der Tochter treten. § 301 HGB regelt, wie die Beteiligung dafür mit dem Eigenkapital der Tochter verrechnet wird. Das HGB lässt dafür seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nur die Neubewertungsmethode zu. Das Eigenkapital der Tochter wird mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert ihrer Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs- und Sonderposten entspricht (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ausnahmen: Rückstellungen werden nach den allgemeinen Regeln des § 253 HGB bewertet und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB (§ 301 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Neubewertung gilt für die ganze Tochter, nicht nur für den Anteil der Mutter — deshalb partizipieren auch die anderen Gesellschafter an den aufgedeckten stillen Reserven. Was nach der Verrechnung übrig bleibt, ist der Unterschiedsbetrag (§ 301 Abs. 3 HGB). Liegt der Kaufpreis über dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital, entsteht ein Geschäfts- oder Firmenwert auf der Aktivseite. Liegt er darunter, entsteht ein passiver Unterschiedsbetrag, der als „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nach dem Eigenkapital auszuweisen ist. ## Die Ausgangslage des Beispiels Alle Beträge in Euro; der Steuersatz von 30 % ist eine vereinfachende Annahme. - Die M GmbH erwirbt am 31.12.2024 80 % der Anteile an der T GmbH für 1.400.000 €. Das ist zugleich der Beteiligungsbuchwert in der Bilanz der M. - Bilanz der T zum 31.12.2024 zu Buchwerten: technische Anlagen 900.000 €, Vorräte 400.000 €, Forderungen 300.000 €, Bankguthaben 200.000 €; gezeichnetes Kapital 500.000 €, Gewinnrücklagen 700.000 €, Rückstellungen 100.000 €, Verbindlichkeiten 500.000 €. Bilanzsumme 1.800.000 €, Eigenkapital 1.200.000 €. - Die technischen Anlagen haben einen Zeitwert von 1.200.000 € und eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren. Alle übrigen Posten sind mit ihren Buchwerten zutreffend bewertet. - Für den Geschäfts- oder Firmenwert lässt sich die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen; er wird deshalb über zehn Jahre abgeschrieben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB). - Der Erwerb zum Bilanzstichtag hält das Beispiel einfach: Die Konzernbilanz zum 31.12.2024 enthält die T bereits, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erst ab 2025. ## Schritt 1: Neubewertung und Unterschiedsbetrag Ermittlung von Geschäfts- oder Firmenwert und nicht beherrschenden Anteilen (€) | Position | Betrag | | --- | --- | | Eigenkapital der T zu Buchwerten (500.000 + 700.000) | 1.200.000 | | + stille Reserven in den technischen Anlagen (1.200.000 − 900.000) | 300.000 | | − passive latente Steuern auf die stillen Reserven (30 % von 300.000) | −90.000 | | = neubewertetes Eigenkapital der T (100 %) | 1.410.000 | | davon Anteil der M (80 %) | 1.128.000 | | davon nicht beherrschende Anteile (20 %) | 282.000 | | Kaufpreis und Beteiligungsbuchwert | 1.400.000 | | Geschäfts- oder Firmenwert (1.400.000 − 1.128.000) | 272.000 | ## Schritt 2: der Buchungssatz der Erstkonsolidierung Eine einzige zusammengesetzte Buchung verrechnet Beteiligung und Eigenkapital, deckt die stillen Reserven auf und weist Firmenwert und Minderheiten aus. Erstkonsolidierung zum 31.12.2024 (€) | Konto | Soll | Haben | | --- | --- | --- | | Gezeichnetes Kapital der T | 500.000 | | | Gewinnrücklagen der T | 700.000 | | | Technische Anlagen (aufgedeckte stille Reserven) | 300.000 | | | Geschäfts- oder Firmenwert | 272.000 | | | Anteile an verbundenen Unternehmen (Beteiligung an der T) | | 1.400.000 | | Passive latente Steuern | | 90.000 | | Nicht beherrschende Anteile | | 282.000 | | Summe | 1.772.000 | 1.772.000 | ## Die Konzernbilanz zum Erwerbsstichtag Die Bilanz der M zum 31.12.2024 enthält neben der Beteiligung von 1.400.000 € technische Anlagen von 1.100.000 €, Vorräte von 600.000 €, Forderungen von 500.000 € und Bankguthaben von 400.000 €; auf der Passivseite stehen gezeichnetes Kapital 1.000.000 €, Gewinnrücklagen 1.500.000 €, Rückstellungen 300.000 € und Verbindlichkeiten 1.200.000 €. Bilanzsumme 4.000.000 €. Konzernbilanz 31.12.2024 (€) | Posten | M GmbH | T GmbH | Konsolidierung | Konzern | | --- | --- | --- | --- | --- | | Geschäfts- oder Firmenwert | — | — | +272.000 | 272.000 | | Technische Anlagen | 1.100.000 | 900.000 | +300.000 | 2.300.000 | | Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.400.000 | — | −1.400.000 | 0 | | Vorräte | 600.000 | 400.000 | — | 1.000.000 | | Forderungen | 500.000 | 300.000 | — | 800.000 | | Bankguthaben | 400.000 | 200.000 | — | 600.000 | | Summe Aktiva | 4.000.000 | 1.800.000 | −828.000 | 4.972.000 | | Gezeichnetes Kapital | 1.000.000 | 500.000 | −500.000 | 1.000.000 | | Gewinnrücklagen | 1.500.000 | 700.000 | −700.000 | 1.500.000 | | Nicht beherrschende Anteile | — | — | +282.000 | 282.000 | | Rückstellungen | 300.000 | 100.000 | — | 400.000 | | Verbindlichkeiten | 1.200.000 | 500.000 | — | 1.700.000 | | Passive latente Steuern | — | — | +90.000 | 90.000 | | Summe Passiva | 4.000.000 | 1.800.000 | −828.000 | 4.972.000 | ## Schritt 3: Folgekonsolidierung im Jahr 2025 Die T erzielt 2025 einen Jahresüberschuss von 250.000 € und schüttet nichts aus. Im Konzern kommen fünf Buchungen hinzu. Konsolidierungsbuchungen 2025 für die T (€) | Buchung | Soll | Haben | Betrag | Wirkung auf das Konzernergebnis | | --- | --- | --- | --- | --- | | Erstkonsolidierung wiederholen | wie zum 31.12.2024 | wie zum 31.12.2024 | 1.772.000 | keine | | Stille Reserven abschreiben (300.000 / 5 Jahre) | Abschreibungen | Technische Anlagen | 60.000 | −60.000 | | Latente Steuern anteilig auflösen (30 % von 60.000) | Passive latente Steuern | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 18.000 | +18.000 | | Geschäfts- oder Firmenwert abschreiben (272.000 / 10 Jahre) | Abschreibungen | Geschäfts- oder Firmenwert | 27.200 | −27.200 | | Ergebnisanteil der anderen Gesellschafter (20 % von 208.000) | Nicht beherrschende Anteile am Ergebnis (GuV) | Nicht beherrschende Anteile (Bilanz) | 41.600 | verteilt das Konzernergebnis, ändert es nicht | ## Was die Folgekonsolidierung im Ergebnis bedeutet - Der Jahresüberschuss der T von 250.000 € trägt nach Abschreibung der stillen Reserven, Steuereffekt und Firmenwertabschreibung 180.800 € zum Konzernjahresüberschuss bei (250.000 − 60.000 + 18.000 − 27.200). - Davon stehen den anderen Gesellschaftern 41.600 € zu. Ihr Anteil bemisst sich am Ergebnis nach Abschreibung der stillen Reserven (250.000 − 60.000 + 18.000 = 208.000 €), aber vor der Firmenwertabschreibung, denn der Geschäfts- oder Firmenwert betrifft nur den Anteil der Mutter. - Auf die Gesellschafter der M entfallen 139.200 €. Gegenprobe: 80 % von 208.000 € sind 166.400 €, abzüglich 27.200 € Firmenwertabschreibung ergibt 139.200 €. - Stände zum 31.12.2025: Geschäfts- oder Firmenwert 244.800 €, stille Reserven in den Anlagen 240.000 €, passive latente Steuern 72.000 €, nicht beherrschende Anteile 323.600 € — das sind 20 % des fortgeschriebenen neubewerteten Eigenkapitals von 1.618.000 €. - Ab 2026 wird zusätzlich gebucht, was in den Vorjahren schon ergebniswirksam war: Die Abschreibungen und Steuereffekte des Jahres 2025 laufen dann erfolgsneutral über die Konzern-Gewinnrücklagen, weil der Konzernabschluss jedes Jahr neu aus den Einzelabschlüssen entsteht. ## Sonderfälle: passiver Unterschiedsbetrag, Zeitpunkt und Anpassungsfrist Hätte die M nur 1.000.000 € gezahlt, läge der Kaufpreis um 128.000 € unter dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital von 1.128.000 €. Dieser Betrag ist zunächst kritisch zu prüfen — oft zeigt er, dass Vermögenswerte zu hoch oder Schulden zu niedrig angesetzt wurden. Bleibt er bestehen, wird er als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Ergebniswirksam aufgelöst werden darf er nur, soweit das den Grundsätzen der §§ 297 und 298 HGB entspricht (§ 309 Abs. 2 HGB), etwa wenn erwartete Verluste, für die ein Abschlag auf den Kaufpreis vereinbart wurde, tatsächlich eintreten. DRS 23 konkretisiert die Fälle. Maßgeblich für die Neubewertung ist der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochter geworden ist (§ 301 Abs. 2 Satz 1 HGB). Lassen sich die Werte bis dahin nicht endgültig ermitteln, sind sie innerhalb der folgenden zwölf Monate anzupassen. Stellt eine Mutter erstmals einen Konzernabschluss auf, gilt für Töchter, die sie schon länger hält, grundsätzlich der Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Abs. 2 Satz 3 HGB); dasselbe gilt für eine Tochter, die bisher nach § 296 HGB nicht einbezogen wurde. Gehören einer Tochter Anteile an der Mutter, werden sie in der Konzernbilanz als eigene Anteile behandelt und mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 301 Abs. 4 HGB). ## So geht es mit konzernabschluss.io - Planmäßige Firmenwertabschreibung mit Nutzungsdauer je Beteiligung und Hinweis auf die Erläuterungspflicht nach § 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB - Nicht beherrschende Anteile im Eigenkapital und am Ergebnis nach § 307 HGB, Jahr für Jahr fortgeschrieben - Die aufgedeckten stillen Reserven führt die Software unverändert fort; ihre Abschreibung in den Folgejahren erfassen Sie als manuelle Konzernbuchung — die Software weist darauf hin - Jede Buchung im Konsolidierungsjournal mit Begründung und Paragraph; Werkzeug 250 € pro Monat je Arbeitsbereich, derzeit als Beta geöffnet konzernabschluss.io rechnet die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode aus den festgeschriebenen Einzelabschlüssen: Sie erfassen je Tochter Beteiligungsbuchwert, Erwerbszeitpunkt, Eigenkapital zum Erwerb und die aufgedeckten stillen Reserven mit Zielposten; die Software bildet daraus Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag, latente Steuern und nicht beherrschende Anteile. ## Häufige Fragen ### Was ist Kapitalkonsolidierung? Die Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts der Mutter mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochter im Konzernabschluss. Sie verhindert, dass das Vermögen der Tochter doppelt erscheint, und ersetzt die Beteiligung durch die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden. Grundlage ist § 301 HGB. ### Wie berechnet man den Geschäfts- oder Firmenwert im Konzern? Kaufpreis der Anteile minus Anteil der Mutter am neubewerteten Eigenkapital der Tochter. Das neubewertete Eigenkapital ist das Buchwert-Eigenkapital plus aufgedeckte stille Reserven minus stille Lasten, jeweils nach Abzug latenter Steuern. Im Beispiel: 1.400.000 € minus 80 % von 1.410.000 € ergibt 272.000 €. ### Über wie viele Jahre wird der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben? Planmäßig über seine voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB). Lässt sie sich in Ausnahmefällen nicht verlässlich schätzen, sind es zehn Jahre. Der gewählte Zeitraum ist im Konzernanhang zu erläutern (§ 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB); bei voraussichtlich dauernder Wertminderung kommt eine außerplanmäßige Abschreibung hinzu, die nicht wieder rückgängig gemacht werden darf. ### Bekommen Minderheitsgesellschafter einen Anteil am Firmenwert? Nein. Nach HGB wird der Geschäfts- oder Firmenwert nur für den Anteil der Mutter angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile umfassen den Anteil der anderen Gesellschafter am neubewerteten Eigenkapital, also einschließlich ihres Anteils an den stillen Reserven, aber ohne Firmenwert. ### Was passiert mit einem negativen Unterschiedsbetrag? Er wird nach dem Eigenkapital als „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ ausgewiesen und im Konzernanhang erläutert (§ 301 Abs. 3 HGB). Ergebniswirksam aufgelöst werden darf er nur unter den Voraussetzungen des § 309 Abs. 2 HGB. Vorher sollte geprüft werden, ob die Neubewertung vollständig ist. ### Werden auf den Geschäfts- oder Firmenwert latente Steuern gebildet? Nein. Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz des Unterschiedsbetrags bleiben bei den latenten Steuern unberücksichtigt (§ 306 Satz 3 HGB). Auf die aufgedeckten stillen Reserven dagegen sind latente Steuern zu bilden; sie mindern das neubewertete Eigenkapital und erhöhen damit den Firmenwert. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 301 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__301.html) — Kapitalkonsolidierung, Neubewertung, Unterschiedsbetrag, Zeitpunkt - [§ 307 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__307.html) — Nicht beherrschende Anteile in Bilanz und GuV - [§ 309 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__309.html) — Abschreibung des Firmenwerts, Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags - [§ 253 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__253.html) — Planmäßige Abschreibung, zehn Jahre bei nicht schätzbarer Nutzungsdauer - [§ 306 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__306.html) — Latente Steuern im Konzern, keine auf den Firmenwert ## Weiterführende Seiten - [Latente Steuern im Konzernabschluss](https://konzernabschluss.io/ratgeber/latente-steuern-konzernabschluss) - [Schuldenkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/schuldenkonsolidierung-beispiel) - [Equity-Methode mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/equity-methode-beispiel) - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) ## Kapitalkonsolidierung mit Begründung je Buchung Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB: Innenbeziehungen aufrechnen und Differenzen richtig buchen Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/schuldenkonsolidierung-beispiel Stand: 2026-10-22 Darlehen, Lieferantenrechnungen und Verrechnungskonten zwischen Gesellschaften derselben Gruppe sind aus Sicht des Konzerns keine Forderungen und keine Schulden. Die Schuldenkonsolidierung nimmt sie heraus. Diese Seite zeigt, welche Posten betroffen sind, rechnet drei typische Innenbeziehungen mit Buchungssätzen durch und erklärt, warum manche Differenzen das Konzernergebnis verändern und andere nicht. ## Kurzantwort Bei der Schuldenkonsolidierung werden Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den einbezogenen Unternehmen weggelassen (§ 303 Abs. 1 HGB). Stimmen beide Seiten überein, ist die Buchung erfolgsneutral. Unechte Aufrechnungsdifferenzen aus zeitlichen Verschiebungen oder Buchungsfehlern werden vor der Aufrechnung korrigiert. Echte Differenzen, die aus den Bilanzierungsregeln folgen — etwa eine Rückstellung beim Schuldner ohne Forderung beim Gläubiger —, wirken im Jahr ihrer Entstehung auf das Konzernergebnis und werden danach erfolgsneutral über die Rücklagen fortgeführt. ## Welche Posten § 303 HGB erfasst - Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die entsprechenden Verbindlichkeiten beim Darlehensnehmer — langfristige Gesellschafterdarlehen ebenso wie kurzfristige Konzernkredite - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Gesellschaften, die im Einzelabschluss meist als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stehen - Salden aus einem Cash-Pool zwischen der poolführenden Gesellschaft und den Teilnehmern; die Bankkonten gegenüber der externen Bank bleiben dagegen bestehen - Geleistete und erhaltene Anzahlungen zwischen den Gesellschaften - Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber einer anderen einbezogenen Gesellschaft - Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten, die sich auf dasselbe konzerninterne Geschäft beziehen, etwa im Voraus gezahlte Miete - Nach dem Einheitsgrundsatz auch Haftungsverhältnisse: Bürgt die Mutter für einen Bankkredit der Tochter, entfällt der Vermerk im Konzernanhang, denn der Kredit steht bereits als Verbindlichkeit in der Konzernbilanz. ## Der Grundfall: ein Darlehen der Mutter an die Tochter Die M GmbH hat der T GmbH ein Darlehen über 500.000 € zu 3 % Zinsen gewährt; die Zinsen von 15.000 € sind im Geschäftsjahr gezahlt worden. Bei der M steht eine Ausleihung an verbundene Unternehmen von 500.000 €, bei der T eine Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen in gleicher Höhe. Buchung in der Konzernbilanz: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 500.000 € an Ausleihungen an verbundene Unternehmen 500.000 €. Beide Seiten sind gleich hoch, das Konzerneigenkapital ändert sich nicht. Die Zinsen sind kein Fall des § 303, sondern der Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB: Zinserträge 15.000 € an Zinsaufwendungen 15.000 €. Auch diese Buchung lässt das Konzernergebnis unverändert, sie verkürzt nur Ertrag und Aufwand. ## Unechte und echte Aufrechnungsdifferenzen Passen Forderung und Verbindlichkeit nicht zusammen, kommt es auf die Ursache an. Ursachen von Aufrechnungsdifferenzen und ihre Behandlung | Ursache | Art | Behandlung im Konzern | | --- | --- | --- | | Zahlung unterwegs: Die Tochter hat am 30.12. überwiesen, das Geld geht bei der Mutter am 02.01. ein | unecht, zeitlich | Betrag als Geldtransit den flüssigen Mitteln zuordnen, Rest erfolgsneutral aufrechnen | | Rechnung beim Empfänger noch nicht gebucht oder auf dem falschen Partner gebucht | unecht, Buchungsfehler | im Einzelabschluss oder in der Handelsbilanz II korrigieren, dann aufrechnen | | Rückstellung beim Schuldner, keine Forderung beim Gläubiger, weil eine ungewisse Forderung nicht aktiviert werden darf | echt | Rückstellung ergebniswirksam weglassen, latente Steuern bilden | | Einzelwertberichtigung des Gläubigers auf eine Forderung gegen eine andere Konzerngesellschaft | echt | Abschreibung im Konzern zurücknehmen, im Entstehungsjahr ergebniswirksam | | Unverzinsliche Forderung beim Gläubiger abgezinst, Verbindlichkeit beim Schuldner zum Erfüllungsbetrag | echt | Differenz ergebniswirksam ausgleichen, Abzinsungseffekte in den Folgejahren über die Rücklagen fortführen | ## Rechenbeispiel: drei Innenbeziehungen zum 31.12. Fortsetzung des Grundfalls; Steuersatz vereinfachend 30 %, alle Beträge in Euro. - Darlehen: Ausleihung der M 500.000, Verbindlichkeit der T 500.000. Differenz 0. Buchung: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen an Ausleihungen an verbundene Unternehmen 500.000. - Lieferungen: Die M weist eine Forderung gegen die T von 84.300 aus, die T eine Verbindlichkeit gegenüber der M von 80.300. Die Differenz von 4.000 ist eine Zahlung, die die T am 30.12. überwiesen hat und die erst am 02.01. bei der M eingeht. Erste Buchung: Guthaben bei Kreditinstituten (Geldtransit) 4.000 an Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.000. Zweite Buchung: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen an Forderungen gegen verbundene Unternehmen 80.300. Ergebniswirkung 0. - Vertragsstrafe: Die M verlangt von der T eine Vertragsstrafe; die T hält die Forderung für wahrscheinlich und bildet eine Rückstellung von 30.000. Die M darf die bestrittene Forderung nach dem Realisationsprinzip nicht aktivieren. Aus Sicht des Konzerns schuldet niemand einem Fremden etwas. Buchung: Rückstellungen 30.000 an sonstige betriebliche Aufwendungen 30.000 — das Konzernergebnis steigt um 30.000. - Latente Steuern auf die Vertragsstrafe: Ist die Rückstellung steuerlich anerkannt, liegt ihr Konzernwert von 0 unter dem Steuerwert von 30.000. Daraus folgt eine künftige Steuerbelastung: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.000 an passive latente Steuern 9.000 (§ 306 HGB). Netto steigt das Konzernergebnis um 21.000. - Summe der Eliminierungen in der Konzernbilanz: Aktivseite −584.300 (500.000 Ausleihung und 84.300 Forderung), zugleich +4.000 Geldtransit; Passivseite −610.300 (500.000 und 80.300 Verbindlichkeiten, 30.000 Rückstellung) und +9.000 passive latente Steuern; Eigenkapital +21.000. Gegenprobe: −584.300 + 4.000 = −580.300 auf der Aktivseite; −610.300 + 9.000 + 21.000 = −580.300 auf der Passivseite. ## Was im Folgejahr mit einer echten Differenz geschieht Der Konzernabschluss entsteht jedes Jahr neu aus den Einzelabschlüssen. Besteht die Rückstellung der T im nächsten Jahr unverändert fort, wird sie wieder weggelassen — diesmal aber erfolgsneutral: Rückstellungen 30.000 € an Gewinnrücklagen 30.000 € und Gewinnrücklagen 9.000 € an passive latente Steuern 9.000 €. Der Ergebniseffekt des Vorjahres steckt damit im Konzerneigenkapital und wird nicht ein zweites Mal gebucht. Zahlt die T im Folgejahr die 30.000 € an die M, verbraucht sie die Rückstellung, und die M bucht einen Ertrag. Im Konzern ist dieser Ertrag zu eliminieren, weil er nur die Gegenbuchung zu dem Aufwand ist, den der Konzern schon im Vorjahr herausgenommen hat: sonstige betriebliche Erträge 30.000 € an Gewinnrücklagen 30.000 €. Die im Vorjahr gebildete passive latente Steuer wird zunächst über die Gewinnrücklagen vorgetragen und dann ergebniswirksam aufgelöst: passive latente Steuern 9.000 € an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.000 €. Über beide Jahre zusammen ist die Wirkung auf das Konzernergebnis null — so wie es der Einheitsgrundsatz verlangt. ## Wann auf die Schuldenkonsolidierung verzichtet werden darf § 303 Abs. 2 HGB erlaubt den Verzicht, wenn die wegzulassenden Beträge für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind. Das ist eine Einzelfallentscheidung; feste Prozentsätze nennt das Gesetz nicht. Weil die Wirkung vieler kleiner Salden zusammen erheblich sein kann, sollten Sie die Beträge insgesamt betrachten und die Entscheidung dokumentieren. Werden Gemeinschaftsunternehmen anteilmäßig einbezogen, gilt § 303 HGB nach § 310 Abs. 2 HGB entsprechend — die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen werden nur in Höhe der Beteiligungsquote eliminiert, denn nur dieser Teil ist im Konzernabschluss enthalten. Der Rest ist eine Forderung oder Schuld gegenüber dem fremden Partneranteil. ## Differenzen vermeiden: Abstimmung vor dem Stichtag - Für jede Gegenpartei im Konzern ein eigenes Konto oder Partnerkennzeichen verwenden, damit Salden je Gesellschafts-Paar auswertbar sind - Saldenbestätigungen unter den Gesellschaften vor dem Stichtag austauschen und nicht erst während der Konsolidierung - Regeln für den Jahreswechsel festlegen: Lieferungen und Zahlungen in den letzten Tagen des Jahres werden auf beiden Seiten im selben Jahr erfasst oder ausdrücklich als Transit gemeldet - Eine Abstimmungsmatrix führen, die je Paar Forderung, Verbindlichkeit und Differenz zeigt, und eine Grenze festlegen, ab der jede Differenz geklärt wird - Echte Differenzen mit Ursache und Ergebniswirkung dokumentieren, damit sie im Folgejahr richtig fortgeführt werden ## So geht es mit konzernabschluss.io - Abstimmungsmatrix je Gesellschafts-Paar: zeigt, ob Forderungen und Verbindlichkeiten zueinander passen; Aufrechnungsdifferenzen werden ausgewiesen statt weggerundet - Ergebniswirksame Korrekturen echter Differenzen erfassen Sie als manuelle Konzernbuchung mit eigener Begründung - Bei quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen weist die Software darauf hin, dass nur anteilig zu eliminieren ist - Innenbeziehungen werden ins Folgejahr übernommen; Werkzeug 250 € pro Monat je Arbeitsbereich, derzeit als Beta geöffnet In konzernabschluss.io erfassen Sie jede Innenbeziehung einmal — Betrag, beteiligte Gesellschaften und die betroffenen Posten beider Seiten. Die Software rechnet Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 303 HGB auf und dokumentiert jede Aufrechnung als Buchung mit Begründung und Paragraph. ## Häufige Fragen ### Was ist Schuldenkonsolidierung? Das Weglassen von Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den Gesellschaften, die in den Konzernabschluss einbezogen sind (§ 303 HGB). Weil der Konzern als ein Unternehmen gilt, kann er keine Forderungen gegen sich selbst haben. ### Was ist eine Aufrechnungsdifferenz? Der Unterschied zwischen der konzerninternen Forderung der einen und der Verbindlichkeit der anderen Gesellschaft. Unechte Differenzen beruhen auf zeitlichen Verschiebungen oder Buchungsfehlern und werden korrigiert. Echte Differenzen ergeben sich aus den Bilanzierungsregeln, etwa aus dem Imparitätsprinzip, und verändern das Konzernergebnis. ### Ist die Schuldenkonsolidierung erfolgswirksam? Im Normalfall nicht: Gleich hohe Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander gestrichen, das Eigenkapital bleibt gleich. Erfolgswirksam wird sie nur bei echten Aufrechnungsdifferenzen, und zwar im Jahr ihrer Entstehung; in den Folgejahren wird die Differenz erfolgsneutral über die Konzern-Gewinnrücklagen fortgeführt. ### Wie werden Zinsen auf ein Konzerndarlehen behandelt? Das Darlehen selbst fällt unter die Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB, die Zinsen unter die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB: Zinserträge der einen Gesellschaft werden mit den Zinsaufwendungen der anderen verrechnet. Noch nicht gezahlte Zinsen stehen als Forderung und Verbindlichkeit in den Bilanzen und werden ebenfalls aufgerechnet. ### Müssen Bürgschaften innerhalb des Konzerns angegeben werden? Nicht für Verpflichtungen einbezogener Gesellschaften untereinander. Bürgt die Mutter für eine Schuld der Tochter gegenüber einer Bank, ist die Schuld bereits in der Konzernbilanz enthalten; ein zusätzlicher Vermerk würde sie doppelt zeigen. Bürgschaften für nicht einbezogene Unternehmen bleiben dagegen anzugeben. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 303 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__303.html) — Schuldenkonsolidierung und Ausnahme bei untergeordneter Bedeutung - [§ 305 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__305.html) — Aufwands- und Ertragskonsolidierung, etwa für Konzernzinsen - [§ 306 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__306.html) — Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen - [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Einheitsgrundsatz in Abs. 3 - [§ 310 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__310.html) — Entsprechende Anwendung bei anteilmäßiger Konsolidierung ## Weiterführende Seiten - [Zwischenergebnis und Innenumsätze eliminieren](https://konzernabschluss.io/ratgeber/zwischenergebniseliminierung-beispiel) - [Latente Steuern im Konzernabschluss](https://konzernabschluss.io/ratgeber/latente-steuern-konzernabschluss) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) ## Innenbeziehungen einmal erfassen, sauber aufrechnen Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Zwischenergebniseliminierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung: Innenumsätze im Konzern durchgerechnet Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/zwischenergebniseliminierung-beispiel Stand: 2026-10-22 Verkauft eine Konzerngesellschaft an eine andere, entsteht in den Einzelabschlüssen Umsatz und oft auch Gewinn — für den Konzern als Ganzes aber noch nichts. Diese Seite zeigt an einer Lieferung zwischen Produktions- und Vertriebsgesellschaft, wie Innenumsätze nach § 305 HGB und Zwischengewinne nach § 304 HGB herausgerechnet werden, nach dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren, mit latenten Steuern und dem Folgejahr. ## Kurzantwort Bei der Zwischenergebniseliminierung nach § 304 HGB werden Vermögensgegenstände aus Lieferungen innerhalb des Konzerns mit dem Wert angesetzt, den sie hätten, wenn alle Gesellschaften rechtlich ein einziges Unternehmen wären — in der Regel mit den Konzern-Herstellungskosten. Ein Gewinn der liefernden Gesellschaft gilt erst als realisiert, wenn die Ware den Konzern verlässt. Zugleich werden nach § 305 HGB die Innenumsätze mit den zugehörigen Aufwendungen verrechnet oder, soweit die Ware noch im Konzern liegt, als Bestandserhöhung oder aktivierte Eigenleistung gezeigt. Auf das eliminierte Zwischenergebnis werden latente Steuern gebildet (§ 306 HGB). ## Warum Innenumsätze und Zwischengewinne herausfallen Der Konzernabschluss stellt die Gruppe so dar, als wäre sie ein einziges Unternehmen (§ 297 Abs. 3 HGB). Ein Unternehmen kann an sich selbst nichts verkaufen. Liefert die Produktionsgesellschaft an die Vertriebsgesellschaft, ist das aus Konzernsicht nur eine Verlagerung im eigenen Lager. Umsatz entsteht erst, wenn ein Kunde außerhalb der Gruppe kauft, und erst dann ist auch ein Gewinn realisiert. Zwei Vorschriften greifen ineinander. § 305 HGB betrifft die Gewinn- und Verlustrechnung: Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden mit den darauf entfallenden Aufwendungen verrechnet. § 304 HGB betrifft die Bilanz: Was aus einer solchen Lieferung noch im Konzern liegt, darf höchstens mit dem Wert angesetzt werden, den es ohne die interne Lieferung hätte. Der Unterschied zum Buchwert beim Empfänger ist das Zwischenergebnis — meist ein Zwischengewinn, manchmal ein Zwischenverlust. ## Die Ausgangslage des Beispiels - Die P GmbH stellt im Jahr 2025 Waren mit Herstellungskosten von 800.000 € her und verkauft alle an die V GmbH für 1.000.000 €. Beide sind 100-prozentige Töchter derselben Mutter. - Die V GmbH verkauft 70 % der Ware noch 2025 an Kunden außerhalb des Konzerns für 950.000 €. 30 % liegen am 31.12.2025 noch bei ihr auf Lager, bewertet mit ihren Anschaffungskosten von 300.000 €. - Die Konzern-Herstellungskosten entsprechen den Herstellungskosten der P. Für den Lagerbestand sind das 30 % von 800.000 € = 240.000 €. Zwischengewinn im Bestand: 300.000 € − 240.000 € = 60.000 €. - Steuersatz für latente Steuern vereinfachend 30 %. Sonstige Aufwendungen der Gesellschaften lässt das Beispiel weg. ## Gesamtkostenverfahren: vom Summenergebnis zum Konzernergebnis Gewinn- und Verlustrechnung 2025 nach dem Gesamtkostenverfahren (€) | Posten | P GmbH | V GmbH | Summe | Konsolidierung | Konzern | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Umsatzerlöse | 1.000.000 | 950.000 | 1.950.000 | −1.000.000 | 950.000 | | Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen | — | — | — | +240.000 | 240.000 | | Herstellungsaufwand der P (Material, Personal, Abschreibungen) | −800.000 | — | −800.000 | — | −800.000 | | Aufwendungen für bezogene Waren der V (Einkauf 1.000.000 abzüglich Lagerzugang 300.000) | — | −700.000 | −700.000 | +700.000 | 0 | | Ergebnis vor Steuern | 200.000 | 250.000 | 450.000 | −60.000 | 390.000 | ## Die Buchungssätze nach dem Gesamtkostenverfahren - Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB: Umsatzerlöse 1.000.000 € an Aufwendungen für bezogene Waren 700.000 € und an Bestandsveränderungen 300.000 €. Der Teil der Lieferung, der noch auf Lager liegt, ist aus Konzernsicht kein Wareneinkauf, sondern eine Erhöhung des Bestands an eigenen Erzeugnissen. - Zwischenergebniseliminierung nach § 304 Abs. 1 HGB: Bestandsveränderungen 60.000 € an Vorräte 60.000 €. Der Bestand steht danach mit den Konzern-Herstellungskosten von 240.000 € in der Konzernbilanz. - Umgliederung in der Konzernbilanz: Der Bestand, den die V als Waren führt, ist aus Konzernsicht ein fertiges Erzeugnis und wird entsprechend ausgewiesen. - Latente Steuern nach § 306 HGB: Im Konzern steht der Bestand mit 240.000 €, steuerlich bei der V mit 300.000 €. Die Differenz von 60.000 € baut sich beim Verkauf ab und führt zu einer künftigen Steuerentlastung: aktive latente Steuern 18.000 € an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18.000 €. - Ergebnis: Das Konzernergebnis vor Steuern liegt mit 390.000 € um 60.000 € unter der Summe der Einzelergebnisse, nach latenten Steuern um 42.000 €. Gegenprobe: Außenumsatz 950.000 € minus Konzern-Herstellungskosten der verkauften 70 % von 560.000 € ergibt 390.000 €. ## Dieselbe Lieferung nach dem Umsatzkostenverfahren Beim Umsatzkostenverfahren stehen den Umsätzen die Herstellungskosten der verkauften Leistungen gegenüber; Bestandsveränderungen gibt es als Posten nicht. Gewinn- und Verlustrechnung 2025 nach dem Umsatzkostenverfahren (€) | Posten | P GmbH | V GmbH | Summe | Konsolidierung | Konzern | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Umsatzerlöse | 1.000.000 | 950.000 | 1.950.000 | −1.000.000 | 950.000 | | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | −800.000 | −700.000 | −1.500.000 | +940.000 | −560.000 | | Bruttoergebnis vom Umsatz | 200.000 | 250.000 | 450.000 | −60.000 | 390.000 | ## Der Buchungssatz nach dem Umsatzkostenverfahren Hier genügt eine zusammengesetzte Buchung: Umsatzerlöse 1.000.000 € an Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 940.000 € und an Vorräte 60.000 €. Die Herstellungskosten im Konzern betragen danach 560.000 € — genau 70 % der Konzern-Herstellungskosten von 800.000 €, denn nur dieser Teil wurde an Kunden außerhalb des Konzerns verkauft. Die latente Steuer von 18.000 € wird wie beim Gesamtkostenverfahren gebucht. Das Konzernergebnis ist bei beiden Verfahren gleich; nur der Weg durch die Posten unterscheidet sich. ## Das Folgejahr: wenn die Ware den Konzern verlässt Im Jahr 2026 verkauft die V den Restbestand für 400.000 € an Kunden. In ihrem Einzelabschluss stehen dem Umsatz Anschaffungskosten von 300.000 € gegenüber, Gewinn 100.000 €. Aus Konzernsicht hat die Ware aber nur 240.000 € gekostet; der Konzern erzielt also 160.000 €. Der Zwischengewinn von 60.000 € aus 2025 wird jetzt realisiert. Weil der Konzernabschluss jedes Jahr neu aus den Einzelabschlüssen entsteht, wird zuerst der Stand des Vorjahres erfolgsneutral wiederhergestellt: Gewinnrücklagen 60.000 € an Vorräte 60.000 € und aktive latente Steuern 18.000 € an Gewinnrücklagen 18.000 €. Danach wird der Abgang gebucht: Vorräte 60.000 € an Aufwand 60.000 € sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18.000 € an aktive latente Steuern 18.000 €. Das Konzernergebnis 2026 liegt damit um 42.000 € über der Summe der Einzelergebnisse. Über beide Jahre gleicht sich alles aus: Die Einzelabschlüsse zeigen zusammen 450.000 € plus 100.000 € = 550.000 € vor Steuern, der Konzern 390.000 € plus 160.000 € = 550.000 €. Die Eliminierung verschiebt den Gewinn nur in das Jahr, in dem er mit Dritten erzielt wird. Daraus folgt auch: Bleibt der eliminierte Bestand von Jahr zu Jahr gleich hoch, wirkt nur seine Veränderung auf das Konzernergebnis. ## Weitere Fälle der Aufwands- und Ertragskonsolidierung Typische Innenbeziehungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | Sachverhalt | Buchung im Konzern | Wirkung auf das Konzernergebnis | | --- | --- | --- | | Ware wird im selben Jahr vollständig an Dritte weiterverkauft | Umsatzerlöse an Aufwendungen für bezogene Waren | keine | | Zinsen auf ein Konzerndarlehen | Zinserträge an Zinsaufwendungen | keine | | Miete, Verwaltungsumlage oder Dienstleistung zwischen Gesellschaften | Erträge der leistenden an Aufwendungen der empfangenden Gesellschaft | keine | | Selbst hergestellte Maschine an eine Konzerngesellschaft geliefert | Umsatzerlöse an andere aktivierte Eigenleistungen und Zwischengewinn an Sachanlagen; Abschreibungen in den Folgejahren korrigieren | Zwischengewinn zunächst negativ, Rückfluss über niedrigere Abschreibungen | | Gewinnausschüttung der Tochter an die Mutter aus dem Gewinn des Vorjahres | Erträge aus Beteiligungen an Gewinnrücklagen | Ertrag fällt weg, weil der Gewinn schon im Vorjahr Konzernergebnis war | | Gewinnabführung aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags | Erträge aus Gewinnabführung an Aufwendungen aus Gewinnabführung | keine | ## Konzern-Herstellungskosten, Zwischenverluste und Wesentlichkeit Die Konzern-Herstellungskosten sind nicht automatisch die Herstellungskosten der liefernden Gesellschaft. Kosten, die aus Konzernsicht nicht aktivierungsfähig sind — etwa Vertriebskosten der liefernden Gesellschaft —, fallen heraus; Kosten, die erst durch die Lieferung entstanden sind, etwa Transport zum Lager der Empfängerin, können hinzukommen. Innerhalb des Rahmens von § 255 Abs. 2 HGB, also zwischen Pflichtbestandteilen und zulässigen Wahlbestandteilen, ist eine einheitliche, stetige Festlegung nötig. § 304 HGB gilt auch für Zwischenverluste: Liefert eine Gesellschaft unter ihren Kosten, ist der Bestand im Konzern grundsätzlich höher anzusetzen. Das gilt aber nur, soweit nicht ohnehin ein niedrigerer Wert am Stichtag geboten ist — ein Verlust, der einen gesunkenen Marktwert widerspiegelt, bleibt bestehen. Nach § 304 Abs. 2 und § 305 Abs. 2 HGB darf auf die Eliminierung verzichtet werden, wenn die Beträge für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind. Bei regelmäßigem Lieferverkehr zwischen Produktion und Vertrieb ist das selten der Fall. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Zwischenergebnis: Ergebniswirksam ist nur die Veränderung des eliminierten Bestands; der Bestand des Vorjahres samt latenter Steuer wird erfolgsneutral im Konzerneigenkapital vorgetragen - Ausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften werden neutralisiert, Ergebnisabführungen innerhalb des Konzerns heben sich auf - Jede Eliminierung steht als Buchung mit Begründung und Paragraph im Konsolidierungsjournal - Werkzeug 250 € pro Monat je Arbeitsbereich, derzeit als Beta geöffnet; die Einrichtung ist kostenlos In konzernabschluss.io erfassen Sie Innenumsätze, Leistungen, Ausschüttungen und Zwischenergebnisse als Innenbeziehungen zwischen zwei Gesellschaften, jeweils mit den betroffenen Posten. Die Software eliminiert sie nach §§ 304 und 305 HGB und bucht die latenten Steuern nach § 306 HGB mit dem Steuersatz, den Sie hinterlegen. ## Häufige Fragen ### Was ist ein Zwischenergebnis im Konzern? Der Unterschied zwischen dem Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand aus einer konzerninternen Lieferung beim Empfänger bilanziert ist, und dem Wert, den er aus Sicht des Konzerns als Einheit hätte. Liegt der Buchwert darüber, ist es ein Zwischengewinn, liegt er darunter, ein Zwischenverlust. ### Was ist der Unterschied zwischen Zwischenergebniseliminierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung? Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB räumt die Gewinn- und Verlustrechnung auf: Innenumsätze und andere interne Erträge werden mit den zugehörigen Aufwendungen verrechnet. Die Zwischenergebniseliminierung nach § 304 HGB korrigiert die Bilanzwerte von Vermögensgegenständen, die aus internen Lieferungen stammen, und verändert damit das Konzernergebnis. Bei einer Lieferung, deren Ware noch auf Lager liegt, braucht es beide. ### Werden auf Zwischengewinne latente Steuern gebildet? Ja. Der Konzernwert des Vermögensgegenstands liegt nach der Eliminierung unter seinem Steuerwert beim Empfänger; daraus entsteht eine aktive latente Steuer (§ 306 HGB). Bewertet wird sie in der Regel mit dem Steuersatz der Gesellschaft, bei der der Vermögensgegenstand liegt, und zwar mit dem Satz, der beim Abbau der Differenz gilt. ### Was sind Konzern-Herstellungskosten? Die Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands aus Sicht des Konzerns als ein Unternehmen. Sie umfassen alle aktivierungsfähigen Kosten, die in der Gruppe für ihn angefallen sind, ohne interne Gewinnaufschläge. Bewertungswahlrechte im Rahmen des § 255 Abs. 2 HGB sind konzerneinheitlich auszuüben. ### Wie wird eine Gewinnausschüttung der Tochter im Konzern behandelt? Sie wird eliminiert. Der Gewinn der Tochter war bereits im Jahr seiner Entstehung Teil des Konzernergebnisses; der Beteiligungsertrag der Mutter im Folgejahr würde ihn ein zweites Mal zeigen. Gebucht wird Erträge aus Beteiligungen an Gewinnrücklagen. ### Darf auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden? Nur wenn die Zwischenergebnisse für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (§ 304 Abs. 2 HGB). Das ist zu begründen und zu dokumentieren; bei regelmäßigen Lieferungen zwischen Produktions- und Vertriebsgesellschaften trifft es meist nicht zu. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 304 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__304.html) — Behandlung der Zwischenergebnisse - [§ 305 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__305.html) — Aufwands- und Ertragskonsolidierung - [§ 306 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__306.html) — Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen - [§ 255 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__255.html) — Herstellungskosten, Pflicht- und Wahlbestandteile - [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Einheitsgrundsatz in Abs. 3 ## Weiterführende Seiten - [Latente Steuern im Konzernabschluss](https://konzernabschluss.io/ratgeber/latente-steuern-konzernabschluss) - [Schuldenkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/schuldenkonsolidierung-beispiel) - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) - [Begriffe der Konzernrechnungslegung](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-glossar) ## Innenumsätze und Zwischengewinne belegt eliminieren Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Latente Steuern im Konzernabschluss: § 306 HGB mit Steuersätzen bis 2032 und Beispiel Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/latente-steuern-konzernabschluss Stand: 2026-10-22 Konsolidierungsbuchungen verändern Bilanzwerte, die Steuerbilanzen der Gesellschaften bleiben davon unberührt. Die Lücke zwischen beidem schließen latente Steuern. Diese Seite zeigt, welche Konsolidierungsschritte latente Steuern auslösen und welche ausdrücklich nicht, wie sich die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 auf die Bewertung auswirkt, und rechnet eine konzerninterne Maschinenlieferung mit Abbauplan durch. ## Kurzantwort Latente Steuern im Konzernabschluss nach § 306 HGB entstehen, wenn Konsolidierungsmaßnahmen zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Konzernwerten und den steuerlichen Werten führen, die sich später wieder abbauen. Eine daraus insgesamt folgende Steuerbelastung ist als passive, eine Steuerentlastung als aktive latente Steuer anzusetzen — anders als im Einzelabschluss besteht für den Aktivüberhang kein Wahlrecht. Ausgenommen sind der erstmalige Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts und Differenzen zwischen dem Steuerwert einer Beteiligung und dem Nettovermögen im Konzern. Bewertet wird mit dem Steuersatz der betroffenen Gesellschaft im Jahr des Abbaus, ohne Abzinsung. ## Zwei Ebenen: § 274 und § 306 HGB Im Konzernabschluss treffen latente Steuern aus zwei Quellen zusammen. Die erste sind die Einzelabschlüsse und ihre Anpassung an die Konzernbilanzierung in der Handelsbilanz II. Für sie gilt § 274 HGB, der über § 298 Abs. 1 HGB auch im Konzernabschluss anzuwenden ist: Eine Steuerbelastung ist zu passivieren, für eine Steuerentlastung besteht ein Ansatzwahlrecht, und steuerliche Verlustvorträge zählen in Höhe der Verlustverrechnung der nächsten fünf Jahre. Die zweite Quelle sind die Konsolidierungsmaßnahmen selbst. Für sie gilt § 306 HGB, und hier gibt es kein Wahlrecht: Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wie Steuerentlastung ist anzusetzen. Bewertet wird nach § 274 Abs. 2 HGB, auf den § 306 Satz 5 HGB verweist. Die Posten dürfen mit denen nach § 274 HGB zusammengefasst werden, und aktive und passive latente Steuern dürfen verrechnet oder getrennt ausgewiesen werden (§ 306 Sätze 2 und 6 HGB). ## Welche Konsolidierungsschritte latente Steuern auslösen Konsolidierungsmaßnahmen und latente Steuern nach § 306 HGB | Maßnahme | Konzernwert gegenüber Steuerwert | Latente Steuer | Gegenbuchung | | --- | --- | --- | --- | | Aufdeckung stiller Reserven bei der Erstkonsolidierung (§ 301) | höher | passiv | erfolgsneutral: mindert das neubewertete Eigenkapital und erhöht den Firmenwert | | Abschreibung dieser stillen Reserven in den Folgejahren | Differenz sinkt | passive anteilig auflösen | ergebniswirksam als Steuerertrag | | Erstmaliger Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts | — | keine (§ 306 Satz 3) | — | | Eliminierung eines Zwischengewinns (§ 304) | niedriger | aktiv | ergebniswirksam | | Eliminierung eines Zwischenverlusts (§ 304) | höher | passiv | ergebniswirksam | | Weglassen einer Rückstellung ohne Gegenforderung (§ 303) | Schuld niedriger | passiv | ergebniswirksam | | Unterschied zwischen Steuerwert einer Beteiligung und Nettovermögen im Konzern, auch bei Equity-Fortschreibung | — | keine (§ 306 Satz 4) | — | ## Welcher Steuersatz gilt: die Senkung der Körperschaftsteuer Nach § 274 Abs. 2 HGB zählt der Steuersatz der Gesellschaft im Zeitpunkt des Abbaus der Differenz. Die Körperschaftsteuer sinkt nach § 23 Abs. 1 KStG von 15 % bis 2027 schrittweise auf 10 % ab 2032. Beispielrechnung für eine Gemeinde mit Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %. Kombinierter Ertragsteuersatz einer Kapitalgesellschaft bei Hebesatz 400 % | Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuer | Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) | Gewerbesteuer (3,5 % × 400 %) | Zusammen | | --- | --- | --- | --- | --- | | bis 2027 | 15 % | 0,825 % | 14 % | 29,825 % | | 2028 | 14 % | 0,77 % | 14 % | 28,77 % | | 2029 | 13 % | 0,715 % | 14 % | 27,715 % | | 2030 | 12 % | 0,66 % | 14 % | 26,66 % | | 2031 | 11 % | 0,605 % | 14 % | 25,605 % | | ab 2032 | 10 % | 0,55 % | 14 % | 24,55 % | ## Rechenbeispiel: konzerninterne Lieferung einer Maschine - Die P GmbH stellt eine Maschine mit Herstellungskosten von 400.000 € her und verkauft sie am 01.01.2026 für 500.000 € an die Schwestergesellschaft T GmbH. Die T schreibt sie über fünf Jahre linear ab, 100.000 € pro Jahr; der Steuerwert bei der T entspricht dem handelsrechtlichen Wert. - Konsolidierung 2026 nach dem Gesamtkostenverfahren: Umsatzerlöse 500.000 € an andere aktivierte Eigenleistungen 400.000 € und an technische Anlagen 100.000 €. Im Konzern beträgt die Abschreibung nur 80.000 € pro Jahr; Korrektur: technische Anlagen 20.000 € an Abschreibungen 20.000 €. Ergebniswirkung vor Steuern: −80.000 €. - Stand 31.12.2026: Konzernwert der Maschine 320.000 €, Steuerwert bei der T 400.000 €. Die Differenz von 80.000 € baut sich in den Jahren 2027 bis 2030 mit je 20.000 € über die niedrigere Konzernabschreibung ab und führt zu einer Steuerentlastung — also einer aktiven latenten Steuer. - Bewertet mit dem Satz des jeweiligen Abbaujahres ergeben sich 22.594 € (Aufstellung im nächsten Abschnitt). Buchung: aktive latente Steuern 22.594 € an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22.594 €. Das Konzernergebnis 2026 sinkt per saldo um 57.406 €. - Hätte man pauschal mit 29,825 % gerechnet, wären es 23.860 € gewesen, 1.266 € mehr. Bei großen Differenzen mit langer Laufzeit, etwa bei stillen Reserven in Gebäuden, wird der Unterschied entsprechend größer. ## Abbauplan der Differenz Aktive latente Steuer zum 31.12.2026 nach Abbaujahren (€) | Jahr des Abbaus | Abbau der Differenz | Steuersatz | Latente Steuer | | --- | --- | --- | --- | | 2027 | 20.000 | 29,825 % | 5.965 | | 2028 | 20.000 | 28,77 % | 5.754 | | 2029 | 20.000 | 27,715 % | 5.543 | | 2030 | 20.000 | 26,66 % | 5.332 | | Summe | 80.000 | | 22.594 | ## Wie sich der Posten in den Folgejahren entwickelt Ende 2027 ist die Differenz auf 60.000 € gesunken; sie baut sich 2028 bis 2030 ab. Die aktive latente Steuer beträgt dann 5.754 € + 5.543 € + 5.332 € = 16.629 €. Die Veränderung von 5.965 € wird als latenter Steueraufwand gebucht — genau der Betrag, der auf den Abbau des Jahres 2027 entfällt. So läuft es weiter, bis die Maschine 2030 vollständig abgeschrieben ist und die Differenz verschwindet. Ändert sich der Steuersatz, etwa weil die Gemeinde den Hebesatz anhebt oder der Gesetzgeber die Körperschaftsteuer erneut ändert, sind die bestehenden Posten mit dem neuen Satz zu bewerten; der Effekt geht in den Steueraufwand des Jahres. Abgezinst werden latente Steuern nicht (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB). Besteht eine ertragsteuerliche Organschaft, schuldet der Organträger die Steuern der Organgesellschaft; für Ansatz und Bewertung kommt es dann auf seine Verhältnisse an. ## Ausweis und Angaben im Konzernanhang - Bilanz: aktive latente Steuern als eigener Posten nach den Rechnungsabgrenzungsposten (§ 266 Abs. 2 D. HGB), passive latente Steuern als eigener Posten nach den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 266 Abs. 3 E. HGB), jeweils über § 298 Abs. 1 HGB - Gewinn- und Verlustrechnung: Aufwand und Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern gesondert unter „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ (§ 274 Abs. 2 Satz 3 HGB) - Konzernanhang: die Ursachen der latenten Steuern — also die zugrunde liegenden Differenzen und Verlustvorträge — sowie die verwendeten Steuersätze (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB) - Bei angesetzten passiven latenten Steuern zusätzlich die Salden am Ende des Geschäftsjahrs und ihre Veränderung im Jahr (§ 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB) - Differenzen aus dem Mindeststeuergesetz bleiben bei latenten Steuern unberücksichtigt (§ 274 Abs. 3 HGB); dafür verlangt § 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB Angaben zum tatsächlichen Mindeststeueraufwand - DRS 18 konkretisiert Ansatz, Bewertung und Angaben, unter anderem mit einer Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand ## So geht es mit konzernabschluss.io - Passive latente Steuern auf stille Reserven mindern das neubewertete Eigenkapital; auf den Geschäfts- oder Firmenwert entstehen keine - Aktive latente Steuern auf eliminierte Zwischengewinne, mit Vortrag des Vorjahresbestands über das Konzerneigenkapital - Grenzen: ein Steuersatz für alle Gesellschaften und Jahre — unterschiedliche Sätze je Gesellschaft oder ein Abbauplan wie im Beispiel lassen sich über manuelle Konzernbuchungen mit Begründung abbilden - Werkzeug 250 € pro Monat je Arbeitsbereich, derzeit als Beta geöffnet konzernabschluss.io bildet latente Steuern nach § 306 HGB auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsschritte und auf aufgedeckte stille Reserven. Grundlage ist ein kombinierter Ertragsteuersatz, den Sie für den Konzern hinterlegen; steht er auf 0 %, weist die Software ausdrücklich darauf hin, dass deshalb keine latenten Steuern abgegrenzt wurden. ## Häufige Fragen ### Warum gibt es im Konzernabschluss eigene latente Steuern? Weil Konsolidierungsbuchungen nur im Konzernabschluss stattfinden, nicht in den Steuerbilanzen der Gesellschaften. Eliminiert der Konzern etwa einen Zwischengewinn, ist der Vermögensgegenstand im Konzern niedriger bewertet als steuerlich. Die latente Steuer sorgt dafür, dass der Steueraufwand im Konzern zum Konzernergebnis passt. ### Sind aktive latente Steuern im Konzernabschluss Pflicht? Für Differenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen ja: § 306 HGB verlangt den Ansatz einer Steuerentlastung ebenso wie einer Steuerbelastung. Für Differenzen, die schon aus den Einzelabschlüssen oder der Handelsbilanz II stammen, gilt dagegen § 274 HGB mit seinem Wahlrecht für einen Überhang aktiver latenter Steuern. ### Welcher Steuersatz gilt für latente Steuern ab 2028? Der Satz, der im Jahr des Abbaus der Differenz für die betroffene Gesellschaft gilt (§ 274 Abs. 2 HGB). Weil die Körperschaftsteuer nach § 23 KStG von 15 % bis 2027 jährlich um einen Punkt auf 10 % ab 2032 sinkt, liegt der kombinierte Satz bei einem Hebesatz von 400 % zwischen 29,825 % und 24,55 %. Differenzen, die sich erst nach 2027 abbauen, sind daher mit niedrigeren Sätzen zu bewerten. ### Werden latente Steuern auf Beteiligungen an Tochterunternehmen gebildet? Nein. Differenzen zwischen dem steuerlichen Wert einer Beteiligung an einem Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen und dem Nettovermögen, das im Konzernabschluss dafür steht, bleiben nach § 306 Satz 4 HGB unberücksichtigt. Das gilt auch für die Fortschreibung nach der Equity-Methode. ### Müssen latente Steuern abgezinst werden? Nein. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB, auf den § 306 HGB verweist, schreibt ausdrücklich vor, dass die Beträge nicht abzuzinsen sind — auch wenn sich eine Differenz erst in vielen Jahren abbaut. Der zeitliche Verlauf wirkt sich nur über den Steuersatz des jeweiligen Abbaujahres aus. ### Was muss im Konzernanhang zu latenten Steuern stehen? Die Differenzen und steuerlichen Verlustvorträge, aus denen die latenten Steuern stammen, und die Steuersätze, mit denen sie bewertet sind (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB). Werden passive latente Steuern angesetzt, kommen die Salden zum Jahresende und ihre Veränderungen im Jahr hinzu (Nr. 22), außerdem Angaben zur Mindeststeuer nach Nr. 22a. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 306 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__306.html) — Latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen und Ausnahmen - [§ 274 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__274.html) — Bewertung mit dem Satz im Zeitpunkt des Abbaus, keine Abzinsung - [§ 314 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__314.html) — Anhangangaben zu latenten Steuern, Abs. 1 Nr. 21 bis 22a - [§ 23 KStG](https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__23.html) — Körperschaftsteuersatz 15 % bis 2027, danach schrittweise 10 % ab 2032 - [§ 11 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html) — Steuermesszahl 3,5 % - [§ 4 SolZG 1995](https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/__4.html) — Solidaritätszuschlag 5,5 % ## Weiterführende Seiten - [Zwischenergebnis und Innenumsätze eliminieren](https://konzernabschluss.io/ratgeber/zwischenergebniseliminierung-beispiel) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Konzernanhang und Konzernlagebericht](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernanhang-konzernlagebericht) - [Schuldenkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/schuldenkonsolidierung-beispiel) ## Latente Steuern im Konsolidierungsjournal nachvollziehen Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Die Equity-Methode nach § 312 HGB: assoziierte Unternehmen bewerten und fortschreiben — mit Beispiel Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/equity-methode-beispiel Stand: 2026-10-22 Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss, aber ohne Beherrschung, werden im Konzernabschluss weder voll konsolidiert noch zu Anschaffungskosten stehen gelassen. Sie werden nach der Equity-Methode fortgeschrieben. Diese Seite erklärt die Regeln der §§ 311 und 312 HGB, rechnet eine 30-Prozent-Beteiligung über zwei Jahre durch und grenzt die Equity-Methode von der Quotenkonsolidierung ab. ## Kurzantwort Nach der Equity-Methode wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz zunächst mit ihrem Buchwert angesetzt und dann jedes Jahr um den Anteil des Konzerns an den Eigenkapitalveränderungen des Unternehmens erhöht oder vermindert; Gewinnausschüttungen werden abgesetzt (§ 312 Abs. 1 und 4 HGB). Der Unterschied zwischen Kaufpreis und anteiligem Eigenkapital wird in einer Nebenrechnung stillen Reserven und einem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und mit fortgeschrieben. Das Ergebnis erscheint als eigener Posten in der Konzern-GuV. Angewendet wird die Methode bei maßgeblichem Einfluss, der ab einem Fünftel der Stimmrechte vermutet wird (§ 311 HGB). ## Wann die Equity-Methode greift Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn ein einbezogenes Unternehmen auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens maßgeblichen Einfluss ausübt und daran im Sinn des § 271 Abs. 1 HGB beteiligt ist (§ 311 Abs. 1 HGB). Maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmrechte gehalten wird. Die Vermutung lässt sich widerlegen, etwa wenn ein Mehrheitsgesellschafter jede Mitwirkung tatsächlich ausschließt; umgekehrt kann maßgeblicher Einfluss auch unter 20 % bestehen, zum Beispiel durch Sitze in Aufsichtsgremien oder eine enge technologische Abhängigkeit. Auch Gemeinschaftsunternehmen, die nicht anteilmäßig nach § 310 HGB konsolidiert werden, gehen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss ein. Ist eine Beteiligung für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung, darf auf die Methode verzichtet werden (§ 311 Abs. 2 HGB); die Beteiligung bleibt dann mit ihren Anschaffungskosten stehen. Im Einzelabschluss gibt es die Equity-Methode nach HGB nicht — sie ist ein reines Konzerninstrument. ## Die Regeln des § 312 HGB im Überblick - Erstbewertung mit dem Buchwert der Beteiligung (Abs. 1 Satz 1). Der Unterschied zum anteiligen Eigenkapital und ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag sind im Konzernanhang anzugeben (Abs. 1 Satz 2). - Der Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen und Schulden zugeordnet, deren Zeitwert vom Buchwert abweicht, und wie diese fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst; auf den Rest ist § 309 HGB anzuwenden, für latente Steuern gilt § 301 Abs. 1 Satz 3 HGB entsprechend (Abs. 2). - Maßgeblich sind die Werte zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiert geworden ist; Anpassungen sind innerhalb von zwölf Monaten möglich (Abs. 3). - Fortschreibung um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen, Abzug der Gewinnausschüttungen; das Ergebnis aus assoziierten Beteiligungen steht als gesonderter Posten in der Konzern-GuV (Abs. 4). - Abweichende Bewertungsmethoden des assoziierten Unternehmens dürfen angepasst werden; unterbleibt das, ist es im Konzernanhang anzugeben. Zwischenergebnisse und latente Steuern sind zu berücksichtigen, soweit die Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind (Abs. 5). - Grundlage ist der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens; stellt es einen Konzernabschluss auf, ist von diesem auszugehen (Abs. 6). ## Die Ausgangslage des Beispiels - Die M GmbH erwirbt am 01.01.2025 30 % der Anteile an der A GmbH für 900.000 €. Das Eigenkapital der A beträgt zu diesem Zeitpunkt 2.000.000 €; der Anteil der M daran 600.000 €. Unterschiedsbetrag: 300.000 €. - Im Gebäude der A stecken stille Reserven von 600.000 €, Restnutzungsdauer 20 Jahre. Auf die M entfallen 30 %, also 180.000 €. Darauf entfallen latente Steuern von 30 %, vereinfacht angenommen: 54.000 €. Netto sind 126.000 € des Unterschiedsbetrags stille Reserven. - Der Rest von 300.000 € − 126.000 € = 174.000 € ist Geschäfts- oder Firmenwert. Seine Nutzungsdauer lässt sich nicht verlässlich schätzen; abgeschrieben wird über zehn Jahre, also 17.400 € pro Jahr. - Die A erzielt 2025 einen Jahresüberschuss von 400.000 € und 2026 von 300.000 €. Im Jahr 2026 schüttet sie 120.000 € aus dem Gewinn 2025 aus; auf die M entfallen 36.000 €. ## Rechenbeispiel: Fortschreibung des Equity-Werts Equity-Wert der Beteiligung an der A GmbH (€) | Position | 2025 | 2026 | | --- | --- | --- | | Wert zu Beginn des Jahres | 900.000 | 996.300 | | + anteiliger Jahresüberschuss (30 %) | 120.000 | 90.000 | | − Abschreibung anteiliger stiller Reserven (180.000 / 20) | −9.000 | −9.000 | | + Auflösung latenter Steuern darauf (30 % von 9.000) | 2.700 | 2.700 | | − Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert (174.000 / 10) | −17.400 | −17.400 | | = Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 96.300 | 66.300 | | − erhaltene Gewinnausschüttung | — | −36.000 | | Wert am Ende des Jahres | 996.300 | 1.026.600 | ## Die Buchungen im Konzernabschluss - Erstmalige Einbeziehung: Die Beteiligung wird aus den übrigen Beteiligungen in den gesonderten Posten umgegliedert — Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 900.000 € an Beteiligungen 900.000 €. Stille Reserven und Firmenwert erscheinen nicht als eigene Posten, sondern stecken im Equity-Wert und werden in einer Nebenrechnung geführt. - 2025: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 96.300 € an Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 96.300 €. Das Konzernergebnis liegt um 96.300 € über dem Ergebnis der M, weil deren Einzelabschluss aus der A noch keinen Ertrag zeigt. - 2026, Vortrag: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 96.300 € an Gewinnrücklagen 96.300 € — der Ergebnisanteil 2025 wird erfolgsneutral wiederhergestellt. - 2026, laufendes Jahr: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 66.300 € an Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 66.300 €. - 2026, Ausschüttung: Die M hat in ihrem Einzelabschluss einen Beteiligungsertrag von 36.000 € gebucht. Im Konzern ist er schon über den Ergebnisanteil 2025 erfasst: Erträge aus Beteiligungen 36.000 € an Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 36.000 €. Im Konzern steigt das Ergebnis 2026 damit per saldo um 30.300 € gegenüber dem Einzelabschluss der M. - Gegenprobe zum 31.12.2026: 30 % des Eigenkapitals der A von 2.580.000 € sind 774.000 €; dazu die restlichen stillen Reserven nach Steuern von 113.400 € und der Restbuchwert des Firmenwerts von 139.200 €. Summe 1.026.600 €. ## Equity-Methode oder Quotenkonsolidierung? Für Gemeinschaftsunternehmen besteht ein Wahlrecht; die beiden Methoden zeigen dieselbe Beteiligung sehr unterschiedlich. Vergleich der Methoden für Gemeinschaftsunternehmen | Merkmal | Equity-Methode (§§ 311, 312 HGB) | Quotenkonsolidierung (§ 310 HGB) | | --- | --- | --- | | Anwendung | assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | nur Gemeinschaftsunternehmen | | Bilanz | ein Posten „Beteiligungen an assoziierten Unternehmen“ | anteilige Vermögensgegenstände und Schulden in den einzelnen Posten | | Gewinn- und Verlustrechnung | ein Posten für das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | anteilige Umsätze, Aufwendungen und Erträge | | Bilanzsumme und Umsatz des Konzerns | bleiben von der Beteiligung weitgehend unberührt | steigen um den Anteil | | Innenbeziehungen | Zwischenergebnisse anteilig, soweit bekannt (§ 312 Abs. 5) | Schulden-, Aufwands- und Ertrags- sowie Zwischenergebniskonsolidierung anteilig (§ 310 Abs. 2) | | Datenbedarf | letzter Jahresabschluss, gegebenenfalls Konzernabschluss des Unternehmens | vollständige Handelsbilanz II auf den Konzernstichtag | | Anteile anderer Gesellschafter | entfallen | entfallen, weil nur der eigene Anteil einbezogen wird | ## Quotenkonsolidierung in Kürze Hält die M 50 % an der C GmbH und führt sie gemeinsam mit einem konzernfremden Partner, darf sie die C entsprechend ihrem Anteil am Kapital einbeziehen (§ 310 Abs. 1 HGB). Hat die C eine Bilanzsumme von 1.000.000 € und ein Eigenkapital von 400.000 €, gehen 500.000 € Vermögen und 300.000 € Schulden der C in die Konzernbilanz ein. Die Kapitalkonsolidierung verrechnet die Beteiligung mit 50 % des neubewerteten Eigenkapitals, also hier mit 200.000 €, wenn keine stillen Reserven bestehen; nicht beherrschende Anteile entstehen nicht. Für die übrigen Konsolidierungsschritte gelten §§ 297 bis 301, 303 bis 306, 308, 308a und 309 HGB entsprechend (§ 310 Abs. 2 HGB). Forderungen der M gegen die C werden also nur zur Hälfte weggelassen, denn nur die Hälfte der Verbindlichkeit der C ist im Konzernabschluss enthalten. Wer die Quotenkonsolidierung wählt, muss sie stetig beibehalten und braucht einen vollständigen, an die Konzernbilanzierung angepassten Abschluss des Gemeinschaftsunternehmens. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Equity-Methode: Umgliederung in den Posten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Fortschreibung um den Anteil an den Eigenkapitalveränderungen seit Erwerb, Ergebnisanteil als gesonderter GuV-Posten - Bei einer erfassten Ausschüttung eines assoziierten Unternehmens weist die Software darauf hin, dass sie den Equity-Wert mindert; die Korrektur erfassen Sie als manuelle Konzernbuchung - Die Fortführung eines Unterschiedsbetrags im Equity-Wert — stille Reserven und Firmenwert wie im Beispiel — rechnet die Software nicht automatisch; dafür stehen manuelle Konzernbuchungen mit Begründung bereit - Quotenkonsolidierung mit anteiliger Übernahme; bei Innenbeziehungen zu quotal einbezogenen Gesellschaften erscheint ein Hinweis, die Eliminierung anteilig zu prüfen - Hinweise, wenn die Equity-Methode bei mehr als 50 % oder weniger als 20 % Kapitalanteil gewählt wird konzernabschluss.io ordnet jeder Gesellschaft eine Methode zu und rechnet die Equity-Methode und die Quotenkonsolidierung aus den festgeschriebenen Abschlüssen im Arbeitsbereich. Dazu gehört, dass auch das assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen dort seinen Abschluss hat. ## Häufige Fragen ### Was ist die Equity-Methode? Ein Verfahren, mit dem Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss bewertet werden. Statt zu Anschaffungskosten steht die Beteiligung mit einem Wert, der jedes Jahr um den Anteil am Ergebnis des Unternehmens wächst oder sinkt und um erhaltene Ausschüttungen gemindert wird. Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens werden dabei nicht einzeln übernommen. ### Wann muss die Equity-Methode angewendet werden? Wenn ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen auf ein nicht einbezogenes Unternehmen maßgeblichen Einfluss ausübt und daran beteiligt ist (§ 311 Abs. 1 HGB). Maßgeblicher Einfluss wird ab 20 % der Stimmrechte vermutet. Verzichtet werden darf nur bei untergeordneter Bedeutung der Beteiligung für den Konzern. ### Wie wird der Equity-Wert fortgeschrieben? Zum Wert des Vorjahres kommt der Anteil am Jahresergebnis des assoziierten Unternehmens hinzu; abgezogen werden die Abschreibung der anteiligen stillen Reserven nach latenten Steuern, die Abschreibung eines Firmenwerts und die erhaltenen Ausschüttungen. Im Beispiel wächst der Wert von 900.000 € über 996.300 € auf 1.026.600 €. ### Wo steht das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in der Konzern-GuV? In einem gesonderten Posten (§ 312 Abs. 4 Satz 2 HGB), üblicherweise im Finanzergebnis. Dort steht der Anteil am Ergebnis nach den Abschreibungen auf stille Reserven und Firmenwert. Ausschüttungen sind kein zusätzlicher Ertrag, sondern mindern den Equity-Wert. ### Was ist der Unterschied zwischen Equity-Methode und Quotenkonsolidierung? Bei der Quotenkonsolidierung gehen Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträge eines Gemeinschaftsunternehmens anteilig in die einzelnen Posten des Konzernabschlusses ein. Die Equity-Methode zeigt die Beteiligung dagegen in einem einzigen Bilanzposten und ihr Ergebnis in einem einzigen GuV-Posten. Die Quotenkonsolidierung ist nur für Gemeinschaftsunternehmen zulässig. ### Wird die Equity-Methode auch im Jahresabschluss einer GmbH angewendet? Nein. Im Einzelabschluss nach HGB stehen Beteiligungen mit ihren Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren Wert. Die Equity-Methode ist nach HGB dem Konzernabschluss vorbehalten. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 311 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__311.html) — Assoziierte Unternehmen, Vermutung ab einem Fünftel der Stimmrechte - [§ 312 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__312.html) — Wertansatz, Unterschiedsbetrag, Fortschreibung, gesonderter GuV-Posten - [§ 310 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__310.html) — Anteilmäßige Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen - [§ 271 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__271.html) — Begriff der Beteiligung - [§ 309 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__309.html) — Abschreibung des Firmenwerts, auch im Equity-Wert ## Weiterführende Seiten - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Latente Steuern im Konzernabschluss](https://konzernabschluss.io/ratgeber/latente-steuern-konzernabschluss) - [Begriffe der Konzernrechnungslegung](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-glossar) ## Beteiligungen nach der richtigen Methode einbeziehen Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Konzernanhang und Konzernlagebericht: die Pflichtangaben der §§ 313 bis 315 HGB als Checkliste Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernanhang-konzernlagebericht Stand: 2026-10-22 Konzernanhang und Konzernlagebericht machen aus Zahlen einen verständlichen Abschluss — und sie sind die Teile, in denen beim ersten Konzernabschluss am häufigsten etwas fehlt. Diese Seite fasst alle wesentlichen Pflichtangaben mit Fundstelle in einer Checkliste zusammen, nennt die wenigen Ausnahmen und erklärt, wie der Konzernlagebericht aufgebaut ist und geprüft wird. ## Kurzantwort Der Konzernanhang nach §§ 313 und 314 HGB erläutert die Posten von Konzernbilanz und Konzern-GuV, nennt die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden und jede Abweichung davon, enthält den vollständigen Anteilsbesitz und eine Reihe sonstiger Pflichtangaben — von Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit über Arbeitnehmer, Organbezüge und Prüferhonorar bis zu latenten Steuern und Ereignissen nach dem Stichtag. Der Konzernlagebericht nach § 315 HGB analysiert Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns und beurteilt die voraussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken. Größenabhängige Erleichterungen gibt es für beide nicht; mit dem Anhang und dem Lagebericht der Mutter dürfen sie zusammengefasst werden. ## Wie der Konzernanhang aufgebaut ist Der Konzernanhang ist ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 HGB). Er hat drei Quellen. § 313 Abs. 1 HGB verlangt die Angaben zu einzelnen Posten von Konzernbilanz und Konzern-GuV in der Reihenfolge der Posten, die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie jede Abweichung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden mit ihrem Einfluss auf die Lage des Konzerns. § 313 Abs. 2 HGB regelt den Beteiligungsbesitz, § 314 HGB die sonstigen Pflichtangaben. Dazu kommen Angaben, die an anderer Stelle des Gesetzes verlangt werden: die Begründung für nicht einbezogene Töchter (§ 296 Abs. 3), Angaben zur Vergleichbarkeit bei Änderungen des Konsolidierungskreises (§ 294 Abs. 2), die Erläuterung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (§ 301 Abs. 3 Satz 2), Abweichungen von der einheitlichen Bewertung (§ 308) und die Angaben zur Equity-Methode (§ 312). Über § 313 Abs. 4 HGB gehört auch der Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB in den Konzernanhang. ## Checkliste: Pflichtangaben im Konzernanhang Wesentliche Pflichtangaben mit Fundstelle (HGB) | Angabe | Fundstelle | Hinweis | | --- | --- | --- | | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 | je Posten, einschließlich Ausübung von Wahlrechten | | Abweichungen von Methoden und ihr Einfluss | § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 | Einfluss auf die Lage gesondert darstellen | | Konsolidierungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr | § 297 Abs. 3 Satz 4 und 5 | nur in Ausnahmefällen zulässig, begründen | | Änderungen des Konsolidierungskreises | § 294 Abs. 2 | so, dass ein Vorjahresvergleich möglich ist | | Nicht einbezogene Tochterunternehmen | § 296 Abs. 3 | Begründung des Verzichts | | Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung | § 301 Abs. 3 Satz 2 | Posten und wesentliche Änderungen erläutern | | Equity-Methode | § 312 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 | Unterschiedsbetrag, Firmenwert, nicht angepasste Bewertung | | Konzern-Anlagenspiegel, Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten | § 313 Abs. 4 i. V. m. § 284 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 | Entwicklung jedes Postens des Anlagevermögens | | Anteilsbesitz an Tochterunternehmen | § 313 Abs. 2 Nr. 1 | Name, Sitz, Kapitalanteil, Grund der Einbeziehung; auch für nicht einbezogene | | Assoziierte und anteilmäßig einbezogene Unternehmen | § 313 Abs. 2 Nr. 2 und 3 | Name, Sitz, Anteil; Anwendung des § 311 Abs. 2 begründen | | Sonstige Beteiligungen | § 313 Abs. 2 Nr. 4 | mit Eigenkapital und letztem Ergebnis | | Unbeschränkt haftende Beteiligungen | § 313 Abs. 2 Nr. 6 | Name, Sitz, Rechtsform | | Größter und kleinster übergeordneter Konzernkreis | § 313 Abs. 2 Nr. 7 und 8 | nur wenn die Mutter selbst Tochter ist | | Verbindlichkeiten über fünf Jahre und gesicherte Verbindlichkeiten | § 314 Abs. 1 Nr. 1 | mit Art und Form der Sicherheiten | | Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen | § 314 Abs. 1 Nr. 2 und 2a | Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber nicht einbezogenen Töchtern gesondert | | Haftungsverhältnisse | § 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 7; § 314 Abs. 1 Nr. 19 | mit Gründen für die Einschätzung des Risikos | | Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Märkten | § 314 Abs. 1 Nr. 3 | entfällt bei freiwilliger Segmentberichterstattung (§ 314 Abs. 2) | | Arbeitnehmer nach Gruppen | § 314 Abs. 1 Nr. 4 | quotal Einbezogene gesondert; Personalaufwand bei Umsatzkostenverfahren | | Bezüge, Vorschüsse und Kredite der Organmitglieder | § 314 Abs. 1 Nr. 6 | Mutterunternehmen, für Tätigkeit in Mutter und Töchtern | | Honorar des Konzernabschlussprüfers | § 314 Abs. 1 Nr. 9 | aufgeteilt nach vier Leistungsarten | | Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen | § 314 Abs. 1 Nr. 13 | zumindest nicht marktübliche, wesentliche Geschäfte | | Abschreibungszeitraum des Firmenwerts | § 314 Abs. 1 Nr. 20 | Begründung des Zeitraums | | Latente Steuern und Mindeststeuer | § 314 Abs. 1 Nr. 21, 22, 22a | Ursachen, Steuersätze, Salden | | Außergewöhnliche und periodenfremde Posten | § 314 Abs. 1 Nr. 23 und 24 | soweit nicht unbedeutend | | Ereignisse nach dem Stichtag | § 314 Abs. 1 Nr. 25 | Art und finanzielle Auswirkungen | | Ergebnisverwendung des Mutterunternehmens | § 314 Abs. 1 Nr. 26 | Vorschlag oder Beschluss | ## Ausnahmen: wann Angaben entfallen dürfen - Schutzklausel: Angaben zum Beteiligungsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB dürfen unterbleiben, soweit sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einem der genannten Unternehmen erhebliche Nachteile zufügen können; die Inanspruchnahme ist anzugeben. Für kapitalmarktorientierte Gruppen gilt das nicht (§ 313 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 HGB). - Sonstige Beteiligungen und Stimmrechtsbeteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB dürfen bei untergeordneter Bedeutung entfallen; Eigenkapital und Ergebnis nach Nr. 4 auch dann, wenn das Unternehmen seinen Abschluss nicht offenlegt. - Organbezüge: Über § 314 Abs. 3 HGB gilt § 286 Abs. 4 HGB entsprechend — die Gesamtbezüge dürfen unter den dort genannten Voraussetzungen weggelassen werden, wenn sich daraus die Bezüge eines einzelnen Mitglieds ableiten lassen. - Größenabhängige Erleichterungen, wie sie kleine und mittelgroße Gesellschaften im Einzelabschluss kennen, gibt es für den Konzernanhang nicht. Ein Konzernabschluss folgt grundsätzlich den Regeln für große Kapitalgesellschaften (§ 298 Abs. 1 HGB). ## Was in den Konzernlagebericht gehört - Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und Lage des Konzerns, als ausgewogene und umfassende Analyse, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entspricht (§ 315 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB) - Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, erläutert unter Bezug auf die Beträge im Konzernabschluss (Satz 3); nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis von Bedeutung sind (Abs. 3) - Prognose: voraussichtliche Entwicklung mit den wesentlichen Chancen und Risiken, beurteilt und erläutert, mit Angabe der zugrunde liegenden Annahmen (Abs. 1 Satz 4) - Risikomanagementziele und -methoden sowie Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, soweit für die Beurteilung von Belang (Abs. 2 Nr. 1) - Forschung und Entwicklung des Konzerns sowie wesentliche Zweigniederlassungen (Abs. 2 Nr. 2 und 3); bei einer AG als Mutter ein Verweis auf die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG - Bei Kapitalmarktorientierung zusätzlich die Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (Abs. 4) und weitere Angaben nach §§ 315a ff. HGB ## Konzernlagebericht in der Praxis: DRS 20 und Prüfung Wie die Anforderungen des § 315 HGB konkret zu erfüllen sind, beschreibt DRS 20. Wer die vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Standards beachtet, für den wird vermutet, dass er die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung einhält (§ 342q Abs. 2 HGB). DRS 20 verlangt unter anderem einen Prognosezeitraum von mindestens einem Jahr und Aussagen dazu, in welche Richtung und wie stark sich die bedeutsamsten Leistungsindikatoren voraussichtlich verändern. Eine Prognose wie „Wir erwarten eine positive Entwicklung“ genügt dafür nicht. Der Konzernlagebericht wird zusammen mit dem Konzernabschluss geprüft (§ 316 Abs. 2 HGB). Der Abschlussprüfer prüft, ob er mit dem Konzernabschluss und den Erkenntnissen aus der Prüfung im Einklang steht, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und ob Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 317 Abs. 2 HGB). Zahlen im Lagebericht sollten deshalb unmittelbar aus dem Konzernabschluss stammen und nicht aus einer parallelen Auswertung. ## Zusammengefasster Anhang und Lagebericht Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses der Mutter dürfen zusammengefasst werden (§ 298 Abs. 2 HGB); für die Lageberichte gilt dasselbe (§ 315 Abs. 5 HGB). Dann müssen Konzernabschluss und Jahresabschluss der Mutter gemeinsam offengelegt werden, und aus dem zusammengefassten Text muss hervorgehen, welche Angaben den Konzern und welche nur die Mutter betreffen. Das spart Doppelarbeit, wenn die Mutter das operative Geschäft trägt. Bei einer reinen Holding sind die Angaben dagegen so verschieden, dass getrennte Fassungen oft übersichtlicher sind. ## Typische Lücken beim ersten Konzernanhang - Der Anteilsbesitz nennt nur die einbezogenen Töchter, nicht aber die nach § 296 HGB weggelassenen - Die Konsolidierungsmethoden werden nicht beschrieben — etwa Zeitpunkt der Erstkonsolidierung, Behandlung von Unterschiedsbeträgen, Umfang der Zwischenergebniseliminierung - Der Konzern-Anlagenspiegel zeigt die Werte der Einzelabschlüsse, ohne Firmenwert, aufgedeckte stille Reserven und eliminierte Zwischengewinne - Die Arbeitnehmerzahl wird nicht nach Gruppen aufgeteilt, quotal einbezogene Gesellschaften fehlen als gesonderte Angabe - Haftungsverhältnisse gegenüber anderen Konzerngesellschaften werden mit angegeben, obwohl sie im Konzern entfallen - Der gewählte Abschreibungszeitraum des Firmenwerts wird nicht begründet ## So geht es mit konzernabschluss.io - Konzernanhang mit den Pflichtangaben der §§ 313 und 314 HGB, Anteilsbesitz und Methoden direkt aus dem Konsolidierungskreis, Kreisänderungen nach § 294 Abs. 2 HGB - Konzern-Anlagenspiegel aus den Anlagenspiegeln der Gesellschaften und den Konsolidierungseffekten; fehlen Daten einer Gesellschaft, zeigt die Software keine unvollständige Tabelle, sondern nennt die fehlenden Gesellschaften - Konzernlagebericht nach § 315 HGB auf den konsolidierten Zahlen - Nicht enthalten: ein mit dem Anhang der Mutter zusammengefasster Anhang nach § 298 Abs. 2 HGB - Ausgabe als PDF und als Layout-XML für das Unternehmensregister; der fertige Konzernabschluss kostet einmalig je Konzern-Geschäftsjahr 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß) konzernabschluss.io erstellt Konzernanhang und Konzernlagebericht aus derselben Datenbasis wie Konzernbilanz und Konzern-GuV. Zahlen kommen aus der Konsolidierung, erläuternde Texte werden vorgeschlagen und von Ihnen geprüft. Was sich aus den Daten nicht ableiten lässt, bleibt als offene Pflichtangabe markiert, statt mit erfundenen Werten gefüllt zu werden. ## Häufige Fragen ### Was muss in den Konzernanhang? Erläuterungen zu den Posten von Konzernbilanz und Konzern-GuV, die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden und Abweichungen davon, der Beteiligungsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB, der Konzern-Anlagenspiegel und die sonstigen Pflichtangaben des § 314 HGB. Hinzu kommen Angaben, die einzelne Konsolidierungsvorschriften verlangen, etwa zu nicht einbezogenen Töchtern. ### Gibt es für den Konzernanhang Erleichterungen für kleinere Konzerne? Nein. Wer einen Konzernabschluss aufstellen muss, wendet die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften an (§ 298 Abs. 1 HGB). Kleine Gruppen sind über § 293 HGB in der Regel ganz von der Aufstellung befreit; stellen sie freiwillig einen Konzernabschluss auf, sollten sie sich an denselben Vorgaben orientieren. ### Muss der vollständige Anteilsbesitz angegeben werden? Grundsätzlich ja: Tochterunternehmen, assoziierte und anteilmäßig einbezogene Unternehmen sowie weitere Beteiligungen mit Name, Sitz und Anteil, bei sonstigen Beteiligungen auch mit Eigenkapital und Ergebnis. Ausnahmen gibt es bei drohenden erheblichen Nachteilen (nicht für kapitalmarktorientierte Gruppen) und für unbedeutende sonstige Beteiligungen (§ 313 Abs. 3 HGB). ### Dürfen Konzernanhang und Anhang der Mutter zusammengefasst werden? Ja, nach § 298 Abs. 2 HGB. Dann sind Konzernabschluss und Jahresabschluss der Mutter gemeinsam offenzulegen, und es muss erkennbar sein, welche Angaben sich auf den Konzern und welche nur auf die Mutter beziehen. Für den Lagebericht erlaubt § 315 Abs. 5 HGB dasselbe. ### Was gehört in den Konzernlagebericht? Eine Analyse von Geschäftsverlauf, Ergebnis und Lage des Konzerns mit den bedeutsamsten Leistungsindikatoren, eine Prognose mit wesentlichen Chancen und Risiken samt Annahmen, Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten, zu Forschung und Entwicklung und zu wesentlichen Zweigniederlassungen. Konkretisiert werden die Anforderungen durch DRS 20. ### Wird der Konzernlagebericht geprüft? Ja. Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 Abs. 2 HGB). Geprüft wird insbesondere, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss im Einklang steht, ein zutreffendes Bild der Lage vermittelt und Chancen und Risiken zutreffend darstellt (§ 317 Abs. 2 HGB). ## Quellen und Rechtsstand - [§ 313 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__313.html) — Erläuterungen, Methoden und Beteiligungsbesitz im Konzernanhang - [§ 314 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__314.html) — Sonstige Pflichtangaben im Konzernanhang - [§ 315 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__315.html) — Inhalt des Konzernlageberichts - [§ 298 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__298.html) — Anzuwendende Vorschriften, zusammengefasster Anhang - [§ 317 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__317.html) — Gegenstand der Prüfung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht - [§ 342q HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__342q.html) — Vermutungswirkung der bekannt gemachten Rechnungslegungsstandards ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschluss offenlegen: Fristen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen) - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) - [Latente Steuern im Konzernabschluss](https://konzernabschluss.io/ratgeber/latente-steuern-konzernabschluss) - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) ## Konzernanhang und Konzernlagebericht aus einer Datenbasis Anteilsbesitz, Methoden und Zahlen kommen aus der Konsolidierung, offene Pflichtangaben bleiben sichtbar markiert. Werkzeug 250 € pro Monat je Arbeitsbereich mit 7 Tagen kostenlosem Test; der fertige Konzernabschluss wird einmalig je Geschäftsjahr abgerechnet. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Den Konzernabschluss prüfen, billigen und offenlegen: Fristen und Unterlagen nach § 325 Abs. 3 HGB Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen Stand: 2026-10-22 Mit der Aufstellung ist der Konzernabschluss noch nicht fertig. Er muss geprüft, vom zuständigen Organ gebilligt und im Unternehmensregister offengelegt werden — jeweils mit eigenen Fristen und Zuständigkeiten. Diese Seite zeigt den Weg vom Stichtag bis zur Offenlegung, rechnet die Fristen für drei Stichtage aus und erklärt, was bei Verspätung droht und wo man veröffentlichte Konzernabschlüsse findet. ## Kurzantwort Ein Konzernabschluss ist spätestens ein Jahr nach dem Konzernabschlussstichtag offenzulegen, indem die Unterlagen in deutscher Sprache elektronisch an die Stelle übermittelt werden, die das Unternehmensregister führt (§ 325 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 und 1a HGB). Offenzulegen sind Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Bestätigungsvermerk oder Versagungsvermerk und, wo vorhanden, der Bericht des Aufsichtsrats. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben dafür längstens vier Monate. Davor liegen die Aufstellung in den ersten fünf Monaten, die Prüfung und die Billigung; wer nicht rechtzeitig offenlegt, riskiert ein Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 €. ## Der Weg vom Stichtag zur Offenlegung Schritte, Zuständigkeiten und Fristen | Schritt | Zuständig | Frist oder Regel | Rechtsgrundlage | | --- | --- | --- | --- | | Wahl des Konzernabschlussprüfers | Gesellschafter des Mutterunternehmens; bei GmbH und GmbH & Co. KG kann der Gesellschaftsvertrag anderes bestimmen | soll vor Ablauf des Geschäftsjahrs erfolgen; ohne eigene Wahl gilt der Prüfer des Jahresabschlusses der Mutter als bestellt | § 318 Abs. 1 und 2 HGB | | Aufstellung und Unterzeichnung | gesetzliche Vertreter des Mutterunternehmens | erste fünf Monate des Konzerngeschäftsjahrs, bei Kapitalmarktorientierung vier | § 290 Abs. 1, § 298 Abs. 1 i. V. m. § 245 HGB | | Prüfung | Konzernabschlussprüfer | vor der Billigung; ohne Prüfung keine Billigung | §§ 316 Abs. 2, 317, 322 HGB | | Prüfung durch den Aufsichtsrat (AG) | Aufsichtsrat | Bericht innerhalb eines Monats nach Zugang der Vorlagen | § 171 Abs. 1 und 3 AktG | | Billigung | GmbH: Gesellschafter; AG: Aufsichtsrat, ersatzweise Hauptversammlung | GmbH entsprechend der Feststellungsfrist: erste acht Monate, bei einer kleinen Mutter-GmbH elf Monate | § 46 Nr. 1b, § 42a Abs. 4 GmbHG; § 171 Abs. 2 Satz 5, § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG | | Offenlegung | gesetzliche Vertreter des Mutterunternehmens | spätestens ein Jahr nach dem Stichtag, bei Kapitalmarktorientierung längstens vier Monate | § 325 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1a und 4 HGB | ## Welche Unterlagen offengelegt werden - Der Konzernabschluss mit Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, gegebenenfalls mit Segmentberichterstattung - Der Konzernlagebericht - Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung, im vollständigen Wortlaut (§ 328 Abs. 1a Satz 2 HGB) - Der Bericht des Aufsichtsrats, wenn es einen gibt; bei börsennotierten Gesellschaften die Erklärung nach § 161 AktG - Bei Inlandsemittenten die Versicherungen der gesetzlichen Vertreter zu Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§ 297 Abs. 2 Satz 4, § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB) - Das Datum der Billigung (§ 328 Abs. 1a Satz 1 HGB) und, wenn nicht alle Unterlagen gleichzeitig offengelegt werden, ein Hinweis darauf (§ 328 Abs. 1a Satz 3 HGB) - Wird der Konzernabschluss nachträglich geändert, ist auch die Änderung offenzulegen (§ 325 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1b Satz 1 HGB) ## Keine Erleichterungen für den Konzernabschluss Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen ihren Jahresabschluss verkürzt offenlegen (§§ 326, 327 HGB). Für den Konzernabschluss gibt es das nicht: § 325 Abs. 3 HGB verweist nur auf die Absätze 1 bis 1b Satz 1 und 4, nicht auf die Erleichterungsvorschriften. Offengelegt wird also der vollständige, geprüfte Konzernabschluss in der Form, in der er aufgestellt wurde (§ 328 Abs. 1 HGB). Die Pflicht trifft die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss aufzustellen hat. Wer nach § 293 HGB befreit ist und freiwillig einen Konzernabschluss erstellt, etwa für die Hausbank, muss ihn nach § 325 Abs. 3 HGB nicht offenlegen. Anders ist es, wenn der freiwillige Konzernabschluss Tochtergesellschaften Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB verschaffen soll: Dann gehört seine Offenlegung zu den Voraussetzungen. ## Fristen berechnen: drei Beispiele Die Fünf-Monats-Frist läuft ab Beginn des neuen Konzerngeschäftsjahrs, die Offenlegungsfrist ein Jahr ab dem Stichtag. Fristen bei unterschiedlichen Konzernabschlussstichtagen | Stichtag | Aufstellung bis | Offenlegung bis | Kapitalmarktorientiert: Aufstellung und Offenlegung bis | | --- | --- | --- | --- | | 31.12.2025 | 31.05.2026 | 31.12.2026 | 30.04.2026 | | 30.06.2026 | 30.11.2026 | 30.06.2027 | 31.10.2026 | | 30.09.2026 | 28.02.2027 | 30.09.2027 | 31.01.2027 | ## Was bei verspäteter Offenlegung passiert Das Bundesamt für Justiz führt bei nicht rechtzeitiger Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren durch — gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs und auch gegen die Gesellschaft selbst (§ 335 Abs. 1 HGB). Es droht zunächst ein Ordnungsgeld an und setzt eine Frist von sechs Wochen, die Offenlegung nachzuholen oder die Unterlassung per Einspruch zu rechtfertigen; zugleich werden die Kosten des Verfahrens auferlegt (§ 335 Abs. 3 HGB). Verstreicht die Frist, wird das Ordnungsgeld festgesetzt und ein neues angedroht. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 € (§ 335 Abs. 1 Satz 4 HGB). Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten deutlich höhere Obergrenzen (§ 335 Abs. 1a HGB). Dass der Konzernabschluss noch gar nicht aufgestellt oder der Prüfauftrag noch nicht erteilt ist, hält das Verfahren nicht auf (§ 335 Abs. 1 Satz 3 HGB). Wer absehen kann, dass die Prüfung länger dauert, sollte deshalb früh planen, statt auf die letzte Woche vor dem Fristende zu setzen. ## Wo man veröffentlichte Konzernabschlüsse findet Offengelegte Konzernabschlüsse stehen im Unternehmensregister, und zwar unter der Firma des Mutterunternehmens. Die Einsichtnahme ist jedem zu Informationszwecken gestattet (§ 9 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 HGB). Wer den Konzernabschluss einer bestimmten Gruppe sucht, sucht deshalb nach dem Namen der obersten deutschen Muttergesellschaft, nicht nach dem der operativen Tochter. Ältere Jahrgänge, die noch vor der Umstellung auf das Unternehmensregister bekannt gemacht wurden, finden sich im Bundesanzeiger. Hat eine Tochter die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen, sind die Konzernunterlagen auch unter ihr auffindbar — entweder weil sie selbst sie offengelegt hat oder weil die Mutter sie so eingereicht hat, dass sie unter der Tochter zu finden sind (§ 264 Abs. 3 Satz 2 HGB). Im Konzernanhang ist die Befreiung der Tochter anzugeben (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 HGB). ## Zeitplan für die Praxis - Vor dem Stichtag: Konzernabschlussprüfer wählen und beauftragen, Meldetermine für die Töchter festlegen, Saldenabstimmung der Innenbeziehungen vereinbaren - Erster bis dritter Monat nach dem Stichtag: Einzelabschlüsse der Töchter fertigstellen; Kapitalgesellschaften haben dafür nach § 264 Abs. 1 HGB grundsätzlich drei Monate, kleine bis zu sechs - Dritter bis fünfter Monat: Handelsbilanz II, Konsolidierung, Konzernanhang und Konzernlagebericht; Aufstellung bis zum Ende des fünften Monats - Anschließend: Prüfung und Bestätigungsvermerk, Prüfung durch den Aufsichtsrat, Billigung — bei einer GmbH entsprechend § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb der ersten acht Monate, bei einer kleinen Mutter-GmbH innerhalb von elf Monaten - Danach: Offenlegung im Unternehmensregister spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag; wer Töchter nach § 264 Abs. 3 HGB befreit, braucht die Konzernunterlagen rechtzeitig für deren eigene Offenlegungsfrist ## So geht es mit konzernabschluss.io - Aufstellung mit Unterzeichnern und Datum, Prüfung und Billigung mit dem Organ, das für die Rechtsform der Mutter zuständig ist, Bericht des Aufsichtsrats und Bestätigungsvermerk - Amtliches XML für das Unternehmensregister unter der Firma des Mutterunternehmens, mit Billigungsdatum und Bestätigungsvermerk — zum Herunterladen und Einreichen; eine direkte Übermittlung aus der Software heraus gibt es für den Konzernabschluss nicht - Ein zusammengefasster Anhang mit gemeinsamer Offenlegung nach § 298 Abs. 2 HGB ist nicht vorgesehen - Der fertige Konzernabschluss kostet einmalig je Konzern-Geschäftsjahr 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß) und ist auch ohne laufendes Abonnement des Konsolidierungswerkzeugs nutzbar Das Modul Konzernabschluss in konzernabschluss.io führt den gesetzlichen Abschluss nach der Konsolidierung bis zur Offenlegung. Es berechnet die Fristen aus dem Konzernstichtag und zeigt vor der Offenlegung Hinweise auf fehlende Angaben, ohne den Ablauf zu sperren. ## Häufige Fragen ### Wann muss ein Konzernabschluss offengelegt werden? Spätestens ein Jahr nach dem Konzernabschlussstichtag, bei einem Stichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026 (§ 325 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1a HGB). Für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen gilt eine Frist von längstens vier Monaten (§ 325 Abs. 4 HGB). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übermittlung. ### Wo wird der Konzernabschluss veröffentlicht? Im Unternehmensregister. Die gesetzlichen Vertreter übermitteln die Unterlagen elektronisch an die Stelle, die das Unternehmensregister führt; dort sind sie unter der Firma des Mutterunternehmens für jeden einsehbar. ### Muss ein freiwillig aufgestellter Konzernabschluss offengelegt werden? Nein, die Offenlegungspflicht nach § 325 Abs. 3 HGB gilt nur für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss aufzustellen haben. Soll der freiwillige Konzernabschluss aber Tochtergesellschaften nach § 264 Abs. 3 HGB von eigenen Pflichten befreien, muss er offengelegt werden. ### Wer billigt den Konzernabschluss einer GmbH? Die Gesellschafterversammlung der Mutter (§ 46 Nr. 1b GmbHG), entsprechend der Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb der ersten acht Monate, bei einer kleinen Mutter-GmbH innerhalb von elf Monaten (§ 42a Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 GmbHG). Bei einer AG billigt der Aufsichtsrat, ersatzweise die Hauptversammlung. Ohne vorherige Prüfung ist eine Billigung nicht möglich. ### Gibt es Erleichterungen bei der Offenlegung des Konzernabschlusses? Nein. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 326 und 327 HGB gelten nur für den Jahresabschluss kleiner und mittelgroßer Gesellschaften. Der Konzernabschluss wird vollständig mit Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk offengelegt. ### Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung? Mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 € je Festsetzung (§ 335 Abs. 1 HGB), zuzüglich Verfahrenskosten. Das Verfahren kann sich mit neuen Androhungen wiederholen, bis offengelegt ist. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften trifft ein deutlich höherer Rahmen. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 325 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html) — Offenlegung, Abs. 3 für Konzernabschluss und Konzernlagebericht - [§ 335 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html) — Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz - [§ 328 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__328.html) — Form und Inhalt der offengelegten Unterlagen, Billigungsdatum - [§ 316 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316.html) — Prüfungspflicht, keine Billigung ohne Prüfung - [§ 46 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__46.html) — Billigung des Konzernabschlusses durch die Gesellschafter - [§ 171 AktG](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__171.html) — Prüfung und Billigung durch den Aufsichtsrat ## Weiterführende Seiten - [Konzernanhang und Konzernlagebericht](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernanhang-konzernlagebericht) - [Konzernabschlusspflicht prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen) - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) - [Begriffe der Konzernrechnungslegung](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-glossar) ## Vom Konzernabschluss bis zur Offenlegung in einem Ablauf Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Welche Konsolidierungssoftware passt zu Ihrer Gruppe? Kriterien, Wege und ehrliche Grenzen Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungssoftware-auswahl Stand: 2026-10-22 Die Frage nach der richtigen Konsolidierungssoftware lässt sich nicht mit einer Rangliste beantworten, sondern nur mit den Anforderungen der eigenen Gruppe. Diese Seite übersetzt die Vorschriften der §§ 290 bis 315 HGB in eine Prüfliste, vergleicht die vier üblichen Wege zum Konzernabschluss und beantwortet typische Fragen, die Finanzverantwortliche bei der Suche stellen — einschließlich der Fälle, in denen konzernabschluss.io nicht passt. ## Kurzantwort Welche Konsolidierungssoftware passt, entscheiden vor allem vier Fragen: Wird nur nach HGB oder auch nach IFRS konsolidiert? Gibt es Gesellschaften, die in fremder Währung bilanzieren? Wie tief ist die Beteiligungsstruktur? Und woher kommen die Einzelabschlüsse? Gruppen mit IFRS-Pflicht, mehreren Berichtswährungen oder integrierter Konzernplanung brauchen ein umfassendes Konsolidierungssystem. Für deutsche Gruppen, deren Gesellschaften in Euro nach HGB bilanzieren und direkt von der Mutter gehalten werden, genügt oft eine schlankere Lösung — wenn sie alle Schritte der §§ 300 bis 312 HGB abdeckt, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht liefert und jede Buchung für den Abschlussprüfer nachvollziehbar macht. ## Erst die Anforderungen, dann die Software Viele Auswahlprozesse beginnen mit Vorführungen und enden mit einer Software, die mehr kann als nötig oder an einer entscheidenden Stelle zu wenig. Der bessere Anfang ist eine Liste dessen, was die eigene Gruppe gesetzlich und praktisch braucht. Ein HGB-Konzernabschluss besteht aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (§ 297 Abs. 1 HGB), dazu kommt der Konzernlagebericht. Jeder dieser Teile muss aus derselben Datenbasis entstehen, sonst beginnt die Abstimmung zwischen Abschluss und Anhang von vorn. Ebenso wichtig ist die Frage, wer die Software bedient. Eine Lösung, die für eine Konzernrechnungslegungsabteilung mit mehreren Vollzeitkräften gebaut ist, überfordert eine Finanzleitung, die den Konzernabschluss einmal im Jahr neben dem Tagesgeschäft erstellt. Umgekehrt stößt eine schlanke Lösung an Grenzen, sobald Monatskonsolidierung, Konzernplanung oder mehrere Rechnungslegungsstandards gefragt sind. ## Prüfliste: was eine Konsolidierungssoftware für HGB können muss Anforderungen aus dem HGB und Prüffragen an jede Lösung | Anforderung | Grundlage | Prüffrage | | --- | --- | --- | | Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode | § 301 HGB | Werden stille Reserven samt latenter Steuern aufgedeckt und in den Folgejahren abgeschrieben, Firmenwert und passiver Unterschiedsbetrag getrennt geführt? | | Nicht beherrschende Anteile | § 307 HGB | Werden Anteile Dritter am Eigenkapital und am Ergebnis automatisch fortgeschrieben? | | Schuldenkonsolidierung | § 303 HGB | Zeigt die Software Aufrechnungsdifferenzen je Gesellschafts-Paar, statt sie stillschweigend auszugleichen? | | Zwischenergebniseliminierung | § 304 HGB | Wird nur die Veränderung des eliminierten Bestands ergebniswirksam, der Vorjahresbestand vorgetragen? | | Aufwands- und Ertragskonsolidierung | § 305 HGB | Werden Gesamt- und Umsatzkostenverfahren unterstützt, auch Ausschüttungen und Ergebnisabführungen? | | Latente Steuern | § 306 HGB | Ein Steuersatz für alle oder je Gesellschaft und Abbaujahr? | | Equity-Methode und Quotenkonsolidierung | §§ 310 bis 312 HGB | Wird ein Unterschiedsbetrag im Equity-Wert fortgeführt? Werden Innenbeziehungen zu Gemeinschaftsunternehmen anteilig eliminiert? | | Währungsumrechnung | § 308a HGB | Stichtagskurs für Bilanzposten, historischer Kurs für das Eigenkapital, Durchschnittskurs für die GuV, Umrechnungsdifferenz im Eigenkapital? | | Mehrstufige Beteiligungen | § 290 Abs. 3 HGB | Lassen sich Enkelgesellschaften und durchgerechnete Anteile abbilden? | | Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel | § 297 Abs. 1 HGB, DRS 21 und 22 | Werden sie aus den Konzernzahlen abgeleitet oder separat gepflegt? | | Konzernanhang und Konzernlagebericht | §§ 313 bis 315 HGB | Kommen Anteilsbesitz und Konzern-Anlagenspiegel aus den Daten der Konsolidierung? | | Prüfpfad | § 317 HGB | Gibt es ein Journal mit Begründung je Buchung und Exporte für den Abschlussprüfer? | | Folgejahr | § 297 Abs. 3 Satz 2 HGB | Werden Kreis, Innenbeziehungen und Konsolidierungsbuchungen fortgeführt, Methoden stetig angewendet? | ## Vier Wege zum Konzernabschluss im Vergleich Vergleich nach Kategorien, nicht nach einzelnen Produkten. Wege zum HGB-Konzernabschluss | Weg | Stärken | Grenzen | Passt typischerweise für | | --- | --- | --- | --- | | Tabellenkalkulation | keine Lizenz, volle Freiheit | Verknüpfungen ohne Herleitung, Fortschreibung über Jahre fehleranfällig, Kapitalflussrechnung und Anhang meist getrennt | sehr kleine Gruppen mit wenigen, einfachen Innenbeziehungen | | Umfassendes Konsolidierungssystem | IFRS und HGB, Währungen, mehrstufige Konzerne, oft mit Planung und Monatsberichten | Einführungsprojekt, Datenanbindung je Gesellschaft, laufende Betreuung | internationale Gruppen, kapitalmarktorientierte Unternehmen, eigene Konzernrechnungslegung | | Konsolidierung als Dienstleistung einer Kanzlei | fachliche Erfahrung, keine eigene Einarbeitung | Daten werden eingesammelt und neu aufbereitet; die Kanzlei, die den Abschluss erstellt, darf ihn nicht zugleich prüfen | Gruppen ohne eigene Kapazität für die Konzernrechnungslegung | | Konsolidierung auf der Plattform der Einzelabschlüsse | keine Datenübernahme, weil die Einzelabschlüsse schon dort festgeschrieben sind; Abschluss aus einer Datenbasis | setzt voraus, dass alle Gesellschaften ihren Abschluss auf derselben Plattform erstellen; Umfang je nach Anbieter begrenzt | deutsche Gruppen mit HGB-Einzelabschlüssen und überschaubarer Struktur | ## Antworten auf typische Fragen bei der Suche ### Prüffähig ohne wochenlange Abstimmung? Die meiste Zeit kostet nicht die Konsolidierungslogik, sondern das Abstimmen der Innenbeziehungen. Entscheidend ist, dass beide Seiten jeder Beziehung vor dem Stichtag bestätigt werden und die Software Differenzen je Gesellschafts-Paar sichtbar macht. Ein Journal mit Begründung je Buchung verkürzt anschließend die Prüfung. ### Versicherungs- oder Bankengruppe? Hier gelten branchenspezifische Gliederungen und Vorschriften (§§ 340 ff. und 341 ff. HGB mit den zugehörigen Verordnungen), und die Größenbefreiung des § 293 HGB greift nicht. Die Software muss diese Formblätter ausdrücklich unterstützen; eine allgemeine HGB-Konsolidierung reicht nicht. ### HGB und IFRS? Wer nach beiden Standards berichten muss, etwa für einen ausländischen Gesellschafter, braucht eine Lösung mit getrennten Bewertungsebenen. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen stellen ihren Konzernabschluss ohnehin nach IFRS auf (§ 315e HGB). ### Viele Tochtergesellschaften und knappes Budget? Achten Sie darauf, wonach der Preis bemessen wird: nach Gesellschaften, Nutzern, Modulen oder Einführungstagen. Bei vielen kleinen Töchtern kann ein Preis je Gesellschaft schnell steigen, bei wenigen großen ein Projektpreis. Entscheidend sind die Gesamtkosten über mehrere Jahre einschließlich interner Arbeitszeit. ### Konsolidierung mit künstlicher Intelligenz? Sinnvoll ist KI dort, wo Texte entstehen oder Konten zugeordnet werden. Die Konsolidierungsbuchungen selbst sollten deterministisch rechnen: Bei gleichen Eingaben muss jedes Mal dasselbe Ergebnis herauskommen, sonst lässt sich der Abschluss nicht prüfen. ### Branchenbuchführung wie in Krankenhäusern? Bilanzieren einzelne Gesellschaften nach einer Branchenverordnung, muss die Software deren Gliederung in die Konzerngliederung überführen können. Klären Sie das vor der Entscheidung an einem echten Abschluss der betroffenen Gesellschaft. ## Fragen an Anbieter vor der Entscheidung - Rechnen Sie unseren Vorjahres-Konzernabschluss nach — und wie lange dauert das mit unseren echten Daten? - Wie kommen die Einzelabschlüsse in die Software: Import von Saldenlisten, Schnittstelle zur Buchhaltung oder Erstellung auf derselben Plattform? - Welche Konsolidierungsschritte rechnet die Software selbst, und welche müssen als manuelle Buchung erfasst werden? - Wie sieht der Prüfpfad aus, und welche Exporte erhält der Abschlussprüfer? - Welche Grenzen hat die Software ausdrücklich — Währungen, Beteiligungsketten, IFRS, Branchenformblätter? - Wie wird abgerechnet, und welche Kosten entstehen im zweiten und dritten Jahr? - Wo werden die Daten verarbeitet, und werden sie für das Training von KI-Modellen verwendet? ## Ein Wort zur Rolle von Kanzlei und Abschlussprüfer Software ersetzt weder die Prüfung noch die fachliche Beratung im Einzelfall. Wer seinen Konzernabschluss von einer Kanzlei erstellen lässt, muss die Prüfung bei einer anderen Stelle beauftragen: Ein Wirtschaftsprüfer, der bei der Aufstellung des zu prüfenden Abschlusses mitgewirkt hat, ist von dessen Prüfung ausgeschlossen, sofern die Mitwirkung nicht von untergeordneter Bedeutung ist (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a i. V. m. Abs. 5 HGB). Viele Gruppen kombinieren deshalb eine eigene Konsolidierung mit der Beratung ihres Steuerberaters zu Einzelfragen und der Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. ## Wo konzernabschluss.io passt — und wo nicht - Passt für: deutsche HGB-Konzerne mit Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung und Equity-Methode, auch mehrstufig und mit Töchtern in fremder Währung (§ 308a HGB, Kurse als Ihre Eingabe) - Passt nicht für: IFRS-Konzernabschlüsse, mehrere Berichtswährungen, branchenspezifische Formblätter von Banken und Versicherungen, integrierte Konzernplanung - Voraussetzung: Jede deutsche einbezogene Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss auf der Plattform, bei Buchhaltung anderswo über die Saldenliste; Töchter in fremder Währung erfassen Sie mit ihren Abschlusszahlen - Manuell zu buchen bleibt: der Abgangserfolg beim Abgang eines assoziierten Unternehmens, die Übergangskonsolidierung bei einem Statuswechsel und die Abstockung von Anteilen - Preis: fertiger Konzernabschluss einmalig je Konzern-Geschäftsjahr 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß), das Konsolidierungswerkzeug für dieses Jahr inklusive; Abo der Konsolidierung 250 € pro Monat nur für unterjährige Arbeit; Einrichtung kostenlos; Server in der EU, kein KI-Training mit Ihren Daten konzernabschluss.io erstellt den HGB-Konzernabschluss aus den festgeschriebenen Einzelabschlüssen der Gesellschaften, die im selben Arbeitsbereich geführt werden. Die Konsolidierung rechnet deterministisch, jede Buchung steht mit Begründung und Paragraph im Journal; Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht entstehen aus derselben Datenbasis. ## Häufige Fragen ### Welche Konsolidierungssoftware unterstützt Kapital-, Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung? Jede Software, die einen HGB-Konzernabschluss erstellen will, muss diese drei Schritte beherrschen, dazu Zwischenergebniseliminierung, latente Steuern und Minderheiten. Die Unterschiede liegen im Detail: ob stille Reserven fortgeschrieben, Aufrechnungsdifferenzen sichtbar gemacht und Vorjahresbestände richtig vorgetragen werden. Lassen Sie sich das an einem eigenen Vorjahresabschluss zeigen. ### Gibt es eine Konsolidierungssoftware für HGB und IFRS? Ja, umfassende Konsolidierungssysteme bilden in der Regel beide Standards ab, teils parallel. konzernabschluss.io ist dagegen auf HGB beschränkt. Wer nach IFRS konsolidieren muss oder will, sollte gezielt nach Lösungen mit IFRS-Unterstützung und getrennten Bewertungsebenen suchen. ### Wo liegen die Grenzen bestehender Konzernabschlusssoftware? Häufig bei der Datenübernahme aus den Einzelabschlüssen, bei der Nachvollziehbarkeit einzelner Buchungen und beim Aufwand für Einführung und Betreuung. Schlankere Lösungen haben ihre Grenzen eher im Umfang, etwa bei Fremdwährungen, Beteiligungsketten oder IFRS. Fragen Sie jeden Anbieter ausdrücklich nach dem, was nicht abgebildet ist. ### Brauche ich für den Konzernabschluss eine eigene Software? Nicht zwingend. Bei sehr einfachen Strukturen lässt sich ein Konzernabschluss mit einer gut dokumentierten Tabellenkalkulation erstellen. Mit jeder weiteren Gesellschaft, mit Minderheiten, Zwischengewinnen und Folgejahren steigt aber das Fehlerrisiko, und der Abschlussprüfer erwartet eine nachvollziehbare Herleitung. ### Was kostet eine Konsolidierungssoftware? Das hängt vom Abrechnungsmodell ab — nach Gesellschaften, Nutzern, Modulen oder Projektaufwand — und sollte über mehrere Jahre einschließlich Einführung verglichen werden. Bei konzernabschluss.io kostet das Werkzeug 250 € pro Monat je Arbeitsbereich unabhängig von der Zahl der Gesellschaften; der fertige Konzernabschluss wird einmalig je Geschäftsjahr mit 7.500 € oder 12.500 € abgerechnet. ### Kann die Kanzlei den Konzernabschluss erstellen und auch prüfen? Nein. Wer bei der Aufstellung des zu prüfenden Abschlusses mitgewirkt hat, ist von der Prüfung ausgeschlossen, sofern die Mitwirkung nicht von untergeordneter Bedeutung ist (§ 319 Abs. 3 und 5 HGB). Erstellung und Prüfung liegen deshalb bei verschiedenen Stellen. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Bestandteile des Konzernabschlusses - [§ 308a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__308a.html) — Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung - [§ 315e HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__315e.html) — Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards - [§ 319 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__319.html) — Ausschluss vom Prüfungsmandat bei Mitwirkung an der Aufstellung - [§ 317 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__317.html) — Gegenstand und Umfang der Prüfung ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) - [Schuldenkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/schuldenkonsolidierung-beispiel) - [Konzernabschlusspflicht prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen) - [Begriffe der Konzernrechnungslegung](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-glossar) ## Mit einem eigenen Konzern ausprobieren Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Begriffe der Konzernrechnungslegung: das Glossar zum Konzernabschluss nach HGB Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-glossar Stand: 2026-10-22 Wer zum ersten Mal einen Konzernabschluss aufstellt oder liest, begegnet vielen Begriffen, die es im Einzelabschluss nicht gibt. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten in kurzen, eigenständigen Absätzen, jeweils mit der Fundstelle im HGB, und stellt am Ende Begriffspaare gegenüber, die häufig verwechselt werden. ## Kurzantwort Ein Konzernabschluss ist der Abschluss einer Unternehmensgruppe, die so dargestellt wird, als wäre sie ein einziges Unternehmen; seine Fachbegriffe stammen überwiegend aus den §§ 290 bis 315 HGB. Zentral sind Mutter- und Tochterunternehmen (§ 290), Konsolidierungskreis (§ 294), Handelsbilanz II und Summenabschluss (§§ 300, 308), Kapitalkonsolidierung mit Geschäfts- oder Firmenwert (§ 301), Schuldenkonsolidierung (§ 303), Zwischenergebniseliminierung (§ 304), Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305), latente Steuern (§ 306), nicht beherrschende Anteile (§ 307), Quotenkonsolidierung (§ 310) und Equity-Methode (§§ 311, 312). ## Grundbegriffe ### Konzern Eine Gruppe rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung oder Beherrschung durch ein Mutterunternehmen. Der Konzern selbst hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; er ist eine wirtschaftliche Einheit, für die das HGB einen eigenen Abschluss verlangt. ### Mutterunternehmen Das Unternehmen, das auf ein oder mehrere andere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1 HGB). Ist es eine Kapitalgesellschaft oder eine Gesellschaft im Sinn des § 264a HGB mit Sitz im Inland, trifft es die Pflicht zur Konzernrechnungslegung. ### Tochterunternehmen Ein Unternehmen, auf das ein Mutterunternehmen beherrschenden Einfluss ausüben kann — etwa durch die Mehrheit der Stimmrechte, ein Recht zur Bestellung der Mehrheit der Organmitglieder oder einen Beherrschungsvertrag (§ 290 Abs. 2 HGB). ### Einheitsgrundsatz Der Leitgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB: Der Konzernabschluss zeigt die Lage der einbezogenen Unternehmen so, als wären sie insgesamt ein einziges Unternehmen. Aus ihm folgen alle Eliminierungen von Beziehungen innerhalb der Gruppe. ### Befreiender Konzernabschluss Der Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens, der ein Zwischen-Mutterunternehmen von der eigenen Aufstellungspflicht befreit, wenn die Voraussetzungen der §§ 291 oder 292 HGB erfüllt sind. Der eigene Abschluss eines solchen Zwischen-Mutterunternehmens wird auch Teilkonzernabschluss genannt. ### Verbundene Unternehmen Unternehmen, die zueinander im Verhältnis von Mutter- und Tochterunternehmen nach § 290 HGB stehen; Töchter derselben Mutter sind auch untereinander verbunden (§ 271 Abs. 2 HGB). Im Einzelabschluss werden Forderungen und Beteiligungen gegenüber verbundenen Unternehmen gesondert ausgewiesen. ## Kreis, Stichtag und Vorbereitung ### Konsolidierungskreis Die Unternehmen, die in den Konzernabschluss eingehen. Grundsätzlich sind es die Mutter und alle Töchter ohne Rücksicht auf Sitz und Rechtsform (§ 294 Abs. 1 HGB); im weiteren Sinn gehören anteilmäßig einbezogene und nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen dazu. ### Einbeziehungswahlrecht Die Möglichkeit, eine Tochter aus einem der Gründe des § 296 HGB nicht zu konsolidieren — etwa wegen untergeordneter Bedeutung oder weil die Anteile nur zum Weiterverkauf gehalten werden. Der Verzicht ist im Konzernanhang zu begründen. ### Handelsbilanz II Der an die Ansatz- und Bewertungsregeln des Konzerns angepasste Einzelabschluss einer Gesellschaft (§§ 300 Abs. 2, 308 HGB). Bei ausländischen Töchtern ist sie zugleich der Schritt, in dem nach deutschem Recht bilanziert und anschließend in Euro umgerechnet wird. ### Summenabschluss Die Addition der Handelsbilanzen II aller voll einbezogenen Gesellschaften, Posten für Posten (§ 300 Abs. 1 HGB). Er ist der Ausgangspunkt aller Konsolidierungsbuchungen und enthält die Innenbeziehungen noch doppelt. ### Zwischenabschluss Ein Abschluss einer Tochter auf den Konzernstichtag, wenn ihr eigener Stichtag mehr als drei Monate davor liegt (§ 299 Abs. 2 HGB). Er wird nur für die Konsolidierung erstellt und ersetzt nicht den Jahresabschluss der Tochter. ### Erst-, Folge- und Endkonsolidierung Die Erstkonsolidierung erfasst eine Tochter zum ersten Mal, bezogen auf den Tag, an dem sie Tochter geworden ist (§ 301 Abs. 2 HGB). In der Folgekonsolidierung werden die Werte fortgeschrieben. Die Endkonsolidierung nimmt eine Tochter bei ihrem Ausscheiden aus dem Kreis heraus und ermittelt das Abgangsergebnis aus Konzernsicht. ### Kettenkonsolidierung Ein Verfahren für mehrstufige Konzerne, bei dem zuerst die Enkel in die Töchter und dann diese in die Mutter konsolidiert werden. Die Alternative ist die Simultankonsolidierung aller Ebenen in einem Schritt mit durchgerechneten Anteilen. ## Die Konsolidierungsschritte ### Kapitalkonsolidierung Die Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts der Mutter mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochter (§ 301 HGB). Das HGB verlangt dafür die Neubewertungsmethode: Das Eigenkapital wird auf Basis der Zeitwerte aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. ### Stille Reserven und stille Lasten Der Unterschied zwischen Zeitwert und Buchwert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld der Tochter zum Erwerbszeitpunkt. Sie werden bei der Erstkonsolidierung aufgedeckt, mit latenten Steuern belegt und in den Folgejahren wie der zugrunde liegende Posten fortgeführt. ### Geschäfts- oder Firmenwert Der Betrag, um den der Kaufpreis den Anteil der Mutter am neubewerteten Eigenkapital übersteigt (§ 301 Abs. 3 HGB). Er wird planmäßig abgeschrieben, ersatzweise über zehn Jahre, wenn sich die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen lässt (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB). ### Passiver Unterschiedsbetrag Der umgekehrte Fall: Der Kaufpreis liegt unter dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital. Der Betrag steht nach dem Eigenkapital und darf nur unter den Voraussetzungen des § 309 Abs. 2 HGB ergebniswirksam aufgelöst werden. ### Nicht beherrschende Anteile Der Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital und am Ergebnis einer nicht vollständig gehaltenen Tochter (§ 307 HGB). Umgangssprachlich ist von Minderheitenanteilen die Rede, § 307 HGB selbst ist mit „Anteile anderer Gesellschafter“ überschrieben; in der Bilanz stehen sie gesondert innerhalb des Konzerneigenkapitals. ### Schuldenkonsolidierung Das Weglassen von Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Abgrenzungsposten zwischen den einbezogenen Unternehmen (§ 303 HGB). Sie ist erfolgsneutral, solange beide Seiten gleich hoch sind. ### Aufrechnungsdifferenz Ein Unterschied zwischen konzerninterner Forderung und Verbindlichkeit. Unecht ist er bei zeitlichen Verschiebungen und Buchungsfehlern, echt, wenn ihn die Bilanzierungsregeln verursachen; nur echte Differenzen verändern das Konzernergebnis. ### Zwischenergebnis Gewinn oder Verlust, der im Buchwert eines Vermögensgegenstands aus einer Lieferung innerhalb der Gruppe steckt, solange er die Gruppe nicht verlassen hat. Er wird nach § 304 HGB eliminiert, sodass der Gegenstand mit Konzern-Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet ist. ### Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den einbezogenen Unternehmen in der Konzern-GuV (§ 305 HGB). Dazu zählen Innenumsätze, Konzernzinsen, Umlagen, Ausschüttungen und Ergebnisabführungen. ### Latente Steuern im Konzern Steuerposten auf Differenzen zwischen Konzernwerten und Steuerwerten, die durch Konsolidierungsmaßnahmen entstehen und sich später abbauen (§ 306 HGB). Anders als im Einzelabschluss sind aktive und passive Posten anzusetzen; Firmenwert und Beteiligungsdifferenzen sind ausgenommen. ## Beteiligungen ohne Beherrschung ### Gemeinschaftsunternehmen Ein Unternehmen, das ein einbezogenes Unternehmen gemeinsam mit mindestens einem Unternehmen außerhalb des Konzerns führt. Es wird wahlweise anteilmäßig konsolidiert oder nach der Equity-Methode bewertet. ### Quotenkonsolidierung Die anteilmäßige Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil der Gruppe (§ 310 HGB). Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträge gehen nur in dieser Höhe ein; nicht beherrschende Anteile entstehen nicht. ### Assoziiertes Unternehmen Ein nicht einbezogenes Unternehmen, an dem eine Beteiligung besteht und auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird (§ 311 Abs. 1 HGB). Der maßgebliche Einfluss wird ab einem Fünftel der Stimmrechte vermutet. ### Equity-Methode Die Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen mit einem jährlich fortgeschriebenen Wert: plus Anteil am Ergebnis, minus Ausschüttungen, minus Abschreibung eines im Kaufpreis enthaltenen Unterschiedsbetrags (§ 312 HGB). Ihr Ergebnis steht als eigener Posten in der Konzern-GuV. ### Beteiligung Anteile an einem anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung dienen sollen; bei mehr als einem Fünftel des Nennkapitals wird das vermutet (§ 271 Abs. 1 HGB). Ohne maßgeblichen Einfluss bleibt sie im Konzern mit den Anschaffungskosten stehen. ## Berichte, Werkzeuge und Verfahren ### Konzernanhang Der erläuternde Teil des Konzernabschlusses mit Methoden, Anteilsbesitz, Postenerläuterungen und sonstigen Pflichtangaben nach §§ 313 und 314 HGB. Größenabhängige Erleichterungen gibt es für ihn nicht. ### Konzernlagebericht Der Bericht über Geschäftsverlauf, Lage, voraussichtliche Entwicklung, Chancen und Risiken des Konzerns nach § 315 HGB, konkretisiert durch DRS 20. Er ist kein Teil des Konzernabschlusses, wird aber mit ihm aufgestellt, geprüft und offengelegt. ### Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel Pflichtbestandteile jedes HGB-Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 HGB). Die Kapitalflussrechnung zeigt Zahlungsströme nach Tätigkeitsbereichen, der Eigenkapitalspiegel die Entwicklung des Konzerneigenkapitals getrennt nach Mutter und anderen Gesellschaftern; DRS 21 und DRS 22 regeln die Einzelheiten. ### Konsolidierungstableau Eine Arbeitstabelle, die je Posten die Spalten der einzelnen Gesellschaften, ihre Summe, die Konsolidierungsbuchungen und den Konzernwert nebeneinander zeigt. Sie macht nachvollziehbar, wie jede Konzernzahl aus den Einzelabschlüssen entsteht. ### Konsolidierungsjournal Die Liste aller Konsolidierungsbuchungen mit Betrag, betroffenen Posten und Begründung. Weil der Konzernabschluss jedes Jahr neu aus den Einzelabschlüssen entsteht, ist das Journal die wichtigste Grundlage für Folgejahre und für die Prüfung. ### Billigung Die Zustimmung des zuständigen Organs zum aufgestellten und geprüften Konzernabschluss — bei der GmbH durch die Gesellschafter (§ 46 Nr. 1b GmbHG), bei der AG durch den Aufsichtsrat. Ein Konzernabschluss wird gebilligt, nicht festgestellt. ### DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee. Werden sie vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht und beachtet, wird vermutet, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung eingehalten sind (§ 342q Abs. 2 HGB). ## Begriffspaare, die oft verwechselt werden Häufig verwechselte Begriffe der Konzernrechnungslegung | Begriffspaar | Der Unterschied | | --- | --- | | Konzernabschluss und Jahresabschluss | Der Jahresabschluss betrifft eine Gesellschaft und ist Grundlage für Steuern und Ausschüttung; der Konzernabschluss fasst die Gruppe zusammen und dient nur der Information. | | Bruttomethode und Nettomethode | Bei der Größenbefreiung nach § 293 HGB: brutto werden Einzelwerte addiert (Grenzen 30 und 60 Mio. €), netto werden Werte nach Konsolidierung verwendet (25 und 50 Mio. €). | | Feststellung und Billigung | Der Jahresabschluss wird festgestellt und wird damit verbindlich; der Konzernabschluss wird gebilligt, weil aus ihm keine Rechtsfolgen wie eine Gewinnverwendung entstehen. | | Tochterunternehmen und Beteiligung | Eine Tochter wird beherrscht und voll konsolidiert; eine bloße Beteiligung ohne maßgeblichen Einfluss bleibt mit ihren Anschaffungskosten stehen. | | Verbundenes und assoziiertes Unternehmen | Verbunden sind Mutter und Töchter untereinander; assoziiert ist ein Unternehmen, auf das nur maßgeblicher Einfluss besteht. | | Equity-Methode und Quotenkonsolidierung | Die Equity-Methode zeigt eine Beteiligung in einem Posten mit fortgeschriebenem Wert; die Quotenkonsolidierung übernimmt Vermögen und Schulden eines Gemeinschaftsunternehmens anteilig in die einzelnen Posten. | | Konsolidierungskreis und Konzern | Zum Konzern gehören alle Töchter; der Konsolidierungskreis kann kleiner sein, wenn Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB genutzt werden. | ## So geht es mit konzernabschluss.io - Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung und Equity-Methode, auch mehrstufig; Konzernanhang und Konzernlagebericht - Konsolidierungstableau als TSV-Datei für Excel, Konsolidierungsjournal als CSV - Töchter in fremder Währung nach § 308a HGB mit Kursen, die Sie eingeben - Konzernabschluss einmalig je Geschäftsjahr 7.500 € oder 12.500 €, das Werkzeug für dieses Jahr inklusive Viele dieser Begriffe begegnen Ihnen in konzernabschluss.io als Arbeitsschritte: Sie legen den Konsolidierungskreis an, erfassen Innenbeziehungen, prüfen die Abstimmungsmatrix und lesen das Ergebnis im Konsolidierungstableau und im Journal. Die Software arbeitet auf den festgeschriebenen Einzelabschlüssen Ihres Arbeitsbereichs. ## Häufige Fragen ### Was ist ein Konzernabschluss, einfach erklärt? Ein gemeinsamer Abschluss für eine Mutter und ihre Töchter, der die Gruppe so zeigt, als wäre sie ein einziges Unternehmen. Dafür werden die Einzelabschlüsse addiert und alles herausgerechnet, was nur zwischen den Gesellschaften der Gruppe geschehen ist. ### Was bedeutet Konsolidierung? Das Zusammenfassen mehrerer Einzelabschlüsse zu einem Abschluss unter Wegfall der Beziehungen innerhalb der Gruppe. Dazu gehören Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Eliminierung von Zwischenergebnissen, jeweils geregelt in den §§ 300 bis 307 HGB. ### Was ist ein Teilkonzernabschluss? Der Konzernabschluss eines Mutterunternehmens, das selbst Tochter eines übergeordneten Unternehmens ist. Ob er aufgestellt werden muss, hängt davon ab, ob ein befreiender Konzernabschluss des übergeordneten Mutterunternehmens nach §§ 291 oder 292 HGB vorliegt. ### Was sind Minderheitenanteile im Konzernabschluss? Ein gebräuchlicher Ausdruck für die nicht beherrschenden Anteile nach § 307 HGB: der Teil des Eigenkapitals und des Ergebnisses einer Tochter, der nicht der Mutter, sondern anderen Gesellschaftern gehört. Er steht als gesonderter Posten im Konzerneigenkapital und in der Konzern-GuV nach dem Jahresergebnis. ### Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Billigung? Festgestellt wird der Jahresabschluss einer Gesellschaft; damit wird er verbindlich und Grundlage für die Gewinnverwendung. Der Konzernabschluss wird nur gebilligt, weil aus ihm keine Ausschüttung folgt. Beide setzen bei prüfungspflichtigen Abschlüssen eine vorherige Prüfung voraus. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 290 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__290.html) — Mutter- und Tochterunternehmen - [§ 271 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__271.html) — Beteiligungen und verbundene Unternehmen - [§ 301 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__301.html) — Kapitalkonsolidierung und Unterschiedsbetrag - [§ 311 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__311.html) — Assoziierte Unternehmen - [§ 342q HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__342q.html) — Rechnungslegungsgremium und Vermutungswirkung der DRS ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Equity-Methode mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/equity-methode-beispiel) - [Konsolidierungssoftware auswählen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungssoftware-auswahl) ## Vom Begriff zur Buchung Einrichtung kostenlos, Konzernabschluss einmalig ab 7.500 € je Geschäftsjahr. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21: Mindestgliederung und ein durchgerechnetes Beispiel mit Unternehmenserwerb Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernkapitalflussrechnung-drs-21 Stand: 2026-10-23 Die Konzernkapitalflussrechnung erklärt, warum ein Konzern am Jahresende mehr oder weniger flüssige Mittel hat als zu Beginn. Diese Seite zeigt die Mindestgliederung nach DRS 21 in der seit 2023 geltenden Fassung und leitet ein Beispiel vollständig aus zwei Konzernbilanzen und einer Konzern-GuV her. ## Kurzantwort Die Konzernkapitalflussrechnung ist nach § 297 Abs. 1 HGB fester Bestandteil jedes HGB-Konzernabschlusses und zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds des Konzerns im Geschäftsjahr verändert hat — getrennt nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Aufbau und Inhalt regelt DRS 21: Staffelform mit Mindestgliederung, laufende Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt, Investitions- und Finanzierungstätigkeit immer direkt. Erhaltene Zinsen und Dividenden gehören in die Investitionstätigkeit, gezahlte in die Finanzierungstätigkeit, Ertragsteuerzahlungen in der Regel in die laufende Geschäftstätigkeit. Vorjahreszahlen empfiehlt DRS 21 in Tz. 22, verlangt sie aber nicht. ## Rechtsgrundlage: § 297 HGB und DRS 21 Nach § 297 Abs. 1 HGB besteht der Konzernabschluss aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Den Aufbau der Kapitalflussrechnung regelt nicht das Gesetz, sondern DRS 21. Weil das Bundesministerium der Justiz den Standard bekannt gemacht hat, wird bei seiner Beachtung vermutet, dass die Konzernrechnungslegung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (§ 342q Abs. 2 HGB). Er gilt für jedes Mutterunternehmen, das nach § 290 HGB — auch in Verbindung mit § 264a HGB — einen Konzernabschluss aufstellt (Tz. 3). Verlangt sind Staffelform mit mindestens der Mindestgliederung (Tz. 21) und Stetigkeit (Tz. 23). Vergleichszahlen der Vorperiode werden nur empfohlen (Tz. 22). Ableiten lässt sich die Rechnung aus Konzernbilanz und Konzern-GuV mit Zusatzinformationen oder durch Konsolidierung der Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unternehmen (Tz. 11). Zuletzt geändert hat sie DRÄS 13 (BAnz AT 27.07.2023 B3) für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen: Zuschüsse, Cash-Pool-Salden und der beim Kauf oder Verkauf einer Tochter übernommene oder abgegebene Finanzmittelfonds sind seitdem ausdrücklich geregelt. ## Die Mindestgliederung nach DRS 21 bei indirekter Methode Schema II der Anlage 1 in der Fassung nach DRÄS 13 mit 47 Zeilen; gleichartige Zeilen sind hier zusammengefasst. Mindestgliederung der Konzernkapitalflussrechnung (indirekte Darstellung der laufenden Geschäftstätigkeit) | Zeile | Inhalt | Hinweis | | --- | --- | --- | | 1 | Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) | vor Abzug der Minderheiten | | 2 | +/− Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | auch Firmenwertabschreibung | | 3 | +/− Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | im Beispiel ohne Steuerrückstellungen | | 4 | +/− Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | | | 5 | −/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva | ohne Zugänge neuer Töchter | | 6 | +/− Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva | ebenso | | 7 | −/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | | | 8, 9 | +/− Zinsaufwendungen/Zinserträge, − sonstige Beteiligungserträge | Zahlungen in Zeile 28, 29, 39 | | 10, 12, 13 | Aufwendungen/Erträge sowie Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten | | | 11, 14 | +/− Ertragsteueraufwand/-ertrag, −/+ Ertragsteuerzahlungen | Tz. 18 | | 15 | = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | | | 16–21 | Einzahlungen aus Abgängen und Auszahlungen für Investitionen in immaterielles, Sach- und Finanzanlagevermögen | unsaldiert | | 22, 23 | + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis, − Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | abzüglich Fonds der Tochter, Tz. 43 | | 24–27 | Ein- und Auszahlungen aus kurzfristiger Finanzdisposition und aus außergewöhnlichen Posten | | | 28, 29 | + Erhaltene Zinsen, + Erhaltene Dividenden | Tz. 44 | | 30 | = Cashflow aus der Investitionstätigkeit | | | 31–34 | Eigenkapitalzuführungen und -herabsetzungen, getrennt nach Gesellschaftern des Mutterunternehmens und anderen Gesellschaftern | | | 35, 36 | + Aufnahme, − Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten | brutto | | 37, 38 | Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten | | | 39–41 | − Gezahlte Zinsen, − Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens, − Dividenden an andere Gesellschafter | Tz. 48 | | 42 | = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | | | 43 | Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Zeilen 15, 30, 42) | | | 44, 45 | +/− Wechselkurs- und bewertungsbedingte sowie konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Fonds | ohne Zahlung | | 46, 47 | + Finanzmittelfonds am Anfang, = Finanzmittelfonds am Ende der Periode | | ## Was zum Finanzmittelfonds gehört In den Finanzmittelfonds gehören nur Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Tz. 33). Äquivalente sind als Liquiditätsreserve gehaltene, äußerst liquide Mittel mit unwesentlichen Wertschwankungsrisiken und höchstens drei Monaten Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt (Tz. 9). Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten, andere kurzfristige Kreditaufnahmen und Cash-Pool-Verbindlichkeiten, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, werden einbezogen und offen abgesetzt (Tz. 34). Cash-Pool-Forderungen gehören nur unter engen Voraussetzungen dazu (Tz. 33a). Kursänderungen bei Beständen in fremder Währung erscheinen gesondert, nicht in einem der drei Cashflows (Tz. 35). Unter der Kapitalflussrechnung oder im Konzernanhang sind Definition und Zusammensetzung des Fonds anzugeben, bei Abweichung vom Bilanzposten mit rechnerischer Überleitung, außerdem wesentliche zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge, Fondsbestände quotal einbezogener Unternehmen und verfügungsbeschränkte Bestände (Tz. 52, 53). ## Das Beispiel: zwei Konzernbilanzen und eine Konzern-GuV Frei gewählte, runde Zahlen in Euro. Die M GmbH hält seit Jahren 80 % an der T1 GmbH und erwirbt zum 01.01.2025 alle Anteile an der T2 GmbH. - Konzern-GuV 2025: Umsatzerlöse 9.000.000 €, sonstige betriebliche Erträge 30.000 € (Gewinn aus Anlagenabgang), Materialaufwand 4.800.000 €, Personalaufwand 2.400.000 €, Abschreibungen 470.000 € (450.000 € Sachanlagen, 20.000 € Geschäfts- oder Firmenwert), sonstige betriebliche Aufwendungen 700.000 €, Zinserträge 10.000 €, Zinsaufwendungen 60.000 €, Ertragsteuern 180.000 €. Konzernjahresüberschuss 430.000 €, davon 50.000 € nicht beherrschende Anteile (20 % des Jahresüberschusses der T1 von 250.000 €). - Erwerb der T2 für 900.000 € in bar. Zugangswerte: Sachanlagen 500.000 €, Vorräte 150.000 €, Forderungen 120.000 €, Bankguthaben 80.000 €, sonstige Rückstellungen 50.000 €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100.000 €. Buchwerte gleich Zeitwerten; Reinvermögen 700.000 €, Geschäfts- oder Firmenwert 200.000 €, Nutzungsdauer zehn Jahre. - Sachanlagen: Investitionen 400.000 € bar; Verkauf einer Maschine mit Buchwert 70.000 € für 100.000 €. - Ausschüttungen: M an ihre Gesellschafter 150.000 €; T1 schüttet 100.000 € aus, davon 80.000 € an M und 20.000 € an den Minderheitsgesellschafter. - Bankdarlehen: Aufnahme 800.000 €, Tilgung 250.000 €; Zinsen werden im selben Jahr gezahlt bzw. vereinnahmt. - Finanzmittelfonds: Guthaben bei Kreditinstituten abzüglich Kontokorrentkredit, am 31.12.2024 also 400.000 € − 150.000 € = 250.000 €. Konzernbilanz der M-Gruppe (€) | Posten | 31.12.2024 | 31.12.2025 | | --- | --- | --- | | Geschäfts- oder Firmenwert | — | 180.000 | | Sachanlagen | 3.000.000 | 3.380.000 | | Vorräte | 800.000 | 1.050.000 | | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 600.000 | 700.000 | | Guthaben bei Kreditinstituten | 400.000 | 440.000 | | Summe Aktiva | 4.800.000 | 5.750.000 | | Gezeichnetes Kapital | 1.000.000 | 1.000.000 | | Gewinnrücklagen einschließlich Konzernergebnis | 1.200.000 | 1.430.000 | | Nicht beherrschende Anteile | 300.000 | 330.000 | | Steuerrückstellungen | 60.000 | 80.000 | | Sonstige Rückstellungen | 140.000 | 210.000 | | Bankdarlehen | 1.200.000 | 1.750.000 | | Kontokorrentkredit, jederzeit fällig | 150.000 | 50.000 | | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 750.000 | 900.000 | | Summe Passiva | 4.800.000 | 5.750.000 | ## Jede Zeile aus Bilanz und GuV herleiten Bestandsveränderungen werden um die Zugangswerte der T2 bereinigt, weil diese Posten ohne eigene Zahlung in den Konzern gekommen sind. Herleitung der Beträge (€) | Zeile | Rechnung | Betrag | | --- | --- | --- | | 1 Periodenergebnis | Konzernjahresüberschuss einschließlich Minderheitenanteil | 430.000 | | 2 Abschreibungen | 450.000 Sachanlagen + 20.000 Firmenwert | 470.000 | | 3 Rückstellungen | 210.000 − 140.000 − 50.000 Zugang T2 | 20.000 | | 5 Vorräte | −(1.050.000 − 800.000 − 150.000 Zugang T2) | −100.000 | | 5 Forderungen | −(700.000 − 600.000 − 120.000 Zugang T2) | 20.000 | | 6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 900.000 − 750.000 − 100.000 Zugang T2 | 50.000 | | 7 Abgangsgewinn | 100.000 Erlös − 70.000 Buchwert, abgezogen | −30.000 | | 8 Zinsergebnis | 60.000 Aufwand − 10.000 Ertrag | 50.000 | | 11 Ertragsteueraufwand | laut Konzern-GuV | 180.000 | | 14 Ertragsteuerzahlungen | 180.000 − (80.000 − 60.000) Zunahme der Steuerrückstellungen | −160.000 | | 19 Investitionen in Sachanlagen | Probe: 3.000.000 + 500.000 + 400.000 − 70.000 − 450.000 = 3.380.000 | −400.000 | | 23 Erwerb der T2 | 900.000 Kaufpreis − 80.000 übernommenes Bankguthaben | −820.000 | | 35, 36 Bankdarlehen | Probe: 1.200.000 + 800.000 − 250.000 = 1.750.000 | 800.000 und −250.000 | | 40 Dividende an Gesellschafter der M | Probe: 1.200.000 + 380.000 − 150.000 = 1.430.000 | −150.000 | | 41 Dividende an Minderheiten | Probe: 300.000 + 50.000 − 20.000 = 330.000 | −20.000 | ## Die Konzernkapitalflussrechnung 2025 Probe: Guthaben bei Kreditinstituten 440.000 € abzüglich Kontokorrentkredit 50.000 € ergibt 390.000 € — derselbe Betrag wie in Zeile 47. Weil der Fonds nicht dem Bilanzposten entspricht, gehört diese Überleitung unter die Kapitalflussrechnung oder in den Konzernanhang (Tz. 52 Buchst. b). Zeilen ohne Betrag sind im Beispiel weggelassen. Konzernkapitalflussrechnung der M-Gruppe für 2025 (€) | Zeile | Posten | Betrag | | --- | --- | --- | | 1 | Periodenergebnis einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter | 430.000 | | 2 | Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 470.000 | | 3 | Zunahme der Rückstellungen | 20.000 | | 5 | Zunahme der Vorräte (−100.000) und Abnahme der Forderungen (+20.000) | −80.000 | | 6 | Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 50.000 | | 7 | Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | −30.000 | | 8 | Zinsaufwendungen abzüglich Zinserträge | 50.000 | | 11 | Ertragsteueraufwand | 180.000 | | 14 | Ertragsteuerzahlungen | −160.000 | | 15 | Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 930.000 | | 18 | Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 100.000 | | 19 | Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | −400.000 | | 23 | Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | −820.000 | | 28 | Erhaltene Zinsen | 10.000 | | 30 | Cashflow aus der Investitionstätigkeit | −1.110.000 | | 35 | Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten | 800.000 | | 36 | Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten | −250.000 | | 39 | Gezahlte Zinsen | −60.000 | | 40 | Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens | −150.000 | | 41 | Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter | −20.000 | | 42 | Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 320.000 | | 43 | Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 140.000 | | 46 | Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 250.000 | | 47 | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 390.000 | ## Was im Konzern anders ist als im Einzelabschluss - Kauf und Verkauf von Töchtern: Anzusetzen ist der gezahlte Kaufpreis abzüglich des übernommenen Finanzmittelfonds, beim Verkauf der erhaltene Preis abzüglich des abgegebenen Fonds, getrennt nach Zu- und Abgängen (Tz. 43). Die übrigen Posten der Tochter kommen ohne Zahlung in die Konzernbilanz und werden aus den Bestandsveränderungen herausgerechnet — sonst erschiene die Zugangsbilanz der T2 als Zunahme von Vorräten und Verbindlichkeiten. - Kreisänderung ohne Kauf: Wird eine Tochter ohne Änderung des Anteils erstmals einbezogen, etwa nach bisherigem Verzicht nach § 296 HGB, ist der Zugang ihrer Posten zahlungsunwirksam (Tz. 31); ihre Zahlungsmittel stehen in Zeile 45 (Tz. 36). Zahlungen einer Tochter zählen ab dem Erst- und bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt (Tz. 12). - Konsolidierungsbuchungen ohne Zahlung: Die Firmenwertabschreibung kostet kein Geld und wird in Zeile 2 hinzugerechnet. Die Dividende der T1 an die M über 80.000 € bleibt im Konzern und erscheint in keiner Zeile, ebenso konzerninterne Darlehen, Zinsen und Lieferungen. - Quoten- und Equity-Methode: Quotal einbezogene Unternehmen gehen anteilig ein, nach der Equity-Methode bilanzierte nur mit den Zahlungen zwischen ihnen und dem Konzern sowie mit Kauf- und Verkaufspreisen (Tz. 14). - Fremdwährung: Bei Ableitung aus Konzernbilanz und Konzern-GuV wirkt die Währungsumrechnung nur auf die Umrechnungsdifferenz im Fonds (Tz. 13, Zeile 44). ## Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern zuordnen Im indirekt dargestellten Teil werden Zinsergebnis und Ertragsteueraufwand zunächst neutralisiert (Zeilen 8 und 11), damit die Zahlungen nur einmal und im richtigen Bereich erscheinen. Zuordnung nach DRS 21 | Zahlung | Bereich | Fundstelle | | --- | --- | --- | | Erhaltene Zinsen und erhaltene Dividenden | Investitionstätigkeit | Tz. 44 | | Gezahlte Zinsen | Finanzierungstätigkeit | Tz. 48 | | Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens | Finanzierungstätigkeit, eigene Zeile | Tz. 48, 50 | | Dividenden, Kapitalrückzahlungen und andere Ausschüttungen an andere Gesellschafter | Finanzierungstätigkeit, gesondert | Tz. 51 | | Ertragsteuerzahlungen | in der Regel laufende Geschäftstätigkeit, gesondert | Tz. 18 | | Ertragsteuern, die eindeutig einem Investitions- oder Finanzierungsvorgang zuzurechnen sind | Investitions- oder Finanzierungstätigkeit | Tz. 19 | | Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand | Investitionstätigkeit, gesondert | Tz. 45a | | Zuschüsse von Gesellschaftern in dieser Eigenschaft | Finanzierungstätigkeit | Tz. 49a | ## Was veröffentlichte Konzern-Kapitalflussrechnungen zeigen Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026. - 37 der 43 Kapitalflussrechnungen zeigen neben dem Geschäftsjahr eine Vorjahresspalte — die Empfehlung aus DRS 21 Tz. 22 wird überwiegend befolgt. - 42 der 43 stellen den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit indirekt dar, die direkte Methode kommt nicht vor. - In 31 der 43 mindern jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten den Finanzmittelfonds. Ausgewertet sind Konzernabschlüsse großer Familien- und Mittelstandsgruppen aus dem Unternehmensregister, überwiegend der Geschäftsjahre 2022 bis 2025. Die Zahlen beschreiben gelebte Praxis, nicht das Gesetz. 43 der 48 Abschlüsse enthalten eine Kapitalflussrechnung; die übrigen fünf sind Konzernabschlüsse nach dem Publizitätsgesetz. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Finanzmittelfonds aus Ihren Angaben zu Zahlungsmitteläquivalenten und jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten - Zu- und Abgänge zum Konsolidierungskreis in gesonderten Zeilen - Vorjahresspalte, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist — beim ersten Konzernabschluss auf der Plattform nur das Berichtsjahr (nach DRS 21 Tz. 22 eine Empfehlung) - Dazu Konzernbilanz und Konzern-GuV mit Vorjahresspalte sowie der Konzerneigenkapitalspiegel nach dem Schema des DRS 22 - Einmalig 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß) je Konzern-Geschäftsjahr, Einrichtung kostenlos, Abrechnung per Rechnung; die Abschlussprüfung ist nicht enthalten konzernabschluss.io stellt die Konzernkapitalflussrechnung nach dem Mindestgliederungsschema des DRS 21 mit indirekt dargestellter laufender Geschäftstätigkeit auf; die Konzernzahlen dafür kommen aus dem Modul Konsolidierung. ## Häufige Fragen ### Ist die Konzernkapitalflussrechnung Pflicht? Ja. Nach § 297 Abs. 1 HGB gehört sie zu jedem HGB-Konzernabschluss, ohne größenabhängige Erleichterung. Greift die größenabhängige Befreiung nach § 293 HGB, entfällt der Konzernabschluss insgesamt. ### Muss die Konzernkapitalflussrechnung Vorjahreszahlen enthalten? Nein. DRS 21 empfiehlt in Tz. 22, Vergleichszahlen der Vorperiode anzugeben, schreibt es aber nicht vor. Wer erstmals nach DRS 21 aufstellt, soll Vorjahresbeträge nur zeigen, wenn sie nach denselben Regeln ermittelt wurden (Tz. 54). ### Gehört ein Kontokorrentkredit in den Finanzmittelfonds? Ja, wenn er jederzeit fällig ist und zur Disposition der liquiden Mittel gehört: Er wird in den Fonds einbezogen und offen abgesetzt (DRS 21 Tz. 34). Ein Darlehen mit fester Laufzeit gehört dagegen in die Finanzierungstätigkeit, Aufnahme und Tilgung jeweils brutto. ### Wie erscheint der Kauf einer Tochter in der Kapitalflussrechnung? In der Investitionstätigkeit als Auszahlung für Zugänge zum Konsolidierungskreis: gezahlter Kaufpreis abzüglich des mit der Tochter übernommenen Finanzmittelfonds (DRS 21 Tz. 43), im Beispiel 900.000 € − 80.000 € = 820.000 €. Ihre Vorräte, Forderungen und Schulden werden aus den Bestandsveränderungen herausgerechnet. ### Wo stehen Zinsen und Dividenden nach DRS 21? Erhaltene Zinsen und Dividenden in der Investitionstätigkeit (Tz. 44), gezahlte Zinsen und Dividenden in der Finanzierungstätigkeit (Tz. 48). Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens und an andere Gesellschafter von Töchtern stehen in getrennten Zeilen. ### Darf die laufende Geschäftstätigkeit direkt dargestellt werden? Ja. Für die laufende Geschäftstätigkeit erlaubt DRS 21 die direkte oder die indirekte Methode (Tz. 24); Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden immer direkt gezeigt. Wer indirekt rechnet und nicht vom Periodenergebnis ausgeht, leitet die Ausgangsgröße darauf über (Tz. 41). ## Quellen und Rechtsstand - [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Konzernabschlusses - [DRS 21 Kapitalflussrechnung (BAnz AT 08.04.2014 B2)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/awusOMlfNjDlbM9malL/content/awusOMlfNjDlbM9malL/BAnz%20AT%2008.04.2014%20B2.pdf) — Grundfassung mit Mindestgliederung und Finanzmittelfonds - [DRÄS 13 (BAnz AT 27.07.2023 B3)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/5o9YWgrhFJyj1b1QJjT/content/5o9YWgrhFJyj1b1QJjT/BAnz%20AT%2027.07.2023%20B3.pdf) — Änderungen an DRS 21: Zuschüsse, Cash-Pool, Erwerb und Verkauf von Töchtern - [DRSC: DRS 21](https://www.drsc.de/verlautbarungen/drs-21/) — Übersicht der Fassungen und Änderungen - [§ 342q HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__342q.html) — Vermutung ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung bei Beachtung der DRS ## Weiterführende Seiten - [Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzerneigenkapitalspiegel-drs-22) - [Konzernabschluss am Beispiel durchgerechnet](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-beispiel) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Währungsumrechnung nach § 308a HGB](https://konzernabschluss.io/ratgeber/waehrungsumrechnung-308a) - [Konzernanhang und Konzernlagebericht](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernanhang-konzernlagebericht) ## Konzernkapitalflussrechnung aus Ihren Konzernzahlen Mindestgliederung nach DRS 21, Finanzmittelfonds aus Ihren Angaben, Zugänge zum Konsolidierungskreis gesondert — als Teil des Konzernabschlusses für einmalig 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr. Die Einrichtung ist kostenlos. [Konzern kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22: Schema für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften mit durchgerechnetem Beispiel Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzerneigenkapitalspiegel-drs-22 Stand: 2026-10-23 Der Konzerneigenkapitalspiegel zeigt, wie sich jeder Posten des Konzerneigenkapitals vom Vorjahresstichtag bis zum Abschlussstichtag entwickelt hat. Diese Seite erklärt das Schema des DRS 22 für eine Kapitalgesellschaft und für eine Personenhandelsgesellschaft als Mutter und rechnet ein Geschäftsjahr mit Minderheiten, Ausschüttungen und einer Schweizer Tochter vollständig durch. ## Kurzantwort Der Konzerneigenkapitalspiegel ist nach § 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses und zeigt Anfangsbestand, Veränderungen und Endbestand jedes Postens des Konzerneigenkapitals. DRS 22 gibt das Schema vor: Anlage 1 für eine Kapitalgesellschaft als Mutter, Anlage 2 für eine Personenhandelsgesellschaft wie die GmbH & Co. KG. Das Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens steht getrennt von den nicht beherrschenden Anteilen, Veränderungen werden unsaldiert gezeigt, und jede Spalte muss sich mit der Konzernbilanz abstimmen lassen. Den Spiegel des Vorjahres empfiehlt DRS 22 in Tz. 21, verlangt ihn aber nicht. ## Pflicht, Standard und Grundregeln - Die Struktur richtet sich stets nach der Rechtsform des Mutterunternehmens (Tz. 11): Anlage 1 für Kapitalgesellschaften, Anlage 2 für Personenhandelsgesellschaften (Tz. 10). Posten ohne Betrag dürfen entfallen, wenn auch im Vorjahr keiner auszuweisen war (§ 265 Abs. 8 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB). - Das Eigenkapital der Gesellschafter des Mutterunternehmens wird getrennt von dem anderer Gesellschafter fortgeschrieben (Tz. 13). Für die nicht beherrschenden Anteile empfiehlt DRS 22 eigene Spalten für Ergebnisanteil und Währungsdifferenz (Tz. 14). - Jede Spalte muss mit dem entsprechenden Posten der Konzernbilanz abstimmbar sein, die Zeile Konzernjahresüberschuss mit dem Jahresüberschuss der Konzern-GuV (Tz. 15). - Veränderungen werden unsaldiert gezeigt (Tz. 19); Änderungen des Konsolidierungskreises stehen in einer eigenen Zeile (Tz. 58). Zusätzliche Eigenkapitalposten wie Genussrechtskapital werden mit ihrer Bilanzbezeichnung übernommen (Tz. 18). - Den Spiegel des Vorjahres empfiehlt DRS 22 zusätzlich (Tz. 21); verlangt ist nur das Berichtsjahr. Auch die Anlagen des Standards zeigen bewusst keine Vorjahresbeträge (Tz. 67). § 297 Abs. 1 HGB zählt den Eigenkapitalspiegel zu den Bestandteilen des Konzernabschlusses; wie er aussieht, regelt DRS 22 (BAnz AT 23.02.2016 B1, Tz. 5 geändert 2017). Wer ihn beachtet, kann sich auf die gesetzliche Vermutung stützen, die Konzern-GoB eingehalten zu haben (§ 342q Abs. 2 HGB). DRS 22 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, und hat DRS 7 abgelöst. ## Die Spalten nach Anlage 1 und Anlage 2 Spalten des Konzerneigenkapitalspiegels nach DRS 22 | Spaltengruppe | Anlage 1: Kapitalgesellschaft als Mutter | Anlage 2: Personenhandelsgesellschaft als Mutter | | --- | --- | --- | | Kapital | gezeichnetes Kapital, eigene Anteile und nicht eingeforderte ausstehende Einlagen, jeweils nach Stamm- und Vorzugsaktien; zusammen das korrigierte gezeichnete Kapital | Kapitalanteile und nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | | Kapitalrücklage | nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB und nach Nr. 4 HGB | Kapitalrücklage gemäß Gesellschaftsvertrag | | Gewinnrücklagen | gesetzliche Rücklage, Rücklage nach § 272 Abs. 4 HGB, satzungsmäßige Rücklagen, andere Gewinnrücklagen | Rücklage gemäß Gesellschaftsvertrag, sonstige Gewinnrücklagen | | Weitere Spalten der Mutter | Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist | dieselben drei Spalten | | Zwischensumme | Eigenkapital des Mutterunternehmens | Eigenkapital des Mutterunternehmens | | Nicht beherrschende Anteile | vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und Jahresergebnis, darauf entfallende Eigenkapitaldifferenz, darauf entfallende Gewinne/Verluste, Summe | wie Anlage 1 | | Gesamtsumme | Konzerneigenkapital | Konzerneigenkapital | ## Die Zeilen: welche Veränderungen gezeigt werden Weitere Zeilen und Spalten sind zulässig; DRS 22 Tz. 18 verweist dafür auf § 265 Abs. 5 HGB. Zeilen des Konzerneigenkapitalspiegels nach DRS 22 | Zeile | Anlage 1 | Anlage 2 | Inhalt | | --- | --- | --- | --- | | Stand am Vorjahresstichtag | ja | ja | Endbestand laut Konzernbilanz des Vorjahres | | Kapitalerhöhung/-herabsetzung: Ausgabe von Anteilen, Erwerb/Veräußerung eigener Anteile, Einziehung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | ja | — | Kapitalmaßnahmen der Mutter | | Erhöhung/Herabsetzung der Kapitalanteile | — | ja | Veränderung der Kapitalanteile der Gesellschafter | | Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen | ja | ja | | | Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital | — | ja | Gewinnanteile, die zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden | | Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen | ja | ja | Umbuchung zwischen Ergebnis und Rücklagen | | Ausschüttung | ja | — | Dividenden der Mutter und an andere Gesellschafter von Töchtern | | Währungsumrechnung | ja | ja | Veränderung der Eigenkapitaldifferenz, getrennt für Mutter und Minderheiten | | Sonstige Veränderungen | ja | ja | z. B. Auf- und Abstockung ohne Statuswechsel, Korrekturen der Erwerbsbilanzierung (Tz. 55) | | Änderungen des Konsolidierungskreises | ja | ja | erfolgsneutrale Effekte aus Erst-, Ent- und Übergangskonsolidierung (Tz. 59) | | Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | ja | ja | Ergebnis laut Konzern-GuV, aufgeteilt auf Mutter und Minderheiten | | Stand am Abschlussstichtag | ja | ja | muss der Konzernbilanz entsprechen | ## Besonderheiten bei einer GmbH & Co. KG als Mutter Bei einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB besteht das Eigenkapital nach § 264c Abs. 2 HGB aus Kapitalanteilen, Rücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresergebnis. Die Kapitalanteile und — sofern die bedungene Einlage erreicht ist — die Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten stehen im Konzernabschluss in derselben Höhe wie im Jahresabschluss der Mutter (Tz. 23). Liegt das Konzernergebnis über dem Ergebnis der Mutter, empfiehlt DRS 22, den Unterschied in die sonstigen Konzerngewinnrücklagen einzustellen. Liegt es darunter, wird der Unterschied zunächst mit diesen Rücklagen verrechnet und ein verbleibender Betrag in einem gesonderten Posten innerhalb des Konzerneigenkapitals gezeigt (Tz. 24). Ist das Konzerneigenkapital wegen Verlusten von Töchtern insgesamt negativ, steht der Betrag auf der Aktivseite als „Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (Tz. 25). ## Das Beispiel: Ausgangslage Frei gewählte Zahlen in Euro für das Geschäftsjahr 2025. - Mutter ist die M GmbH. Sie hält seit Jahren 90 % an der T GmbH und hat am 31.12.2024 80 % an der S AG mit Sitz in der Schweiz erworben; Buch- und Zeitwerte der S AG stimmten überein. - Konzerneigenkapital am 31.12.2024: gezeichnetes Kapital 2.000.000 €, Kapitalrücklage 500.000 €, andere Gewinnrücklagen 1.800.000 €, Konzernjahresüberschuss 2024 der Mutter 600.000 €, nicht beherrschende Anteile 390.000 € (150.000 € an der T und 240.000 € an der S AG, also 20 % ihres Reinvermögens von 1.200.000 €). - Die M schüttet 250.000 € aus dem Vorjahresergebnis aus und stellt die übrigen 350.000 € in die anderen Gewinnrücklagen ein. - Die T schüttet 200.000 € aus: 180.000 € an die M, die im Konzern eliminiert werden, und 20.000 € an den Minderheitsgesellschafter. Die S AG schüttet nichts aus. - Konzernjahresüberschuss 2025 laut Konzern-GuV: 900.000 €. Darin stecken der Jahresüberschuss der T von 320.000 € und der umgerechnete Jahresüberschuss der S AG von 240.000 €. ## Die Währungsdifferenz der Schweizer Tochter Modifizierte Stichtagskursmethode nach § 308a HGB; die Kurse in Franken je Euro sind Annahmen. Die Differenz hat zwei Ursachen: 50.000 € entfallen auf das Anfangsvermögen (1.200.000 CHF zum Kurs 0,96 statt 1,00), 3.750 € auf das Jahresergebnis (234.000 CHF zum Stichtagskurs 0,96 statt zum Durchschnittskurs 0,975). Nach § 308a Satz 3 HGB steht sie innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen; aufgelöst wird sie erst, wenn die Tochter ganz oder teilweise ausscheidet. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung der S AG 2025 | Schritt | Rechnung | € | | --- | --- | --- | | Reinvermögen 31.12.2024 | 1.200.000 CHF zum Kurs 1,00 bei Erstkonsolidierung | 1.200.000 | | Jahresüberschuss 2025 in der Konzern-GuV | 234.000 CHF zum Durchschnittskurs 0,975 | 240.000 | | Eigenkapital zu historischen Kursen | 1.200.000 + 240.000 | 1.440.000 | | Reinvermögen 31.12.2025 in der Konzernbilanz | 1.434.000 CHF zum Stichtagskurs 0,96 | 1.493.750 | | Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | 1.493.750 − 1.440.000 | 53.750 | | davon Gesellschafter der M | 80 % | 43.000 | | davon nicht beherrschende Anteile | 20 % | 10.750 | ## Der Konzerneigenkapitalspiegel 2025 Zur besseren Lesbarkeit gedreht: Im Schema stehen die Posten als Spalten und die Veränderungen als Zeilen. Posten ohne Betrag sind weggelassen. Nichts wird saldiert: Die Ausschüttung der Mutter und die an den Minderheitsgesellschafter der T stehen getrennt, und die Einstellung in die Gewinnrücklagen erscheint, obwohl sie das Konzerneigenkapital insgesamt nicht verändert. Die 180.000 € der T an die M fehlen, weil sie den Konzern nicht verlassen. Im Eröffnungsstand sind die nicht beherrschenden Anteile in einer Summe erfasst; Ergebnisanteil und Währungsdifferenz des Jahres stehen in eigenen Spalten, wie Tz. 14 empfiehlt. Im Spiegel für 2024 wären die 240.000 € der Minderheit an der S AG in der Zeile Änderungen des Konsolidierungskreises erschienen (Tz. 58, 59). Konzerneigenkapitalspiegel der M-Gruppe 2025 (€) | Posten | Stand 31.12.2024 | Ausschüttung | Einstellung in Gewinnrücklagen | Währungsumrechnung | Konzernjahresüberschuss | Stand 31.12.2025 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Gezeichnetes Kapital | 2.000.000 | | | | | 2.000.000 | | Kapitalrücklage | 500.000 | | | | | 500.000 | | Andere Gewinnrücklagen | 1.800.000 | | 350.000 | | | 2.150.000 | | Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | 0 | | | 43.000 | | 43.000 | | Konzernjahresüberschuss, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist | 600.000 | −250.000 | −350.000 | | 820.000 | 820.000 | | Eigenkapital des Mutterunternehmens | 4.900.000 | −250.000 | 0 | 43.000 | 820.000 | 5.513.000 | | Nicht beherrschende Anteile vor Währungsdifferenz und Jahresergebnis | 390.000 | −20.000 | | | | 370.000 | | Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Währungsdifferenz | 0 | | | 10.750 | | 10.750 | | Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne | 0 | | | | 80.000 | 80.000 | | Nicht beherrschende Anteile gesamt | 390.000 | −20.000 | 0 | 10.750 | 80.000 | 460.750 | | Konzerneigenkapital | 5.290.000 | −270.000 | 0 | 53.750 | 900.000 | 5.973.750 | ## Abstimmung mit Konzernbilanz und Konzern-GuV - Eigenkapital der Konzernbilanz zum 31.12.2025: gezeichnetes Kapital 2.000.000 €, Kapitalrücklage 500.000 €, andere Gewinnrücklagen 2.150.000 €, Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 43.000 €, Konzernjahresüberschuss 820.000 €, nicht beherrschende Anteile 460.750 € — zusammen 5.973.750 €, wie die letzte Spalte des Spiegels. - Konzern-GuV 2025: Jahresüberschuss 900.000 €, danach gesondert der Anteil der nicht beherrschenden Gesellschafter von 80.000 € (§ 307 Abs. 2 HGB); auf die Gesellschafter der M entfallen 820.000 €. Die Zeile Konzernjahresüberschuss im Spiegel zeigt dieselben Beträge (Tz. 15). - Ergebnisanteil der Minderheiten: 10 % von 320.000 € bei der T sind 32.000 €, 20 % von 240.000 € bei der S AG sind 48.000 €, zusammen 80.000 €. - Der Minderheitenanteil an der Währungsdifferenz von 10.750 € steckt im Bilanzposten nicht beherrschende Anteile; als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung erscheint nur der Anteil der Mutter. - Probe: 5.290.000 € − 270.000 € Ausschüttungen + 53.750 € Währungsdifferenz + 900.000 € Jahresüberschuss = 5.973.750 €. - Empfohlen sind ergänzende Angaben zu ausschüttbaren und gesperrten Beträgen, unter dem Spiegel oder im Konzernanhang (Tz. 60, 61). ## Was veröffentlichte Konzerneigenkapitalspiegel zeigen Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026. - 37 der 43 Eigenkapitalspiegel zeigen die Entwicklung über zwei Geschäftsjahre, wie es DRS 22 Tz. 21 empfiehlt. - 36 der 43 gehören zu einer Personenhandelsgesellschaft als Mutter, meist einer GmbH & Co. KG — in dieser Gruppe ist das Schema der Anlage 2 der Regelfall. - 32 dieser 36 Spiegel führen eine Spalte für die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung, 30 eine Spalte für nicht beherrschende Anteile. Grundlage sind Konzernabschlüsse großer Familien- und Mittelstandsgruppen, überwiegend der Geschäftsjahre 2022 bis 2025; 43 davon enthalten einen Eigenkapitalspiegel. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Spiegel über zwei Geschäftsjahre, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist — beim ersten Konzernabschluss auf der Plattform nur das Berichtsjahr (DRS 22 Tz. 21 empfiehlt den Vorjahresspiegel) - Töchter in fremder Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode mit Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital; Abschlusszahlen und Kurse geben Sie ein, eine Kursquelle enthält die Software nicht - Ist eine KG Mutter, zeigt die Konzernbilanz das Eigenkapital nach § 264c HGB - Konzernabschluss einmalig 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß) je Konzern-Geschäftsjahr, das Werkzeug für dieses Geschäftsjahr inklusive; Einrichtung kostenlos konzernabschluss.io erstellt den Konzerneigenkapitalspiegel nach dem Schema des DRS 22; die Konzernzahlen dafür liefert das Modul Konsolidierung. ## Häufige Fragen ### Ist der Konzerneigenkapitalspiegel Pflicht? Ja. § 297 Abs. 1 HGB zählt ihn zu den Bestandteilen jedes HGB-Konzernabschlusses. Sein Aufbau richtet sich nach DRS 22; wer ihn beachtet, für den gilt die Vermutung ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 2 HGB). ### Muss der Konzerneigenkapitalspiegel ein Vorjahr zeigen? Nein. DRS 22 empfiehlt in Tz. 21, neben dem Spiegel für das Berichtsjahr auch den des Vorjahres aufzustellen; verlangt wird nur das Berichtsjahr. § 265 Abs. 2 HGB nennt Vorjahresbeträge ausdrücklich nur für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. ### Was sind nicht beherrschende Anteile im Eigenkapitalspiegel? Der Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital einbezogener Töchter. Er steht nach § 307 Abs. 1 HGB gesondert im Konzerneigenkapital und wird im Spiegel getrennt vom Eigenkapital der Mutter fortgeschrieben — mit Ausschüttungen an die Minderheit, ihrem Anteil an der Währungsdifferenz und ihrem Ergebnisanteil. ### Wo steht die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung? In der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals nach den Rücklagen (§ 308a Satz 3 HGB), im Spiegel in einer eigenen Spalte. Der Anteil der Minderheiten wird nach dem Schema des DRS 22 bei den nicht beherrschenden Anteilen gezeigt. Scheidet die Tochter aus, wird der Posten insoweit erfolgswirksam aufgelöst. ### Erscheint die Ausschüttung einer Tochter an die Mutter im Eigenkapitalspiegel? Nein. Sie bleibt im Konzern und wird bei der Konsolidierung eliminiert. Im Spiegel steht nur, was an die Gesellschafter der Mutter und an andere Gesellschafter der Töchter fließt — im Beispiel 250.000 € und 20.000 €. ### Wie sieht der Konzerneigenkapitalspiegel einer GmbH & Co. KG aus? Er folgt Anlage 2 des DRS 22: Kapitalanteile statt gezeichnetem Kapital, Rücklagen nach dem Gesellschaftsvertrag und eine eigene Zeile für Gewinnanteile, die auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital gutgeschrieben werden. Die Kapitalanteile entsprechen denen im Jahresabschluss der Mutter (Tz. 23). ## Quellen und Rechtsstand - [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Eigenkapitalspiegel als Bestandteil des Konzernabschlusses - [§ 307 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__307.html) — Nicht beherrschende Anteile in Konzernbilanz und Konzern-GuV - [§ 308a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__308a.html) — Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung - [§ 264c HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264c.html) — Eigenkapital von Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a - [DRS 22 Konzerneigenkapital (BAnz AT 23.02.2016 B1)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/1nlgqbWQSDsbcFhYIYm/content/1nlgqbWQSDsbcFhYIYm/BAnz%20AT%2023.02.2016%20B1.pdf) — Schema nach Anlage 1 und 2, Tz. 10 bis 25 - [DRSC: DRS 22](https://www.drsc.de/verlautbarungen/drs-22/) — Fassung und Änderungshistorie ## Weiterführende Seiten - [Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernkapitalflussrechnung-drs-21) - [Währungsumrechnung nach § 308a HGB](https://konzernabschluss.io/ratgeber/waehrungsumrechnung-308a) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Konzernabschluss am Beispiel durchgerechnet](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-beispiel) ## Konzerneigenkapitalspiegel nach dem Schema des DRS 22 Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22, Kapitalflussrechnung, Konzernbilanz und Konzern-GuV — einmalig 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, Abrechnung per Rechnung. Die Einrichtung ist kostenlos. [Konzern kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Konzernabschluss nach HGB am Beispiel: von drei Einzelbilanzen zu Konzernbilanz und Konzern-GuV Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-beispiel Stand: 2026-10-23 Wie aus den Abschlüssen einer Holding und ihrer Töchter ein Konzernabschluss wird, zeigt sich am besten an Zahlen. Dieses Beispiel rechnet jeden Schritt vollständig durch — von den Einzelbilanzen über die Summenbilanz und drei Konsolidierungsschritte bis zur Konzernbilanz und einer verkürzten Konzern-GuV, bei der jede Summe aufgeht. ## Kurzantwort Ein Konzernabschluss-Beispiel nach HGB beginnt mit den Einzelabschlüssen von Mutter und Töchtern, die zu Summenbilanz und Summen-GuV addiert werden. Danach werden die Beteiligungen gegen das neubewertete Eigenkapital der Töchter verrechnet (§ 301 HGB), konzerninterne Forderungen und Schulden (§ 303 HGB) sowie Innenumsätze und konzerninterne Zinsen (§ 305 HGB) eliminiert. Im Beispiel mit einer Holding und Töchtern zu 100 % und 80 % entstehen so eine Konzernbilanzsumme von 4.190.000 € und ein Konzernjahresüberschuss von 290.000 €, von dem 40.000 € auf Minderheitsgesellschafter entfallen. Zum vollständigen Konzernabschluss gehören außerdem Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Konzernanhang, daneben der Konzernlagebericht. ## Ausgangslage und Vereinfachungen - Alle drei Gesellschaften haben denselben Stichtag, bilanzieren in Euro und bewerten einheitlich; die Einzelabschlüsse brauchen keine Anpassung an Konzernregeln (§ 300 Abs. 2, § 308 HGB). - Im Grundstück der T2 stecken zum Erwerbszeitpunkt stille Reserven von 250.000 € (Buchwert 300.000 €, Zeitwert 550.000 €). Grund und Boden wird nicht planmäßig abgeschrieben, die Reserve bleibt deshalb unverändert. Für latente Steuern gilt ein angenommener Steuersatz von 30 %. - Die H hat der T1 ein Darlehen über 300.000 € gewährt; die Zinsen 2025 betragen 9.000 €. - Die T1 hat 2025 Waren für 200.000 € an die T2 geliefert, die alles noch im selben Jahr an Kunden außerhalb des Konzerns verkauft hat. Im Lager steckt also kein Zwischengewinn. - Die Töchter schütten 2025 nichts aus. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine angenommene Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Die H GmbH ist eine Holding. Die T1 GmbH hat sie selbst gegründet und hält alle Anteile; der Beteiligungsbuchwert von 500.000 € entspricht dem eingezahlten Stammkapital. An der T2 GmbH hat sie am 31.12.2024 80 % für 1.200.000 € erworben. Aufgestellt wird der Konzernabschluss zum 31.12.2025, dem ersten Stichtag nach dem Erwerb. Alle Zahlen sind frei gewählt. ## Schritt 1: Einzelbilanzen und Summenbilanz Die Abschlüsse der einbezogenen Unternehmen werden zusammengefasst (§ 300 Abs. 1 HGB), zunächst Posten für Posten addiert. In der Summenbilanz steht damit alles, was doppelt oder konzernintern ist: die Beteiligungen der H neben dem Eigenkapital der Töchter und die Ausleihung der H neben der Verbindlichkeit der T1. Einzelbilanzen und Summenbilanz zum 31.12.2025 (€) | Posten | H GmbH | T1 GmbH | T2 GmbH | Summenbilanz | | --- | --- | --- | --- | --- | | Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.700.000 | — | — | 1.700.000 | | Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 300.000 | — | — | 300.000 | | Sachanlagen | — | 900.000 | 1.100.000 | 2.000.000 | | Vorräte | — | 300.000 | 400.000 | 700.000 | | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | — | 250.000 | 300.000 | 550.000 | | Guthaben bei Kreditinstituten | 250.000 | 150.000 | 200.000 | 600.000 | | Summe Aktiva | 2.250.000 | 1.600.000 | 2.000.000 | 5.850.000 | | Gezeichnetes Kapital | 1.000.000 | 500.000 | 400.000 | 1.900.000 | | Gewinnrücklagen | 700.000 | 200.000 | 800.000 | 1.700.000 | | Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2025 | −50.000 | 150.000 | 200.000 | 300.000 | | Rückstellungen | 50.000 | 100.000 | 150.000 | 300.000 | | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 550.000 | — | 250.000 | 800.000 | | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | — | 300.000 | — | 300.000 | | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | — | 350.000 | 200.000 | 550.000 | | Summe Passiva | 2.250.000 | 1.600.000 | 2.000.000 | 5.850.000 | ## Schritt 2: Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode - Erstkonsolidierungsbuchung für die T2, die in jedem Konzernabschluss wiederholt wird: gezeichnetes Kapital 400.000 €, Gewinnrücklagen 800.000 €, Sachanlagen 250.000 € und Geschäfts- oder Firmenwert 100.000 € im Soll (zusammen 1.550.000 €) an Anteile an verbundenen Unternehmen 1.200.000 €, passive latente Steuern 75.000 € und nicht beherrschende Anteile 275.000 € im Haben (zusammen 1.550.000 €). - Auf den Geschäfts- oder Firmenwert selbst werden keine latenten Steuern gebildet (§ 306 Satz 3 HGB). Die Beteiligungen werden mit dem anteiligen Eigenkapital der Töchter verrechnet (§ 301 HGB). Bei der T1 genügt eine Buchung: gezeichnetes Kapital 500.000 € an Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000 €. Ein Unterschiedsbetrag entsteht nicht, und die Gewinnrücklagen der T1 von 200.000 € wurden nach der Gründung im Konzern erwirtschaftet; sie bleiben stehen. Bei der T2 wird das Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt neu bewertet (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB), und zwar für die ganze Tochter einschließlich des Anteils der Minderheit. Unterschiedsbetrag und Minderheitenanteil der T2 (€) | Rechnung | Betrag | | --- | --- | | Eigenkapital der T2 am 31.12.2024 zu Buchwerten (400.000 + 800.000) | 1.200.000 | | + stille Reserven im Grundstück | 250.000 | | − passive latente Steuern darauf (30 %) | −75.000 | | = neubewertetes Eigenkapital | 1.375.000 | | davon 80 % für die H | 1.100.000 | | davon 20 % nicht beherrschende Anteile | 275.000 | | Kaufpreis und Beteiligungsbuchwert | 1.200.000 | | Geschäfts- oder Firmenwert (1.200.000 − 1.100.000) | 100.000 | ## Schritt 3: Folgekonsolidierung im Jahr 2025 - Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts: 100.000 € / 10 Jahre = 10.000 €. Sie mindert das Konzernergebnis und trifft nur die Gesellschafter der H, weil der Firmenwert nur für ihren Anteil angesetzt ist. - Stille Reserven im Grundstück und die latenten Steuern darauf bleiben unverändert, solange das Grundstück im Konzern ist. - Ergebnisanteil der Minderheit: 20 % des Jahresüberschusses der T2 von 200.000 € = 40.000 €. Die nicht beherrschenden Anteile steigen auf 315.000 € — genau 20 % des fortgeschriebenen neubewerteten Eigenkapitals von 1.575.000 € (1.375.000 + 200.000). ## Schritt 4 und 5: Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB): Ausleihung der H und Verbindlichkeit der T1 betreffen dasselbe Darlehen über 300.000 € — im Konzern ein Geschäft mit sich selbst. Buchung: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 300.000 € an Ausleihungen an verbundene Unternehmen 300.000 €. Weil beide Seiten gleich hoch sind, bleibt keine Aufrechnungsdifferenz. Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB): Die Umsatzerlöse der T1 aus der Lieferung an die T2 werden mit dem Materialaufwand der T2 verrechnet (200.000 €), die Zinserträge der H mit dem Zinsaufwand der T1 (9.000 €). Beide Buchungen lassen das Konzernergebnis unverändert; sie verhindern, dass Umsatz und Aufwand des Konzerns aufgebläht erscheinen. Läge ein Teil der Ware am Stichtag noch bei der T2, käme die Zwischenergebniseliminierung nach § 304 HGB hinzu. ## Ergebnis: die Konzernbilanz zum 31.12.2025 Das Konzerneigenkapital beträgt 2.465.000 € (1.000.000 + 900.000 + 250.000 + 315.000), die Eigenkapitalquote rund 58,8 %. Die nicht beherrschenden Anteile stehen gesondert innerhalb des Eigenkapitals (§ 307 Abs. 1 HGB). Im Konzernjahresüberschuss sind 10.000 € Firmenwertabschreibung und 40.000 € Minderheitenanteil abgezogen. Von der Summenbilanz zur Konzernbilanz (€) | Posten | Summenbilanz | Konsolidierung | Konzernbilanz | | --- | --- | --- | --- | | Geschäfts- oder Firmenwert | — | +90.000 | 90.000 | | Sachanlagen | 2.000.000 | +250.000 | 2.250.000 | | Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.700.000 | −1.700.000 | — | | Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 300.000 | −300.000 | — | | Vorräte | 700.000 | | 700.000 | | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 550.000 | | 550.000 | | Guthaben bei Kreditinstituten | 600.000 | | 600.000 | | Summe Aktiva | 5.850.000 | −1.660.000 | 4.190.000 | | Gezeichnetes Kapital | 1.900.000 | −900.000 | 1.000.000 | | Gewinnrücklagen | 1.700.000 | −800.000 | 900.000 | | Konzernjahresüberschuss der Gesellschafter der H | 300.000 | −50.000 | 250.000 | | Nicht beherrschende Anteile | — | +315.000 | 315.000 | | Rückstellungen | 300.000 | | 300.000 | | Passive latente Steuern | — | +75.000 | 75.000 | | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 800.000 | | 800.000 | | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 300.000 | −300.000 | — | | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 550.000 | | 550.000 | | Summe Passiva | 5.850.000 | −1.660.000 | 4.190.000 | ## Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2025 Gesamtkostenverfahren, verkürzt auf die Posten des Beispiels. Der Konzernjahresüberschuss von 290.000 € liegt um 10.000 € unter der Summe der Einzelergebnisse — genau die Firmenwertabschreibung; alle übrigen Buchungen des Beispiels sind ergebnisneutral. Den Anteil der Minderheit zeigt die Konzern-GuV nach dem Jahresüberschuss gesondert (§ 307 Abs. 2 HGB). Einzel-GuVs, Konsolidierung und Konzern-GuV 2025 (€) | Posten | H | T1 | T2 | Summe | Konsolidierung | Konzern | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Umsatzerlöse | — | 2.000.000 | 3.000.000 | 5.000.000 | −200.000 | 4.800.000 | | Materialaufwand | — | −1.100.000 | −1.800.000 | −2.900.000 | +200.000 | −2.700.000 | | Personalaufwand | — | −450.000 | −600.000 | −1.050.000 | | −1.050.000 | | Abschreibungen | — | −100.000 | −150.000 | −250.000 | −10.000 | −260.000 | | Sonstige betriebliche Aufwendungen | −40.000 | −125.000 | −145.000 | −310.000 | | −310.000 | | Erträge aus Ausleihungen | 9.000 | — | — | 9.000 | −9.000 | — | | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | −19.000 | −9.000 | −15.000 | −43.000 | +9.000 | −34.000 | | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | — | −66.000 | −90.000 | −156.000 | | −156.000 | | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | −50.000 | 150.000 | 200.000 | 300.000 | −10.000 | 290.000 | | Nicht beherrschende Anteile | | | | | | −40.000 | | Konzernjahresüberschuss der Gesellschafter der H | | | | | | 250.000 | ## Was außerdem zum Konzernabschluss gehört - Kapitalflussrechnung nach DRS 21: Sie braucht zusätzlich die Konzernbilanz des Vorjahres. Wie sie aus zwei Konzernbilanzen und einer GuV entsteht, einschließlich Unternehmenserwerb, zeigt der Ratgeber zur Konzernkapitalflussrechnung. - Eigenkapitalspiegel nach DRS 22: Hier würde er unter anderem den Minderheitenanteil von 40.000 € und den Konzernjahresüberschuss von 250.000 € fortschreiben; Schema und ein Beispiel mit Währungsdifferenz stehen im Ratgeber zum Konzerneigenkapitalspiegel. - Konzernanhang nach §§ 313, 314 HGB: unter anderem Konsolidierungsmethoden, Anteilsbesitz mit beiden Töchtern, Abschreibungsdauer des Firmenwerts (§ 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB) und latente Steuern. - Konzernlagebericht nach § 315 HGB und DRS 20: Geschäftsverlauf und Lage, voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken. - Danach folgen Prüfung (§ 316 Abs. 2 HGB), Billigung und Offenlegung beim Unternehmensregister spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag (§ 325 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1a HGB). - Zum Vergleich mit der Praxis: In allen 48 von uns ausgewerteten veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen enthält der Konzernanhang einen Konzernanlagenspiegel und das Honorar des Abschlussprüfers; eine Segmentberichterstattung enthält keiner. Konzernbilanz und Konzern-GuV sind nur ein Teil. Nach § 297 Abs. 1 HGB gehören zum Konzernabschluss auch Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel; daneben stellt die Mutter einen Konzernlagebericht auf (§ 290 Abs. 1 HGB). Mit den Zahlen dieses Beispiels läge die Gruppe bei Bilanzsumme und Umsatzerlösen weit unter den Grenzen des § 293 HGB und wäre befreit, wenn das an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen so bleibt — die Beträge sind bewusst klein, die Schritte bei jeder Größe dieselben. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Konzernbilanz und Konzern-GuV nach § 298 Abs. 1 i. V. m. §§ 266, 275 HGB, Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren, mit Vorjahresspalte, Davon-Vermerken und Restlaufzeiten - Kapitalflussrechnung nach DRS 21 und Eigenkapitalspiegel nach DRS 22, mit dem Vorjahr, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist - Konzernanhang mit 37 Abschnitten zu §§ 313, 314 HGB je nach Konzern, Anteilsbesitz als Liste und Konzern-Anlagenspiegel; im Konzernlagebericht sind Kennzahlen eingesetzt, Risiken, Chancen und Prognose schreiben Sie selbst - Fristen nach § 290 Abs. 1 und § 325 HGB, Aufstellung mit Unterzeichnern, Bestätigungsvermerk, Billigung je Rechtsform; Layout-XML zum Herunterladen, die Sie selbst beim Unternehmensregister hochladen - Festpreis je Konzern-Geschäftsjahr: 7.500 € für mittelgroße, 12.500 € für große Konzerne; die Einrichtung kostet nichts, die Abschlussprüfung gehört nicht dazu Mit konzernabschluss.io entsteht der Konzernabschluss aus den Zahlen des Moduls Konsolidierung — Voll- und Quotenkonsolidierung, Equity-Methode, mehrstufige Konzerne, Erwerb weiterer Anteile und Entkonsolidierung — bis zur Datei für die Offenlegung. ## Häufige Fragen ### Was gehört zu einem vollständigen Konzernabschluss nach HGB? Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (§ 297 Abs. 1 HGB); freiwillig kann eine Segmentberichterstattung hinzukommen. Zusätzlich stellt das Mutterunternehmen einen Konzernlagebericht auf. ### Warum ist der Konzernjahresüberschuss niedriger als die Summe der Einzelergebnisse? Im Beispiel wegen der Firmenwertabschreibung von 10.000 €. Allgemein verändern Konsolidierungsbuchungen das Ergebnis, wenn sie Abschreibungen auf aufgedeckte stille Reserven, Zwischengewinne oder konzerninterne Ausschüttungen betreffen. Die Aufrechnung gleich hoher Forderungen und Schulden und die Verrechnung von Innenumsätzen ohne Zwischengewinn sind ergebnisneutral. ### Wie werden Minderheiten im Konzernabschluss gezeigt? Als nicht beherrschende Anteile gesondert innerhalb des Konzerneigenkapitals und in der Konzern-GuV nach dem Jahresüberschuss (§ 307 HGB). Im Beispiel sind das 315.000 € in der Bilanz und 40.000 € in der GuV. ### Warum verschwindet die Beteiligung in der Konzernbilanz? Weil an ihre Stelle die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden der Töchter treten (§ 300 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Kapitalkonsolidierung verrechnet den Beteiligungsbuchwert mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital; ein verbleibender Mehrbetrag ist Geschäfts- oder Firmenwert. ### Gibt es das Beispiel als PDF zum Herunterladen? Nein. Das Beispiel steht vollständig im Text dieser Seite, und die Tabellen bauen aufeinander auf: Summenbilanz, Konsolidierung und Konzernbilanz lassen sich Zeile für Zeile nachrechnen. ### Muss eine so kleine Gruppe überhaupt einen Konzernabschluss aufstellen? In der Regel nicht. § 293 HGB befreit, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei von drei Merkmalen nicht überschritten werden — für Geschäftsjahre ab 2024 nach der Bruttomethode 30 Mio. € Bilanzsumme, 60 Mio. € Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer, nach der Nettomethode 25 Mio. €, 50 Mio. € und 250 Arbeitnehmer. Ausgenommen sind unter anderem kapitalmarktorientierte Konzerne (§ 293 Abs. 5 HGB). ## Quellen und Rechtsstand - [§ 297 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__297.html) — Bestandteile des Konzernabschlusses - [§ 300 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__300.html) — Zusammenfassung der Einzelabschlüsse - [§ 301 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__301.html) — Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode - [§ 303 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__303.html) — Schuldenkonsolidierung - [§ 305 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__305.html) — Aufwands- und Ertragskonsolidierung - [§ 307 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__307.html) — Nicht beherrschende Anteile ## Weiterführende Seiten - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Schuldenkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/schuldenkonsolidierung-beispiel) - [Zwischenergebniseliminierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/zwischenergebniseliminierung-beispiel) - [Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernkapitalflussrechnung-drs-21) - [Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzerneigenkapitalspiegel-drs-22) ## Konzernabschluss nach HGB bis zur Offenlegungsdatei Konsolidierung, Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht — zum Festpreis von 7.500 € oder 12.500 € pro Konzern-Geschäftsjahr, bezahlt per Rechnung. Einrichten können Sie kostenlos. [Konzern kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Konzernlagebericht nach § 315 HGB und DRS 20: Gliederung, Prognosebericht und Risikobericht Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernlagebericht-drs-20 Stand: 2026-10-22 Der Konzernlagebericht ordnet die Zahlen des Konzernabschlusses ein und blickt nach vorn. Diese Seite zeigt, wie er nach § 315 HGB und DRS 20 gegliedert wird, welche Abschnitte jeder Konzern braucht und welche nur Gruppen mit Kapitalmarktbezug betreffen. Dazu kommen Formulierungsbeispiele für eine Prognose, die den Anforderungen des Standards genügt. ## Kurzantwort Der Konzernlagebericht nach § 315 HGB stellt Geschäftsverlauf, Ergebnis und Lage des Konzerns dar, analysiert sie anhand der bedeutsamsten Leistungsindikatoren und schätzt ein, wie sich der Konzern voraussichtlich entwickelt, einschließlich der wesentlichen Chancen und Risiken. DRS 20 gliedert ihn in Grundlagen des Konzerns, Wirtschaftsbericht, Prognose-, Chancen- und Risikobericht sowie Angaben zu Finanzinstrumenten, Forschung und Entwicklung und Zweigniederlassungen. Prognosen müssen mindestens ein Jahr ab dem Konzernabschlussstichtag abdecken und Richtung und Intensität der erwarteten Veränderung erkennen lassen. Bei Kapitalmarktbezug von Mutter oder einbezogener Tochter kommen weitere Abschnitte hinzu, etwa zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 315 Abs. 4 HGB). ## Rechtsgrundlage: § 315 HGB und die Rolle von DRS 20 Was der Konzernlagebericht enthalten muss, steht in § 315 HGB. Wie die einzelnen Anforderungen umzusetzen sind, beschreibt der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20). Das Bundesministerium der Justiz hat ihn bekannt gemacht, die letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2023. Für bekannt gemachte Standards gilt § 342q Abs. 2 HGB: Wer sie beachtet, für den wird vermutet, dass er insoweit die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung einhält. Weicht ein Konzern vom Standard ab, greift diese Vermutung nicht. Eine Erleichterung nach Größe gibt es nicht. Wer nach § 290 HGB einen Konzernabschluss aufstellen muss, stellt in derselben Frist auch einen vollständigen Konzernlagebericht auf. DRS 20 erlaubt, Umfang und Detailtiefe nach Geschäftstätigkeit, Größe und Kapitalmarktbezug abzustufen, aber keinen Berichtspunkt ganz wegzulassen. Auch Konzerne mit einem Konzernabschluss nach IFRS schreiben den Konzernlagebericht nach § 315 HGB (§ 315e Abs. 1 HGB). Formal verlangt DRS 20 eine geschlossene, vom Konzernabschluss getrennte Darstellung unter der Überschrift „Konzernlagebericht“, gegliedert mit Überschriften und im Aufbau von Jahr zu Jahr stetig. ## Gliederung des Konzernlageberichts nach DRS 20 Eine Gliederung entlang der Bausteine des Standards. Die Überschriften dürfen Sie anpassen, die Inhalte nicht weglassen. - Grundlagen des Konzerns: Geschäftsmodell, Struktur, Segmente, Standorte, Produkte und Absatzmärkte, soweit für das Verständnis nötig, und wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, etwa durch Zukäufe. Ziele und Strategien sind freiwillig; das Steuerungssystem mit den Steuerungskennzahlen müssen nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen beschreiben. - Forschung und Entwicklung sowie wesentliche Zweigniederlassungen der einbezogenen Unternehmen (§ 315 Abs. 2 Nr. 2 und 3 HGB), häufig als Unterabschnitt der Grundlagen. - Wirtschaftsbericht: Rahmenbedingungen, Geschäftsverlauf sowie Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage mit den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, dazu der Abgleich der Vorjahresprognose mit dem Ist und eine Gesamtaussage der Konzernleitung. - Prognosebericht: die erwartete Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren mit den zugrunde liegenden Annahmen, verdichtet zu einer Gesamtaussage. - Chancen- und Risikobericht: wesentliche Risiken und Chancen einzeln und ein Gesamtbild der Risikolage, getrennt vom Prognosebericht oder mit ihm verbunden. - Risiken aus Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB), soweit für die Beurteilung von Belang, als eigener Abschnitt oder im Risikobericht. - Nur bei Kapitalmarktbezug: internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 4 HGB), übernahmerechtliche Angaben (§ 315a HGB), nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b, 315c HGB), Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB) und Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB). - Einen Nachtragsbericht verlangt § 315 HGB nicht. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Konzerngeschäftsjahrs sind mit Art und finanziellen Auswirkungen im Konzernanhang anzugeben (§ 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB). ## Wirtschaftsbericht: Leistungsindikatoren mit Bezug auf den Konzernabschluss Der Wirtschaftsbericht analysiert, statt Zahlen zu wiederholen. Nach § 315 Abs. 1 Satz 3 HGB sind die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und mit Bezug auf die Beträge im Konzernabschluss zu erläutern. DRS 20 versteht darunter die Kennzahlen, mit denen die Konzernleitung tatsächlich steuert, etwa Umsatz, EBIT, EBITDA, Cashflow oder Eigenkapitalrendite. Ist die Berechnung nicht offensichtlich, wird sie gezeigt, wo sinnvoll mit einer Überleitung auf den Konzernabschluss. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, etwa zu Kunden, Umwelt, Beschäftigten oder Forschung, sind nach § 315 Abs. 3 HGB einzubeziehen, soweit sie für das Verständnis von Geschäftsverlauf oder Lage von Bedeutung sind. Anders als § 289 Abs. 3 HGB für den Lagebericht des Einzelabschlusses knüpft § 315 Abs. 3 HGB diese Pflicht nicht an eine Größenklasse. Steuert die Konzernleitung eine solche Kennzahl intern mit Zahlen und ist sie für den Leser wesentlich, erwartet DRS 20 auch im Bericht quantitative Angaben. Zum Wirtschaftsbericht gehört außerdem ein Rückblick: Die im Vorjahr berichtete Prognose wird mit der tatsächlichen Entwicklung verglichen, etwa so: „Für 2026 hatten wir Konzernumsatzerlöse zwischen 75 und 80 Mio. € erwartet; erreicht wurden 78,4 Mio. €.“ Am Ende steht eine Gesamtaussage, ob der Geschäftsverlauf aus Sicht der Konzernleitung insgesamt günstig oder ungünstig war. Die Liquidität lässt sich anhand der Konzernkapitalflussrechnung beurteilen, die ohnehin Teil des Konzernabschlusses ist. ## Prognosebericht: Zeitraum, Richtung und Intensität § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB verlangt, die voraussichtliche Entwicklung zu beurteilen und zu erläutern und die zugrunde liegenden Annahmen anzugeben. DRS 20 macht daraus drei konkrete Vorgaben. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens ein Jahr, gerechnet vom Konzernabschlussstichtag, und wird im Bericht genannt. Prognostiziert werden die bedeutsamsten Leistungsindikatoren aus dem Wirtschaftsbericht, und zwar so ermittelt, dass Prognose und späteres Ist vergleichbar sind. Und jede Prognose lässt erkennen, in welche Richtung und wie stark sich der Indikator gegenüber dem Istwert des Berichtsjahres verändern soll. Als ausreichend nennt DRS 20 Punktprognosen mit einem Zahlenwert, Intervallprognosen mit einer Bandbreite und qualifiziert-komparative Prognosen, die Richtung und Stärke in Worten angeben. Rein komparative Aussagen, die nur die Richtung nennen, und rein qualitative Aussagen genügen nicht. Nur bei außergewöhnlich hoher gesamtwirtschaftlicher Unsicherheit genügen nach dem Standard komparative Prognosen oder Szenarien; die besonderen Umstände sind dann zu erläutern. Nennen Sie den Istwert des Berichtsjahres bei der Prognose oder an anderer Stelle im Bericht, sonst ist die Stärke der Veränderung nicht ablesbar. Bei Worten wie „leicht“ oder „deutlich“ hilft es, im Bericht zu erklären, welche Spanne gemeint ist. Die Annahmen müssen zu denen im Konzernabschluss passen: Wer im Prognosebericht mit sinkenden Umsätzen rechnet, kann bei der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts nicht von steigenden ausgehen. Prognosearten mit Formulierungsbeispielen (Berichtsjahr 2026, Prognose für 2027; Beispielwerte) | Prognoseart | Formulierungsbeispiel | Genügt DRS 20? | | --- | --- | --- | | Punktprognose | „Für das Geschäftsjahr 2027 erwarten wir Konzernumsatzerlöse von rund 82 Mio. € (2026: 78,4 Mio. €).“ | ja | | Intervallprognose | „Das Konzern-EBIT wird 2027 nach unserer Planung zwischen 5,5 und 6,0 Mio. € liegen (2026: 5,1 Mio. €).“ | ja | | Qualifiziert-komparative Prognose | „Die Eigenkapitalquote des Konzerns wird 2027 voraussichtlich leicht steigen (2026: 31,2 %).“ | ja | | Komparative Prognose | „Der Konzernumsatz wird 2027 über dem Vorjahr liegen.“ | nein — die Intensität fehlt | | Qualitative Prognose | „Wir blicken zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2027.“ | nein — weder Richtung noch Intensität | ## Chancen- und Risikobericht nach DRS 20 - Berichtet wird über Risiken, die die Entscheidungen eines verständigen Lesers beeinflussen können; wesentliche Risiken einzeln und mit ihren möglichen Folgen. - Ein Risiko, dessen Eintritt den Bestand des Konzerns oder eines wesentlichen Konzernunternehmens voraussichtlich gefährden würde, wird ausdrücklich als bestandsgefährdend bezeichnet. Für diese Beurteilung gilt ein Zeitraum von mindestens einem Jahr ab dem Konzernabschlussstichtag. - Werden Risiken intern quantifiziert und sind die Werte wesentlich, gehören sie mit Modell und Annahmen in den Bericht. - Brutto- oder Nettobetrachtung: Entweder zeigen Sie die Risiken vor den Gegenmaßnahmen zusammen mit diesen Maßnahmen, oder Sie zeigen die nach den Maßnahmen verbleibenden Risiken und beschreiben die Maßnahmen. - Ordnung: Die Risiken werden in eine Rangfolge gebracht oder zu Kategorien gleichartiger Risiken zusammengefasst, Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden erläutert, und am Ende steht ein Gesamtbild der Risikolage. - Chancen folgen denselben Regeln. Über Chancen und Risiken wird ausgewogen berichtet, ohne sie gegeneinander zu verrechnen. - Für Finanzinstrumente gilt zusätzlich § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Risikomanagementziele und -methoden einschließlich der Absicherung sowie Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen. - Eine Beschreibung des konzernweiten Risikomanagementsystems verlangt DRS 20 ausdrücklich nur von kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen. ## Welche Angaben für welchen Konzern Pflicht sind Rechtsstand 22.10.2026. Kapitalmarktorientiert: Wertpapiere an einem organisierten Markt oder Zulassung beantragt (§ 264d HGB). Abschnitte des Konzernlageberichts nach Grundlage und Adressat | Abschnitt | Grundlage | Wer berichtet | | --- | --- | --- | | Grundlagen des Konzerns, Geschäftsmodell | DRS 20 | jeder Konzern | | Internes Steuerungssystem | DRS 20 | Pflicht nur für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen | | Ziele und Strategien | DRS 20 | freiwillig | | Wirtschaftsbericht mit den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren | § 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB | jeder Konzern | | Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren | § 315 Abs. 3 HGB | jeder Konzern, soweit für das Verständnis von Bedeutung | | Prognose-, Chancen- und Risikobericht | § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB | jeder Konzern | | Risiken aus Finanzinstrumenten | § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB | jeder Konzern, soweit für die Beurteilung von Belang | | Forschung und Entwicklung | § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB | jeder Konzern, der für eigene Zwecke forscht oder entwickelt | | Zweigniederlassungen | § 315 Abs. 2 Nr. 3 HGB | soweit für das Verständnis der Lage wesentlich | | Verweis auf die Anhangangaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG | § 315 Abs. 2 Satz 2 HGB | Mutterunternehmen in der Rechtsform der AG | | Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess | § 315 Abs. 4 HGB | Mutterunternehmen oder einbezogene Tochter kapitalmarktorientiert | | Übernahmerechtliche Angaben | § 315a HGB | Mutterunternehmen mit stimmberechtigten Aktien an einem organisierten Markt | | Nichtfinanzielle Konzernerklärung | §§ 315b, 315c HGB | kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen, Konzern nicht nach § 293 HGB befreit, mehr als 500 Arbeitnehmer | | Konzernerklärung zur Unternehmensführung | § 315d HGB | Mutterunternehmen im Sinn des § 289f Abs. 1 oder 3 HGB | | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB | Mutterunternehmen als Inlandsemittent, außer in den Fällen des § 327a HGB | ## Zusammengefasster Lagebericht und Nachhaltigkeitsangaben Konzernlagebericht und Lagebericht des Mutterunternehmens dürfen verbunden werden (§ 315 Abs. 5 i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB). DRS 20 verlangt dann eine Überschrift wie „Zusammengefasster Lagebericht“ und eine Trennung der Aussagen, die nur den Konzern oder nur das Mutterunternehmen betreffen. Beide Abschlüsse werden in diesem Fall gemeinsam offengelegt. Ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ist in Deutschland derzeit nicht verkündet. Es gelten weiter die §§ 315b und 315c HGB in der bisherigen Fassung: Eine nichtfinanzielle Konzernerklärung betrifft danach nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen eines Konzerns mit mehr als 500 Arbeitnehmern, der die Größenbefreiung des § 293 HGB nicht erfüllt. Prüfen Sie vor der Aufstellung, ob sich die Rechtslage geändert hat. ## Wie Konzernlageberichte in der Praxis prognostizieren Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026. - In 46 von 48 Konzernlageberichten reicht die Prognose ein Geschäftsjahr weit. - 32 von 48 prognostizieren qualifiziert-komparativ, also mit Richtung und Stärke in Worten; konkrete Werte oder Bandbreiten für mindestens eine Kennzahl nennen 21. - In 42 von 48 gehört der Umsatz zu den zentralen Steuerungsgrößen, fast immer ergänzt um eine Ergebnisgröße wie EBIT, EBITDA oder das Jahresergebnis. - 4 von 48 Mutterunternehmen fassen Konzernlagebericht und Lagebericht der Mutter nach § 315 Abs. 5 HGB zusammen. Untersucht wurden die Konzernlageberichte großer Familien- und Mittelstandsgruppen, überwiegend der Geschäftsjahre 2022 bis 2025. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Eingesetzte Kennzahlen: Umsatzerlöse mit Vorjahr, Konzernergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapitalquote - Risiken, Chancen und Prognose schreiben Sie selbst; die Stellen sind mit \[BITTE ERGÄNZEN\] markiert - Die KI formuliert einzelne Abschnitte nur auf Knopfdruck und nur aus den Fakten, die Sie liefern - Layout-XML für das Unternehmensregister zum Herunterladen; das Hochladen übernehmen Sie selbst - Preis: 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß), einmalig für jedes Konzern-Geschäftsjahr; die Abschlussprüfung ist nicht enthalten - Nicht enthalten: nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b HGB, Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB und Konzernabschlüsse nach IFRS konzernabschluss.io erstellt den Konzernlagebericht nach § 315 HGB und DRS 20 auf derselben Datengrundlage wie Konzernbilanz und Konzern-GuV. Kennzahlen setzt die Software ein; was nur die Konzernleitung beurteilen kann, bleibt als offene Stelle sichtbar, bis Sie es ergänzt haben. ## Häufige Fragen ### Wie ist ein Konzernlagebericht nach DRS 20 gegliedert? In Grundlagen des Konzerns, Wirtschaftsbericht, Prognose-, Chancen- und Risikobericht und die Risikoberichterstattung zu Finanzinstrumenten; Forschung und Entwicklung und wesentliche Zweigniederlassungen stehen meist bei den Grundlagen. Kapitalmarktorientierte Konzerne ergänzen weitere Abschnitte, etwa nach § 315 Abs. 4 und § 315a HGB. ### Wie weit muss die Prognose im Konzernlagebericht reichen? Mindestens ein Jahr, gerechnet vom Konzernabschlussstichtag; der Zeitraum ist anzugeben. Absehbare Sondereinflüsse, die erst danach wirken, sind nach DRS 20 ebenfalls darzustellen. ### Reicht die Aussage, dass der Umsatz steigen wird? Nein. Eine Prognose, die nur die Richtung nennt, genügt nach DRS 20 nicht. Ergänzen Sie einen Wert, eine Bandbreite oder eine Stärke wie „leicht“ oder „deutlich“ und den Istwert des Berichtsjahres. ### Muss jeder Konzern über das interne Kontrollsystem berichten? Nein. Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind nach § 315 Abs. 4 HGB nur anzugeben, wenn das Mutterunternehmen oder ein einbezogenes Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d HGB ist. ### Brauchen auch mittelständische Konzerne nichtfinanzielle Leistungsindikatoren? Ja, soweit sie für das Verständnis von Geschäftsverlauf oder Lage von Bedeutung sind (§ 315 Abs. 3 HGB); eine Größengrenze wie im Einzelabschluss gibt es nicht. Davon zu unterscheiden ist die nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b HGB, die nur kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen betrifft. ### Gelten für den Konzernlagebericht schon die Regeln der CSRD? Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist derzeit nicht verkündet. Bis dahin gelten die §§ 315b und 315c HGB in der bisherigen Fassung. Wann und mit welchen Schwellen neue Pflichten kommen, hängt vom endgültigen Gesetz ab. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 315 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__315.html) — Inhalt des Konzernlageberichts - [DRS 20 Konzernlagebericht](https://www.drsc.de/verlautbarungen/drs-20/) — Standard des DRSC, zuletzt geändert 2023 (BAnz AT 27.07.2023 B3) - [§ 342q HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__342q.html) — Vermutungswirkung bekannt gemachter Standards - [§ 315b HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__315b.html) — Nichtfinanzielle Konzernerklärung in der geltenden Fassung - [§ 314 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__314.html) — Vorgänge nach dem Stichtag im Konzernanhang (Abs. 1 Nr. 25) - [§ 264d HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264d.html) — Begriff der Kapitalmarktorientierung ## Weiterführende Seiten - [Konzernanhang und Konzernlagebericht: Checkliste](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernanhang-konzernlagebericht) - [Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernkapitalflussrechnung-drs-21) - [Konzernabschluss nach HGB erstellen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-erstellen) - [Konzernabschluss offenlegen: Fristen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen) ## Konzernlagebericht auf den Zahlen des Konzernabschlusses Kennzahlen kommen aus der Konsolidierung, Prognose und Risiken bleiben Ihre Aussagen — sichtbar markiert, bis Sie sie ergänzt haben. Die Einrichtung ist kostenlos. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # § 264 Abs. 3 HGB: Befreiung von Tochterunternehmen — Voraussetzungen, Ablauf und Grenzen Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/befreiung-tochterunternehmen-264-abs-3 Stand: 2026-10-22 Eine Tochter-GmbH, die in einen Konzernabschluss einbezogen ist, kann auf Anhang, Lagebericht, Abschlussprüfung und Offenlegung ihres eigenen Jahresabschlusses verzichten, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese Seite erklärt die Voraussetzungen, zeigt den Ablauf über ein Geschäftsjahr und grenzt § 264b HGB für die GmbH & Co. KG ab. ## Kurzantwort Die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erlaubt einer nicht kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die als Tochter in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in der EU oder im EWR einbezogen ist, die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften zu Jahresabschluss und Lagebericht, Prüfung und Offenlegung nicht anzuwenden. Nötig sind fünf Voraussetzungen zugleich: Zustimmung aller Gesellschafter, Einstandserklärung der Mutter, ein richtlinienkonform aufgestellter und geprüfter Konzernabschluss, die Angabe im Konzernanhang und die Offenlegung der Unterlagen für die Tochter. Buchführung, Bilanz und GuV sowie die steuerlichen Pflichten bleiben. ## Wer die Befreiung nutzen kann § 264 Abs. 3 HGB gilt für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG, die nicht im Sinn des § 264d HGB kapitalmarktorientiert sind. Die Gesellschaft muss als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR einbezogen sein. Wurde nach § 296 HGB auf ihre Einbeziehung verzichtet, ist sie nicht einbezogen und kann sich auf diesem Weg nicht befreien. Dass die Mutter zur Aufstellung verpflichtet war, verlangt der Wortlaut nicht; auch ein freiwilliger, geprüfter Konzernabschluss kann befreien. Ausgeschlossen ist die Befreiung, wenn das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach dem Publizitätsgesetz aufgestellt und darin das Wahlrecht des § 13 Abs. 3 Satz 1 PublG genutzt hat (§ 264 Abs. 4 HGB). Die GmbH & Co. KG befreit sich nach § 264b HGB. ## Die fünf Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Satz 1 HGB Alle fünf müssen für dasselbe Geschäftsjahr vorliegen. Fehlt eine, gelten die vollen Pflichten. ### Nr. 1 — Zustimmung aller Gesellschafter Alle Gesellschafter der Tochter stimmen der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zu. Eine Mehrheit genügt nicht; Minderheitsgesellschafter müssen ebenfalls zustimmen. Die Zustimmung muss das Geschäftsjahr erfassen, für das die Befreiung gelten soll. ### Nr. 2 — Einstandserklärung Das Mutterunternehmen erklärt sich bereit, für die Verpflichtungen einzustehen, die die Tochter bis zum Abschlussstichtag eingegangen ist, und zwar im folgenden Geschäftsjahr. Die Erklärung muss zum Geschäftsjahr der Befreiung passen. ### Nr. 3 — Aufstellung und Prüfung Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Mutter sind nach dem Recht ihres Sitzstaats im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU aufgestellt und nach der Richtlinie 2006/43/EG geprüft. Ein ungeprüfter Konzernabschluss befreit nicht. ### Nr. 4 — Angabe im Konzernanhang Die Befreiung der Tochter ist im Anhang des Konzernabschlusses angegeben. Die Angabe ist selbst eine Voraussetzung der Befreiung, nicht bloß eine Formalie. ### Nr. 5 — Offenlegung für die Tochter Nach § 325 Abs. 1 bis 1b HGB werden für die Tochter offengelegt: der Zustimmungsbeschluss, die Einstandserklärung, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bestätigungsvermerk dazu. Satz 2 erleichtert die Nr. 5: Hat das Mutterunternehmen einzelne oder alle Unterlagen bereits offengelegt, muss die Tochter sie nicht noch einmal einreichen, wenn sie im Unternehmensregister unter der Tochter auffindbar sind. Nach Satz 3 gilt das nur, wenn die Mutter die Unterlage auf Deutsch oder Englisch offengelegt hat oder die Tochter zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung offenlegt. ## Ablauf über ein Geschäftsjahr Beispiel: Tochter T GmbH und Mutter M GmbH, Geschäftsjahr jeweils gleich Kalenderjahr, Befreiung für das Geschäftsjahr 2026. Das Gesetz nennt für Beschluss und Erklärung keinen eigenen Termin; die Zeitpunkte unten sind ein vorsichtiger Ablauf. Befreiung der T GmbH für das Geschäftsjahr 2026 | Schritt | Zeitpunkt im Beispiel | Grundlage | | --- | --- | --- | | Alle Gesellschafter der T GmbH stimmen der Befreiung für 2026 zu | vor Ablauf der Aufstellungsfrist ohne Befreiung, bei einer mittelgroßen oder großen GmbH 31.03.2027 | § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB | | Einstandserklärung der M GmbH für Verpflichtungen der T GmbH bis 31.12.2026, Einstehen im Jahr 2027 | rechtzeitig vor der Offenlegung | § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB | | T GmbH stellt Bilanz und GuV auf, die Gesellschafter stellen sie fest | in der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit | § 243 Abs. 3 HGB, § 46 Nr. 1 GmbHG | | M GmbH stellt Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2026 auf und nennt die Befreiung im Konzernanhang | bis 31.05.2027 | § 290 Abs. 1 HGB, § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 HGB | | Abschlussprüfer prüft Konzernabschluss und Konzernlagebericht | vor der Offenlegung | § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB | | Offenlegung der fünf Unterlagen nach Nr. 5 für die T GmbH | spätestens ein Jahr nach dem Stichtag der Tochter, hier bis 31.12.2027 | § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 325 Abs. 1a HGB | | Kontrolle: Unterlagen im Unternehmensregister unter der T GmbH auffindbar | nach der Übermittlung | § 264 Abs. 3 Satz 2 HGB | ## § 264 Abs. 3 und § 264b HGB im Vergleich Wie viele Unternehmen eine „größere Gesamtheit“ im Sinn des § 264b Nr. 1 Buchst. b HGB bilden, sagt das Gesetz nicht. Das und den Sonderfall einer KG, die sich über ihren eigenen Konzernabschluss befreien will, klären Sie vorab mit dem Abschlussprüfer. Befreiung von Kapitalgesellschaften und von Personenhandelsgesellschaften | Merkmal | § 264 Abs. 3 HGB | § 264b HGB | | --- | --- | --- | | Für wen | Kapitalgesellschaften, nicht kapitalmarktorientiert | OHG und KG im Sinn des § 264a HGB, nicht kapitalmarktorientiert | | Befreiender Konzernabschluss | eines Mutterunternehmens mit Sitz in EU oder EWR | eines persönlich haftenden Gesellschafters oder eines Mutterunternehmens mit Sitz in EU oder EWR, wenn eine größere Gesamtheit von Unternehmen einbezogen ist | | Zustimmung aller Gesellschafter | erforderlich | nicht erforderlich | | Einstandserklärung | erforderlich | nicht erforderlich | | Aufstellung und Prüfung nach den EU-Richtlinien | erforderlich | erforderlich (§ 264b Nr. 2 verweist auf § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) | | Angabe im Konzernanhang | erforderlich | erforderlich | | Offenzulegen für die Gesellschaft | Beschluss, Erklärung, Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Bestätigungsvermerk | Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Bestätigungsvermerk; § 264 Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend | ## Was die Befreiung nicht erfasst - Die Buchführungspflicht nach § 238 HGB bleibt. - Der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV nach den Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) bleibt, ebenso seine Feststellung (bei der GmbH durch die Gesellschafter, § 46 Nr. 1 GmbHG). - Die steuerlichen Pflichten bleiben, insbesondere die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV an das Finanzamt als E-Bilanz (§ 5b EStG). - Die Tochter reicht dem Mutterunternehmen weiterhin ihren Jahresabschluss ein und gibt die nötigen Aufklärungen für den Konzernabschluss (§ 294 Abs. 3 HGB). - Die Befreiung wirkt nur für das Geschäftsjahr, für das alle Voraussetzungen erfüllt sind; im Folgejahr beginnt die Prüfung von vorn. ## Fehlerquellen und ihre Folgen - Für das betreffende Geschäftsjahr fehlt ein Beschluss, oder nicht alle Gesellschafter haben zugestimmt. - Die Einstandserklärung bezieht sich auf ein anderes Geschäftsjahr als die Befreiung. - Der Konzernanhang nennt die befreite Tochter nicht. - Die Unterlagen sind unter der Tochter nicht auffindbar oder weder deutsch noch englisch. - Der Konzernabschluss ist ungeprüft oder kommt nach der Offenlegungsfrist der Tochter. Fehlt eine Voraussetzung, gelten für die Tochter die vollen Pflichten einer Kapitalgesellschaft ihrer Größenklasse. Für eine prüfungspflichtige Gesellschaft heißt das: Ein ungeprüfter Jahresabschluss lässt sich dann nicht feststellen (§ 316 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bleibt die Offenlegung aus, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten (§ 335 HGB). ## Wie verbreitet die Befreiung ist Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026. In 44 von 48 untersuchten Konzernanhängen großer Familien- und Mittelstandsgruppen sind Tochterunternehmen genannt, die dank des Konzernabschlusses auf die eigene Offenlegung verzichten — im Median zehn Gesellschaften je Konzern. Für Töchter in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geschieht das über § 264b HGB, für Kapitalgesellschaften über § 264 Abs. 3 HGB. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Befreite Töchter nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB werden im Konzernanhang genannt - Muster für den Zustimmungsbeschluss und die Einstandserklärung nach § 264 Abs. 3 HGB - Fristen des Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 und § 325 Abs. 3 und 4 HGB werden gerechnet - Layout-XML für das Unternehmensregister zum Herunterladen; das Hochladen einschließlich der Zuordnung zur Tochter übernehmen Sie selbst - Die Abschlussprüfung, die Nr. 3 verlangt, ist nicht enthalten konzernabschluss.io bildet die Seite des Mutterunternehmens ab: Der Konzernabschluss, der die Tochter befreien soll, entsteht mit allen Bestandteilen in einem Ablauf. ## Häufige Fragen ### Muss der Zustimmungsbeschluss jedes Jahr neu gefasst werden? Die Zustimmung muss das Geschäftsjahr erfassen, für das die Befreiung gelten soll (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB). Am sichersten ist ein Beschluss je Geschäftsjahr, der das Jahr ausdrücklich nennt und von allen Gesellschaftern getragen wird. ### Lohnt sich die Befreiung auch für eine kleine Tochter-GmbH? Eine kleine GmbH braucht weder Lagebericht noch Prüfung, legt aber Bilanz und Anhang offen (§ 326 Abs. 1 HGB). Die Befreiung spart Anhang und Offenlegung, kostet aber Beschluss, Erklärung und Offenlegung der Konzernunterlagen; das ist eine Abwägung im Einzelfall. ### Muss die Tochter selbst etwas beim Unternehmensregister einreichen? Nur, soweit die Mutter die Unterlagen nicht schon so offengelegt hat, dass sie unter der Tochter auffindbar sind (§ 264 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Mutter darf alle fünf Unterlagen einreichen. ### Gilt die Befreiung auch für die E-Bilanz? Nein. § 264 Abs. 3 HGB betrifft nur handelsrechtliche Vorschriften. Die Übermittlung von Bilanz und GuV an das Finanzamt nach § 5b EStG bleibt. ### Kann sich eine GmbH & Co. KG nach § 264 Abs. 3 HGB befreien? Für sie gilt § 264b HGB. Zustimmungsbeschluss und Einstandserklärung sind dort nicht nötig; Einbeziehung, geprüfter Konzernabschluss, Angabe im Konzernanhang und Offenlegung schon. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 264 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264.html) — Befreiung der Kapitalgesellschaft als Tochter (Abs. 3, 4) - [§ 264b HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264b.html) — Befreiung der Personenhandelsgesellschaft im Sinn des § 264a - [§ 325 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__325.html) — Offenlegung und Jahresfrist (Abs. 1a) - [§ 316 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316.html) — Prüfungspflicht und Feststellungssperre - [§ 294 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__294.html) — Vorlage- und Auskunftspflichten der Tochter (Abs. 3) - [§ 5b EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__5b.html) — Elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschluss offenlegen: Fristen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen) - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) - [Muss eine Holding einen Konzernabschluss aufstellen?](https://konzernabschluss.io/ratgeber/holding-konzernabschluss-pflicht) - [Konzernanhang und Konzernlagebericht: Checkliste](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernanhang-konzernlagebericht) ## Konzernabschluss, der Töchter befreien kann Befreite Töchter im Konzernanhang, Muster für Zustimmungsbeschluss und Einstandserklärung und die Fristen in einem Ablauf. Die Einrichtung ist kostenlos. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Konzernabschluss-Pflicht der Holding: wann eine Holding-GmbH oder GmbH & Co. KG einen Konzernabschluss aufstellen muss Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/holding-konzernabschluss-pflicht Stand: 2026-10-22 Wer Beteiligungen in einer Holding bündelt, fragt sich bald, ob damit ein Konzernabschluss fällig wird. Entscheidend sind Rechtsform, Sitz, Beherrschung und Größe der Gruppe, nicht das eigene Geschäft der Holding. Diese Seite prüft die Pflicht aus Sicht der Holding und rechnet zwei Fälle nach Brutto- und Nettomethode durch. ## Kurzantwort Die Pflicht zum Konzernabschluss trifft eine Holding mit Sitz im Inland, die als Kapitalgesellschaft oder als GmbH & Co. KG im Sinn des § 264a HGB mindestens eine Tochter beherrschen kann, sofern keine Befreiung greift (§ 290 HGB). Ob die Holding selbst operativ tätig ist, spielt keine Rolle. Befreit ist sie vor allem, wenn die Gruppe an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei von drei Grenzen des § 293 HGB einhält — bei der Bruttomethode höchstens 30 Mio. € Bilanzsumme, 60 Mio. € Umsatz und 250 Beschäftigte, bei der Nettomethode 25 Mio. € und 50 Mio. € bei ebenfalls 250 Beschäftigten. ## Vier Prüfsteine aus Sicht der Holding ### Rechtsform Erfasst sind Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie OHG und KG, bei denen keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar persönlich haftet (§ 264a Abs. 1 HGB), etwa die GmbH & Co. KG. ### Sitz im Inland Nur Mutterunternehmen mit Sitz im Inland sind verpflichtet (§ 290 Abs. 1 HGB). Unter einer ausländischen Spitze kann eine deutsche Zwischenholding für ihren Teilkonzern Mutterunternehmen sein. ### Beherrschender Einfluss Die Holding muss mindestens eine Tochter beherrschen können, etwa über die Mehrheit der Stimmrechte (§ 290 Abs. 2 HGB). 50 % der Stimmen sind keine Mehrheit; Beherrschung kann aber aus weiteren Rechten oder Vereinbarungen folgen. ### Keine Befreiung Die Pflicht entfällt bei nur unwesentlichen Töchtern (§ 290 Abs. 5 HGB), bei einem befreienden übergeordneten Konzernabschluss (§§ 291, 292 HGB) oder nach den Größengrenzen des § 293 HGB. ## Holding ohne eigenes Geschäft: was zählt und was nicht Für § 290 HGB ist gleich, ob die Holding selbst Waren verkauft oder nur Beteiligungen hält, und ebenso, was die Töchter tun: Auch eine Tochter-GmbH, die nur Immobilien verwaltet, ist Tochterunternehmen, wenn die Holding sie beherrscht. Eine Ausnahme für vermögensverwaltende Gesellschaften kennt nur das Publizitätsgesetz, und zwar für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute (§ 11 Abs. 5 PublG). Die Bilanz der Holding besteht überwiegend aus Beteiligungsbuchwerten, die bei der Bruttomethode neben dem Vermögen der Töchter ein zweites Mal zählen. Ihre eigenen Umsatzerlöse sind dagegen oft gering, weil Beteiligungserträge und auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne in eigenen Posten der GuV stehen; Umlagen für Leistungen an die Töchter können dagegen Umsatzerlöse sein. ## Brutto- oder Nettomethode: die Schwellen des § 293 HGB Die Bruttomethode addiert die Einzelabschlüsse, die Nettomethode misst nach Konsolidierung, also ohne Beteiligungsbuchwerte, konzerninterne Forderungen und Innenumsätze, dafür mit niedrigeren Grenzen. Die Arbeitnehmerzahl ändert sich durch die Konsolidierung nicht. Beschäftigt die Gruppe mehr als 250 Arbeitnehmer, müssen deshalb beide Geldgrößen derselben Methode eingehalten sein. Die Werte gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen; für Geschäftsjahre ab 2023 durften sie freiwillig, aber nur insgesamt angewendet werden, also für Jahres- und Konzernabschluss einheitlich (Art. 93 EGHGB). Nach der Gesetzesbegründung gelten die neuen Werte auch für den vorhergehenden Stichtag (BT-Drs. 20/10428). Wer die Grenzen nur an einem der beiden Stichtage einhält, bleibt befreit, wenn er schon am vorhergehenden Stichtag befreit war (§ 293 Abs. 4 HGB). ## Rechenbeispiel 1: Holding mit zwei Töchtern — befreit Beispielwerte in Mio. €, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Die H GmbH hält je 100 % an zwei Töchtern. Vereinfacht entsprechen die Beteiligungsbuchwerte dem Eigenkapital der Töchter. Wegfall bei der Bilanzsumme: Beteiligungen 8,0 Mio. € und konzerninterne Forderungen 1,0 bzw. 1,2 Mio. €; bei den Umsatzerlösen: Umlagen 0,6 Mio. € und Lieferungen zwischen den Töchtern 2,8 bzw. 3,0 Mio. €. Brutto liegt die Bilanzsumme an beiden Stichtagen über 30 Mio. €, vor allem wegen der doppelt gezählten Beteiligungen. Umsatzerlöse und Arbeitnehmer bleiben unter 60 Mio. € und 250. Zwei von drei Merkmalen sind an beiden Stichtagen eingehalten: Die H GmbH ist für 2026 nach § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB befreit. Netto ergibt sich dasselbe über Bilanzsumme und Arbeitnehmer. Größenmerkmale der H-Gruppe an den Stichtagen 31.12.2025 und 31.12.2026 | Gesellschaft | Bilanzsumme 2025 | Bilanzsumme 2026 | Umsatz 2025 | Umsatz 2026 | Arbeitnehmer 2025 | Arbeitnehmer 2026 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | H GmbH (Holding) | 8,8 | 9,0 | 0,6 | 0,6 | 4 | 4 | | T1 GmbH | 13,2 | 14,0 | 30,5 | 32,0 | 115 | 120 | | T2 GmbH | 9,8 | 10,5 | 22,9 | 24,0 | 92 | 95 | | Brutto (Summe) | 31,8 | 33,5 | 54,0 | 56,6 | 211 | 219 | | Wegfall durch Konsolidierung | −9,0 | −9,2 | −3,4 | −3,6 | — | — | | Netto (Konzern) | 22,8 | 24,3 | 50,6 | 53,0 | 211 | 219 | ## Rechenbeispiel 2: Holding mit drei Töchtern — pflichtig Beispielwerte in Mio. €. Die P GmbH hält je 100 % an drei Töchtern; gleiche Vereinfachung wie in Beispiel 1. Wegfall bei der Bilanzsumme: Beteiligungen 11,5 Mio. € und Forderungen 4,0 bzw. 4,5 Mio. €; bei den Umsatzerlösen: Umlagen 0,8 bzw. 0,9 Mio. € und Innenlieferungen 4,6 bzw. 5,0 Mio. €. Brutto sind alle drei Grenzen an beiden Stichtagen überschritten. Netto bleibt nur die Bilanzsumme unter 25 Mio. €; ein Merkmal von dreien reicht nicht. Da die Voraussetzungen an keinem Stichtag erfüllt sind, hilft auch § 293 Abs. 4 HGB nicht. Die P GmbH stellt zum 31.12.2026 Konzernabschluss und Konzernlagebericht bis 31.05.2027 auf (§ 290 Abs. 1 HGB), lässt sie prüfen und legt sie bis 31.12.2027 offen. Größenmerkmale der P-Gruppe an den Stichtagen 31.12.2025 und 31.12.2026 | Gesellschaft | Bilanzsumme 2025 | Bilanzsumme 2026 | Umsatz 2025 | Umsatz 2026 | Arbeitnehmer 2025 | Arbeitnehmer 2026 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | P GmbH (Holding) | 11,8 | 12,0 | 0,8 | 0,9 | 5 | 6 | | T1 GmbH | 13,0 | 13,5 | 29,0 | 30,0 | 135 | 140 | | T2 GmbH | 8,6 | 9,0 | 21,0 | 22,0 | 88 | 90 | | T3 GmbH | 5,6 | 6,0 | 10,4 | 11,0 | 48 | 50 | | Brutto (Summe) | 39,0 | 40,5 | 61,2 | 63,9 | 276 | 286 | | Wegfall durch Konsolidierung | −15,5 | −16,0 | −5,4 | −5,9 | — | — | | Netto (Konzern) | 23,5 | 24,5 | 55,8 | 58,0 | 276 | 286 | ## Sonderfälle in Holdingstrukturen - Zwischenholding: Ist die Holding selbst Tochter eines Mutterunternehmens mit Sitz in EU oder EWR, kann dessen Konzernabschluss sie befreien, wenn er sie einbezieht, richtlinienkonform aufgestellt, geprüft und auf Deutsch oder Englisch offengelegt ist und ihr Anhang die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthält. Minderheiten mit 10 % (AG, KGaA) oder 20 % (GmbH) können das mit einem Antrag bis sechs Monate vor Ende des Konzerngeschäftsjahrs verhindern (§ 291 Abs. 3 HGB). Für Mütter außerhalb von EU und EWR gilt § 292 HGB. - Natürliche Person an der Spitze: Hält ein Unternehmer mehrere Gesellschaften privat, gibt es kein Mutterunternehmen nach § 290 HGB und damit keinen Konzernabschluss nach HGB. Ob ausnahmsweise das Publizitätsgesetz greift, etwa beim Einzelkaufmann, ist gesondert zu prüfen. - Neue Holding: Bei Neugründung oder Umwandlung kann es schon auf den ersten Abschlussstichtag ankommen (§ 293 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB), nicht aber beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft nach § 264a HGB. - Kapitalmarkt, Banken, Versicherungen: Ist die Holding oder eine einbezogene Tochter kapitalmarktorientiert oder gelten die Vorschriften für Kreditinstitute oder Versicherer, gibt es keine Größenbefreiung (§ 293 Abs. 5 HGB). - Holding-KG mit natürlicher Person als Komplementär: kein Fall des § 264a HGB; eine Pflicht kann sich nur aus dem Publizitätsgesetz mit deutlich höheren Schwellen ergeben (§ 11 Abs. 1 PublG). ## Mutterunternehmen in der Praxis Eigene Auswertung von 48 veröffentlichten HGB-Konzernabschlüssen, Stand 22.10.2026. - In 41 von 48 untersuchten HGB-Konzernabschlüssen ist das Mutterunternehmen eine Personenhandelsgesellschaft, meist eine GmbH & Co. KG oder Stiftung & Co. KG; nur sieben Mütter sind Kapitalgesellschaften. - Alle 48 Gruppen liegen deutlich über den Grenzen des § 293 HGB — die Auswertung zeigt große Familien- und Mittelstandsgruppen, nicht den Grenzbereich der Befreiung. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht; eine KG als Mutter mit Eigenkapital nach § 264c HGB - Zahlen aus dem Modul Konsolidierung, auch für mehrstufige Konzerne mit Zwischenholding - Preis: 7.500 € (mittelgroß) oder 12.500 € (groß), einmalig für jedes Konzern-Geschäftsjahr. Groß heißt: am Stichtag mindestens zwei der drei Bruttogrenzen überschritten, wie bei der P GmbH aus Beispiel 2; eine gesetzliche Größenklasse ist das nicht - Nicht enthalten: Konzernabschlüsse nach dem Publizitätsgesetz oder nach IFRS und die Abschlussprüfung Eine erste Einschätzung, ob Ihre Holding unter die Pflicht fällt, gibt der Konzernabschluss-Pflicht-Rechner auf jahresabschluss.io. Besteht die Pflicht, erstellt konzernabschluss.io den Konzernabschluss nach HGB bis zur Offenlegungsdatei. ## Häufige Fragen ### Muss jede Holding-GmbH einen Konzernabschluss erstellen? Nein. Die Pflicht besteht nur, wenn die Holding mindestens eine Tochter beherrschen kann und keine Befreiung greift. Kleinere Gruppen befreit § 293 HGB, wenn sie an zwei Stichtagen in Folge zwei der drei Grenzen einhalten. ### Zählen Dividenden der Töchter bei der Holding als Umsatzerlöse? Nein. Beteiligungserträge und auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne stehen in eigenen Posten der GuV. Für § 293 HGB zählen nur Umsatzerlöse, bei der Holding etwa Umlagen für Leistungen an die Töchter. ### Gilt die Pflicht auch für eine Holding in der Rechtsform der GmbH & Co. KG? Ja, wenn keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar persönlich haftet (§ 264a HGB). Dann gelten §§ 290 bis 293 HGB wie für eine GmbH, einschließlich der Größenbefreiung. ### Befreit der Konzernabschluss der Holding die Töchter von eigenen Pflichten? Er kann es: Unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB entfallen bei Tochter-Kapitalgesellschaften Anhang, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung; für die GmbH & Co. KG gilt § 264b HGB. ### Welche Schwellen gelten für das Geschäftsjahr 2023? Grundsätzlich noch die alten: brutto 24 Mio. € Bilanzsumme, 48 Mio. € Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer, netto 20 Mio. €, 40 Mio. € und 250 Arbeitnehmer. Die neuen Werte durften wahlweise schon angewendet werden, aber nur insgesamt (Art. 93 Abs. 2 EGHGB). ## Quellen und Rechtsstand - [§ 290 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__290.html) — Pflicht zur Aufstellung, beherrschender Einfluss, Abs. 5 - [§ 293 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__293.html) — Größenabhängige Befreiung, Brutto- und Nettomethode, Abs. 4 und 5 - [§ 264a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__264a.html) — OHG und KG ohne natürliche Person als Vollhafter - [§ 291 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__291.html) — Befreiender Konzernabschluss eines Mutterunternehmens in EU oder EWR - [Art. 93 EGHGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgbeg/art_93.html) — Erstanwendung der angehobenen Schwellenwerte - [BT-Drs. 20/10428](https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010428.pdf) — Begründung: neue Werte auch für den vorhergehenden Stichtag ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschlusspflicht nach §§ 290 und 293 HGB prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen) - [Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB befreien](https://konzernabschluss.io/ratgeber/befreiung-tochterunternehmen-264-abs-3) - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) - [Was kostet ein Konzernabschluss?](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-kosten) ## Konzernabschluss für Ihre Holding Steht die Pflicht fest, entstehen Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht in einem Ablauf. Die Einrichtung ist kostenlos, abgerechnet wird per Rechnung. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Kosten für den Konzernabschluss: was intern, bei Erstellung, Prüfung und Offenlegung anfällt Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-kosten Stand: 2026-10-22 Wer erstmals einen Konzernabschluss aufstellen muss, fragt nach dem Budget. Eine Pauschale gibt es nicht, wohl aber klar abgrenzbare Kostenbausteine — von der Arbeitszeit in der eigenen Buchhaltung bis zu den Gebühren des Unternehmensregisters. Diese Seite ordnet die Bausteine und zeigt, welche Beträge gesetzlich feststehen. ## Kurzantwort Die Kosten für einen Konzernabschluss nach HGB setzen sich aus vier Bausteinen zusammen: interner Arbeitszeit, der Erstellung (intern, mit Software oder durch eine Kanzlei), der vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach § 316 Abs. 2 HGB und der Offenlegung. Gesetzlich fest steht nur die Registergebühr: 330 € für einen Konzernabschluss im XML-Format (Nr. 1426 KV JVKostG). Alles andere hängt von Zahl und Art der Töchter, der Qualität der Einzelabschlüsse und dem gewählten Weg ab. Wer zu spät offenlegt, riskiert zusätzlich Ordnungsgelder von 2.500 € bis 25.000 € je Festsetzung. ## Die Kostenbausteine im Überblick Kostenbausteine eines HGB-Konzernabschlusses | Baustein | Was anfällt | Rechtsgrundlage | Betrag gesetzlich festgelegt? | | --- | --- | --- | --- | | Interne Vorbereitung | Abschlüsse der Töchter beschaffen und anpassen, Innenbeziehungen abstimmen | § 294 Abs. 3, §§ 300, 303 bis 305, 308 HGB | nein | | Erstellung | Konsolidierung, alle Bestandteile des Konzernabschlusses, Konzernlagebericht | §§ 297, 313 bis 315 HGB | nein | | Abschlussprüfung | Prüfung einschließlich der einbezogenen Abschlüsse | § 316 Abs. 2, § 317 Abs. 3 HGB | nein, nach Vereinbarung | | Offenlegung | Einstellung in das Unternehmensregister | Nr. 1426 KV JVKostG | ja: 330 € (XML), 550 € (ESEF) | | Versäumnis | Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz | § 335 HGB | ja: 2.500 € bis 25.000 € je Festsetzung | ## Interne Arbeitszeit: wo der Aufwand entsteht - viele Töchter oder mehrere Beteiligungsstufen - Töchter mit einem Stichtag, der über drei Monate vor dem des Konzerns liegt: Sie brauchen einen Zwischenabschluss (§ 299 Abs. 2 HGB) - Töchter, die in fremder Währung bilanzieren (§ 308a HGB) - viel Liefer- und Leistungsverkehr innerhalb der Gruppe - Kauf oder Verkauf von Beteiligungen im Geschäftsjahr - der erste Konzernabschluss, für den die Erstkonsolidierungen aufzubereiten sind (§ 301 Abs. 2 HGB) Der größte Posten steht in keiner Rechnung: die Arbeitszeit in Mutter und Töchtern. Die Töchter reichen ihre Abschlüsse ein, die Mutter kann alle nötigen Aufklärungen verlangen (§ 294 Abs. 3 HGB), und jeder Einzelabschluss wird an ihre Bewertungsmethoden angepasst (Handelsbilanz II, § 300 Abs. 2, § 308 HGB). Danach werden konzerninterne Forderungen, Schulden, Umsätze und Zwischengewinne weggelassen (§§ 303 bis 305 HGB). Passen die Salden beider Seiten nicht, beginnt die Suche nach der Ursache, oft erst nach dem Stichtag. ## Erstellung: drei Wege ### Selbst mit Tabellenkalkulation Machbar bei wenigen Gesellschaften ohne Fremdwährung. Der Aufwand liegt in der Pflege der Formeln und in der Nachvollziehbarkeit für den Prüfer; Anhang und Lagebericht entstehen von Hand. ### Mit Konsolidierungssoftware Die eigene Buchhaltung bleibt verantwortlich, die Software übernimmt Rechenwerk und Dokumentation. Zu den Kosten zählen auch Einrichtung, Datenübernahme und Einarbeitung. ### Mit einer Kanzlei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien erstellen Konzernabschlüsse als Dienstleistung, oft zusammen mit den Einzelabschlüssen. Das Honorar richtet sich nach Vereinbarung; ein früh abgestimmter Zeitplan hilft beiden Seiten. Wichtig für die Planung: Wer an der Aufstellung mitgewirkt hat, darf den Konzernabschluss nicht prüfen (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a HGB, für den Konzern über Abs. 5). Erstellt eine Wirtschaftsprüfungskanzlei, prüft also eine andere. ## Abschlussprüfung: Pflicht mit eigenem Auftrag Jeder Konzernabschluss einer Kapitalgesellschaft muss samt Konzernlagebericht geprüft werden, sonst kann ihn das zuständige Organ nicht billigen (§ 316 Abs. 2 HGB). Den Prüfer wählen die Gesellschafter der Mutter; wählen sie keinen anderen, gilt der Prüfer ihres Jahresabschlusses als bestellt (§ 318 Abs. 1 und 2 HGB). Er prüft auch die einbezogenen Jahresabschlüsse und die Anpassungen für die Konsolidierung (§ 317 Abs. 3 HGB). Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Prüfer; es gehört weder zu einer Software noch zu einer Erstellungsleistung. Gut vorbereitete Unterlagen verkürzen die Prüfung. Einen Anhaltspunkt geben offengelegte Konzernabschlüsse anderer Gruppen: Das Honorar des Konzernabschlussprüfers steht aufgeschlüsselt im Konzernanhang (§ 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB). ## Offenlegung: die Gebühren des Unternehmensregisters Für die Einstellung eines Konzernabschlusses gelten feste Gebühren (Nr. 1426 KV JVKostG): 330 € für Unterlagen im XML-Format, 550 € im ESEF-Format nach § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB, das nur Inlandsemittenten vorgeschrieben ist. Werden die Unterlagen vor der Einstellung ergänzt oder geändert, steigt die Gebühr um 50 Prozent, im XML-Fall auf 495 €. Soll die Offenlegung zugleich Töchter nach § 264 Abs. 3 oder § 264b HGB befreien, kommen für dieses Verfahren 30 € hinzu (Nr. 1428 KV JVKostG). ## Was Versäumnisse kosten Ist der Konzernabschluss ein Jahr nach dem Stichtag nicht offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Organmitglieder ein, auch gegen die Gesellschaft (§ 335 Abs. 1 HGB). Angedroht werden 2.500 € bis 25.000 € mit sechs Wochen Nachfrist; geschieht nichts, folgen Festsetzung und neue Androhung. Die Verfahrenskosten werden schon mit der Androhung auferlegt (§ 335 Abs. 3 Satz 2 HGB): 100 € je Person, für jede weitere Festsetzung erneut 100 € (Nr. 1210, 1211 KV JVKostG). Wer erst nach der Nachfrist offenlegt, erhält eine Herabsetzung, zahlt aber grundsätzlich ein Ordnungsgeld (§ 335 Abs. 4 Satz 2 HGB). Ein noch nicht erteilter Prüfauftrag stoppt das Verfahren nicht. ## Steuerliche Behandlung: ein Urteil zu Personengesellschaften Das Finanzgericht Münster hat für eine Personengesellschaft, die alle Anteile an einer GmbH hielt, entschieden: Die Kosten ihrer Konzernabschlüsse hängen mit den teilweise steuerfreien Dividenden und Veräußerungsgewinnen zusammen und sind nur zu 60 Prozent abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG; Gerichtsbescheid vom 01.04.2020, 8 K 1989/19 F, rechtskräftig). Die Aufstellungspflicht ändert daran nichts, weil sie selbst auf dem beherrschenden Einfluss beruht. Für eine Kapitalgesellschaft als Mutter gelten andere Vorschriften (§ 8b KStG); die Einordnung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung. ## Die Bruttomethode rechnen: zwei Beispiele Bei der Bruttomethode (§ 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB) werden Bilanzsummen, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer von Mutter und allen einzubeziehenden Töchtern ohne Konsolidierung addiert. Grenzen: 30.000.000 € Bilanzsumme, 60.000.000 € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Ein Wert genau auf der Grenze überschreitet sie nicht. Die Zahlen sind frei gewählt. Zwei Gruppen aus je einer Mutter und zwei Töchtern | Merkmal | Gruppe A | Gruppe B | Grenze | | --- | --- | --- | --- | | Bilanzsummen | 12,0 + 18,5 + 9,5 = 40,0 Mio. € | 10,0 + 14,0 + 9,0 = 33,0 Mio. € | 30 Mio. € | | Umsatzerlöse | 8 + 31 + 17 = 56 Mio. € | 6 + 30 + 22 = 58 Mio. € | 60 Mio. € | | Arbeitnehmer | 20 + 190 + 75 = 285 | 15 + 140 + 80 = 235 | 250 | | Überschritten | 2 Grenzen | 1 Grenze | — | ## So geht es mit konzernabschluss.io - 7.500 € für einen mittelgroßen, 12.500 € für einen großen Konzern. Groß heißt: Am Stichtag sind mindestens zwei der drei Grenzen der Bruttomethode des § 293 HGB überschritten. Das ist eine Preisstufe, keine gesetzliche Größenklasse. - Nach der Tabelle oben zahlt Gruppe A 12.500 €, Gruppe B 7.500 €. - Das Abonnement der Konsolidierung für 250 € pro Monat brauchen Sie nur für unterjährige Arbeit. Konsolidiert Gruppe A zusätzlich drei Monate unterjährig, sind es 12.500 € + 3 × 250 € = 13.250 €. - Die Layout-XML für das Unternehmensregister laden Sie herunter und reichen sie selbst ein. - Nicht enthalten: die Abschlussprüfung, IFRS-Konzernabschlüsse nach § 315e HGB und Konzerne nach dem Publizitätsgesetz. Bei konzernabschluss.io zahlen Sie für den fertigen gesetzlichen Konzernabschluss einen festen Betrag je Konzern-Geschäftsjahr, abgerechnet per Rechnung. Die Einrichtung ist kostenlos, das Konsolidierungswerkzeug für dieses Geschäftsjahr ist enthalten. ## Häufige Fragen ### Was kostet ein Konzernabschluss? Einen Pauschalbetrag gibt es nicht. Gesetzlich fest stehen nur die Registergebühren, 330 € im XML-Format. Alles andere hängt vor allem von Zahl und Art der Töchter ab. Bei konzernabschluss.io kostet der fertige Konzernabschluss 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, ohne Prüfung. ### Ist die Abschlussprüfung im Preis enthalten? Nein, weder bei einer Software noch bei einer Erstellung. Die Prüfung ist eine eigene Pflichtleistung eines Abschlussprüfers (§ 316 Abs. 2 HGB), den die Gesellschafter der Mutter wählen. ### Welche Gebühr verlangt das Unternehmensregister für einen Konzernabschluss? 330 € für Unterlagen im XML-Format und 550 € im ESEF-Format (Nr. 1426 KV JVKostG). Werden die Unterlagen vor der Einstellung ergänzt oder geändert, erhöht sich die Gebühr um 50 Prozent. ### Was kostet eine verspätete Offenlegung? Ein angedrohtes Ordnungsgeld von 2.500 € bis 25.000 € mit sechs Wochen Nachfrist (§ 335 HGB), dazu 100 € Verfahrensgebühr je Person und je weiterer Festsetzung. Das Verfahren wiederholt sich, bis offengelegt ist. ### Sind die Kosten steuerlich abziehbar? Das hängt von der Rechtsform ab. Bei einer Personengesellschaft mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen hat das Finanzgericht Münster nur 60 Prozent zugelassen (§ 3c Abs. 2 EStG; 8 K 1989/19 F). Für eine Kapitalgesellschaft als Mutter gilt § 8b KStG. ### Wann zahle ich bei konzernabschluss.io 12.500 € statt 7.500 €? Wenn der Konzern am Stichtag mindestens zwei der drei Grenzen der Bruttomethode überschreitet: 30.000.000 € Bilanzsummen, 60.000.000 € Umsatzerlöse, 250 Arbeitnehmer (§ 293 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB). Sonst gilt der Preis von 7.500 €. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 316 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__316.html) — Pflicht zur Prüfung, Abs. 2 für den Konzern - [§ 293 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__293.html) — Grenzen der Brutto- und Nettomethode - [§ 335 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__335.html) — Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung - [JVKostG, Kostenverzeichnis](https://www.gesetze-im-internet.de/jvkostg/anlage.html) — Nr. 1210, 1211 Ordnungsgeldverfahren; Nr. 1426, 1428 Unternehmensregister - [§ 319 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__319.html) — Ausschluss des Prüfers nach Mitwirkung an der Aufstellung - [§ 3c EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html) — Teilabzugsverbot, Abs. 2 ## Weiterführende Seiten - [Konzernabschlusspflicht prüfen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschlusspflicht-pruefen) - [Konzernabschluss offenlegen: Fristen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernabschluss-offenlegung-fristen) - [Konsolidierungssoftware auswählen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungssoftware-auswahl) - [Befreiung von Tochterunternehmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/befreiung-tochterunternehmen-264-abs-3) ## Der Konzernabschluss zum festen Preis Einrichtung kostenlos, Abrechnung per Rechnung: 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, das Konsolidierungswerkzeug für dieses Jahr inklusive. Die Abschlussprüfung beauftragen Sie gesondert. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Währungsumrechnung im Konzernabschluss: die modifizierte Stichtagskursmethode nach § 308a HGB an einem durchgerechneten Beispiel Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/waehrungsumrechnung-308a Stand: 2026-10-23 Bilanziert eine Tochter in US-Dollar, Schweizer Franken oder einer anderen fremden Währung, muss ihr Abschluss vor der Konsolidierung in Euro umgerechnet werden. Das HGB gibt dafür ein festes Verfahren vor, das DRS 25 in Einzelheiten ausfüllt. Diese Seite erklärt die vier Sätze des § 308a HGB, rechnet eine Tochter vollständig durch und zeigt, was beim Ausscheiden der Tochter mit der Umrechnungsdifferenz geschieht. ## Kurzantwort Die Währungsumrechnung im Konzernabschluss folgt nach § 308a HGB der modifizierten Stichtagskursmethode: Vermögensgegenstände, Schulden und Abgrenzungsposten einer Tochter werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet, das Eigenkapital zum historischen Kurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs. Die Differenz, die dabei zwangsläufig entsteht, steht ohne Wirkung auf das Ergebnis als „Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung“ im Konzerneigenkapital nach den Rücklagen. Erst wenn die Tochter ganz oder teilweise ausscheidet, wird sie in entsprechender Höhe erfolgswirksam aufgelöst. ## Vier Sätze, vier Regeln § 308a HGB besteht aus vier Sätzen. Die Tabelle gibt sie in eigenen Worten wieder. § 308a HGB im Überblick | Satz | Regel | Was das praktisch heißt | | --- | --- | --- | | Satz 1 | Aktiv- und Passivposten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; das Eigenkapital zum historischen Kurs | Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs- und Sonderposten zum selben Stichtagskurs; Kapital und Rücklagen zum Kurs, der bei ihrer Entstehung aus Konzernsicht galt | | Satz 2 | Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs | Umsatzerlöse, Aufwendungen und Jahresergebnis mit einem Kurs für den Zeitraum; wie er zu bilden ist, sagt das Gesetz nicht | | Satz 3 | Die entstehende Umrechnungsdifferenz steht im Konzerneigenkapital nach den Rücklagen als „Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung“ | Die Differenz berührt das Konzernergebnis nicht; der Teil anderer Gesellschafter gehört zu den nicht beherrschenden Anteilen | | Satz 4 | Bei teilweisem oder vollständigem Ausscheiden der Tochter wird der Posten in entsprechender Höhe erfolgswirksam aufgelöst | Die angesammelte Differenz geht beim Verkauf in das Abgangsergebnis des Konzerns ein | ## Warum zwangsläufig eine Differenz entsteht Rechnete man die ganze Bilanz zu einem einzigen Kurs um, ginge sie auch in Euro auf. Die modifizierte Stichtagskursmethode arbeitet aber mit drei Kursen: Vermögen und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum historischen Kurs, das Jahresergebnis zum Durchschnittskurs. Sobald sich der Wechselkurs bewegt, sind Aktiv- und Passivseite in Euro nicht mehr gleich groß. Diese Lücke ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung. Der historische Kurs für das Eigenkapital hat einen praktischen Grund: In der Kapitalkonsolidierung wird das Eigenkapital der Tochter mit dem Beteiligungsbuchwert der Mutter verrechnet, und der steht in deren Bilanz zu Anschaffungskosten in Euro. Würde das Eigenkapital jedes Jahr neu umgerechnet, entstünde bei jeder Folgekonsolidierung ein neuer Unterschiedsbetrag. Der Durchschnittskurs für die Gewinn- und Verlustrechnung bildet ab, dass Umsätze und Aufwendungen über das Jahr verteilt anfallen. Den Jahresüberschuss übernimmt die umgerechnete Bilanz aus der umgerechneten GuV; so stimmen Konzernbilanz und Konzern-GuV überein. Abzugrenzen ist § 256a HGB. Er regelt einzelne Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung innerhalb eines Abschlusses, also zum Beispiel eine Dollar-Rechnung in den Büchern einer deutschen Gesellschaft. § 308a HGB rechnet dagegen ganze Abschlüsse um, die in fremder Währung aufgestellt sind. ## Das Beispiel: Ausgangslage Alle Kurse und Beträge sind frei gewählt. Notiert wird wie bei den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank: fremde Währung je 1 Euro. Umgerechnet wird deshalb, indem der Dollarbetrag durch den Kurs geteilt wird. - Die M GmbH gründet am 31.12.2024 die T Inc. mit Sitz in den USA, hält 100 % der Anteile und zahlt das Kapital von 1.100.000 USD ein. Kurs an diesem Tag: 1,10 USD je Euro. Die Beteiligung steht bei der M mit 1.000.000 € in den Büchern. - Durchschnittskurs 2025: 1,20 USD je Euro. Stichtagskurs am 31.12.2025: 1,25 USD je Euro. Der Dollar hat gegenüber dem Euro also an Wert verloren. - Die T schüttet 2025 nichts aus. Ihr Abschluss ist bereits an die Bilanzierungsregeln des Konzerns angepasst, Lieferungen oder Darlehen zwischen M und T gibt es nicht. ## Schritt 1: die Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs GuV der T 2025 | Posten | USD | Kurs | Euro | | --- | --- | --- | --- | | Umsatzerlöse | 6.000.000 | 1,20 | 5.000.000 | | Materialaufwand | −3.600.000 | 1,20 | −3.000.000 | | Personalaufwand | −1.440.000 | 1,20 | −1.200.000 | | Abschreibungen | −300.000 | 1,20 | −250.000 | | Sonstige betriebliche Aufwendungen | −300.000 | 1,20 | −250.000 | | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | −120.000 | 1,20 | −100.000 | | Jahresüberschuss | 240.000 | 1,20 | 200.000 | ## Schritt 2: die Bilanz mit drei Kursen Die Eigenkapitaldifferenz ergibt sich als Restgröße: Summe der Aktiva in Euro abzüglich aller übrigen umgerechneten Passivposten. Bilanz der T zum 31.12.2025 | Posten | USD | Kurs | Euro | | --- | --- | --- | --- | | Sachanlagen | 1.500.000 | 1,25 Stichtag | 1.200.000 | | Vorräte | 600.000 | 1,25 Stichtag | 480.000 | | Forderungen | 450.000 | 1,25 Stichtag | 360.000 | | Bankguthaben | 200.000 | 1,25 Stichtag | 160.000 | | Summe Aktiva | 2.750.000 | | 2.200.000 | | Gezeichnetes Kapital | 1.100.000 | 1,10 historisch | 1.000.000 | | Jahresüberschuss | 240.000 | 1,20 aus der GuV | 200.000 | | Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung | — | Restgröße | −128.000 | | Rückstellungen | 160.000 | 1,25 Stichtag | 128.000 | | Verbindlichkeiten | 1.250.000 | 1,25 Stichtag | 1.000.000 | | Summe Passiva | 2.750.000 | | 2.200.000 | ## Woher die −128.000 € kommen - Das eingezahlte Kapital von 1.100.000 USD war bei der Gründung 1.000.000 € wert, zum Stichtagskurs nur noch 880.000 €: −120.000 €. - Der Jahresüberschuss von 240.000 USD steht in der GuV mit 200.000 €, ist zum Stichtagskurs aber nur 192.000 € wert: −8.000 €. - Zusammen −128.000 €. Das Eigenkapital der T in Euro beträgt damit 1.072.000 € (1.000.000 + 200.000 − 128.000) und entspricht genau ihrem Nettovermögen von 1.340.000 USD zum Stichtagskurs. - Kapitalkonsolidierung: Beteiligungsbuchwert 1.000.000 € gegen gezeichnetes Kapital zum historischen Kurs 1.000.000 € — kein Unterschiedsbetrag, auch nicht in späteren Jahren. - In der Konzernbilanz erscheinen −128.000 € als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung, im Konzerneigenkapitalspiegel in der Zeile für die Währungsumrechnung. Hielte die M nur 80 %, entfielen −25.600 € auf die nicht beherrschenden Anteile und −102.400 € auf den Posten im Eigenkapital der Gesellschafter der Mutter. ## Das Folgejahr: die Differenz wird fortgeschrieben 2026 erzielt die T 260.000 USD Jahresüberschuss; Durchschnittskurs 1,30, Stichtagskurs am 31.12.2026 1,28 USD je Euro. In der Konzern-GuV erscheinen 200.000 €. Der Jahresüberschuss 2025 bleibt mit 200.000 € im Eigenkapital stehen, also mit dem Kurs, zu dem er in die Konzern-GuV eingegangen ist, und wird nicht neu umgerechnet. Zu historischen Kursen beträgt das Eigenkapital der T jetzt 1.400.000 € (1.000.000 + 200.000 + 200.000). Ihr Nettovermögen von 1.600.000 USD ist zum Stichtagskurs aber nur 1.250.000 € wert. Die Eigenkapitaldifferenz steigt damit auf −150.000 €; die Veränderung des Jahres von −22.000 € zeigt der Konzerneigenkapitalspiegel. Dreht der Kurs später, kann die Differenz wieder schrumpfen oder positiv werden. ## Ausscheiden der Tochter: Satz 4 in Zahlen Angenommen, die M verkauft alle Anteile an der T am 31.12.2025 für 1.150.000 €. Aus Konzernsicht geht das Nettovermögen von 1.072.000 € ab. Ohne Satz 4 stünde ein Abgangsgewinn von 78.000 €. Weil die Eigenkapitaldifferenz von −128.000 € erfolgswirksam aufzulösen ist, entsteht im Konzern ein Abgangsverlust von 50.000 €. Die Gegenprobe zeigt, warum das richtig ist: Im Einzelabschluss der M bringt der Verkauf 150.000 € Gewinn (1.150.000 − 1.000.000). Im Konzern sind es über beide Schritte ebenfalls 150.000 €, nämlich 200.000 € Jahresüberschuss der T in der Konzern-GuV 2025 und −50.000 € Abgangsergebnis. Nach DRS 25 ist die Differenz auch dann aufzulösen, wenn nicht die Anteile verkauft werden, sondern die Tochter ihr gesamtes Vermögen und ihre Schulden veräußert. Scheidet die Tochter nur teilweise aus, wird der entsprechende Anteil aufgelöst. Bleibt die Beherrschung nach einem Teilverkauf bestehen, erlaubt DRS 23 neben der Abbildung als Veräußerung auch eine erfolgsneutrale Abbildung als Kapitalvorgang; DRS 25 regelt, wie die Differenz in beiden Fällen zu behandeln ist. ## Was DRS 25 ergänzt DRS 25 „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ ist vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht und gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen. Seine Beachtung begründet die gesetzliche Vermutung, dass insoweit die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für den Konzern eingehalten sind (§ 342q Abs. 2 HGB). - Geltung: Die modifizierte Stichtagskursmethode gilt für Töchter und quotal einbezogene Gemeinschaftsunternehmen (§ 310 Abs. 2 HGB). Für assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, empfiehlt DRS 25 die entsprechende Anwendung. - Stille Reserven, stille Lasten und ein Geschäfts- oder Firmenwert, der sich in der Währung der Tochter realisiert, gehören zum im Ausland investierten Vermögen. Sie werden in fremder Währung fortgeführt und an jedem Stichtag umgerechnet. - Schuldenkonsolidierung: Währungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen kommen grundsätzlich ergebnisneutral in die Eigenkapitaldifferenz. - Aufwands- und Ertragskonsolidierung: Umrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich in die sonstigen betrieblichen Erträge oder Aufwendungen umgegliedert. - Zwischenergebnisse: Für den Bestand beim Empfänger zählt grundsätzlich dessen Währung, für das aus dem Konzernergebnis zu eliminierende Zwischenergebnis die Währung des Lieferanten. - Konzernanhang: Anzugeben sind die Grundlagen der Umrechnung (§ 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HGB), etwa wie die Durchschnittskurse ermittelt und wie Differenzen bei den Konsolidierungsschritten behandelt werden. ## Hinweis zu Hochinflation Für Töchter in Ländern mit sehr hoher Inflation reicht § 308a HGB allein nicht. Nach DRS 25 sind ihre Abschlüsse vor der Einbeziehung um Inflationseffekte zu bereinigen; der Standard nennt Indikatoren für ein Hochinflationsland und beschreibt Methoden der Bereinigung. Eine solche Tochter sollten Sie früh mit dem Abschlussprüfer besprechen. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Die Abschlusszahlen der Tochter und die Kurse geben Sie selbst ein; eine Kursquelle enthält die Software nicht. - Fehlt ein Kurs, rechnet die Software ohne diese Tochter und zeigt eine Warnung. - Grenzen: Innenbeziehungen zu Töchtern in fremder Währung bildet die Software nicht ab, für diese Töchter gibt es keinen Konzern-Anlagenspiegel, und ihr Geschäfts- oder Firmenwert sowie ihre stillen Reserven werden in Euro fortgeführt, statt sie wie nach DRS 25 an jedem Stichtag umzurechnen. - Der Konzerneigenkapitalspiegel folgt dem Schema des DRS 22, über zwei Geschäftsjahre, sobald der Konzernabschluss des Vorjahres auf der Plattform festgeschrieben ist. - Preis: einmalig je Konzern-Geschäftsjahr 7.500 € oder 12.500 €, Einrichtung kostenlos; die Abschlussprüfung ist nicht enthalten. konzernabschluss.io rechnet Töchter in fremder Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode des § 308a HGB um und weist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung im Konzerneigenkapital aus. ## Häufige Fragen ### Welcher Kurs gilt nach § 308a HGB für welchen Posten? Vermögensgegenstände, Schulden und Abgrenzungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet, das Eigenkapital zum historischen Kurs, alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs. Der Jahresüberschuss in der Bilanz wird aus der umgerechneten GuV übernommen. ### Was ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung? Der Unterschied, der entsteht, weil Bilanz, Eigenkapital und GuV mit verschiedenen Kursen umgerechnet werden. Er steht im Konzerneigenkapital nach den Rücklagen (§ 308a Satz 3 HGB). Der Teil, der auf andere Gesellschafter entfällt, gehört zu den nicht beherrschenden Anteilen. ### Wird die Umrechnungsdifferenz in der GuV gebucht? Nicht, solange die Tochter zum Konzern gehört. Erst wenn sie ganz oder teilweise ausscheidet, wird der Posten in entsprechender Höhe erfolgswirksam aufgelöst (§ 308a Satz 4 HGB) und geht in das Abgangsergebnis ein. ### Wie wird der Durchschnittskurs ermittelt? Das Gesetz legt kein Verfahren fest; DRS 25 konkretisiert die Ermittlung. Der Kurs soll die Verhältnisse des Zeitraums treffen, in dem Umsätze und Aufwendungen anfallen. Wie die Durchschnittskurse ermittelt wurden, gehört in den Konzernanhang. ### Gilt § 308a HGB auch für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen? Für quotal einbezogene Gemeinschaftsunternehmen ja, über § 310 Abs. 2 HGB. Für assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, nennt das Gesetz § 308a nicht; DRS 25 empfiehlt die entsprechende Anwendung. ### Was ist der Unterschied zwischen § 256a und § 308a HGB? § 256a HGB regelt einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung innerhalb eines Abschlusses. § 308a HGB rechnet ganze Abschlüsse von Töchtern um, die in fremder Währung aufgestellt sind, und gilt nur im Konzernabschluss. ### Werden auf die Eigenkapitaldifferenz latente Steuern gebildet? Auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen Wert der Beteiligung und dem Nettovermögen der Tochter im Konzernabschluss bildet der Konzern keine latenten Steuern (§ 306 Satz 4 HGB); das gilt auch, wenn der Unterschied aus der Währungsumrechnung stammt. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 308a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__308a.html) — Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen - [§ 256a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__256a.html) — Umrechnung einzelner Posten in fremder Währung - [§ 310 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__310.html) — Quotenkonsolidierung, Abs. 2 verweist auf § 308a - [§ 306 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__306.html) — Keine latenten Steuern auf Unterschiede beim Nettovermögen einer Tochter - [§ 313 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__313.html) — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang - [DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss](https://www.drsc.de/verlautbarungen/drs-25/) — Bekanntmachung BAnz AT 03.05.2018 B1, geändert BAnz AT 20.12.2019 B3 ## Weiterführende Seiten - [Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzerneigenkapitalspiegel-drs-22) - [Entkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/entkonsolidierung-beispiel) - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) ## Töchter in fremder Währung im Konzernabschluss Kurse eingeben, Umrechnung nach § 308a HGB, Eigenkapitaldifferenz im Konzerneigenkapital: einmalig 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, Einrichtung kostenlos. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/) --- # Entkonsolidierung im HGB-Konzernabschluss: der Abgang einer Tochter Schritt für Schritt mit Zahlen Quelle: https://konzernabschluss.io/ratgeber/entkonsolidierung-beispiel Stand: 2026-10-22 Verkauft eine Mutter ihre Tochter, endet deren Einbeziehung in den Konzernabschluss. Was im Einzelabschluss der Mutter ein Beteiligungsverkauf ist, wird im Konzern zum Abgang einzelner Vermögensgegenstände und Schulden, mit einem anderen Ergebnis. Diese Seite rechnet einen Verkauf zur Jahresmitte vollständig durch und zeigt die Folgen für Kapitalflussrechnung und Konzernanhang. ## Kurzantwort Entkonsolidierung, auch Endkonsolidierung genannt, heißt: Eine Tochter wird aus dem Konzernabschluss herausgenommen, sobald die Mutter sie nicht mehr beherrscht, meist wegen eines Verkaufs. Ihre Aufwendungen und Erträge bleiben bis zum Abgangstag in der Konzern-GuV; dann wird ihr Reinvermögen zu Konzernbuchwerten ausgebucht, einschließlich fortgeführter stiller Reserven und des Restbuchwerts eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Der Abgangserfolg im Konzern ist der Veräußerungserlös abzüglich des Teils dieses Reinvermögens, der der Mutter zusteht; der Anteil anderer Gesellschafter geht erfolgsneutral ab. Weil der Konzern die Ergebnisse der Tochter schon laufend gezeigt hat, weicht sein Abgangserfolg vom Veräußerungsgewinn im Einzelabschluss der Mutter ab. ## Wann und zu welchem Zeitpunkt entkonsolidiert wird Eine Tochter gehört zum Konsolidierungskreis, solange die Mutter auf sie beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1, § 294 Abs. 1 HGB). Endet diese Möglichkeit, etwa durch Verkauf der Anteile, durch eine Kapitalerhöhung ohne Beteiligung der Mutter oder durch das Ende eines Beherrschungsvertrags, scheidet die Tochter aus der Vollkonsolidierung aus. Das HGB regelt die Entkonsolidierung nicht ausdrücklich; DRS 23 konkretisiert sie. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Beherrschung tatsächlich übergeht. Bei einem Verkauf ist das oft der Vollzug des Vertrags, nicht schon seine Unterzeichnung. Bis zu diesem Tag gehören Aufwendungen und Erträge der Tochter in die Konzern-GuV. Am verlässlichsten liefert sie ein Zwischenabschluss auf den Abgangstag; ohne ihn muss das Ergebnis bis zum Abgang geschätzt werden, etwa zeitanteilig, was saisonale Schwankungen verzerren kann. ## Die Ausgangslage des Beispiels Alle Beträge in Euro und frei gewählt. Latente Steuern sind vereinfachend mit 30 % angesetzt; Ertragsteuern auf den Veräußerungsgewinn bleiben außer Betracht. - Die M GmbH hat am 31.12.2022 80 % der Anteile an der T GmbH für 2.000.000 € erworben; das ist ihr Beteiligungsbuchwert. - Eigenkapital der T damals 1.800.000 €, stille Reserven in den Maschinen 400.000 € bei acht Jahren Restnutzungsdauer, darauf passive latente Steuern 120.000 €. Neubewertetes Eigenkapital 2.080.000 €, davon M 1.664.000 €, andere Gesellschafter 416.000 €. - Geschäfts- oder Firmenwert 336.000 € (2.000.000 − 1.664.000), abgeschrieben über acht Jahre mit 42.000 € pro Jahr; die stillen Reserven werden mit 50.000 € pro Jahr abgeschrieben. - Jahresüberschüsse der T: 150.000 € (2023), 180.000 € (2024), 170.000 € (2025), keine Ausschüttungen. Ein Zwischenabschluss für das erste Halbjahr 2026 zeigt 90.000 €. - Am 30.06.2026 verkauft die M ihre 80 % für 2.600.000 € und verliert damit die Beherrschung. Die T hat an diesem Tag 300.000 € Bankguthaben. ## Schritt 1: Abgangserfolg aus dem Reinvermögen zu Konzernbuchwerten Ermittlung des Abgangserfolgs im Konzern zum 30.06.2026 (€) | Position | Betrag | | --- | --- | | Eigenkapital der T zu Buchwerten (1.800.000 + 150.000 + 180.000 + 170.000 + 90.000) | 2.390.000 | | + fortgeführte stille Reserven (400.000 − 3,5 × 50.000) | 225.000 | | − passive latente Steuern darauf (30 % von 225.000) | −67.500 | | = Reinvermögen zu Konzernbuchwerten (100 %) | 2.547.500 | | davon andere Gesellschafter (20 %), Abgang erfolgsneutral | 509.500 | | davon Anteil der M (80 %) | 2.038.000 | | + Restbuchwert Geschäfts- oder Firmenwert (336.000 − 3,5 × 42.000) | 189.000 | | = abgehendes Reinvermögen aus Sicht der M | 2.227.000 | | Veräußerungserlös | 2.600.000 | | Abgangserfolg im Konzern | 373.000 | ## Schritt 2: Konzern und Einzelabschluss im Vergleich Der Unterschied von 227.000 € ist kein Fehler. Die Ergebnisse der T nach Abschreibung der stillen Reserven und Auflösung der latenten Steuern betragen bis zum Abgang 467.500 € (590.000 − 175.000 + 52.500); der Anteil der M daran sind 374.000 €, abzüglich 147.000 € Firmenwertabschreibung bleiben 227.000 €. Diesen Betrag hat der Konzern schon in den Jahren 2023 bis 2026 gezeigt, der Einzelabschluss der M erst beim Verkauf. Über die Haltedauer stimmen beide Rechnungen überein, weil die T nichts ausgeschüttet hat. Ergebnis aus der Beteiligung an der T über die Haltedauer (€, Anteil der M) | | Einzelabschluss der M | Konzernabschluss | | --- | --- | --- | | Veräußerungserlös | 2.600.000 | 2.600.000 | | Abgehender Wert | 2.000.000 (Beteiligungsbuchwert) | 2.227.000 (Reinvermögen mit Firmenwert) | | Ergebnis aus dem Verkauf | 600.000 | 373.000 | | Ergebnisanteile 2023 bis 2025, schon in früheren Konzern-GuV | — | 190.000 | | Ergebnisanteil 01.01. bis 30.06.2026 | — | 37.000 | | Summe | 600.000 | 600.000 | ## Was abgeht: der Blick auf die einzelnen Posten Aus Konzernsicht verkauft die Gruppe nicht eine Beteiligung, sondern Vermögensgegenstände und Schulden. Abgehende Posten der T zum 30.06.2026 in der Konzernbilanz (€) | Posten | Betrag | | --- | --- | | Sachanlagen einschließlich stiller Reserven (1.900.000 + 225.000) | 2.125.000 | | Vorräte | 700.000 | | Forderungen | 540.000 | | Bankguthaben | 300.000 | | Geschäfts- oder Firmenwert | 189.000 | | − Rückstellungen | −250.000 | | − Verbindlichkeiten | −800.000 | | − passive latente Steuern | −67.500 | | − nicht beherrschende Anteile | −509.500 | | = abgehendes Reinvermögen aus Sicht der M | 2.227.000 | ## Die GuV der Tochter bis zum Abgang Die Konzern-GuV 2026 enthält Umsatzerlöse und Aufwendungen der T für Januar bis Juni, ergänzt um die Abschreibung der stillen Reserven (25.000 €), die Auflösung latenter Steuern (7.500 €) und die Firmenwertabschreibung (21.000 €). Der Beitrag der T zum Konzernjahresüberschuss beträgt damit 51.500 € (90.000 − 25.000 + 7.500 − 21.000). Davon stehen 14.500 € den anderen Gesellschaftern zu und erscheinen als nicht beherrschende Anteile (§ 307 Abs. 2 HGB), 37.000 € entfallen auf die M. Hinzu kommt der Abgangserfolg von 373.000 €, in der Regel unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Die Konzernbilanz zum 31.12.2026 enthält die T nicht mehr. Hätte die T in fremder Währung bilanziert, wäre eine für sie gebildete Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung beim Abgang erfolgswirksam aufzulösen (§ 308a Satz 4 HGB) und flösse in den Abgangserfolg ein. ## Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel In der Konzernkapitalflussrechnung gehört der Verkauf zur Investitionstätigkeit, gesondert als „Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis“ (DRS 21 Tz. 43). Seit der Änderung durch DRÄS 13 steht dort ausdrücklich, dass der erhaltene Verkaufspreis abzüglich des mitveräußerten Finanzmittelfonds anzusetzen ist: 2.600.000 € − 300.000 € = 2.300.000 €. Den Abgangserfolg von 373.000 € rechnet die indirekte Darstellung aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit heraus, weil der Zahlungseingang in der Investitionstätigkeit steht. Im Konzerneigenkapitalspiegel erscheint der Abgang der nicht beherrschenden Anteile von 509.500 € in der Zeile für Änderungen des Konsolidierungskreises (DRS 22). ## Konzernanhang: Vergleichbarkeit nach § 294 Abs. 2 HGB Ändert sich die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr wesentlich, muss der Konzernabschluss Angaben enthalten, die einen sinnvollen Vergleich aufeinanderfolgender Abschlüsse ermöglichen (§ 294 Abs. 2 HGB). Im Beispiel enthält die Vorjahresbilanz die T vollständig, die Bilanz zum 31.12.2026 gar nicht und die GuV 2026 nur für sechs Monate. Nach der Kommentarliteratur genügt ein bloßer Hinweis auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit nicht; erwartet werden Beträge, etwa der Anteil der T an Umsatz, Ergebnis und wesentlichen Bilanzposten. ## Kurz: wenn aus der Tochter ein assoziiertes Unternehmen wird Verkauft die M nur einen Teil und behält zum Beispiel 30 %, endet die Beherrschung, ein maßgeblicher Einfluss kann aber bleiben (§ 311 HGB). Für den verkauften Teil gelten die Regeln der Entkonsolidierung. Für den verbleibenden Anteil wird nach DRS 23 keine neue Erwerbsbilanzierung vorgenommen: Er geht mit dem anteiligen Reinvermögen zu Konzernbuchwerten in die Equity-Bewertung über, die sogenannte Übergangskonsolidierung. Entsprechendes gilt beim Wechsel zur Quotenkonsolidierung. ## So geht es mit konzernabschluss.io - Die GuV der Tochter läuft bis zum Abgang mit: exakt, wenn Sie einen Zwischenabschluss erfassen, sonst monatsanteilig mit Hinweis. - Den Konzern-Abgangserfolg leitet die Software aus dem Veräußerungsergebnis des Einzelabschlusses ab und korrigiert es um den Unterschied zwischen Beteiligungsbuchwert und Reinvermögen zu Konzernbuchwerten. Für Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, ermittelt sie noch keinen Abgangserfolg. - Die Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21 zeigt Zu- und Abgänge zum Konsolidierungskreis gesondert. - Preis: einmalig je Konzern-Geschäftsjahr 7.500 € oder 12.500 €, Einrichtung kostenlos; die Abschlussprüfung ist nicht enthalten. Das Modul Konsolidierung von konzernabschluss.io entkonsolidiert voll und quotal einbezogene Töchter; der Konzernabschluss übernimmt die Zahlen bis zur Offenlegung. ## Häufige Fragen ### Was ist eine Entkonsolidierung? Das Herausnehmen einer Tochter aus dem Konzernabschluss, wenn die Mutter sie nicht mehr beherrscht. Ihre Vermögensgegenstände und Schulden werden zu Konzernbuchwerten ausgebucht, ihr Ergebnis bis zum Abgang bleibt in der Konzern-GuV, und der Konzern ermittelt einen eigenen Abgangserfolg. ### Ab wann ist eine Tochter zu entkonsolidieren? Ab dem Tag, an dem die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses endet. Bei einem Verkauf ist das in der Regel der Übergang der Anteile, nicht schon die Unterzeichnung des Vertrags. ### Warum ist der Abgangserfolg im Konzern anders als im Einzelabschluss der Mutter? Der Einzelabschluss vergleicht den Erlös mit dem Beteiligungsbuchwert. Der Konzern vergleicht ihn mit dem anteiligen Reinvermögen zu Konzernbuchwerten einschließlich Firmenwert, das die seit dem Erwerb gezeigten Ergebnisse schon enthält. Ohne Ausschüttungen ist die Summe über die Haltedauer in beiden Rechnungen gleich. ### Was passiert mit den nicht beherrschenden Anteilen? Sie gehen erfolgsneutral ab. Ihr Anteil am Reinvermögen zu Konzernbuchwerten entspricht dem Ausgleichsposten in der Konzernbilanz, deshalb entsteht daraus kein Ergebnis. Am Geschäfts- oder Firmenwert sind sie nach HGB nicht beteiligt. ### Braucht man für die Entkonsolidierung einen Zwischenabschluss? Das Gesetz schreibt ihn nicht ausdrücklich vor, er ist aber der verlässlichste Weg zum Ergebnis bis zum Abgangstag. Ohne ihn wird geschätzt, etwa zeitanteilig. ### Wie erscheint der Verkauf einer Tochter in der Kapitalflussrechnung? In der Investitionstätigkeit als Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis, gekürzt um den Finanzmittelfonds, den die Tochter mitnimmt (DRS 21 Tz. 43). Im Beispiel sind das 2.300.000 €. ## Quellen und Rechtsstand - [§ 294 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__294.html) — Einzubeziehende Unternehmen, Vergleichbarkeit bei Änderungen des Kreises - [§ 307 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__307.html) — Nicht beherrschende Anteile in Bilanz und GuV - [§ 308a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__308a.html) — Auflösung der Eigenkapitaldifferenz beim Ausscheiden - [§ 311 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__311.html) — Assoziierte Unternehmen, maßgeblicher Einfluss - [DRS 23 Kapitalkonsolidierung](https://www.drsc.de/verlautbarungen/drs-23/) — Ent- und Übergangskonsolidierung - [DRÄS 13 (Änderung von DRS 21)](https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/5o9YWgrhFJyj1b1QJjT/content/5o9YWgrhFJyj1b1QJjT/BAnz%20AT%2027.07.2023%20B3.pdf) — BAnz AT 27.07.2023 B3, neuer Satz in DRS 21 Tz. 43 ## Weiterführende Seiten - [Kapitalkonsolidierung mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/kapitalkonsolidierung-beispiel) - [Konsolidierungskreis bestimmen](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konsolidierungskreis-bestimmen) - [Währungsumrechnung nach § 308a HGB](https://konzernabschluss.io/ratgeber/waehrungsumrechnung-308a) - [Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21](https://konzernabschluss.io/ratgeber/konzernkapitalflussrechnung-drs-21) - [Equity-Methode mit Beispiel](https://konzernabschluss.io/ratgeber/equity-methode-beispiel) ## Den Abgang einer Tochter sauber abbilden Abgangstag und Zwischenabschluss erfassen, Abgangserfolg aus dem Reinvermögen zu Konzernbuchwerten, Kapitalflussrechnung mit Abgängen aus dem Konsolidierungskreis: einmalig 7.500 € oder 12.500 € je Konzern-Geschäftsjahr, Einrichtung kostenlos. [Kostenlos einrichten](https://konzernabschluss.io/register) [Zur Startseite](https://konzernabschluss.io/)